Wir mussten zunächst einmal zur Kenntnis nehmen, dass das zwischenzeitlich ein Menschenleben gekostet hat, meine Damen und Herren, ein Menschenleben zu viel. Und für mich ergeben und ergaben sich – genauso wie für meinen Kollegen Ralf Grabow – aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage durchaus gewisse Gesamtzusammenhänge. Allerdings, und die Frage stellen wir uns oder haben wir uns gestellt, wie will die Landesregierung die Luftrettung sicherstellen können, wenn sie es in der Tat innerhalb von 16 Jahren nicht geschafft hat, die Problematik um den Nothafen Darßer Ort abschließend zu lösen?
Wir haben hier heute zur Kenntnis genommen, auch wenn er jetzt gerade nicht hier im Raum ist, dass sich zumindest der Verkehrsminister Schlotmann maßgeblich dafür einsetzt, und wir werden ihn daran zu messen haben.
Wie kann also die Landesregierung davon ausgehen, dass die Seenotrettung, meine Damen und Herren, an unseren Küsten perfekt funktioniert, wenn zwei wichtige Glieder in der Rettungskette fehlen? Zum einen – das wissen wir alle jetzt aus den Diskussionen –: Der Seenotrettungskreuzer der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger kann nicht schnell an den Einsatzort Ostsee gelangen, weil eben gerade der Nothafen Darßer Ort nach wie vor und besonders bis zum heutigen Tage nicht zur Verfügung steht.
Der Einsatz eines SAR-Hubschraubers, meine Damen und Herren, dauert in der Regel mehrere Stunden. Und die Antwort auf unsere Kleine Anfrage hat sowohl bei Herrn Grabow als auch bei meinen Kollegen in der FDP-Fraktion gewissermaßen einen Schock ausgelöst. Entweder will die Landesregierung das Problem
nicht sehen oder man hat keine Ahnung, was ein SARHubschrauber überhaupt leisten muss und was er überhaupt in der Lage ist, leisten zu können.
Ich rede hier überhaupt nicht darüber, dass in Mecklenburg-Vorpommern kein einziger SAR-Hubschrauber mehr fest stationiert ist, meine Damen und Herren. Ich rede davon, dass der in Greifswald stationierte Rettungshubschrauber „Christoph 47“ durch die Landesregierung als Hubschrauber deklariert wird, der angeblich einige Aufgaben eines SAR-Hubschraubers übernehmen kann. Das ist leicht makaber und stellt dieser Landesregierung durchaus ein Armutszeugnis aus.
Abgesehen davon, und das will ich ausdrücklich betonen, dass ich den Rettungsfliegern von „Christoph 47“ meinen großen Respekt zolle, denn in der Regel sind die Rettungsflieger in maximal 15 Minuten am Einsatzort im gesamten Raum Vorpommern, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Rettung mittels SARHubschrauber sieht in der Praxis wie folgt aus:
Der mit einem Wetterradar ausgestattete SAR-Rettungshubschrauber kann insbesondere bei starken Orkanböen und bei den widrigsten Witterungsbedingungen seiner Aufgabe nachkommen. Ich kann das aus eigener Erfahrung, ich habe das einmal miterlebt, durchaus schildern. Gerade am 14. Januar 1993 – ich habe zum damaligen Zeitpunkt auf Hiddensee gelebt, dem einen oder anderen wird es noch bekannt sein – ist die polnische Fähre „Jan Heweliusz“ untergegangen. Mithilfe des damaligen Rettungshubschraubers, der noch stationiert war in Parow an der Marinetechnikschule, in der Nähe von Stralsund, konnten wenigstens neun Menschen gerettet werden. Auch dieser Standort steht heute nicht mehr zur Diskussion.
Wenn diese Hubschrauber die zu rettende Person gefunden haben, wird in der Regel ein ausgebildeter und sich schon an Bord befindlicher Taucher – meist stammt er aus dem Bereich der Kampfschwimmer – per Seilwinde ins Wasser gelassen. Dieser nimmt dann per Rettungskorb den Schiffbrüchigen in der Regel auf. Die Suche und das Bergen gehen schnell von der Hand. Es geht kaum Zeit verloren, da die SAR-Besatzung speziell für solche Rettungsaufgaben ausgebildet und trainiert ist.
Aus Sicht der Landesregierung soll dies aber auch der Hubschrauber „Christoph 47“ leisten können. Abgesehen davon, dass dieser weder ein Wetterradar noch eine Seilwinde an Bord hat, ist die einzige Gemeinsamkeit mit einem SAR-Hubschrauber, dass beides eben in der Tat Hubschrauber sind. Das Rettungsszenarium mit „Christoph 47“ sieht laut Landesregierung wie folgt aus: Es gibt eine Alarmmeldung, der Hubschrauber startet, fliegt los, muss aber unterwegs noch einen Taucher aufnehmen, hat er dies getan, geht endlich die Suche los.
Die sich in Seenot befindliche Person darf maximal zehn Minuten Flugzeit vom Ufer entfernt sein. Das ist auch nicht immer die Regel. So weit darf sich der Hubschrauber maximal von der Küstenlinie entfernen. Ist der zu Rettende innerhalb dieser Grenze, ist ihm damit aber längst noch nicht geholfen. Da keine Seilwinde vorhanden ist, an der der Rettungsschwimmer herabgelassen werden kann, wird entweder eine Rettungsinsel oder ein Rettungsschwimmer zu Wasser gelassen. Sollte letzteres geschehen, befinden sich also jetzt zwei Personen im Wasser. Der Hubschrauber fliegt davon, weil er
in der Regel nicht genügend Sprit an Bord hat, sodass er wieder zurück muss. Die beiden Personen, darunter vermutlich ein ausgebildeter Rettungsschwimmer, suchen jetzt also den Horizont nach einem Seenotkreuzer der DGzRS ab. Dass dies etwas länger dauern kann, insbesondere in der Region vor dem Fischland Darßer Ort, das ist uns allen jetzt hier hinlänglich bekannt.
Lassen Sie mich noch einmal deutlich machen, was dann passiert ist. Anstatt einer Person befinden sich jetzt zwei Personen in akuter Lebensgefahr. Das, meine Damen und Herren, empfinden meine Fraktion, die FDPFraktion, und ich persönlich als unverantwortlich.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich wollte Ihnen nur etwas näher bringen, was passiert, wenn ein normaler Hubschrauber oder eben ein SAR-Hubschrauber zur Seenotrettung aufbrechen. Beruhigen kann schon gar nicht die Tatsache, meine Damen und Herren, dass nur noch ein SAR-Hubschrauber – ein SAR-Hubschrauber, eine einzige Maschine für den gesamten Nord- und Ostseebereich! – in Kiel zur Verfügung steht.
Beunruhigend ist des Weiteren die Tatsache, dass die Hubschrauberstaffel – nach dem, was uns schriftlich vorliegt – plant, im Jahr 2011/Anfang 2012 ihren Standort von Kiel nach Cuxhaven zu verlegen. Damit erhöht sich die Flugzeit von bisher einer Stunde von Kiel in Richtung Rostock im Raum Mecklenburg-Vorpommern von Cuxhaven in Richtung Mecklenburg-Vorpommern um geschlagene zwei Stunden, meine Damen und Herren. Wie lange dann ein in Seenot geratener Mensch auf die Rettung aus der Luft warten darf, ist nicht mehr wirklich auszumalen. Seenotrettung wird dann wieder einmal zu einem Glücksspiel und Menschenleben, meine Damen und Herren, dürfen eben nicht zu einem Glücksspiel werden.
Dass die Seenotrettung per Search-and-RescueHubschrauber in unserem Land nicht gesichert ist, wie Sie aus unserem Antrag ersehen, das werden wir wohl heute hier zwangsläufig feststellen müssen, meine Damen und Herren. Darum ist es notwendig, dass sich die Landesregierung bei der Bundeswehr dafür einsetzt, dass in Warnemünde ganzjährig und nicht nur bei Ankündigung von schlechtem Wetter ein SAR-Hubschrauber stationiert wird. Ich will dabei den touristischen Aspekt nicht unberücksichtigt lassen. Die Landesregierung soll aber eben nicht im stillen Kämmerlein mit der Bundesregierung verhandeln, darum soll sie bis zur Sitzung im September 2009 einen entsprechenden Sachstandsbericht vorlegen, wie sie sicherstellen möchte, dass in Mecklenburg-Vorpommern am Standort Hohe Düne ein fester Standort für einen SAR-Hubschrauber organisiert wird.
Dass die Landesregierung sich nach Aussagen des SPD-Fraktionsvorsitzenden Kollegen Dr. Nieszery – er ist auch gerade hier nicht im Raum – schon längst um dieses Thema kümmert, sollte sicherlich sein Einwurf bei der Einbringung unseres Dringlichkeitsantrages bedeuten. Ich frage in diesem Moment die Landesregierung: Hat das Bundesverteidigungsministerium schon auf Ihren Brief geantwortet – denn das ist maßgeblich formuliert worden von dem Herrn Fraktionsvorsitzenden – und wenn nein, wie wollen Sie in dieser Frage weiter vorgehen?
Gewundert hat mich, auch meine Fraktion insbesondere, dass dieses Thema nicht schon vorher bekannt gewesen sein soll und von der Landesregierung direkt
und intensiv angesprochen worden ist. Im Übrigen sieht meine Fraktion dieses Thema eben nicht nur als innen- und damit sicherheitspolitisches Thema, angesiedelt gewissermaßen beim Innenminister, sondern ich will gerade mal die Herren und Damen Minister von der SPD anschauen. Dieses Thema, gerade die Ostseerettung, ist beim Bundesverkehrsministerium angesiedelt. Ich fordere Sie auf, dann mal einfach Fraktur zu reden, Herr Minister Schlotmann, wie Sie es auch getan haben jetzt für den Nothafen Darßer Ort. Sprechen Sie den Bundesverkehrsminister Tiefensee an, damit wir in dieser Frage letztlich auch eine maßvolle Regelung für MecklenburgVorpommern hinbekommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie im Sinne der Rettung von Menschenleben und der Gewährleistung der maritimen Sicherheit in Mecklenburg-Vorpommern um Ihre Zustimmung für unseren Antrag. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat ums Wort gebeten der Innenminister des Landes Herr Caffier. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Lieber Kollege Leonhard, zunächst war ich bedacht, nach dem Inhalt des Antrages, nach dem Lesen, zu sagen, es ist kein populistischer Antrag,
(Vincent Kokert, CDU: Das haben wir auch gedacht, ja. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Aber beim zweiten Lesen.)
denn es geht letztendlich um Menschenleben. Die Ausführungen dazu hier, die lassen mich so etwas zweifeln.
Ich glaube einfach, und bleibe auch dabei, meines Wissens wollen wir Tourismusland sein. Wenn es Defizite gäbe, dann sollten wir die so austragen, dass wir uns nicht sozusagen hinstellen und sagen, ihr dürft nicht nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, denn hier geht ihr unter
Im Übrigen wurde meine Kollegin Frau Schwesig hier angesprochen und ich möchte noch mal darauf hinweisen, ich gehe im Laufe meines Redebeitrages darauf ein, weil ich auch noch einmal klar die Situation darstellen muss, wie sie in Deutschland geregelt ist: Es handeln sowohl der Hubschrauber „Christoph 47“ als auch die Polizeihubschrauber im Zweifelsfall korrekt, da sie nur einen ganz begrenzten Flugkorridor haben, in dem sie sich als Landesflugzeuge oder -fahrzeuge, wie sie in der
Fachsprache heißen, bewegen dürfen. Das andere ist Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Und für die Seenotrettung in Gänze ist das Bundesverkehrsministerium zuständig, weil es sich der Hoheit unter anderem der Marineflieger bedient. Darauf komme ich auch noch mal zurück. Insofern ist es kein Versäumnis der Landesregierung. Selbstverständlich haben wir, sowohl Frau Schwesig als auch ich, diesen Unfall noch mal zum Anlass genommen, um uns darüber zu informieren, ob die Zuständigkeiten für Rettungsketten auf Bundesebene funktionieren, in deren Hoheitsbereich dieses fällt.
Insofern haben wir die Situation, wie sie sich folgendermaßen derzeit darstellt, auch im Bereich des tragischen Todesfalles auf dem Fischkutter Storkow, wo am 28. März 2009 ein Tagesgast sechs Seemeilen vor Ahrenshoop trotz eingeleiteter Rettungsmaßnahmen an Herzversagen verstorben ist. Ihnen ist bekannt, dass unabhängig, welche Hilfe zur Verfügung gestanden hätte, in dem Fall, wie die Kette funktioniert hat, welche Fahrzeuge bereits wenige Minuten nach dem Unfall an den Fischkutter angelegt haben, erste Hilfsmaßnahmen eingeleitet haben, es trotzdem diesen tragischen Unfall gegeben hat.
Dieser Unfall war aber für die Landesregierung, damit auch für die beiden zuständigen Ressorts – Soziales als auch für mich –, noch einmal Anlass zu einer Qualitätsprüfung, inwieweit eine flächendeckende Seenotrettung im gesamten Küstengebiet von Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet ist. Im Ergebnis dieser Überprüfung sind wir zur Überzeugung gekommen, dass die im Antrag der FDP getroffene Feststellung, eine flächendeckende Seenotrettung durch Search-and-Rescue-Hubschrauber (also Suchen und Retten) sei so nicht gewährleistet, zunächst nicht haltbar ist.
Lassen Sie mich bitte deswegen ausführlich darlegen, wie wir die Seenotrettung entlang der Ostseeküste unseres Bundeslandes mit unterschiedlichen Partnern organisiert haben. Für den Such- und Rettungsdienst, also kurz SAR-Dienst, der darin vereinigten Luft- und Seefahrzeuge im Bundesgebiet sowie in den der Bundesrepublik für die Flugsicherung zugewiesenen Seegebieten der Nord- und Ostsee sind das Bundesministerium für Verteidigung und das Bundesministerien für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit ihren dafür vorgesehenen gemeinsamen Einrichtungen verantwortlich. Dies regelt die „Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung … und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Such- und Rettungsdienstes für Luftfahrzeuge und des maritimen Such- und Rettungsdienstes“ vom 13. Juni 2001.
Für das deutsche Such- und Rettungsgebiet hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung einen Teil der Aufgaben der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger übertragen. Diese Aufgabe nimmt die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger durch das Maritime Rescue Coordination Center in Bremen wahr. Dieses Zentrum entscheidet als Seenotleitung über den Einsatz des Such- und Rettungsdienstes, hat es im Übrigen auch bei dem Verunfallten getan, der Rettungseinheiten der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, die für diesen Bereich verantwortlichen Search-and-Rescue-Leitstelle Glücksburg im Flottenkommando der Marine über den Einsatz der Luftfahrzeuge. Ihre Rettungsmaßnahmen stimmen die SARLeitstellen dann miteinander ab.
Die Seenotleitrettung in Bremen ist rund um die Uhr besetzt. Auf jede Alarmierung, egal auf welchem Wege, sind die Wachleiter sofort erreichbar und reagieren auch. Hier werden die Seenotkreuzer und Seenotrettungsboote alarmiert, die am schnellsten und am besten Hilfe leisten können. Hier werden Entscheidungen getroffen, ob die Unterstützung durch weitere Schiffe oder Hubschrauber nötig ist. Soweit erforderlich, werden verletzte oder erkrankte Personen von den Booten oder Kreuzern der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger an Land transportiert und an den Rettungsdienst übergeben.
Die für die Stationierung von Seenotrettungskreuzern beziehungsweise Booten verfügbare Hafeninfrastruktur ist für die Erreichbarkeit der aufzusuchenden Seegebiete von entscheidender Bedeutung. Diesem Umstand Rechnung tragend hat die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger für die Seenotrettungskreuzer als ihrer leistungsfähigsten Einheiten die Standorte Warnemünde, Sassnitz und Greifswalder Oie als Basis ausgewählt. Auch wenn wir sicher sind, alles Erdenkliche getan zu haben, Leben auf See retten zu können, kann es bedauerlicherweise immer wieder Fälle geben, in denen uns gerade dies nicht gelingen wird.
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen und heute früh in der Fragestunde auch schon mal kurz angesprochen wurde, ist der Nothafen Darßer Ort zurzeit aufgrund der versandeten Fahrrinne nicht als Standort verfügbar. Die notwendigen Ausbaggerungsarbeiten sind nun auch aufgrund des Engagements des Landtages auf den Weg gebracht.
Natürlich ist die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger in ihrer humanitären Arbeit auf See nicht auf sich allein gestellt. Einem alten seemännischen Grundsatz entsprechend sind bei einem Seenotfall alle im Gebiet befindlichen Fahrzeuge zur Hilfeleistung verpflichtet. Eine besondere Rolle spielen dabei die Einheiten von seegehenden Behörden – der Wasserschutzpolizei, der Bundespolizei, der Küstenwache und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung –, die bei Seenotfällen der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger sofort und uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Auch mit der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club und den Rettungsdiensten an Land kooperieren die Seenotrettungsboote und -kreuzer. Partnerschaftlich und vertraglich fixiert ist die Zusammenarbeit in besonderem Maße zwischen der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger und der Deutschen Marine. Dies gilt vor allem für die Kooperation mit den Marinefliegern.
Die Seenotleitung steht in direktem Kontakt mit Glücksburg, wo bei Bedarf innerhalb kürzester Zeit ein Hubschrauber angefordert werden kann. Hierbei handelt es sich üblicherweise um Maschinen, wie schon in aller Breite ausgeführt, vom Typ Sea King, die kranke oder verletzte Personen mittels Winde vom Havaristen oder Seenotkreuzer abbergen. Regelmäßig, nahezu wöchentlich, wird die Zusammenarbeit zwischen Seenotrettern und Hubschraubern durch sogenannte Winch-Exercises (Windenübungen) im Nord- und Ostseeraum trainiert.
Da der Faktor Zeit auf dem Meer einen anderen Stellenwert hat als an Land – lange Anfahrtswege auf See sind entsprechend zeitaufwendig –, kommt der Luftrettung eine besondere Bedeutung zu. Die SAR-Leitstelle
Glücksburg der Deutschen Marine ist für SchleswigHolstein, Hamburg und die Seegebiete in der Nord- und Ostsee zuständig. Eine Verlegung der Hubschrauberstaffel vom jetzigen Standort Kiel-Holtenau nach Cuxhaven ist derzeit in der Diskussion, allerdings noch keine Beschlusslage.
Nachdem bereits vor zwei Jahren der Standort Warnemünde aufgegeben wurde, wären dann allerdings, und da stimmen wir überein, keine SAR-Hubschrauber der Marine mehr an der gesamten Ostseeküste stationiert. Grundsätzlich ist eine flächendeckende Seenotrettung durch SAR-Hubschrauber im gesamten Küstengebiet von Mecklenburg-Vorpommern gesichert. Durch die Verlegung eines SAR-Hubschraubers an den Standort Hohe Düne oder Rostock-Laage würden sich jedoch die Anflugzeiten verkürzen und Rettungsmaßnahmen könnten zeitiger umgesetzt werden.
Hierfür setzen sich sowohl meine Kollegin Frau Schwesig als auch ich uneingeschränkt ein. Die Sozialministerin wandte sich an den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Ich habe mich an den Bundesminister für Verteidigung gewandt mit der nachdrücklichen Bitte um Überprüfung der derzeitigen Stationierungspläne der Marine. Anliegen der Schreiben war es, durch die ganzjährige Stationierung eines Hubschraubers der Marine, zum Beispiel am Standort Hohe Düne oder Rostock-Laage, künftig bei Notfallsituationen lebensbedrohlich Erkrankte oder Verletzte rechtzeitig versorgen zu können.