(Peter Ritter, DIE LINKE: Die sind schon Kuchen essen. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Die werden sich noch verschlucken! – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Erste Lesung ist bekanntermaßen der Beratung über die Grundsätze von Gesetzentwürfen vorbehalten. Voranstellen möchte ich allerdings eine prinzipielle Kritik am vorgesehenen parlamentarischen Verfahren.
Ein Blick auf den Beratungszeitraum und den vorgesehenen Plan macht deutlich, er ist kommunalfeindlich und auch kaum parlamentsfreundlich. Nach der heutigen Landtagssitzung wird der Innenausschuss die Anhörungen einleiten. Am 10. September 2009 erfolgt nach Ihrem Fahrplan bereits die mündliche Anhörung zum Finanzausgleichsgesetz. Für den 21. Oktober 2009 ist dann bereits die abschließende Zweite Lesung zu diesem Gesetz geplant. Die Anhörung der kommunalen Körperschaften und Verbände erfolgt also maßgeblich während der Sommerpause und unmittelbar nach den Kommunalwahlen, wo sich mal gerade bis heute oder morgen alle Gremien konstituieren, die Ausschüsse vielleicht in der Besetzung gewählt worden sind, aber von Arbeitsfähigkeit dieser Gremien, die darüber zu entscheiden haben, worum es da geht, kann ja wohl überhaupt keine Rede sein.
Man kann vor diesem Hintergrund den Eindruck gewinnen, dass die Landesregierung an tatsächlichen Anhörungsergebnissen im Grunde genommen wenig Interesse hat und auch den Landtag davon abhalten möchte. Da wiederholt sich das, was hier zum Dialog oder Monolog der Reform gesagt wurde.
Meine Damen und Herren der Koalition, im Oktober 2009 wird das FAG verabschiedet. Im Dezember 2009 beginnen die mündlichen Anhörungen zur Kreisstruktur und Aufgabenzuordnung, nachdem bis zum 16. Oktober 2009 von allen Kommunen, wenn sie es denn wollen, schriftliche Stellungnahmen vorliegen sollen. Um es noch deutlicher zu formulieren: Hören Sie doch bitte ab heute auf, in diesem Zusammenhang von einem einheitlichen, abgestimmten Reformpaket zu sprechen.
Das können Sie von mir aus in internen Koalitionsrunden hinter verschlossenen Türen immer weiter so machen, aber nicht mehr in der Öffentlichkeit!
Verkaufen Sie die Bürgerinnen und Bürger, die in der Kommunalpolitik Engagierten und auch den Landtag nicht für dumm! Wer sich frühzeitig ein Kreismodell 6 plus 2 ausdenkt, es fixiert
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das habt Ihr damals ganz anders gemacht. Da war es schon vom ersten Tag klar: 4 plus 0 und wir gucken mal.)
und erst im Anschluss meint, dieses Modell mit einem Gesamtkonzept verhängen zu müssen, der muss sich nicht wundern, dass dabei kaum etwas zusammenpasst.
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Hat er gemacht. – Marc Reinhardt, CDU: Er hat schon so eine Peitsche in der Hand gehabt.)
dass die Landesregierung dem Landtag unfertige Gesetze vorlegt. Wenn ich mir vor diesem Hintergrund zum Beispiel das Aufgabenzuordnungsgesetz anschaue, dann möchte ich deutlich sagen, die Ausschussüberweisung ist fast unzulässig.
Ich komme zurück auf das Gesetz. Sehen wir in den Artikel 1 Paragraf 29, der sich mit dem sogenannten Mehrbelastungsausgleich beschäftigt, der verhindert, dass der Landtag überhaupt weiß, worüber er berät und worüber er entscheidet. Ich zitiere deshalb aus der Begründung, Zitat: „Wegen der noch nicht abgeschlossenen Kostenfolgeabschätzung haben alle Zahlenangaben in § 29 vorläufigen Charakter.“
Meine Damen und Herren der Landesregierung – sind auch nicht so viele da –, was bieten Sie hier dem Landtag an? Zur Kostenfolgeabschätzung gibt es im Übrigen ein vorgeschriebenes Verfahren,
und zwar jeweils zur ersten und zur zweiten Kabinettsbefassung. Und ich zitiere noch weiter: „In den anstehenden Verhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden während der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs können weitere Festlegungen … erfolgen.“ Zitatende.
denn laut gemeinsamer Erklärung zum Konnexitätsprinzip verhandeln die kommunalen Landesverbände mit der Landesregierung. Der Landtag hat hier also nichts zu melden. Und Verhandlungen haben aber bekanntlich einen offenen Ausgang.
Sie nehmen den Landtag, Sie haben es heute auch mit der Opposition versucht, mit Ihrem Gesetzentwurf unzulässig in Haftung für Entscheidungen, die nicht im Landtag liegen.
Und das, meine Damen und Herren von der Regierung, weisen wir als Oppositionsfraktion entschieden zurück.
Auch die Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte der Kommunen sind, entschuldigen Sie, ein Armutszeugnis für die Landesregierung.
Auch da zitiere ich wieder: „Die in Umsetzung der Aufgabenübertragungen anfallenden Kosten, z. B. für die Kosten der Anpassung der Strukturen, sind derzeit im Einzelnen noch nicht bezifferbar und hängen von den Organisationsentscheidungen der Aufgabenträger ab.“ Zitatende.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wenn sie die kommunalen Aufgaben alle nach oben zoomen, dann geht das nicht.)
Also, meine Damen und Herren, statt ihre Hausaufgaben zu machen, verhöhnt die Landesregierung die kommunalen Aufgabenträger. Solchen Gesetzentwürfen darf der Landtag nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren, eine verfassungsrechtliche Bewertung der Gesetzentwürfe wird letztlich an anderer Stelle als hier vorgenommen. Immerhin wird in 50 Prozent
der Neukreise die Zielgröße von 4.000 Quadrat kilometer überschritten, zum Teil erheblich. Als problematisch könnte sich dabei erweisen, dass die Landesregierung diese Überschreitungen allein mit gemeindlichen Zuordnungswünschen rechtfertigt. Auch bin ich mir nicht sicher, ob Alternativmodelle, etwa 7 plus 2, durch die Landesregierung mit der notwendigen Ernsthaftigkeit geprüft wurden.
Und wenn ich mir die entsprechenden Begründungen des Gesetzentwurfes ansehe, wird sich wohl auch der Aufgabenentzug bezüglich einzukreisender Städte als verfassungsrechtliches Problem erweisen.
Meine Damen und Herren, aufgrund dieser rechtlichen Unwägbarkeiten wiegt die politische Ablehnung des Reformpäckchens – ich kann es nur als Päckchen bezeichnen – umso schwerer. Dabei ist es der Landesregierung trotz größter Anstrengungen offenbar nicht gelungen, dem Land und dem Landtag das rot-rote Reformgesetz aus dem Kopf zu treiben. Und dabei hat die Regierung keine Mühe gescheut, sich den sogenannten Reformgesamtrahmen hinzubiegen, wie es ihr gefällt. Da wird über Nacht, genau ein Jahr nach der Beschlussfassung über den Gesamtrahmen hier im Landtag, die Strukturreform zur eigentlichen Mutter der Reform verklärt und die Funktionalreform lediglich zu deren Beiwerk.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Als Stiefkind sozusagen. – Toralf Schnur, FDP: Angeheiratet. – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)
Meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, für Ihren Reformgesamtrahmen hatte die Landesregierung inzwischen längst die Abwrackprämie kassiert und den Ihnen überlassenen Reformbollerwagen mit ein paar Blechbüchsen garniert. Damit lassen wir Sie gerne allein übers Land fahren. Und, Kollege Müller und Kollege Ringguth, tuckern Sie bitte dann mit dem Reformbollerwagen nur in die Zentren, denn außerhalb lässt man Ihnen die Luft aus den Reifen!
(Beifall und Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Bollerwagen haben überhaupt keine Luft in den Reifen. Das müssten Sie wissen.)