Protokoll der Sitzung vom 21.10.2009

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der NPD Herr Pastörs. Bitte, Herr Abgeordneter.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Das, was wir hier in diesem Gesetz vorgelegt bekommen und was hier heute verabschiedet werden soll, ist eine Krücke, erwachsen aus der Notwendigkeit der EU. Und dieses Gesetz ist nicht separat zu betrachten, sondern unbedingt in Symbiose mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die ja auch ähnlicherweise ganze Berufszweige ihres Prädikats beraubt.

Wir haben bei der EU-Dienstleistungsrichtlinie den Meister, den Gesellen, den klassischen Aufbau und die damit verbundene Assoziation des Kunden und der Leistung, die ja auch dahinter vermutet wird, weggenommen zugunsten einer grundsätzlichen Nivellierung nach unten auf der Grundlage europäischen Rechts, das uns aufgezwungen wird. Da können wir gar nicht anders. Und das, was wir heute hier als Gesetz vorliegen haben, wird in demselben Kontext zu verstehen sein. Der deutsche Diplom-Ingenieur war über Jahrzehnte ein Markenzeichen weltweit. Und wenn Sie sich einmal umhören in Fachkreisen, dann sind die Diplom-Ingenieure alles andere als glücklich darüber, dass der Titel verlustig geht.

In Amerika werden Sie, wenn Sie sich bewerben zum Beispiel als Diplom-Ingenieur aus Deutschland, sofort einen ganz anderen Stellenwert erhalten in der Bewertung Ihrer Bewerbung, als wenn Sie daherkommen mit einem Master, wie wir gerade gehört haben. Und wir haben auch von Hochschulprofessoren gehört, dass zum Beispiel hier in Mecklenburg-Vorpommern ein Bachelor im Bereich der Chemie überhaupt gar nicht mehr zu vermitteln ist. Den will schlicht und ergreifend – so haben wir in der Anhörung gehört – gar keiner mehr haben, sondern die nehmen dann gleich einen Chemiefacharbeiter und der Bachelor steht außen vor.

Ein anderer Punkt noch, der mir wichtig erscheint, ist, weil das auch hier so suggeriert wurde, dass der Ingenieurrat mit einer Stimme die Stimmung innerhalb der Ingenieure wiedergeben würde. Das ist mitnichten der Fall. Sie stellen hier etwas hin, was so nicht ist. Im Ingenieurrat sind eben nur wenige organisiert, im Verhältnis zum gesamten Berufsstand gesehen.

Wir lehnen als Nationalisten – das ist Ihnen bekannt und ich wiederhole das – die Aushöhlung nicht nur der Titel im akademischen Bereich, sondern auch die damit verbundene Nivellierung schlechterer Leistungen und Qualität am Ende grundsätzlich ab. Und deswegen bleiben wir bei unserer Haltung, dieses Gesetz ist ganz einfach dem Diktat indirekt von Brüssel geschuldet. Deswegen beteiligen wir uns an solchen Spielchen nicht, wo man hier nur eine Showveranstaltung macht, hier ein Gesetz vorlegt, dieses Gesetz hinstellt, als würde das das Parlament in freier Wahl selbst beschließen. Ich sage dazu, das ist und kann nicht Sinn einer Sache sein, …

Herr Abgeordneter Pastörs …

Ich komme zum Ende.

(Regine Lück, DIE LINKE: Wir haben eine Anhörung dazu gehabt.)

… dass wir europaweit nivellieren und diese Nivellierung dann auf Kosten der deutschen Diplom-Ingenieure geht, nämlich die Nivellierung nach unten darstellt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Danke.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Architekten- und Ingenieurrechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf der Drucksache 5/2606. Der Verkehrsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/2870 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelberatung.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 39 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 39 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP sowie Ablehnung durch die Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen damit zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/2606 entsprechend der Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses auf Drucksache 5/2870 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses auf Drucksache 5/2870 bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP und bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/2837.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 5/2837 –

Das Wort zur Einbringung hat der Innenminister des Landes Herr Caffier. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Seit der letzten grundlegenden Änderung der polizeilichen Organisationsstruktur im Jahre 2001 haben sich wesentliche Rahmenbedingungen für die polizeiliche Aufgabenbewältigung auch in Mecklenburg-Vorpommern verändert. Der Anschlag auf das World Trade Center in New York im September 2001 sowie weitere Anschläge und Anschlagsvorbereitungen haben heute zu einer verstärkten Ausrichtung der Polizei des Bundes und der Länder auf die Bekämpfung insbesondere des islamistischen Terrorismus geführt.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Die jüngst über das Internet verbreiteten Drohbotschaften von El Kaida, die in ihrer propagandistischen Wirkung insbesondere die Bevölkerung verunsichern sollen, zeigen, dass die terroristische Gefahr längst noch nicht gebannt ist.

Im Zuge der EU-Osterweiterung wurden durch die Einbeziehung Polens in das Schengener Abkommen und den Wegfall der stationären Grenzkontrollen sogenannte Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.

Durch den Einzug des technologischen Fortschritts in alle Lebensbereiche sind neue Kriminalitätsformen, zum Beispiel im Internet oder im elektronischen Zahlungsverkehr entstanden, auf die sich die Polizei der Länder einstellen muss.

Im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung sind die Qualitätsansprüche an die Beweisführung zur Verurteilung von Straftätern erheblich gestiegen.

Die Sicherheitslage hat sich auch im Hinblick auf das Einsatzgeschehen verändert. Die polizeiliche Belastung ist aufgrund von Einsätzen bei Versammlungen, Sportveranstaltungen, Dorf- und Stadtfesten seit Jahren deutlich gestiegen. Auch im täglichen Dienst stellen wir ein deutlich gestiegenes Aggressionspotential gegenüber der Polizei fest.

Ein weiterer Beweggrund für die Reform der Polizeistruktur ist schließlich das Personalentwicklungskonzept für die Polizei vom Jahr 2001. Danach muss die Landespolizei im Rahmen des zur Verfügung gestellten Finanzkorridors die Zahlen der Planstellen und Stellen bis 2010 von 6.708 auf 6.029 abbauen. Das bedeutet eine Reduzierung des Personals um über zehn Prozent. Bis zum 31. Dezember 2008 hat die Landespolizei bereits 511 Planstellen und Stellen abgegeben, 168 Planstellen und Stellen sind noch zu erbringen.

Diese Ausgangslage – die im Übrigen sehr gut zu der Diskussion von vor zwei Stunden passt, zum Thema: Was tut das Land, um sich zu bewegen? –, das will ich noch mal ganz deutlich erwähnen, zwingt uns letztendlich auch zu organisatorischen Anpassungen, um Defizite in der Aufgabenerledigung im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger zu verhindern.

Hinzu kommt nun, dass die Landesregierung die Eckwerte zu Personaleinsparungen bis zum Jahr 2015 im Hinblick auf die demografische Entwicklung in unserem Land und das Auslaufen des Solidarpaktes beschließen musste. In Anbetracht der auch in der Öffentlichkeit diskutierten Personaleinsparungen von circa 700 Stellen in der Landespolizei bin ich froh, dass wir gemeinsam mit meiner Kollegin, der Finanzministerin Frau Polzin, eine bessere Lösung gefunden haben. Wir haben uns darauf verständigt, den Korridor bis zum Jahr 2015 auf 5.800 Stellen zu beschränken und im Jahr 2015 eine Evaluierung zu machen, in welchem Umfang die Polizei zur Aufgabenwahrnehmung mit den vorhandenen Stellen in der Lage ist. Dies ist, glaube ich, ein guter Weg und zeigt, dass die Landespolitik auch auf aktuelle Entwicklungen dementsprechend kurzfristig reagiert.

Ich bin der festen Überzeugung, dass durchgreifende Veränderungen unausweichlich sind und eine effektive und effiziente Aufgabenerledigung in Zukunft nur noch durch die organisatorische Bündelung von Aufgaben und Ressourcen erreicht werden kann. Dabei setzen wir im Wesentlichen auf der Grundstruktur, die sich über viele Jahre bewährt hat, der heutigen Organisationsstruktur, auf und verringern dort besonders den Anteil in den sogenannten Stabs- und Verwaltungsbereichen.

Meine Damen und Herren, wie soll die Organisation der Polizei zukünftig aussehen? Um diese Frage fachlich fundiert beantworten zu können, habe ich eine Projektorganisation in der Polizeiabteilung des Innenministeriums eingesetzt. Die Eckpunkte dieser Untersuchung habe ich Anfang dieses Jahres in den Fraktionen und der Öffentlichkeit bereits vorgestellt. Diese Eckpunkte sind Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfes.

Die Landesregierung hat die Untersuchung der verschiedenen Modelle einer neuen Polizeistruktur geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die verfolgten Ziele am besten erreicht werden, wenn auf der Ebene der unteren Landesbehörden statt der fünf Polizeidirektionen zwei Polizeipräsidien – nämlich Rostock-Waldeck und Neubrandenburg – eingerichtet werden. Im Vergleich zu anderen Modellen gelingt die Stärkung der operativen Tätigkeit mit zwei Flächenbehörden durch die größtmögliche Straffung der Stabs- und Verwaltungsbereiche am besten. Durch die Verringerung des Personalbedarfs in den Stabs- und Verwaltungsbereichen werden Ressourcen für die Wahrnehmung von polizeilichen Kernaufgaben frei.

Die räumliche Gliederung der neuen Polizeipräsidien orientiert sich an den kommunalen Gebietsstrukturen. Das Polizeipräsidium Rostock-Waldeck wird das Gebiet der heutigen Polizeidirektionen Schwerin und Rostock umfassen, das Polizeipräsidium Neubrandenburg das Gebiet der heutigen Polizeidirektionen Stralsund, Anklam und Neubrandenburg. Sollte es Veränderungen in der Kreisstruktur geben, wird dies durch die Änderung der Verordnung zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeiten der Polizeipräsidien Berücksichtigung finden. Die Einführung der Bezeichnung Polizeipräsidien soll der Erweiterung der Zuständigkeitsbereiche und der gestiegenen Ressourcenverantwortung Rechnung tragen.

Auf der Ebene der oberen polizeilichen Landesbehörden wird die heutige Organisation beibehalten werden. Gleichzeitig sollen zentrale Aufgaben, die neu infolge der Einführung des Digitalfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben entstehen oder die bisher bestimmten Polizeidirektionen im Rahmen des

Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes zugewiesen waren, dem Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz übertragen werden.

Um diese Behördenstruktur in der Organisation der Polizei abzubilden, ist die Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes erforderlich. Folgeänderungen ergeben sich im Landesbesoldungsgesetz, Landesdisziplinargesetz, Landeskatastrophenschutzgesetz, der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz und der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens.

Aufgrund der Neuorganisation sind Anpassungen in der Besoldungsstruktur insbesondere bei den Behördenleitungen erforderlich. Ein finanzieller Mehrbedarf wird durch Einsparungen in entsprechender Höhe an anderer Stelle ausgeglichen.

Die Neuorganisation hat Auswirkungen auf die Unterbringung der Polizeibehörden. Durch die Erstellung von zwei Polizeipräsidien wird an drei heutigen Behördenstandorten die Behördenleitung mit ihrem Stabs- und Verwaltungsbereich entfallen. Des Weiteren wird sich die Anzahl der Dienststellen unterhalb der Behördenebene verringern. Die für die operative Tätigkeit vor Ort notwendigen Reviere und Kriminaldienststellen bleiben dort aber auch zukünftig erhalten. Noch mal ganz deutlich: Die 37 Reviere, die heutzutage im Land vorhanden sind, bleiben auch nach der Neuorganisation erhalten. Das war ja eine klare Aussage von Anfang an.

Strukturbedingt sind zwei große Einsatzleitstellen unter Einbindung des Digitalfunks neu zu errichten. Hierfür veranschlagt sind 3 Millionen Euro. Neben der Verringerung von Behörden und Dienststellen lässt auch die Verringerung der Leitstellen von fünf auf zwei bei gleichzeitiger Einbindung des Digitalfunks mittel- bis langfristige Einsparungen erwarten.

Weitere Anpassungen im Unterbringungskonzept können im Rahmen des Haushaltsvollzuges erfolgen. Erheblicher Baubedarf besteht bei Polizeiliegenschaften bereits in der jetzigen Organisationsform. Infolge der Neuorganisation können Liegenschaften zukunftssicher baulich entwickelt und an technische Veränderungen angepasst werden. Ein derzeit nicht quantifizierbarer Mehrbedarf ergibt sich durch die einmalige Anpassung insbesondere von Informations- und von Kommunikationstechnik.

Schon aufgrund des insgesamt niedrigen Investitionsbedarfs ist gesichert, dass die dauerhaften Einsparungen für die Unterbringung von weniger Behörden und Dienststellen die einmaligen Umstellungs- und Anpassungskosten schon nach kurzer Zeit bei Weitem übersteigen werden.

Gestatten Sie mir abschließend eine Bemerkung: Eine Entscheidung im Zusammenhang mit der Polizeistrukturreform wurde in den vergangenen Wochen und Monaten von Einzelnen immer wieder in den Mittelpunkt der Diskussion zur Polizeiorganisation geführt

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wird von vielen immer noch in den Mittelpunkt der Debatte gestellt.)

und, wenn Sie meinen, Herr Ritter,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, ja.)

auch immer noch in den Mittelpunkt geführt,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja.)

dann ist das ganz richtig.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja.)