Ich meine, dem Kollegen Leonhard gestehe ich es da zu, wenn er sich dafür beispielsweise einsetzt. Bei Ihnen bin ich immer ganz erstaunt, weil Sie 2001 bis 2006 oder bis 2008 zumindest ein ganz anderes Verhältnis zur Polizei hatten.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Können Sie das bitte mal genauer unterlegen? Na los, jetzt!)
mein Vorgängerkollege, dass eben Polizei nicht in der Form abgebaut worden ist, wie es Ihr Wunsch zum damaligen Zeitpunkt war.
ich habe Ihnen ja gesagt, ich möchte auf ein Thema eingehen, was an und für sich nicht Bestandteil des Polizeiorganisationsstrukturgesetzes ist, was aber offensichtlich durch einzelne Gruppierungen wieder in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt wird, das ist das Thema der sogenannten EbL oder Einsatzzüge besondere Lagen.
Ehrlich gesagt bin ich über die Aufmerksamkeit, die dieser fachlichen Entscheidung zuteil wird, nach wie vor etwas überrascht. Nach meiner Überzeugung gibt es zu der vorgeschlagenen Integration der Kräfte der Einsatzzüge besondere Lagen in die Reviere, und zwar in die Reviere, wo wir auch viele Einsätze fahren, keine Alternativen. Durch die Integration der Kräfte der Einsatzzüge besondere Lagen und der Verkehrsüberwachungsdienste, die vergessen Sie bei der Aufzählung immer, in die Reviere werden diese in die Lage versetzt, auf wech
Die Kritiker dieses Vorschlages haben, abgesehen von der schlichten Forderung nach mehr Personal, bis heute keinen Gegenvorschlag unterbreitet,
wie die dringend notwendige Stärkung der Reviere anderweitig bewirkt werden könnte. Den meisten Kritikern ist dabei offenbar auch nicht bewusst oder sie wollen es nicht eingestehen, dass der höchste Unterstützungsbedarf durch Einsatzanlässe verursacht wird, die in die Zuständigkeit und die jeweilige Verantwortung der Reviere fallen.
Diese Unterstützungskräfte und dieser Bedarf beschränken sich ganz überwiegend auf Einsätze in sogenannter Gruppen- oder Halbgruppenstärke, die gar nicht erst entstehen würden, wenn man vor Ort (in den Revie- ren) über dieses Mehr an eigenen Kräften mit der auch notwendigen fachlichen Ausbildung verfügen würde. Mit Einsätzen …
Und Ausrüstungen auch. Auch da bin ich meiner Kollegin Finanzministerin dankbar, dass sie durch zusätzliche Mitteleinstellung noch eine Verbesserung der Ausstattung gewährleisten kann. Das ist das, was eine zentrale Forderung der Polizei ist. Und auch hier finden wir Lösungen.
Mit Einsätzen, die mindestens einen geschlossenen Zug erfordern, sind die Einsatzzüge für besondere Lagen in den zurückliegenden Jahren eben nur in geringem Anteil befasst worden – mit Einsätzen in Zugstärke, ich habe bewusst nicht über Gruppen- oder Halbgruppen gesprochen – und deswegen muss man sich damit auch auseinandersetzen, wenn man durch das Land fährt und den Leuten Sachen erzählt, die in dem Umfang so nicht stimmen.
Vor dem Hintergrund dieser Feststellungen ist es aus meiner Sicht nur konsequent, die Kräfte der Einsatzzüge besondere Lagen auch dorthin zu geben, wo sie in der Regel benötigt werden: ins Revier.
Ich habe mich mit dieser Frage lange und kritisch auseinandergesetzt und mich bis zuletzt mit den für die Polizei verantwortlichen Behördenleitern auseinandergesetzt und beraten. Deren Votum war klar und eindeutig. Ich halte es persönlich für angemessen, den Verantwortungs- und Entscheidungsträgern bei Polizeiarbeit in einer so wichtigen Frage zu vertrauen und dementsprechend zu folgen, und halte es für konsequent, wenn wir über Ressourcenbündelung reden, dass wir diese so umsetzen und nicht nur Sprechblasen machen. Vieles kann man sich in Zeiten, wo man über genügend Ressourcen verfügt, auch gerne vorhalten, aber vorhalten heißt, es muss auch die dringende Notwendigkeit für die dementsprechenden Einsätze gegeben sein. Insofern haben sich auch hier die Bedingungen verändert und wir werden darauf dementsprechend reagieren.
Und auch hier gilt, Herr Ritter, ich drücke mich nicht um diese Frage, aber noch mal: Das ist eine fachliche Entscheidung und nicht Bestandteil des Polizeiorganisationsgesetzes.
Ich freue mich auf eine spannende Diskussion in den Ausschüssen und bitte um Überweisung des Gesetzes in die entsprechenden Fachausschüsse. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir eröffnen die Aussprache.
Als Erster hat das Wort für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt heißt: „Gesetz zur Neuorganisation der Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern“, und nicht: „Märchenstunde“.
Sie aber, Herr Innenminister, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, erzählen Märchen. Kostprobe gefällig? Ich zitiere aus einem Flugblatt der CDU-Landtagsfraktion:
„Unter der Führung des CDU-Innenministers Lorenz Caffier wird jetzt eine sinnvolle, langfristig tragfähige und den enormen Anforderungen des Tourismuslandes Mecklenburg-Vorpommern Rechnung tragende Polizeireform vorbereitet. … Mehr Präsenz in den Dörfern und Städten, mehr Streifentätigkeit und eine hohe Qualität und Schnelligkeit bei der Kriminalitätsbekämpfung stehen für uns im Mittelpunkt.“ Zitatende.
Wie das geschehen soll, erklärt der CDU-Flyer auch. Ich zitiere wieder: „Um die Präsenz der Polizei in der Fläche … sichtbar zu erhöhen, sollen bestehende Organisationsstrukturen deutlich gestrafft werden. Dies betrifft in erster Linie den Stabs- und Verwaltungsbereich.“ Zitatende.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gegen eine Straffung des Stabs- und Verwaltungsbereichs ist nichts einzuwenden. Aber erzählen Sie bitte keine Märchen! Nicht ein Beamter oder eine Beamtin, nicht ein Angestellter oder eine Angestellte, die durch diesen Straffungsprozess im Stabs- und Verwaltungsbereich freigesetzt wird, wird künftig in Schwerin, Grimmen oder Rechlin Streife laufen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kern dieses Gesetzentwurfes ist die Errichtung zweier Polizeipräsidien. Diese sollen die bisherigen Direktionen zusammenfassen und ersetzen. Wie gesagt, dagegen ist nichts einzuwenden. Aber auch hier liegt der Teufel im Detail. Zu den Kosten sagt der Gesetzentwurf lediglich, dass 3 Millionen Euro für die Einrichtung der Einsatzleitstellen aufgebracht werden müssen. In welchen Gebäuden diese Leitstellen untergebracht werden sollen und welche Kosten etwa Umbau, Erweiterung oder Instandsetzung dieser präsidialen Gebäude mit sich bringen, darüber schweigt der Gesetzentwurf. Und auch auf Anfrage im Innenausschuss erhält man keine konkrete Antwort.