in der Regelung zur Befreiung von der Jahresabschlussprüfung durch das Innenministerium hatte Erfolg.
Ich denke, Sie werden mir zustimmen, wenn ich sage, dass es ein wenig übertrieben von mir wäre zu behaupten, uns sei mit dieser Änderung in den Ausschussberatungen der Durchbruch im Interesse der Kommunen gelungen. Eine solch klarstellende redaktionelle Änderung am Gesetzentwurf ist uns zu wenig, auch wenn sie sozusagen auf unserem Mist gewachsen ist. Wir haben vor allen Dingen von der Auswertung der Anhörung mehr erwartet, aber die Koalitionäre haben sich wieder einmal nicht bewegt. Insofern können wir uns nur enthalten. – Danke schön.
Herr Ritter, ich finde es schon ein wenig erstaunlich, wie Sie hier Noten verteilen für das Verhalten anderer Fraktionen und wie Sie meinen, hier bewerten zu können, es müsse sozusagen so sein, dass man einen Gesetzentwurf der Landesregierung in den Ausschussberatungen verändert. Nein, Herr Kollege Ritter, ich darf Sie da aufklären, das muss nicht so sein. Wir können dieses als Parlament tun,
aber wenn wir der Auffassung sind, dass ein Gesetzentwurf vernünftig ist, dann dürfen wir dem auch zustimmen. Sie dürfen natürlich Noten erteilen und uns nur dann eine gute Note geben,
Aber ich darf darauf hinweisen, das ist unsere Freiheit, ob wir dies tun oder nicht, und an dieser Freiheit möchten wir gern festhalten.
Da wir Noten verteilen: Wer Ihnen aufmerksam zugehört hat – und ich habe Ihnen aufmerksam zugehört –, der weiß, es gab acht Änderungsvorstellungen des Städte- und Gemeindetags. Drei haben Sie aufgegriffen. Das heißt im Umkehrschluss: Fünf haben Sie nicht aufgegriffen.
Dieses Recht, das Sie sich herausnehmen, verzeihen Sie mir die Unverschämtheit, dieses Recht nehmen wir uns auch heraus.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Na, dann fühlen Sie sich doch nicht immer so angepinkelt! – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)
Also, meine Damen und Herren, lassen Sie uns weniger dem Oberlehrer Ritter zuhören, als uns mit diesem Gesetz tatsächlich zu befassen.
Von mir aus auch Oberstudienrat, Herr Ritter. Ich bin gern bereit, Sie in dieser Funktion zu befördern.
Also, meine Damen und Herren, lassen Sie uns den Gesetzentwurf im Detail angucken. Da geht es in der Tat um eine Befreiung von Prüfpflichten. Dieses halten wir für sinnvoll. Die von Ihnen vorgeschlagene Änderung, Herr Ritter, und da bin ich jetzt wieder ganz nah bei Ihnen,
aus „und“ zu „oder“ eine Veränderung vorzunehmen, die war sehr sinnvoll. Das ist wesentlich mehr als eine rein redaktionelle Geschichte. Ich empfand es als eine inhaltliche Geschichte. Ob zwei Bedingungen erfüllt sein müssen oder nur eine, das ist in der Tat eine wichtige Veränderung und wir sind Ihnen da gern gefolgt. Wenn Sie vernünftige Vorschläge machen, folgen wir Ihnen gern.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ha, ha, ha! – Helmut Holter, DIE LINKE: Wir machen nur vernünftige Vorschläge. – Peter Ritter, DIE LINKE: Wir sind schon auf dem Weg der Besserung.)
Aber der entscheidende Punkt, meine Damen und Herren, ist, dass wir mit diesem Gesetz die Kompetenzen des Landesrechnungshofes erweitern. Dieses haben wir so gewollt. Der Landesrechnungshof erhält hier Kompetenzen im kreisangehörigen Raum, wo es in der Vergangenheit immer die Frage gab, inwieweit der Landesrech
nungshof hier im kreisangehörigen Raum tätig werden darf. Hierzu gibt es nun eine Klarstellung. Hier werden die Kompetenzen des Landesrechnungshofes erweitert hin zur Querschnittsprüfung im kreisangehörigen Raum. Wir denken, dieses ist auch gut so.
Wir wollen allerdings hier auch klar zum Ausdruck bringen, dass wir davon ausgehen, dass hier Landesrechnungshof und Rechtsaufsichtsbehörden nicht in dem Sinne einer preußischen Obrigkeitsbehörde tätig werden und sagen, das darfst du und das darfst du nicht, sondern dass das Ziel solcher Prüfungen ist, die Arbeitsabläufe, die Organisation auf der kommunalen Ebene zu optimieren, Schwachstellen aufzuzeigen und damit eine Hilfestellung zu geben für eine Verbesserung der Arbeit in unseren kommunalen Verwaltungen.
Wenn wir dieses, meine Damen und Herren, als Ziel dieses Gesetzes ansehen, dann werden Sie verstehen, warum wir als Koalition diesem Gesetzentwurf zustimmen werden. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde irgendwie das Gefühl nicht los, es gibt so ein Sprichwort, das habe ich einmal gelernt: „Nach dem Wahlkampf ist vor dem Wahlkampf.“
Dem Grunde nach sollten wir uns ja wirklich über die eigentlichen Themen unterhalten. Ich glaube, dass dieses Thema auch einschneidende Konsequenzen für die gemeindliche Ebene hat.
Gerade deswegen ist das Thema nicht einfach so lapidar nebenbei zu behandeln, sondern hat wirklich auch in der Konsequenz mit gemeindlichen Aufgaben und Querschnittsprüfung zu tun.
Bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfes in den Landtag am 4. März äußerte mein geschätzter Kollege Ringguth, ich darf zitieren: „Immerhin geht es um eine Kompetenzerweiterung nicht unerheblicher Art auch für den (Landesrechnungs-)Hof.“ Zitatende.
Meine Damen und Herren, insoweit ist es auch richtig, wenn ein weiterer geschätzter Kollege, Heinz Müller, damals feststellte, dass es sich nicht um ein rein technisches Gesetz, sondern um eine hochpolitische Angelegenheit handelt. Der Landesrechnungshof wird hier in der Tat zu einer neuen Aufgabe geführt und die Erweiterung der Zuständigkeit des Landesrechnungshofes für Querschnittsprüfungen auf allen kommunalen Ebenen soll letztlich einen höheren Erkenntniswert der Prüfungsergebnisse mit sich bringen.
Die Prüfung ist nun nach Änderung des Gesetzesentwurfs auch nicht, wie ursprünglich vorgesehen, im Benehmen mit dem Innenministerium durchzuführen, sondern im Einvernehmen. An der Stelle ist auch dem Wunsch der Betroffenen durchaus gefolgt worden.
Was die Übernahme des Prüfungsstandards des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften angeht, ist auch nach der Anhörung streitig, ob es sich um eine Standarderhöhung handelt mit der Frage nach etwaig bestehender Konnexität. Daraus resultiert dann auch die Frage nach etwaiger Kostenerstattung.