Protokoll der Sitzung vom 21.10.2009

Meine Damen und Herren, meine Fraktion – und wir haben das auch in der Einbringung angedeutet – wird sich auch zu diesem Gesetzentwurf enthalten. Frage: Warum? – Ob die tatsächlich erwarteten Verbesserungen bei den Querschnittsprüfungen erzielt werden können, steht derzeit noch nicht fest. Deshalb sollte aus Sicht der FDP-Fraktion zu gegebener Zeit im Innenausschuss über die Erfahrungen mit diesem neuen Gesetz berichtet werden.

(Heinz Müller, SPD: Einverstanden!)

Meine Damen und Herren, ich möchte auch, und das haben meine beiden Vorredner auch bisher getan, auf die Anregungen der kommunalen Spitzenverbände noch mal hinweisen, dass der Landesrechnungshof sein Verlangen nach einer Querschnittsprüfung jeweils mit einer Darstellung des voraussichtlichen Zeit- und Kostenaufwandes bei den Kommunen und einer Schätzung des aus der Querschnittsprüfung zu erwartenden Nutzens ergänzen sollte.

Was ich aus eigener Erfahrung sagen kann: Wir haben seit Jahren darauf in den Kommunen und in den Landkreisen hingearbeitet, dass insbesondere in den Landkreisen und in den Kommunen Personal abgebaut wird, deutlich abgebaut wird. Gerade aus dem Grund sollte klar feststehen, wann, in welchem Zeitraum und mit welchem Erfordernis geprüft wird. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Vielen Dank, Herr Leonhard.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Lenz für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Timm hat Sie in seiner Funktion als Vorsitzender des Innenausschusses eben ausführlich über die Beratungen im Ausschuss informiert, mein werter Kollege Herr Müller hat Sie zum Inhalt des Kommunalprüfungsgesetzes informiert. Ich möchte mich deshalb auf zwei Punkte beschränken, die bei den Beratungen für die CDU-Fraktion einen großen Stellenwert hatten:

Zum einen sind da die neuen Querschnittsprüfungen, zum anderen lag uns die Prüfung kommunaler Unternehmen besonders am Herzen. Für kommunale Wirtschaftsbetriebe gilt im Wesentlichen das Handelsgesetzbuch. Nur einige wenige Besonderheiten regelt das Kommunalprüfungsgesetz selbst. Viele Kommunen haben uns nach der Einbringung des Gesetzentwurfes in den Land

tag ihr Leid geklagt, so, wie es aus den Reden meiner Vorgänger hervorgegangen ist, dass die Kosten für die Wirtschaftsprüfer immens hoch seien. Fast immer seien für die Prüfung fünfstellige Beträge aufzubringen. Die Kommunen fanden es vernünftiger, wenn die Jahresabschlussberichte von den Rechnungsprüfungsämtern der Landkreise geprüft würden. Dadurch können die Prüfungskosten erheblich gesenkt werden.

Zu den Querschnittsprüfungen: Damit erhält der Landesrechnungshof eine neue Kompetenz. Künftig wird es auf allen kommunalen Ebenen themenbezogene Prüfungen geben.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion stand der Einführung dieser Querschnittsprüfung zunächst sehr kritisch gegenüber. Auch die Regelung zur Prüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe hätten wir gern anders gestaltet. Die Anhörung im Innenausschuss zum Gesetzentwurf hat uns jedoch davon überzeugt, dass der Gesetzentwurf so bleiben sollte, wie die Landesregierung ihn einbrachte.

Lassen Sie mich das kurz begründen. Gehen wir von meinem Beispiel aus, dass kommunale Wirtschaftsbetriebe typischerweise kommunale Wohnungsunternehmen sind, dann könnten wir davon ausgehen, dass diese Wohnungen ein erhebliches kommunales Vermögen ausmachen. Dieses Vermögen muss ordnungsgemäß verwaltet werden. Dazu gehört auch, dass ein Unabhängiger den Jahresabschluss prüft.

Ich will die fachliche Leistung der Rechnungsprüfungsämter nicht in Zweifel ziehen, aber ich frage mich doch, ob die Rechnungsprüfungsämter der Landkreise personell zu diesen Jahresabschlussprüfungen überhaupt in der Lage sind. Natürlich fallen für die Prüfungen durch einen Wirtschaftsprüfer erhebliche Kosten an. Auf der anderen Seite wäre es aber nur legitim, wenn die Rechnungsprüfungsämter ebenfalls Gebühren für ihre Prüfertätigkeit erheben würden, denn wir müssen davon ausgehen, dass sie zusätzliches Personal einstellen müssten. Ob dann die Prüfungen durch die Rechnungsprüfungsämter immer noch billiger würden, ist zumindest fraglich.

Querschnittsprüfungen, meine Damen und Herren, gibt es in vielen anderen Ländern schon. Ich habe mir einmal angesehen, welche Erfahrungen mit solchen Querschnittsprüfungen gemacht wurden. Die Ergebnisse waren eigentlich durchweg positiv. Bei unseren Nachbarn in Brandenburg sehen es die Kommunen als eine Bereicherung an, wenn fachbezogene Prüfungen in verschiedenen Kommunen durchgeführt werden. Das bedeutet nämlich auch, dass man nicht jeden Fehler erst selber machen muss. Man kann von guten Erfahrungen anderer Kommunen lernen.

Diese Sichtweise wäre auch für Mecklenburg-Vorpommern wünschenswert. Wir werden in der Aussprache zum FAG hören, wie schlecht sich die Einnahmen von Land und Kommunen gestalten. In einer solchen Situation heißt die Devise eigentlich nur „Sparen“. Das bedeutet auch, gute Ansätze anderer Kommunen sollten übernommen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zum Schluss: Das Kommunalprüfungsgesetz findet den richtigen Ausgleich zwischen kommunaler Selbstverwaltung auf der einen und vernünftigem Prüfungsaufwand auf der anderen Seite. Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf natürlich zustimmen. – Recht schönen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Lenz.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski für die Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wieder einmal fragt man sich, wo in der politischen Praxis eigentlich das Konnexitätsprinzip geblieben ist. In der Landesverfassung steht es noch. In Artikel 72 heißt es: „Die Gemeinden und Kreise können durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch Rechtsverordnung zur Erfüllung bestimmter … Aufgaben verpflichtet werden, wenn dabei gleichzeitig Bestimmungen über die … Kosten getroffen werden. Führt die Erfüllung dieser Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden und Kreise, so ist dafür ein entsprechender … Ausgleich zu schaffen.“

Nun verpflichtet der Gesetzesentwurf die Kommunen zur öffentlichen Auslegung und öffentlichen Bekanntmachung der Prüfungsergebnisse. Wie jedenfalls in der Anhörung der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommerns meinte, werden dadurch sehr wohl zusätzliche Kosten anfallen, sodass das Konnexitätsprinzip eigentlich greifen müsste. Tut es aber nicht, weil die Landesregierung wieder einmal eine passende Begründung dafür aus dem Hut zaubert, genauso wie seinerzeit bei der Entscheidung über die Umstellung der kommunalen Buchhaltung von der Kameralistik auf die Doppik. Das ist der einzige Bereich, in dem die Große Koalition noch Kreativität zeigt beim Erfinden immer neuer Argumente, warum sie nicht zahlen muss, als ob auf die Gemeinden nicht schon genug neue schwere Belastungen zukämen.

Seltsam ist auch, dass der Landesrechnungshof das Vorhaben zwar begrüßt, gleichzeitig aber einräumt, dass seine personellen Ressourcen für die Erfüllung der Aufgaben unter Umständen nicht ausreichen könnten. Zu diesen Aufgaben gehört offenbar auch die Kontrolle der Wirtschaftsprüfer, die beauftragt werden. In dieser Branche, so geht es aus der Anhörung hervor, scheint es Fehlentwicklungen zu geben, die ich in dem Ausmaß auch nicht für möglich gehalten hätte und die es verdient hätten, mal dringend unter die Lupe genommen zu werden.

Der Landesrechnungshof will sicherstellen, dass Aufträge für die Jahresabschlussprüfung nicht an Firmen gehen sollen, die nicht über eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Qualitätskontrolle nach Paragraf 57a WPO verfügen, und die mit Kampfpreisen operieren, die vermuten lassen, dass der notwendige Prüfungsaufwand nicht erbracht wird. Das sind schwere Missstände. Folgt man dem Rechnungshof, dann gibt es Kommunen im Lande, die sich von unqualifizierten Billigheimer-Wirtschaftsprüfern prüfen lassen. Dafür würde man gern andere Beispiele hören, leider ist dieses Thema nur gestreift worden in der Anhörung.

Wenn der Gesetzesentwurf dem Ziel dienen sollte, mit diesen Zuständen Schluss zu machen, dann wäre das ja in Ordnung. Aber warum erhält der Rechnungshof dann nicht das notwendige zusätzliche Personal oder die Rechnungsprüfungsämter der Kreise? Weil es doch nur um Einsparungen auf Kosten der Kommunen geht? Was hier vorgelegt wird, ist widersprüchlich und nicht plausibel. Daher lehnt die NPD-Fraktion den Gesetzesentwurf ab.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes auf Drucksache 5/2258. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/2872 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der FDP angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/2872 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/2872 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, Gegenstimmen der Fraktion der NPD, Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der FDP angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des Finanzausgleichsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze, auf Drucksache 5/2685, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 5/2873. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion der FDP auf den Drucksachen 5/2881, 5/2882, 5/2883, 5/2884, 5/2885 und 5/2886, ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2888 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2891 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des Finanzausgleichsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/2685 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 5/2873 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/2881 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/2882 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/2883 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/2884 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/2885 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/2886 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/2888 –

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD – Drucksache 5/2890 –

Änderungsantrag der Fraktion der NPD – Drucksache 5/2891 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Innenausschusses Herr Dr. Gottfried Timm.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In seiner 74. Sitzung am 16. Juli 2009 hat der Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neugestaltung des Finanzausgleichsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze in Erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung federführend an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss, den Europa- und Rechtsausschuss, den Wirtschaftsausschuss, den Bildungsausschuss, den Verkehrsausschuss und den Sozialausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat Ihnen dazu auf der Drucksache 5/2873 seine Beschlussempfehlung und seinen Bericht vorgelegt.

Am 10. September 2009 hat der Innenausschuss zu dem Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die eingeladenen Städte, Gemeinden und Landkreise sowie die kommunalen Landesverbände hatten Gelegenheit, ihre Stellungnahmen zu dieser Novelle vorzutragen. Von allen Seiten wurde begrüßt, dass das Finanzausgleichsgesetz einer Novellierung unterzogen werden soll. Ebenso wurde von allen Seiten auf den ab dem Jahr 2010 zu erwartenden Rückgang der kommunalen Finanzen hingewiesen.

Zu diesem Rückgang hat es im Innenausschuss eine intensive Debatte gegeben. Dabei wurde deutlich, dass der seit Längerem bekannte Rückgang der Einwohner in den Städten und Gemeinden unseres Landes und der ebenso allen bekannte Rückgang der Finanzmittel aus dem Solidarpakt II sowie die derzeit noch nicht überschaubaren Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise die Ursachen für diesen Rückgang der kommunalen Finanzen bilden. Änderungen im Finanzausgleichsgesetz verursachen diese kommunalen Einnahmerückgänge nicht.

Ein Antrag der Fraktion DIE LINKE, den Anteil der Finanzausgleichsleistungen wegen der Einnahmerückgänge der Kommunen um drei Prozent zulasten des Landes zu verschieben, konnte keine Mehrheit im Ausschuss finden, da dieses,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist sehr bedauerlich.)