Protokoll der Sitzung vom 06.12.2006

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schulte von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrter Herr Roolf, dass die FDP-Initiative bei aller Wertschätzung für die FDP Anlass für den Entwurf der Koalitionsfraktionen war, endlich zu handeln, halte ich für ein Gerücht. Ich gehe mal eher davon aus, dass die Entwicklungen oder auch die Ergebnisse im Rahmen der Föderalismusreform dazu beigetragen haben und der Umstand, dass die Länder das jetzt regeln müssen. Es gibt allerdings, das will ich gleich am Anfang sagen, einen ganz gravierenden Unterschied, einen von verschiedenen Unterschieden: Die SPD-Fraktion und auch die CDU-Fraktion stehen auf dem Standpunkt, dass die

Adventssonntage nicht verkaufsoffene Sonntage sein sollten, und deswegen gibt es auch unsererseits im Zusammenhang damit keinen Zeitdruck, dass wir dieses Jahr unbedingt noch ein Ladenöffnungsgesetz auf den Weg bringen müssten.

Man mag nun darüber streiten, ob die bei den Ländern liegende Kompetenz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten eine der wesentlichen Errungenschaften der Föderalismusreform ist. Das kann man unterschiedlich bewerten, aber diese Kompetenzzuweisung eröffnet einerseits die Möglichkeit, gerade auf die spezifi schen, insbesondere touristischen Erfordernisse einzugehen. Der Wirtschaftsminister hat es schon dargelegt. Sie birgt aber auch – und das möchte ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen – die Verantwortung, nicht nur die jeweiligen Einzelinteressen angemessen zu bewerten, sondern sie natürlich in einen ausgewogenen Gesamtkontext zu stellen, und da fi nde ich das dann schon bedauerlich, wenn in dem Zusammenhang von Ihnen, Herr Roolf, gesagt wird oder die Worte gewählt werden, die Gewerkschaften und Co. wären diejenigen, die die Koalitionsfraktionen in Angst und Schrecken versetzen würden, weswegen sie auf halbem Wege stehen blieben. Ich kann Ihnen für die SPD-Fraktion sagen, aber ich schätze mal, das ist bei der CDU ähnlich, ich glaube nicht, dass es in einer der beiden Fraktionen jemanden gibt, der Angst vor Gewerkschaften hat.

(Volker Schlotmann, SPD: Im Gegenteil, wir sind Partner.)

Zumindest gilt das nicht für mich. Ich bin selbst Gewerkschaftsmitglied, sie sind mir sehr sympathisch. Und was das „Co.“ angeht, vermute ich mal, dass Sie unter anderem die Kirchen dieses Landes damit gemeint haben. Ob das unbedingt eine angemessene Ausdrucksweise ist, das möchte ich dahingestellt sein lassen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Unstrittig, meine Damen und Herren, ist, dass die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen einem Wandel unterliegen. Das tun sie nicht erst seit Neuestem. Das tun sie, glaube ich, solange Menschen diese Welt bevölkern. Die Lebens- und Konsumgewohnheiten der Menschen, die in unserem Land leben, aber auch derjenigen, die natürlich nur zu ihrem Urlaub zu uns kommen, spiegeln sich in diesen sich ändernden gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen und den daraus resultierenden Lebens- und Konsumgewohnheiten wider. In den vergangenen Jahren wurden bereits die Ausnahmetatbestände im Ladenschlussgesetz – auch das muss man hier mal deutlich sagen – zunehmend durch Sonderregelungen für Flughäfen, Bahnhofsläden oder an Tankstellen ausgeweitet. Dass dabei bei manchem Bahnhof in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend der Eindruck entstand, dass es sich um eine Einkaufsmeile mit noch verbliebenem Zuganschluss der Deutschen Bahn und nicht um einen Bahnhof handelt, ist dabei vielleicht unvermeidlich gewesen.

Und auch wir in Mecklenburg-Vorpommern, meine Damen und Herren, haben hier unsere Verordnung. Ich glaube, der richtige Titel ist ja nicht „Bäderregelung“, wenn ich das richtig im Kopf habe, sondern „Landesverordnung über den Warenverkauf in Kur- und Erholungsorten an Sonn- und Feiertagen und an Sonnabenden“. Wir haben mit dem, was wir als Bäderregelung bezeichnen, kräftig daran mitgewirkt, dass das bisherige Ladenschlussgesetz inzwischen ausgehöhlt ist wie ein Schweizer Käse.

(Regine Lück, Die Linkspartei.PDS: Leider.)

Während das bisherige Ladenschlussgesetz des Bundes in Paragraf 14 immerhin nur von vier – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen im Jahr ausging, haben wir es in Mecklenburg-Vorpommern mit der Bäderregelung immerhin auf bis zu 40 verkaufsoffene Sonn- und Feiertage in den betreffenden Orten und Ortsteilen gebracht. Das vielleicht zu der Bemerkung, dass wir – ich weiß nicht, ob ich den Wortlaut, Herr Roolf, richtig auf die Reihe bringe – die schlechteste Regelung und auch die schlechteste Zukunftsplanung hätten. Also auch wenn ich die Pressemitteilung des Einzelhandelsverbandes lese, dieser zumindest ist mit der bisherigen Bäderregelung auf der Grundlage, wie sie bestand, zufrieden gewesen.

Und wenn man vergleicht – das muss man auch in dem Zusammenhang deutlich sagen –, was eigentlich im Rahmen dieser Bäderregelung an den betreffenden verkaufsoffenen Sonntagen verkauft werden dürfte, ich nenne da nur mal beispielhaft Badegegenstände, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milcherzeugnisse, Blumen oder Zeitungen, und wenn man dann vielleicht, ich komme aus Rostock, durch Warnemünde geht und schaut, welche Geschäfte sonst noch alle geöffnet haben von Juwelieren über Pelz- und Leuchtengeschäften, dann kann man weder den jeweiligen Geschäftsinhabern noch den zuständigen Gewerbeämtern mangelnde Kreativität bei der Auslegung unterstellen. Auch das ist sicherlich eine Anpassung aller Beteiligten an die sich verändernden Lebens- und Arbeitsgewohnheiten in unserem Land.

Nun spannt sich die Bandbreite der Vorschläge, wie ein Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten in eine gesamtgesellschaftliche Debatte eingeordnet werden muss, von der vollständigen Freigabe der Ladenöffnungszeiten in der Woche und zehn verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr, wie in Berlin verabschiedet, bis hin – Herr Wirtschaftsminister Seidel hat es dargelegt – zur Beibehaltung der bisherigen Regelung, wie es derzeit in Bayern, aber, ich glaube, auch im Saarland der Fall ist.

Und, meine Damen und Herren, es ist schön, wenn der Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V., Herr Klaus Hering, in einer Pressemitteilung vom 14. November dieses Jahres in freudiger Erwartung feststellt: „Es ist gut, wenn wir zukünftig den Kunden nicht um 20 Uhr die Türe vor der Nase zumachen müssen“. Auch das ist eine Frage, wie ich Servicelandschaft defi niere. Es ist nicht immer nur abhängig von den Öffnungszeiten. Und ich bin mir sicher, dass unser Herz gemeinsam mit dem von Herrn Hering vor Freude mitklopft, wenn das dann in Zukunft nicht mehr geschehen muss. Aber ein hüpfendes Herz ist vielleicht in Liebesdingen ein guter Ratgeber, ob das auch bei der Frage der Ladenöffnungszeiten der Fall ist, das möchte ich an dieser Stelle bezweifeln.

Meine Damen und Herren, die Frage ist tatsächlich: Wie kann oder wie soll ein neues Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten aussehen? Ich möchte hier nicht im Einzelnen auf die unterschiedlichen Entwürfe der FDP und der Regierungskoalition eingehen und die Einzelheiten bewerten, aber ich möchte auch einen grundsätzlichen Unterschied darstellen: Während die FDP dem Grundsatz der uneingeschränkten Verkaufsfreigabe folgt und es auch den jeweiligen Kommunen freistellen will, sich an allen Sonn- und Feiertagen für die Öffnung der Verkaufsstellen zu entscheiden, wird bereits im vorliegenden Gesetzesentwurf der CDU- und SPD-Fraktion

deutlich, dass die beiden Fraktionen diesen Weg zumindest so nicht mitgehen.

Man mag, wenn man wie die FDP den Neoliberalismus auf ihre Fahnen geschrieben hat, das gutheißen. Ich persönlich kann da nur die Auffassung von Herrn Holter teilen, ich teile das nicht. Vielmehr sollte neben dem verbleibenden Verbot der Verkaufsöffnung an den Adventssonntagen auch die grundsätzliche Anzahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage unter der Beibehaltung einer Bäderregelung – das möchte ich hier auch mal betonen – auf maximal acht Tage begrenzt werden. Auf den ersten Blick mögen diese Unterschiede nur geringfügig erscheinen, aber sie sind letztendlich symptomatisch für die Frage der Herangehensweise an die Neuregelung der Ladenöffnungszeiten in unserem Land. Man kann sicherlich mit nachvollziehbaren Gründen die völlige Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten als eine angemessene Teilantwort auf die im Einzelhandel grundsätzlich weiterhin bestehende wirtschaftliche Flaute anführen. Man sollte allerdings auch zumindest im Hinterkopf haben, dass der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe unter den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz nicht nur der Bibel, sondern auch unseres Grundgesetzes gestellt sind und daher zumindest nicht in jeglichem fi nanziellen Interesse auf Umsatz und gegebenenfalls auf Gewinnmaximierung, wenn es denn tatsächlich dadurch kommen sollte, hintangestellt werden sollten.

Man sollte auch darüber nachdenken, welche Auswirkungen die vollständige Freigabe der Ladenöffnungszeiten an den Werktagen auf die Veränderung der Beschäftigungs- und Lebensbedingungen der vorrangig Arbeitnehmerinnen im Einzelhandel hat:

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Helmut Holter, Die Linkspartei.PDS: Sehr richtig, sehr richtig.)

Wie sehen die dann noch verbleibenden Chancen zur sozialen Teilhabe oder etwa im Bereich des ehrenamtlichen Engagements aus?

Ich kann mich daran erinnern, es muss, glaube ich, in der letzten Wahlperiode gewesen sein, dass wir uns hier in diesem Raum bitterlich gemeinsam darüber beklagt haben, dass wir nicht genug ehrenamtliches Engagement haben, dass wir es befördern wollen sowohl im sozialen, kulturellen als auch politischen Raum. Wann sollen die Menschen das machen, wenn sie von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr zwar nicht arbeiten müssen, aber ihrem Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsvertrages möglicherweise zur Verfügung stehen sollen?

Wie wirkt sich die vollständige Freigabe der Ladenöffnungszeiten auf das immer noch vorrangig bei Frauen bestehende Erfordernis, Familie und Beruf in Einklang zu bringen, aus?

Wie müssen Einrichtungen, wie Kindertagesstätten oder Krippen auf eventuelle Nachfragesituationen reagieren?

Und wer bezahlt das, meine Damen und Herren?

Ist möglicherweise die vollständige Freigabe der Ladenöffnungszeiten einfach ausgedrückt frauenfeindlich?

Wie wirkt sich die generelle Freigabe der Ladenöffnungszeiten auf das diffi zile Gleichgewicht zwischen großen Einkaufshäusern und dem Facheinzelhandel aus?

Wird sich der seit Jahren zu beobachtende Konzentrati

onsprozess im Einzelhandel weiter forcieren oder ist es tatsächlich in bestimmten Nischen eine Chance für den Facheinzelhandel, sich weiterzuentwickeln?

Ist möglicherweise die vollständige Freigabe der Ladenöffnungszeiten im Ergebnis sogar mittelstandsfeindlich und volkswirtschaftlich kontraproduktiv?

Führt die generelle Freigabe der Ladenöffnungszeiten zu Kostensteigerungen auf der Angebotsseite, die zumindest teilweise in höheren Preisen auf die Kundinnen und Kunden abgewälzt werden?

Und führt die generelle Freigabe der Ladenöffnungszeiten möglicherweise zu einer Zersplitterung der Ladenöffnungszeiten und damit zu einem für den Verbraucher gravierenden Verlust an Öffnungsverlässlichkeit?

Es ist eben schon angesprochen worden, 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr bedeutet ja nicht, jeder muss von 00.00 bis 24.00 Uhr aufmachen. Aber wenn ich dann einkaufen gehe, möchte ich gern wissen, dass der Laden, zu dem ich gehe, auch tatsächlich geöffnet hat. Es nützt mir nichts, wenn er generell bis 24.00 Uhr aufmachen kann, ich aber in der Zeit, in der ich möglicherweise die Muße fi nde einzukaufen, vor verschlossenen Türen stehe.

Meine Damen und Herren, meine Fraktion ist sich bewusst, dass mit der Neuregelung der Ladenöffnungszeiten für viele Menschen in diesem Land, ob Unternehmer oder Beschäftigte, ob Verkäufer oder Kunde, grundlegende Veränderungen auftreten können und auch auftreten werden. Die Intention meiner Fraktion ist, diese notwendigen Veränderungen aufzunehmen und in sinnvolle Bahnen zu lenken. Der vorliegende Gesetzentwurf von CDU und SPD, aber natürlich auch der Entwurf der FDP-Fraktion bedarf daher eingehender Beratung, um ein ausgewogenes, den Interessen aller Beteiligten widerspiegelndes Ergebnis zu bewerkstelligen.

Wer offen in diese Diskussion geht – und die SPD-Fraktion tut dieses –, der vermag sicherlich heute noch nicht abschließend zu sagen, wie am Ende dieser Beratungen das zu verabschiedende Gesetz aussehen wird. Er kann aber sagen, dass das Ergebnis die gesellschaftliche Realität im bestmöglichen Sinne widerspiegeln soll und widerspiegeln muss. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, beantrage ich namens der Fraktion der SPD die Überweisung der Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU und SPD sowie der FDP-Fraktion zur Beratung in den Wirtschaftsausschuss als federführenden Ausschuss und in den Innenausschuss sowie den Sozialausschuss als mitberatende Ausschüsse. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Schulte.

Das Wort hat jetzt der Fraktionsvorsitzende von der NPD, der Abgeordnete Herr Pastörs.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind wieder einmal beim Lieblingsthema der FDP angelangt, deren Seelenheil offenbar maßgeblich von den Ladenöffnungszeiten abhängt. Aber auch die Regierungsparteien SPD und CDU sehen sich befl eißigt, hier tätig zu werden. Wenn man sich die Gesetzentwürfe dieser drei Parteien näher anschaut, fragt man sich, warum diese nicht gleich alles in einem Entwurf zusammengefasst haben, denn in beiden steckt

gleich wenig Substanz und beide unterscheiden sich nur graduell voneinander. Was da zusammengepinselt oder irgendwo abgeschrieben wurde, ist Wichtigtuerei, nichts sonst, meine Damen und Herren. Jeder, der sich ideologiefrei mit den wirtschaftlichen Problemen des Einzelhandels auseinandergesetzt hat, weiß, dass seit der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten im Jahre 1996 mehr als 100.000 Arbeitsplätze vernichtet wurden. Hiervon waren in erster Linie Frauen betroffen, welche 68 Prozent der Beschäftigten im Einzelhandel ausmachen.

Hier in Mitteldeutschland liegt die Eigenkapitaldecke im Handel im Schnitt unter zehn Prozent. Eine Freigabe der Öffnungszeiten führt zu weiterer Marktkonzentration und vernichtet die kleinen Geschäfte, die meist inhabergeführt keine Personaldecke zur Verfügung haben und daher nicht rund um die Uhr in Bereitschaft sein können, meine Damen und Herren. Die Versorgung in der Fläche stirbt ab und begünstigt auch dadurch den Abwanderungsdruck aus ländlichen Gebieten. Und grundsätzlich ist anzumerken: Wenn kein Geld da ist, also keine Kaufkraft, können sie noch so lange Öffnungszeiten ermöglichen, die Kasse wird nicht klingeln, meine Damen und Herren. Im Schnitt der letzten Jahre gab es in der Bundesrepublik Deutschland 370.000 Einzelhandelsunternehmen mit circa 494.000 Geschäften auf einer Gesamtverkaufsfl äche von 87 Millionen Quadratmetern, hiervon 15 Millionen in den neuen Ländern. Es wurden insgesamt circa 783 Milliarden – in DM gesprochen – umgesetzt. 320.000 Unternehmen, das waren 86,5 Prozent aller Unternehmen, erzielten Jahresumsätze unter 250.000 Euro per anno.

Es sind gerade diese kleinen Unternehmen, die 60 Prozent der Erwerbstätigen beschäftigen, meine Damen und Herren. Es sind also die Kleinunternehmer, die in erster Linie Arbeit und Brot schaffen. Schon jetzt gibt es hier in den neuen Ländern in über 2.000 Gemeinden kein Lebensmittelgeschäft mehr. Und Großanbieter in den Ballungszentren schaffen nun einmal keine zusätzlichen Arbeitsplätze, sondern sie vernichten sie nachweislich. Sie sind es, die auf nichtsozialversicherungspfl ichtige Beschäftigte, also Teilzeitbeschäftigte, abonniert sind.

Noch ein Wort zur Kaufkraft. Das gesamte Privatvermögen in der Bundesrepublik Deutschland beträgt zurzeit circa 5 Billionen Euro. Davon entfallen auf 1 Prozent der Bevölkerung circa 29 Prozent und 50 Prozent der Bevölkerung besitzen nicht einmal 2 Prozent des Privatvermögens, meine Damen und Herren. Und dieses Ungleichgewicht ist es unter anderem, was zur Verarmung breiter Bevölkerungsschichten führt. Diese Tatsache lässt sich nicht durch endloses Verlängern von Öffnungszeiten vom Tisch wischen. Man müsste sich selbstverständlich darüber hinaus auch intensiv mit den sozialen Auswirkungen für die Familie durch die Freigabe der Öffnungszeiten befassen. Daran besteht offensichtlich kein Interesse, wie wir den Gesetzentwürfen von FDP, SPD und CDU eindrucksvoll entnehmen können. Die NPD-Fraktion lehnt daher die Gesetzentwürfe in Gänze ab, da wir darin einen weiteren Schritt hin zur Reduzierung des Menschen als alleinigem Konsumfaktor erblicken. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der NPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Rühs von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist jetzt sehr vieles und,

ich meine, auch fast alles gesagt worden.

(Michael Roolf, FDP: Aber nicht von jedem.)

Ich möchte aber dennoch auf einige Aspekte eingehen, die im Laufe der Debatte hier vorgetragen wurden. Und glauben Sie mir, ich weiß, wovon ich rede. Ich bin selbst Kaufmann, ich führe ein fast 80-jähriges Unternehmen in Neubrandenburg. Ich habe eine sehr soziale Einstellung. Ich leiste mir auch heute noch den Luxus, Vollbeschäftigung zu haben,

(Beifall Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS)

wenngleich es nicht immer leicht ist, wenn ich nach links und rechts gucke. Es ist nicht selbstverständlich und es sind, wie wir alle wissen, die kleinen und mittleren Unternehmen, die im Wesentlichen in Deutschland für die sozialversicherungspfl ichtigen Arbeitsplätze da sind.