Protokoll der Sitzung vom 22.10.2009

Auch die Verbindung von Angeln und Tourismus wird immer mehr zu einer tragenden Säule in unserem Urlaubsland Nummer eins, wie die bereits von Frau Schildt erwähnten Zahlen eindeutig belegen. Mit dem von der rot-roten Koalition eingeführten Touristenfischereischein wurde gegen alle anfänglichen Widerstände ein erfolgreicher Weg abgesteckt, der weiter beschritten werden sollte.

(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Angeln und Naturschutz nachhaltig zu betreiben, geht nicht ohne aktive Mitglieder, auch das ist angesprochen worden, die sich natürlich auch immer wieder verjüngen müssen. Das Nachwuchsproblem war thematisiert worden. Kinder und Jugendliche sollten so früh wie möglich für diesen Sport interessiert und ohne große Hürden an den fachgerechten Umgang mit Natur und Lebewesen herangeführt werden.

Das waren drei gute Gründe, Kindern, Jugendlichen und Touristen den Zugang zum Angeln zu erleichtern. An dieser Aufgabe arbeiten seit längerer Zeit der Landesanglerverband und, wir haben es eben gehört, das zuständige Ministerium, um das Fischereirecht des Landes entsprechend anzupassen. Vielleicht bedarf es auch deshalb dieses Antrages, um noch in dieser Legislaturperiode zu Ergebnissen zu kommen. Ich bin da hoffnungsvoll.

Meine Damen und Herren, Sie haben unseren Änderungsantrag vorliegen. Frau Schildt ist darauf eingegangen, ich brauche ihn nicht, wie ursprünglich vorgesehen, so umfangreich darzustellen. Es geht uns nicht darum, nur etwas Kosmetik am Antrag vorzunehmen, sondern wir sind der Auffassung, eine entsprechende Regelung sollte immer praktikabel und überschaubar gestaltet werden, deswegen die jetzige Formulierung, die mit unserer Ergänzung als geeignet erscheint.

Und, Herr Minister Dr. Backhaus, die Einbeziehung in den aktiven Naturschutz schließt eine solche Regelung, wie wir sie vorschlagen, überhaupt nicht aus, sondern das gehört dazu. Ich habe gesagt, der Landesanglerverband ist ein anerkannter Naturschutzverband.

Die im zu ändernden Antrag Absatz I.1. getroffene Formulierung sieht unter anderem den unentgeltlichen Zugang von Kindern und Jugendlichen bis zu 14 Jahren zu Gewässern vor. Gemeint sind ganz sicher die landeseigenen Gewässer, die offensichtlich bei einer Neuverpachtung entsprechende Auflagen zur unentgeltlichen Nutzung für die angesprochenen Gruppen von Anglern beinhalten sollten. Damit würden Pächtern nach unserer und der Meinung des Landesanglerverbandes Auflagen vorgegeben, denn sie refinanzieren einen Teil ihrer Kosten über den Verkauf der Angelkarten, der mit der Regelung „unentgeltlich“ entfallen würde. Gleichzeitig können sie mit der Angelkarte aber auch, und dieser Aspekt ist ebenfalls zu beachten, steuern, wie viele Angler zu welchen Zeiten Fische aus dem jeweiligen Gewässer ziehen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Die Privaten können sich ja verpflichten, auch das freizustellen. – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Einen weiteren Aspekt möchte ich hinzufügen. Auch Nichtangler kennen die Redensart: „Was nichts kostet, ist auch nichts wert“. Deshalb sollte für die Berechtigung, am Gewässer zu angeln, bezahlt werden, wenn auch nur ein geringer Beitrag. Darum die vorgeschlagene Formulierung. Damit ist für den Pächter die Kontroll- und Steuerungsmöglichkeit vorhanden sowie für den Anglerverband ein Argument für die Mitgliedschaft mit der vergünstigten Angelberechtigung für die Verbandsgewässer gegeben.

Der sogenannte Touristenfischereischein, der derzeit 28 Tage im Jahr nutzbar ist, sollte gegen höheres Entgelt, auch das war angesprochen worden, auf Wunsch auch länger nutzbar sein. Sein Erwerb sollte vereinfacht werden, das heißt, er sollte zum Beispiel in Tourismuszentralen auch am Wochenende zu erhalten sein. Die Änderung, die Punkt II betrifft, ist gleichlautend, wie ich es zum Punkt I gesagt habe.

Regelungsbedarf sehen wir bei der Frage der Fischereierlaubnis für Kinder und Jugendliche. Im Internet findet man unter der Frage, wann Kinder und Jugendliche in Deutschland angeln dürfen, 16 verschiedene Antworten. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen aufgestellt. Die Regelung, die für unser Land zur Gesetzesnovellierung im Arbeitsgespräch ist, soll Kinder und Jugendliche von der Fischereischeinpflicht ausnehmen. Zu den Modalitäten wird es sicher schnell eine Einigung geben, sodass die Gesetzesnovelle bald erfolgen könnte. Wir unterstützen einen möglichst kostengünstigen Zugang der jungen Leute zum Angeln. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Danke.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Reese von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie groß die Bedeutung des Angelns für das Land Mecklenburg-Vorpommern und auch für die Gesellschaft ist, haben Frau Schildt und Herr Minister Backhaus sehr umfänglich ausgeführt. Diese Auffassung teilt meine Fraktion unumstritten. Dass man das Angeln für Kinder und Jugendliche erleichtern sollte, trifft auch unsere volle Zustimmung. Allerdings bedauern wir, dass sich der hier vorliegende Antrag lediglich auf den finanziellen Aspekt fokussiert.

Ein weiterer Punkt, der mir dabei sehr wichtig ist, ist ein anderer, und zwar die Zeit zum Angeln. Selbstverständlich ist es bedauerlich, dass viele Kinder ihre Freizeit mehr vor Fernseher und Computer verbringen als in der Natur. Aber viele Kinder sind leider auch gezwungen, ihre freie Zeit in Schulbussen zu verbringen.

(Egbert Liskow, CDU: Dann sollen sie die Angel mitnehmen. – Marc Reinhardt, CDU: Angeln als Schulfach.)

Ich denke, das ist ein Aspekt, der nicht vernachlässigt werden darf. Ich finde es auch sehr bedauerlich, dass Projekte, wie sie zum Beispiel in Wolgast von Herrn Wilcken an der Schule praktiziert werden, seit Langem praktiziert werden, hier nicht mit einbezogen worden sind.

Der Flexibilisierung des Touristenangelscheins stimmen wir auch zu. Aber es wäre aus meiner Sicht wirklich sinnvoll, das Ganze noch mal im zuständigen Ausschuss zu

beraten. Deshalb beantragt die Fraktion der FDP eine Überweisung in den Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Gino Leonhard, FDP: Jawohl.)

Danke, Frau Reese.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Borrmann von der Fraktion der NPD.

(allgemeine Unruhe – Vincent Kokert, CDU: Der kriegt gar keinen Beifall. Ist gar keiner da.)

Herr Präsident! Abgeordnete des Landtags! Ich halte heute einen Redebeitrag für meinen Kameraden Birger Lüssow,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Was er jetzt wieder im Trüben fischt, der Borrmann.)

auf dessen Bürgerbüro in Rostock nach mehreren Anläufen gestern Nachmittag um 15.45 Uhr ein terroristischer Brandanschlag verübt wurde. Dieser Anschlag wurde von uns bisher Unbekannten verübt.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ah ja! – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Aha!)

Doch wir und Sie wissen, wer die geistigen Brandstifter, diese tatsächlichen Brandstifter sind.

(allgemeine Unruhe)

Es sind jene, die uns zu Verbrechern erklären,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sind Sie sicher, dass das nicht Ihre eigenen Leute waren?)

Gewalt in der politischen Auseinandersetzung billigen, Nationaldemokraten bürgerliche Grundrechte verwehren

(allgemeine Unruhe – Zurufe aus dem Plenum: Thema! Thema!)

und deren Menschenwürde verächtlich machen. Die Drachensaat, …

Herr Abgeordneter Borrmann …

… die jene gesät haben, wird auf sie zurückfallen.

Herr Abgeordneter Borrmann, kommen Sie bitte zum Thema.

Ja, mache ich.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Er hatte gerade seine Angel ausgeworfen.)

Herr Präsident, der uns vorliegende Antrag, so wollte mein Kollege sagen, mein Fraktionskollege, ist insofern sehr interessant, als dass er zwar das kostenlose Angeln für Kinder und Jugendliche bis zu 14 Jahren zum Ziel hat, aber wenn er von einer Förderung des Tourismus durch die weitere Flexibilisierung der Regelungen zum Touristenfischereischein ausgeht, bleibt er nur vage und unkonkret. Zunächst müsste man erst einmal wissen, wie viele Touristen den befristeten Fischereischein seit seiner Einführung tatsächlich nutzen.

(Ute Schildt, SPD: Das hat der Minister gesagt.)

Zweitens stellt sich die Frage, …

Dann ist das ja richtig.

… ob hier eine Begünstigung des Tourismus überhaupt noch erforderlich und zweckdienlich ist, wenn dem artenschutzrechtliche, gewässerschutzrechtliche und tierschutzrechtliche Fragen entgegenstehen. Soll die Förderung des Tourismus zukünftig über dem Tier-, Gewässer- und Artenschutz stehen? Sicherlich wäre es zu begrüßen, wenn sich die Politik in unserem Land dazu durchringen könnte, etwas mehr Kinderfreundlichkeit zu praktizieren, und sei es auch nur dadurch, dass für Kinder und Jugendliche die Möglichkeit geschaffen wird, unentgeltlich zu angeln.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber nur für deutsche Kinder, oder, Herr Borrmann?)

Was dann für Landesgewässer und für vom Land verpachtete Gewässer gelten soll, wollen Sie auch an privaten Gewässern gestattet wissen. Den Inhabern des Fischereischeins ist es auch jetzt schon möglich, Geld für das Fischen in privaten Gewässern zu fordern.

(Vincent Kokert, CDU: Ei, jei, jei, ei, jei, jei! – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Bisher müssen auch die unter 14-jährigen Angler ihre Gewässerkarten kaufen. Die Einnahmen aus dem Verkauf der Gewässerkarten fließen bei den privaten Inhabern des Fischereirechts meist direkt in Pflege- und Besatzmaßnahmen. Woher diese ohnehin schon knappen Gelder für derartige fischereiwirtschaftliche Maßnahmen dann kommen sollen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Gibt es eigentlich Braunbarsche? Nur Buntbarsche. Selbst die Fische sind klug genug.)

wenn Kinder und Jugendliche unentgeltlich angeln dürfen, bleibt unklar.