Protokoll der Sitzung vom 22.10.2009

Es geht hier nicht um hauptamtliche Hochleistungstrainer für den Hochleistungssport in Vorbereitung auf Olympische Spiele und Weltmeisterschaften. Das ist überhaupt nicht das Thema,

(Regine Lück, DIE LINKE: Genau.)

das ist nicht, was im Sport sozusagen selbst finanziert, selbst verwaltet auch passiert.

Wir haben als Politik die Voraussetzungen, entsprechende Möglichkeiten für die Beschäftigung von im Jugendbereich und im Kinderbereich tätige Sportlerinnen und Sportler, die aus ihrer aktiven Laufbahn ausgeschieden sind, zu schaffen, dass sie als entsprechende pädagogische Kräfte wirken können. Diese Voraussetzung zu erweitern, das ist Anliegen von Politik. Da ist überhaupt keine Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt zu erkennen. Das Argument ist also schon mal keins. Und wenn man die entsprechenden Finanzmittel der einzelnen Haushaltspositionen vernünftig umsetzt, dann wäre eine schrittweise Einführung eines solchen Programms im Zusammenwirken mit dem Landessportbund und den Kreissportbünden ohne Frage möglich. Man muss es nur wollen. Die entsprechenden Finanzmittel kann man dafür finden.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bluhm.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2857. Wer wünscht, dem Antrag zuzustimmen? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2857 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und NPD, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und FDP und einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der SPD abgelehnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat einen Dringlichkeitsantrag zum Thema „Keine Streichung von Steuerbefreiungen für kommunale Unternehmen“ vorgelegt, der auf Drucksache 5/2896 verteilt wird. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach Verteilung an die Mitglieder des Landtages sowie einer angemessenen Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den

Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 21 aufrufen. Ich werde dann das Wort zur Begründung des Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 20: Bestellung der Wahlausschüsse gemäß § 23 Absatz 2 der Finanzgerichtsordnung. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 5/2878 vor.

Bestellung der Wahlausschüsse gemäß § 23 Absatz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO)

Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE: Bestellung der Wahlausschüsse gemäß § 23 Absatz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) – Drucksache 5/2878 –

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß Paragraf 23 Absatz 1 der Finanzgerichtsordnung wird für jedes Finanzgericht ein Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bestellt. Gemäß Paragraf 23 Absatz 2 wählt der Landtag sieben Vertrauensleute und sieben Vertreter für die Dauer von fünf Jahren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen zur Wahl.

Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine am Tisch zu meiner Rechten. Die Kandidaten zur Wahl entnehmen Sie bitte der Drucksache 5/2878. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, der Schriftführerin Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Mitgliedes des Landtages nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Ich bitte jetzt die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführer überzeugen sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Vielen Dank.

Ich bitte nun die Schriftführer und deren Vertreter, ihre vereinbarten Positionen einzunehmen – das ist schon passiert, wunderbar – und die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbre

che die Sitzung für etwa fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 11.38 Uhr

Wiederbeginn: 11.42 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Wahl bekannt. Es wurden 61 Stimmen abgegeben. Davon waren 61 Stimmen gültig. Mit Ja stimmten 54 Mitglieder des Landtages, mit Nein stimmten 5 Mitglieder des Landtages, 2 Mitglieder des Landtages enthielten sich der Stimme.

Ich stelle fest, dass alle auf dem Wahlvorschlag auf Drucksache 5/2878 vorgeschlagenen Vertrauensleute und deren Vertreter gewählt sind.

Ich rufe jetzt vereinbarungsgemäß auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Wahlversprechen wahr machen, Hartz IV-Schonvermögen erhöhen, auf Drucksache 5/2851.

Antrag der Fraktion der NPD: Wahlversprechen wahr machen – Hartz IV-Schonvermögen erhöhen – Drucksache 5/2851 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Erhöhung des Schonvermögens für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist im Wahlkampf versprochen worden von CDU-Politikern, von der FDP und, ich meine, auch von der SPD. Und ein Schonvermögen – oder was sich so nennt – soll jetzt auch erhöht werden, wie sich aus den Koalitionsverhandlungen in Berlin ergibt. Damit könnten ja eigentlich nun alle zufrieden sein.

(Michael Roolf, FDP: Also hat sich Ihr Antrag erledigt.)

Eben nicht, eben nicht. Vorsicht, Falle!

(Michael Roolf, FDP: Ja, ja.)

Die Leute werden aber nicht zufrieden sein. Schon bald wird sich die Enttäuschung breitmachen, denn es gibt zwei Schonvermögen. Und erhöht wird gerade das nicht, was für Hartz-IV-Empfänger in ihrer augenblicklichen Situation von viel größerer Bedeutung ist, nämlich jenes, das sie behalten dürfen, während sie Leistungen beziehen, was sie nicht ausschließlich für die Altersversorgung einzusetzen haben.

Die meisten Bürger haben das Wahlversprechen so verstanden, dass das verfügbare Schonvermögen erhöht werden soll, dass sie nicht all ihre Ersparnisse verbrauchen müssen bis auf 150 Euro pro Lebensjahr, bevor sie Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II beantragen können, dass die Enteignung als Strafe für Langzeitarbeitslosigkeit wenigstens etwas gemildert wird.

Auch die Presse hat das so aufgefasst. „Hartz IV: Besserung in Aussicht“ lautete am 15.10.2009 eine Überschrift des „Nordkuriers“. Und im Text hieß es: „Damit werden Langzeitarbeitslose weniger als bisher gezwungen sein, zunächst ihr Vermögen aufzubrauchen, ehe sie Hartz-IVLeistungen erhalten.“ Ähnlich formulierte die „OstseeZeitung“. Damit sind sie wie viele Wähler auf einen Ross

täuschertrick hereingefallen, den CDU und FDP im Wahlkampf angewandt haben. In den Schlagzeilen von Schonvermögen reden und in Nebensätzen dann ganz unauffällig unterbringen, dass irgendwas mit der Altersvorsorge geändert werden solle, nicht?

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Fürs Alter wäre auch gesorgt. Wenn einem 58-Jährigen, der sich in seinem Leben 20.000 Euro zurückgelegt haben sollte, dies nicht größtenteils weggenommen würde, dann hätte er auch noch etwas übrig davon, wenn er in Rente ginge. Aber gemeint ist nur diese Sorte von Schonvermögen – oder was sich so nennt –, was den Staat nichts kostet. 750 Euro pro Lebensjahr dürfen nur dann behalten werden, soweit der Inhaber von Rentenansprüchen diese vor dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann. So lautet der Gesetzestext, bei dem es auch bleiben wird.

(Michael Roolf, FDP: Woher wissen Sie das?)

Das Geld muss also von Anfang an,...

Das nehme ich doch mal stark an.

(Michael Roolf, FDP: Ja, das nehmen Sie an.)

... vor dem Eintritt in Hartz IV in die Altersvorsorge investiert sein, und zwar langfristig. Vorteil für die Bundesregierung: Der Betreffende hat später höhere Altersbezüge, sodass man ihm keine Grundsicherung gewähren muss. Die Anzahl derer, die diese Leistungen in Anspruch nehmen werden, sinkt. Damit bezahlt sich diese Aktion von selbst. Man gewährt scheinbar großzügig eine Verbesserung, die am Ende den Staat besserstellt, weil er weniger bezahlen muss. Man deutet privates Vermögen, das die Leistungsbezieher eigentlich dringend sofort benötigen, weil die Regelsätze hinten und vorne nicht reichen, so um, dass nur einer profitiert, der Staat.

Ein Beispiel: Jemand ist 45 Jahre alt, wird arbeitslos, erst ALG I, dann ALG II. Er bekommt keine Arbeit mehr bis zur Verrentung. Das heißt, er wird eine Rente bekommen, wenn er Durchschnittsverdiener war, die unter der Grundsicherung liegt, er wird also auf Grundsicherung angewiesen sein. Wenn man den nun dazu kriegt, dass er sein Vermögen, das er hat, bevor er in Hartz IV fällt, in eine private Altersversicherung steckt, und das muss er nach dieser Erhöhung, die die neue Bundesregierung vorhat, dann hat man ihm Geld abgenommen, muss ihn mit Grundsicherung nicht erhalten, hat die Staatsfinanzen geschont und ihn gleichzeitig in die Verarmung getrieben, denn dann hat er kein Geld mehr, was er zu den erbärmlichen Regelsätzen noch dazupacken könnte. So ist das gemeint. Es ist eine Abzockaktion übelster Sorte.

Wirklich Geld gekostet hätte es die Regierung, wenn das verfügbare Schonvermögen auf 700 Euro pro Jahr erhöht worden wäre. Dann hätte man nämlich wesentlich früher und damit auch mehr Hartz IV bezahlen müssen. Das wollte man natürlich nicht. Das ist Pseudomenschenfreundlichkeit von Schwarz-Gelb.

Das zeigt sich übrigens auch bei der Ankündigung, dass künftig Bezieher von Arbeitslosengeld II, die sich etwas hinzuverdienen, mehr davon behalten dürfen sollen. Auf den ersten Blick wirkt das ja ganz nett, unerwartet menschenfreundlich. Wenn man das aber im Zusammenhang sieht, mit der tollen Ankündigung, sittenwidrige Löhne künftig verbieten zu wollen, läuft dies auf

ein Subventionsprogramm für die FDP-Klientel hinaus, nämlich Ausbeuter und Blutsauger.