Und wenn Sie immer erzählen, wir sind schuld, da würde ich mal nachdenken, wann Sie die 15 Millionen ins System gegeben haben. Weit vor der Bundestagswahl, davor haben Sie sich damit gerühmt.
Und wenn wir über Ausstattung reden und wir reden im Augenblick ja gar nicht viel von Verbesserung, ich glaube, dass wir das Geld brauchen, um einigermaßen einen Standard zu halten, denn bis heute waren nicht mal die 1:18 zu erfüllen, wenn wir nämlich alles hochrechnen. Auch das Gutachten haben Sie von einer Parteifreundin, Frau Professor Kalina. Aber auch da hören Sie nicht. Also, Herr Heydorn, ein bisschen mehr Inhalt wäre schon schön. – Danke.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Michael Roolf, FDP: Jawohl. – Hans Kreher, FDP: Genau.)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/2917. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/2917 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP angenommen.
Der Abgeordnete Professor Dr. Methling hat nicht an der Abstimmung teilgenommen. Entsprechend unserer Geschäftsordnung Paragraf 96 darf er jetzt dazu eine Erklärung abgeben.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe nicht an der Abstimmung über den Antrag zur Ausbildungsplatzplanung für Erzieherinnen und Erzieher teilgenommen und möchte laut Paragraf 96 unserer Geschäftsordnung dazu eine Erklärung abgeben, nicht, weil ich diesen Antrag nicht inhaltlich unterstützen kann, sondern weil ich es nicht länger ertragen kann, wie Sie regelmäßig mit Anträgen unserer Fraktion umgehen, indem Sie sie ablehnen und in folgenden Landtagssitzungen inhaltlich ähnliche Anträge der Koalitionsfraktionen eingebracht werden. Ich darf Ihnen dazu vier Beispiele nennen:
Im Dezember 2006 haben wir nach vielen anderen Initiativen zur Hartz-IV-Gesetzgebung einen Antrag eingebracht unter anderem zur Anhebung der kinderspezifischen Regelsätze. Wir hatten damals 420 Euro vorgeschlagen. Den Antrag haben Sie abgelehnt. Im Januar 2008 hat die Koalition einen Antrag eingebracht zur Anhebung der kinderspezifischen Regelsätze nach SGB II sowie SGB XII.
Zweites Beispiel: Im Juni 2008 haben wir einen Antrag eingebracht zur Unterstützung der Forderungen der Milchbauern in Mecklenburg-Vorpommern. Diesen Antrag haben Sie abgelehnt, aber in der gleichen Sitzungswoche einen Antrag eingebracht „Milcherzeugung in Mecklenburg-Vorpommern sichern“ in einem Dringlichkeitsantrag.
Ein drittes Beispiel: Im Mai 2009 haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht zur Fortentwicklung der außergerichtlichen Streitbeilegung. Diesen Antrag haben Sie abgelehnt mit dem Hinweis darauf, dass die Landesregierung ein solches Gesetz vorbereitet. Dieses Gesetz, das Landesschiedsstellengesetz, wurde jetzt eingebracht.
Ein viertes Beispiel: Im Oktober 2009 wurde die Einführung einer Landesbedarfsplanung für pädagogische Fachkräfte gemäß Paragraf 11 KiföG MecklenburgVorpommern zur Sicherung einer hohen Qualität in der Kinderbetreuung von Ihnen abgelehnt. Dafür legen Sie heute einen Antrag vor: „Einführung einer Ausbildungsplatzplanung für Erzieherinnen und Erzieher in Mecklenburg-Vorpommern“. Die Debatte zu dem vorhergehen
Die Begründung für die Ablehnung unserer Anträge erfolgt meistens nach dem gleichen Muster – der Antrag ist überflüssig, die Landesregierung handelt bereits oder plattdeutsch ausgedrückt: Ick bün all hier, der Antrag behandelt ja einen Gegenstand der Bundespolitik, deshalb ist der Landtag nicht zuständig. Wenn Sie jedoch Anträge der Koalition vorlegen, dann ist dieser Antrag natürlich nicht überflüssig, sondern äußerst dringend. Die Landesregierung soll durch diesen Antrag gestärkt werden, die Parteien und die Landesregierung sollen sich im Bundestag und im Bundesrat für die Interessen des Landes starkmachen.
Dieser undemokratische, aus meiner Sicht unwürdige Umgang mit Anträgen der größten Oppositionsfraktion verstößt, zumindest nach meiner Auffassung, gegen elementare Grundsätze des Umgangs mit der Opposition in der parlamentarischen Demokratie. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Regierungskoalitionen durchaus Probleme mit der Annahme von Anträgen der Opposition haben. Insofern habe ich dafür Verständnis. Aber wenn es um diese Inhalte geht, die weitestgehend deckungsgleich sind, sollte man doch zumindest die Größe haben, diese Anträge zur weiteren Beratung zu überweisen.
Ich fordere die Koalitionsfraktionen auf, endlich diese teilweise kulturlose Parlamentspraxis zu beenden. Sonst sehe ich mich gezwungen, mich bei solchen künftigen Anträgen stets der Abstimmung zu enthalten, weil ich ihnen inhaltlich eigentlich zustimmen möchte, aber das, was Sie hier praktizieren, ganz einfach nicht akzeptieren kann. – Danke schön.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Kommunaler Stabilisierungsfonds Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/2880.
Antrag der Fraktion der FDP: Kommunaler Stabilisierungsfonds Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 5/2880 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Diskussionen zum Finanzausgleichsgesetz und auch zur Aktuellen Stunde heute sind uns, denke ich, allen noch sehr präsent, ebenso auch die Protestschreiben und Protestveranstaltungen der kommunalen Familie vor der Beschlussfassung der letzten Landtagssitzung. Leider waren diese Proteste nicht von Erfolg gekrönt. Die notwendige Finanzausstattung zur Aufgabenerfüllung ist für die Kommunen mit dem neuen FAG nicht mehr gegeben.
Meine Damen und Herren, ich weiß ja, dass Sie sagen wollen, das FAG regele nur die Finanzverteilung innerhalb der kommunalen Ebene und nicht die Höhe der Finanzausgleichsleistungen.
Aber auch wenn das so ist, können dafür beide Aspekte nicht losgelöst voneinander betrachtet werden.
Es nützt kein noch so gut gemeinter Verteilungsmechanismus, wenn die notwendige finanzielle Grundausstattung nicht gewährt ist. Zum Abstimmungsergebnis des FAG hatte meine Fraktion vorausahnend erkannt, dass weitere Hilfsmittel notwendig sind, um die kommunale Aufgabenfinanzierung zu verbessern.
Daher hatte meine Fraktion bereits in der letzten Landtagssitzung mit dem Antrag zur Einrichtung eines kommunalen Stabilisierungsfonds eine Lösungsmöglichkeit für das auftretende Problem vorgelegt. Damals sahen Sie sich als Koalitionäre nicht in der Lage, diesen Antrag zeitnah mit dem FAG zu behandeln. In der Zwischenzeit gab es aber anscheinend einen erheblichen Erkenntniszugewinn bei Ihnen und das Kabinett hat der Umsetzung des grundsätzlichen Zieles unseres Antrags bereits in der letzten Woche zugestimmt. Nun bedarf es lediglich noch der parlamentarischen Umsetzung, die nach den von der Regierungskoalition gemachten Aussagen keine Hürde mehr sein sollte.
Meine Fraktion begrüßt es sehr, dass die Landesregierung grundsätzlich dem Antrag der FDP-Fraktion aus der letzten Landtagssitzung folgt. Allerdings muss ich an dieser Stelle noch einmal wiederholen, dass es eines solchen Antrages nicht bedurft hätte, wenn die Koalitionsfraktionen ein vernünftiges FAG beschlossen hätten,
In der Gegenrede zu unserem Antrag sprach Kollege Renz sogar von einem Systembruch, den wir begehen würden. Sehr geehrter Kollege Renz, die Diskussionen der letzten Tage und Stunden, deren Themen Ihre Fraktion vorgegeben hat, wenn ich dem Glauben schenke, dann beabsichtigen Sie ja nun das zu tun, was wir gefordert haben. So viel also zum Thema Systembruch.
Unser Antrag aus der letzten Landtagssitzung ist kein Systembruch. Er ist aus der Notwendigkeit geboren, die für viele Kommunen unseres Landes katastrophalen Auswirkungen der kommunalen Finanzierung abzumildern und zu heilen.
Nun beabsichtigt die Landesregierung also die Einrichtung eines kommunalen Ausgleichsfonds. Herr Dr. Nieszery, um diese Notwendigkeit zu erkennen, musste man nicht erst auf die Ergebnisse der Novembersteuerschätzung warten. Bei Lichte betrachtet, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, war Ihre Haltung doch eine ganz andere. Gerade einmal vier Wochen ist es her, da wurden uns die Beschlussempfehlung und der Bericht des Innenausschusses vorgelegt. Dort haben Sie gegen die Stimmen der anderen Fraktionen beschlossen, den Paragrafen 7 Absatz 5 so zu ändern, dass die positiven Abrechnungsbeträge aus den vorläufigen und endgültigen Zuweisungen, sprich Spitzabrechnung, nicht dem FAG und damit allen Kommunen zugutekommen, sondern nur die Oberzentren gestärkt werden sollen.
Und heute, nur vier Wochen später, kommen Sie und sagen, diese positiven Abrechnungsbeträge sollen den Fonds speisen, ohne Ihre Vorschläge zur Änderung des Paragrafen 7 Absatz 5 zurückzunehmen. Was wollen Sie eigentlich? Sie, werte Kollegen der Koalitionsfraktionen, hätten sich der Beratung unseres Antrags damals nicht verweigern sollen, dann wären wir heute im Sinne der Kommunen schon einen erheblichen Schritt weiter.
Meine Damen und Herren, was die Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns brauchen, ist eine Verstetigung der kommunalen Einnahmen über Konjunkturzyklen, Steuereinbrüche und Maßnahmen kommunalferner Landesregierungen hinaus. Die Zuweisungen des Landes haben in Mecklenburg-Vorpommern nicht wie in den alten Bundesländern lediglich eine Ergänzungsfunktion, sie bilden die Hauptgrundlage der Kommunalfinanzierung. Aus diesem Grund führen gerade die sehr stark konjunkturanfällige Gewerbesteuer und in konjunkturell schlechten Phasen geringen Landeszuweisungen zu einer erheblichen Verschlechterung der Kommunalfinanzierung. Eine Verstetigung der kommunalen Einnahmen muss aber sowohl für konjunkturell schwächere als auch für konjunkturelle Boomphasen gelten. Solche Gedanken sind nicht neu, sie sind in einigen Bundesländern sowohl Ost als auch West heute bereits Praxis.
So hat das Land Rheinland-Pfalz einen Stabilisierungsfonds eingerichtet, bei dem die Zuweisung von aktuellen Steuereinnahmen entkoppelt wurde und die Orientierung an die durchschnittliche Entwicklung in den vergangenen neun Jahren erfolgte. Weiterhin hat das Land gegenüber den Kommunen den Zuwachs von Finanzausgleichsleistungen von mindestens einem Prozent im Vergleich zu den tatsächlichen Zuweisungen im Vorjahr garantiert. Leider haben wir in Mecklenburg-Vorpommern derzeit keine konjunkturelle Hochphase, das macht die Bildung eines Stabilisierungsfonds derzeit schwerer. Das bestreiten wir auch gar nicht.
Um die Aufstockung oder Entnahme aus dem Fonds zu regeln, muss allerdings ein gewisser Korridor für die Entwicklung der Landesleistung festgelegt werden: Durchbrechen die Landesleistungen die Obergrenze des Korridors in der Spitzabrechnung, dann werden die überschüssigen Mittel an den Fonds abgeführt, unterschreiten die Landesleistungen die Untergrenze des Korridors, dann erhalten die Kommunen den Differenzbetrag als Zuführung aus dem Fonds. Der Fonds dient dem Aufbau einer Finanzreserve für den kommunalen Finanzausgleich und der Verstetigung der Finanzausgleichsmasse. Weiterhin ist geregelt, dass die Landesleistungen, die über der Korridorobergrenze liegen, zu marktüblichen Konditionen anzulegen sind und die Zinsen dem Fonds zufließen.
Wie gesagt: Unser Antrag ergibt sich aus der Notwendigkeit der Heilung der derzeitigen kommunalen Finanzsituation. Wenn ich die Überlegungen der Landesregierung Revue passieren lasse, dann verfolgt sie ähnliche Ziele.
Aber nicht nur Rheinland-Pfalz, sondern auch Sachsen hat einen solchen Fonds. Dort heißt es „Kommunales Vorsorgevermögen“. Es ist auf Grundlage eines eigenen Gesetzes Bestandteil des Finanzausgleichsgesetzes. Der
Zweck des kommunalen Vorsorgevermögens in Sachsen ist der Vorsorgeaufbau für den kommunalen Finanzausgleich zur Verstetigung der kommunalen Finanzausstattung. Die Fondsmittel dürfen nur für Zwecke des kommunalen Finanzausgleichs verwendet werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, was will ich sagen? Es ist eigentlich egal, wie der Fonds heißt, es kommt darauf an, die Verstetigung der kommunalen Finanzausstattung zu gewährleisten. Ohne diesen Fonds oder der Garantie einer kommunalen Mindestfinanzausstattung kann Mecklenburg-Vorpommern die Probleme in der kommunalen Finanzausstattung langfristig nicht lösen. Meine Fraktion plädiert für eine Verankerung des Fonds innerhalb des Finanzausgleichsgesetzes,
mit einem eigenen Paragrafen unter Ausgestaltung als Sondervermögen, welches vom Finanzministerium und dem FAG-Beirat verwaltet wird. Und wir bieten selbstverständlich hierzu unsere Unterstützung an. Ihr übliches Argument, unseren Antrag mit der Begründung abzulehnen, dass die FDP zu spät kommt und die Landesregierung bereits tätig ist, greift hier nicht, denn unser Antrag lag in der letzten Sitzung schon vor. – Ich danke Ihnen.