Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind der Überzeugung, dass das geschlossene Kapitel der deutschen Geschichte auch geschlossen bleiben muss.
Zu diesem Kapitel gehören die Zerschlagung des faschistischen Deutschlands und das Ende des Zweiten Weltkrieges – das sage ich bewusst an Ihre Adresse – durch die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht. Zu diesem Kapitel gehört die Enteignung der Kriegsverbrecher,
der Großgrundbesitzer und der Naziaktivisten, und zu diesem Kapitel gehört auch die Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone.
Bei aller unterschiedlicher Bewertung, die vorgenommen werden kann und auch vorgenommen werden muss, allein der Prüfauftrag in dem Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb muss all diejenigen auf den Plan rufen – und das ist der Ansatz und der Anlass unseres Antrages –, die die Ergebnisse der Bodenreform verteidigen beziehungsweise dieses Kapitel der deutschen Geschichte für abgeschlossen halten.
Und wenn gestern von dem richtungsweisenden Koalitionsvertrag gesprochen wurde, dann kann ich nur sagen, in dieser Frage zeigt dieser Koalitionsvertrag in eine absolut falsche Richtung.
Das ist rückwärts gewandt und hat mit Sicherung und mit Zukunft gar nichts zu tun. Und wir als Landtag, im Kernland der Bodenreform, sind gerade durch den Koalitionsvertrag aufgefordert, uns erneut und unmissverständlich zu den Ergebnissen der Bodenreform zu bekennen.
Jeder, will ich hier die Position der LINKEN sagen, jeder, der Interesse am Bodenerwerb hat und dieses bekundet, soll und muss im Sinne der Chancengleichheit gleich behandelt werden. Wir lehnen eine Bevorzugung der Alteigentümer ab. Das war so, das ist so und das wird auch in Zukunft so bleiben. Nur das garantiert tatsächlich den sozialen Frieden,
Und abschließend, auch da stimme ich mit Herrn Backhaus überein, das will ich hier noch mal deutlich sagen: Wer die Bodenreform infrage stellt, der stellt auch die Einheit Deutschlands infrage. Die Bodenreform war unverhandelbar und sie bleibt unverhandelbar. Das ist unsere Position. Danke für den Antrag auf namentliche Abstimmung. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur eine Richtigstellung, weil der Kollege Holter, glaube ich, absichtlich hier etwas falsch in den Raum reingestellt hat.
Ich habe mich dagegen, ich habe mich dagegen verwahrt, dass die 600.000 Betroffenen alle zusammen – und ich habe es aufgezählt: aus Junkern, Faschisten, Kriegsverbrechern, Steigbügelhaltern des Nationalsozialismus – in einer Gruppe pauschalisiert verurteilt werden.
Nichts anderes habe ich hier gesagt. Und das möchte ich an dieser Stelle ganz klar und deutlich sagen, wir haben vielen Menschen damit unendliches Unrecht getan. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Es ist eigentlich erschreckend, welche Diskussion wir hier anzetteln, dass wir von einem Phantom ausgehen. Das Phantom heißt Revision der Bodenreform. Niemand will das!
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Michael Roolf, FDP: Eben, das gibt es nämlich gar nicht.)
ich habe Ihnen nachgewiesen, dass durch die historische Entwicklung es eine Revision gar nicht geben kann.
Ich will noch einmal ganz deutlich machen: Es gibt nach der Koalitionsvereinbarung eine Arbeitsgruppe.
Und, meine Kolleginnen und Kollegen, wir müssen folgenden Hintergrund zur Kenntnis nehmen: Die BVVG verwaltet im Auftrage des Bundes derzeit noch 175.000 Hektar Gesamtfläche. Zahlreiche Flächen hiervon sind langfristig verpachtet oder mit EALG-Ansprü
chen belegt. Meine Kolleginnen und Kollegen, von daher schon ist ein ganz geringer Spielraum für diese Arbeitsgruppe vorgegeben. Ich weiß gar nicht...
Das wird doch wohl die Bundesregierung gemeinsam mit der Koalition in Berlin entscheiden. Das steht Ihnen nicht zu!
Und was Sie von der Zustimmung der Sowjets sagen, da sind Sie auch historisch falsch informiert. Gorbatschow hat das Gegenteil gesagt.