Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion greift mit ihrem Antrag ein wichtiges Thema auf, geht es doch um die Sicherheit von uns allen. Insofern ist das Anliegen der FDP-Fraktion zu unterstützen. Der Antrag ist jedoch unausgereift wie der Antrag zu den Parkgenehmigungen für die Hebammen oder der Antrag zu den Rettungshubschraubern, weil auch dieser Antrag wie die schon genannten Anträge eine Reihe von wesentlichen Fragen unbeantwortet lässt.
Insofern kündige ich gleich am Anfang meiner Rede an, dass ich einer Überweisung dieses Antrages in den Innenausschuss durchaus zustimmen könnte, weil es doch viele Fragen zu beantworten gilt.
Warum können wir heute diesem Antrag nicht zustimmen? – Nun, weil der Antrag, ich bleibe mal im Bild, mehr Funklöcher produziert, als er womöglich beseitigen will. Die FDP fängt noch vielversprechend an und betitelt ihren Antrag mit, ich zitiere: „Funklöcher in Mecklenburg-Vorpommern aus sicherheitsrelevanten Erwägungen beseitigen – Erreichbarkeit der Rettungsleitstellen sicherstellen“. Die Erreichbarkeit der Rettungsleitstellen soll also durch die Beseitigung von Funklöchern sichergestellt werden. Hierzu soll, so weiter im Beschlussteil, die Landesregierung zusammen mit den Mobilfunkbetreibern ein Konzept erstellen. An dieser Stelle wird die
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Funklöcher sind grundsätzlich ärgerlich, erst recht in Notfällen, denn dann können sie in schlimmsten Fällen sogar eine Gefahr für Leib und Leben werden, völlig klar. Völlig unklar hingegen ist, wo genau und in welchem Umfang es in Mecklenburg-Vorpommern überhaupt Kommunikationsprobleme mit den Rettungsdiensten durch Funklöcher gibt.
Deswegen sollte man vielleicht erst mal selbst überlegen, bevor man immer andere beauftragt, etwas zu ergründen, lieber Kollege Leonhard.
Defizite für die Sicherheit der Bürger beschreibt die FDP selbst als lediglich „möglich“. Der Landtag kann daher aus Ihrem Antrag erst gar nicht den Schluss ziehen, dass es einen tatsächlichen Bedarf für das von Ihnen geforderte Konzept der Landesregierung gibt. Ich jedenfalls halte es nicht für angebracht, sozusagen aus dem Bauch heraus mit dem lapidaren Hinweis auf mögliche Funklöcher im Land Konzepte der Landesregierung einzufordern.
Meine Damen und Herren, die flächendeckende und bedarfsgerechte Sicherstellung des Rettungsdienstes ist im Rettungsdienstgesetz des Landes und im Einzelnen in den Rettungsdienstplänen geregelt. Träger des Rettungsdienstes am Boden sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie sind jeweils für ihr Gebiet zuständig. In diesen Rettungsdienstbereichen werden teilweise kreisübergreifend integrierte Rettungsleitstellen betrieben, die oft Teil von Leitstellen für Brand-, Katastrophen- und Rettungsdienst sind.
Insofern sollte doch zunächst geklärt werden, ob und inwiefern die Rettungsleitstellen Handlungsbedarfe sehen. Vielleicht können Sie uns ja mal erläutern, ob Sie mit den Rettungsleitstellen in diesem Zusammenhang gesprochen haben und ob die Rettungsleitstellen Ihnen diese Bedarfe dargelegt haben. Gibt es zum Beispiel Kritik von Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern oder von Landrätinnen und Landräten?
Ich frage mich auch, was denn der Landesbeirat für das Rettungswesen dazu sagt. Der Beirat müsste doch Substanzielles sagen können – haben Sie ihn befragt? –, berät er doch die Träger des öffentlichen Rettungsdienstes und das Sozialministerium in Fragen des Rettungsdienstes. Auch sind mir entsprechende Äußerungen des sozialpolitischen Sprechers der FDP hierzu nicht bekannt.
Meine Damen und Herren, möglicherweise geht es der FDP aber auch gar nicht um die Unzulänglichkeiten im Rettungswesen, sondern tatsächlich um den Tourismus. Im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern sollte jeder Gast uneingeschränkt erreichbar sein, so jedenfalls die FDP im zweiten Absatz ihrer Antragsbegründung. Auch dazu sollen alle Funklöcher im Land beseitigt werden. Aber mal abgesehen davon, dass wieder einmal unklar bleibt, in welcher Tourismusregion Mecklenburg-Vorpommerns überhaupt Funklöcher bestehen,
ist die Frage zu stellen, ob es die Mehrzahl der Touristen überhaupt freuen würde, immer und überall erreichbar zu sein. Aus tourismuspolitischer Sicht jedenfalls dürfte dies trefflich bezweifelt werden.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den „Tagesspiegel“ vom 14. März 2009. Dort heißt es, ich zitiere: „Märkische Reiseregionen werben auf der Internationalen Tourismus Börse mit reichlich Natur, Radfahren und Kultur – ohne Handyklingeln.“ Zitatende. Während also Brandenburg mit „Urlaub im Funkloch“ wirbt, will die FDP diese in Mecklenburg-Vorpommern komplett beseitigen. Ich frage mich, was sagt der Tourismusverband zu dieser Frage, zu dieser Herangehensweise hier in unserem Land. Auch an dieser Stelle muss ich feststellen, dass mir entsprechende Äußerungen beziehungsweise Forderungen der FDP hierzu nicht bekannt sind.
Meine Damen und Herren, ich komme nun zur letzten Facette des Antrages: dem Funkloch. Für den sogenannten BOS-Funk, den Funk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, ist das Innenministerium zuständig. Die Funkausleuchtung des BOS-Funks kann grundsätzlich aufgrund von topografischen Gegebenheiten Schwierigkeiten bereiten. Sie ist natürlich abhängig vom Standort und der Antennenhöhe der Relaisstationen im Funkverkehrskreis.
Lässt der Antrag der FDP auch an dieser Stelle entscheidende Fragen offen? – Selbstverständlich. Die FDP bleibt sich treu und sagt nichts. Ich frage die FDP und ich frage uns: Existieren überhaupt Funkverkehrskreise, in denen die Einrichtung besonderer technischer Funksysteme erforderlich ist? Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion verlor dazu in der jüngsten Vergangenheit jedenfalls keinen Ton. Auch nach seinem Einführungsvortrag bin ich nicht schlauer geworden. Da ich es aber andererseits auch nicht ausschließen kann und ich darüber hinaus neugierig bin, unterstützt meine Fraktion wie gesagt eine Überweisung in den Innenausschuss. Dort könnten die Fakten dann auf den Tisch gelegt werden. Man könnte auch dazu eine Anhörung durchführen. Man hätte auch der FDP empfehlen können, das im Vorfeld der Antragstellung vielleicht selbst einmal zu unternehmen.
Sollten nach dieser Beratung tatsächlich Handlungsbedarfe im Hinblick auf die Erreichbarkeit der Rettungsleitstellen bestehen, wird meine Fraktion selbstverständlich von der Landesregierung entsprechende Konsequenzen einfordern. Ein Konzept, verbunden mit einer gleich vierteljährlichen Berichtspflicht, wie Sie es in Ihrem Antrag wollen, halte ich aber schon für überambitioniert. So weit sind wir noch lange nicht.
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, meine dringende Bitte an Sie: Bevor Sie weitere solcher Anträge stellen, machen Sie sich vorher selbst kundig!
Stellen Sie nicht nur Fragen an andere – hier an die Landesregierung –, sondern informieren Sie sich zunächst selbst, dann erübrigt sich vielleicht der eine oder andere Antrag hier im Landtag. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den Ausführungen meiner Vorredner kann ich mich hier, denke ich, kurzfassen.
Lieber Kollege Leonhard, ich wohne in einem Funkloch. Wenn Sie mich also zu Hause anrufen wollen, dann nehmen Sie bitte das Festnetz. Wir können dann gern miteinander sprechen,
aber per Handy geht das nicht. Ich weiß natürlich aus dieser persönlichen Erfahrung, dass Funklöcher etwas sehr Ärgerliches sind. Aber, meine Damen und Herren, wir sollten vielleicht – und da knüpfe ich an Ausführungen des Kollegen Ritter an – auch einmal gewichten, welche Probleme wir in diesem Land haben, welche Probleme wir in diesem Land zu bekämpfen haben und wem wir welche Bedeutung beimessen.
Wenn ich Ihrem Antrag den Wunsch entnehme, dass wir einen vierteljährlichen Funklochbericht der Landesregierung bekommen, und dieses mal in Relation setze zu Berichtspflichten der Landesregierung oder anderer Institutionen dieses Lands zu anderen, wesentlich größeren, aus meiner Sicht schwerwiegenderen Problemen, dann frage ich mich doch, wie das mit der Ernsthaftigkeit dieses Antrags aussieht.
Also, meine Damen und Herren, bitte lassen wir die Kirche im Dorf! Lassen wir die Kirche vor allen Dingen deshalb im Dorf – und da würde ich gerne an die Worte des geschätzten Kollegen Lenz anknüpfen –, da wir wissen, dass die Landesregierung handelt, dass die Dinge hier in Bewegung sind, dass wir uns dem Thema Datenübertragung in jeder Form widmen und dass wir hier tätig sind. Ich kann nur sagen, nach all dem, was Burkhard Lenz hier ausgeführt hat, dem ich nur zustimmen kann, können wir Ihren Antrag nur ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man den Antrag liest, fragt man sich unweigerlich, ob die FDP keine anderen Sorgen hat. Derzeit ist es doch so, dass von jedem Funktelefon aus ein Notruf abgesetzt werden kann, auch wenn offenbar kein Netz vorhanden zu sein scheint,
denn selbst wenn kein Netz des eigenen Anbieters vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, einen Notruf über ein anderes Netz zu tätigen. Daher zeigt das Display eines Handys bei einem nicht vorhandenen Netz auch an, dass nur Notrufe möglich sind. Natürlich ist ein Notruf nur dort möglich, wo irgendein Mobilfunknetz vorhanden ist.
In Deutschland werden Funklöcher immer seltener, und das auch ohne unser Zutun. Für die Mobilfunkbetreiber ist es eine Imagefrage, wie groß ihre Netzab deckung ist, und zudem liegt laut Bundesamt für Strahlenschutz bundesweit die Netzabdeckung bei 99,1 Prozent. Auch die letzten Funklöcher wollen die Unternehmen im eigenen Interesse in den nächsten Jahren schließen. Es
besteht also aus unserer Sicht kein Bedarf an einer künstlichen Aufrüstung des Mobilfunknetzes in M-V.
Auf der anderen Seite belegt eine weitere Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz, dass mittlerweile 25.000 Menschen als sogenannte Elektrosensible auf der Suche nach Lebensräumen in Funklöchern sind. Die elektrosensiblen Menschen geben an, sie reagieren mit körperlichen Beschwerden auf die Mobilfunknetze. Die Gruppe der Elektrosensiblen wird immer größer und organisiert sich zunehmend in Bürgerinitiativen, die für den Erhalt der letzten Funklöcher kämpfen. Mittlerweile ist es schon so weit, dass zum Beispiel in Frankreich Tourismusregionen mit Funklöchern werben. Die Zahl der Touristen, die diese Angebote nutzen, steigt von Tag zu Tag an und es zeichnet sich ein neuer Trend ab. Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern – Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich will das noch mal betonen: Es ist für die Debatte, die wir heute führen, offensichtlich bezeichnend, wenn wiederum nur eine Ministerin hier in diesem Plenum sitzt. Frau Präsidentin, ich bitte das einfach mal zur Kenntnis zu nehmen.