Wenn Sie das Waldgesetz kennen, dann muss man erst mal auf der anderen Seite die Frage aufwerfen: Was verstehen Sie unter Wald?
Schauen Sie bitte in das Waldgesetz, und dort werden Sie sehen, dass Nutztierhaltung nur in Ausnahmefällen im Wald gestattet wird. Nur in Ausnahmefällen! Aber die Frage ist, wie definiert man Wald. Schauen Sie da bitte in das Landeswaldgesetz, da ist es klar definiert.
Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, falls die Umstellung bis zum 31.12. nicht erfolgt?
Die Antwort ist definitiv gegeben. Wir haben im Jahr 2006 im Bundesrat entschieden, dass bis maximal zum 01.01.2010, mit einer Übergangsfrist versehen, überhaupt diese Tiere in der Haltungsform gehalten werden dürfen. Nach dem 01.01.2010 ist diese Haltungsform „Käfighaltung“ untersagt. Und damit darf es die nicht mehr geben und die wird es auch nicht mehr geben.
14. Unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen kann nach Auffassung der Landesregierung ein Eigentümer von Privatwald diesen unter Beachtung welcher gesetzlichen Bestimmungen in einen Privatpark – zum Beispiel privaten Hotelpark oder privaten Klinikpark – umgestalten und aus diesem Privatpark dann später Bauland machen?
Ich hatte ja eben schon darauf hingewiesen, das Waldgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern gilt. Und das heißt, um die Frage genau zu beantworten: Wer aus Privatwald einen Hotelpark gestalten will, der hat insbesondere die Regelung des Paragrafen 15 des Landeswaldgesetzes zu beachten. Das bedeutet nämlich, dass die Umwandlung von Wald genehmigungspflichtig ist. Die Forstbehörde hat dann zu prüfen, ob Versagungsgründe nach Paragraf 15 Absatz 4 Landeswaldgesetz vorliegen. Bestehen keine generellen Versagungsgründe, wie zum Beispiel in Heiligendamm – ich nehme an, Sie wollen darauf abheben –, müssen bei den Entscheidungen über den Umwandlungsbeitrag und Antrag die Belange der Allgemeinheit sowie die Rechte, Pflichten und die wirtschaftlichen Interessen des Waldbesitzers gegeneinander und untereinander abgewogen werden.
Von besonderer Bedeutung ist hier im Übrigen das öffentliche Interesse, das für eine Waldumwandlung spricht. Von einem öffentlichen Interesse kann zum Beispiel dann gesprochen werden, wenn ein strukturbestimmendes Entwicklungsinteresse besteht und der kommunale Planungsträger diese Vorstellung in der Bauleitplanung rechtsverbindlich beschlossen hat.
Mit der Genehmigung einer Umwandlung werden dann die Flächen aus dem Geltungsbereich des Landeswaldgesetzes herausgenommen und damit entlassen. Dieses kann im Übrigen auch mit Auflagen verbunden werden. So wird das auch hier gemacht. Und wenn dann jemand meint, er würde einen solchen Park bebauen wollen, dann gilt das Baugesetzbuch. Danach ist es vollkommen
klar: Wenn es zu einer Bebauung kommen soll, muss ein B-Plan vorgelegt werden, bis hin zu der Frage der Baugenehmigung für Träger öffentlicher Belange und, und, und.
Insofern will ich ausdrücklich sagen, in diesem rechtlichen Rahmen können Waldflächen in Parkanlagen umgewandelt werden. Der Gesetzgeber hat damit ein rechtsstaatliches Verfahren gesichert, das sowohl den öffentlichen Interessen, aber auch den privaten Interessen angemessen dient.
Darauf habe ich keinen Einfluss. Sie wissen, wo B-Pläne gemacht werden. Das ist im kommunalen Interesse und damit ist aus meiner Sicht klar umrissen, das bedarf demokratischer Entscheidungen in den Gemeinden und im Landkreis.
Zweite Zusatzfrage: Wenn eine solche B-Plan-Änderung erfolgen sollte, dann wäre allerdings eine Bebauung möglich?
Wenn das so beschlossen würde und die Träger öffentlicher Belange und der Landkreis, die Gemeinde dem zustimmt, dann gibt es sicherlich immer Möglichkeiten, auch Investitionen glücklicherweise in diesem Lande anzureizen.
15. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung unternehmen, um das von der Europäischen Union geförderte Programm „Schulobst“ allen Schülern in Mecklenburg-Vorpommern zugutekommen zu lassen?
(Angelika Peters, SPD: Das diskutieren wir unter Tagesordnungspunkt 35. – Peter Ritter, DIE LINKE: Seit wann unterstützen Sie Programme der EU?)
Ich gehe davon aus, dass Sie auch die Tagesordnung gesehen haben. Es wird dazu heute noch eine Debatte geben. Insofern will ich kurz und knapp antworten.
Mecklenburg-Vorpommern wird an dem EU-Programm zur Schulobstversorgung nicht teilnehmen. Der damit verbundene bürokratische und personelle Aufwand hat sich aus unserer Sicht als unvertretbar erwiesen. Insofern werden wir als Bundesland – im Übrigen das einzige, das die Mittel in den Haushaltsplan nachgewiesenermaßen eingestellt hat – diesen Landesanteil im Interesse der Schulobstversorgung und von Projekten zur gesunden Pausenversorgung nutzen.
Zweite Zusatzfrage: Wäre es nicht einfacher, die Mittel, die die Bundesrepublik nach Brüssel überweist, abzuziehen und sie gleich im Land einzusetzen?
Wenn Sie das Prinzip ja auch im Ausschuss verstanden haben, dann wissen Sie, dass wir dankenswerterweise in erheblichem Umfang EU-Mittel und auch Bundesmittel bereitgestellt bekommen, die wir dann kofinanzieren. Das Spiel andersherum zu betreiben, da erkenne ich nicht, wie das funktionieren soll.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur und hierzu bitte ich den Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, die Fragen 16 und 17 zu stellen.
16. In welcher Höhe führte das Ministerium für Bildung, Wissen schaft und Kultur dem Stipendienprogramm START seit dessen Beginn im Jahr 2006 Landesmittel zu, wovon aus schließlich nicht deutsche Schüler, wie beispielsweise durch Zahlung von monatlich 100 Euro und durch kostenfreie PC-Grundausstattungen, profitieren?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Mit dem Stipendienprogramm START wollen die beteiligten Projektpartner begabten und engagierten Kindern von Zuwanderern verstärkt die Möglichkeit zu einer höheren Schulbildung und damit verbunden bessere Chancen für eine gelungene Integration bieten.
START will Zuwandererkarrieren den Weg bereiten als Ansporn zur Integration, als Investition in Köpfe und als Beitrag zur Toleranz unter jungen Menschen in Deutschland. Und dazu bekenne ich mich als Bildungsminister des Landes, aber auch als Präsident der Kultusministerkonferenz nachdrücklich.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr richtig.)
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur führt dem Stipendienprogramm START keine finanziellen Mittel zu, sondern eine Lehrerin im Landesdienst betreut neben ihrer Tätigkeit an der Schule die Stipendiaten. Für diese Betreuungstätigkeit erhält sie Anrechnungsstunden aus dem Landespool. Der Umfang der Anrechnungsstunden richtet sich nach der Anzahl der zu betreuenden Schüler. In den Schuljahren 2006/2007 und 2007/2008 waren es drei Anrechnungsstunden je Woche. Wir haben dies in 2008/2009 erhöht auf fünf. Und im laufenden Schuljahr haben wir es noch mal erhöht auf zehn Anrechnungsstunden für diese Aufgabe, weil wir diese für wichtig halten. Stipendien und die Finanzie
rung der PC-Grundausstattung erfolgen über Finanzmittel verschiedener Stiftungen, wie beispielsweise der gemeinnützigen Hertie-Stiftung, der Deutschen Bank Stiftung, der Commerzbank-Stiftung, der Freudenberg Stiftung, UBS Optimus Stiftung und der START-Stiftung.
Zusatzfrage: Wie viele nicht deutsche Schüler in Mecklenburg-Vorpommern nutzen derzeit Mittel aus dem START-Programm?
17. In welchem Umfang werden nicht deutschen START-Stipendiaten berufsorientierende Praktika in öffentlichen Verwaltungseinrichtungen angeboten?