Also, meine Damen und Herren, heute ist der 1. Dezember, nicht der 6. Am 6. ist Nikolaus, Herr Ritter,
Aber ich glaube nicht, dass wir in der Situation des Nikolaus sind, dass wir hier mit dem Füllhorn über das Land gehen und Geschenke verteilen können. Vielleicht wären wir ganz gut beraten, wenn wir uns auch über die Gesamtfinanzsituation unseres Landes und über die zukünftigen Perspektiven hin und wieder mal bewusst werden würden. Ich glaube, dann würde sich zeigen, dass solche Überlegungen, dass wir jetzt einfach aus dem Vollen schöpfen können und, wie die LINKEN im Innenausschuss beantragt haben, mal eben 150 Millionen Euro so nehmen und sie den Kommunalen schenken, im Moment sehr, sehr unrealistisch sind.
Aber, und da kommt die nächste Gespensterdebatte, dieses sind keine individuellen Kredite einzelner Kommunen, sondern das ist ein, wie die Juristen so schön formulieren, rechtlich unselbstständiges Sondervermögen, das diese Kredite aufnimmt.
Und keine Kommune hat jetzt eine zusätzliche Kreditbelastung in ihrem Haushalt, keine Kommune muss einen Antrag stellen,
keine Kommune muss ihre Rechtsaufsichtsbehörde fragen, sondern dieses Geld kommt wie eine Schlüsselzuweisung in den Verwaltungshaushalt.
Und die Beträge, meine Damen und Herren, also Oppositionspolitik kann man ja gut machen, Herr Ritter, mein Kompliment, gestern haben Sie das an einem Punkt geschafft im Innenausschuss, darüber werden wir noch reden, man kann sie auch schlecht machen, da habe ich dann mehr Beispiele als nur dieses eine.
Und schlecht machen heißt zum Beispiel, immer, wenn die Regierung, wenn die sie tragende Koalition etwas
Positives sagt, zu schreien: Ach, das ist ja viel zu wenig, wir würden noch 10 Millionen mehr geben. Ich wette, wenn wir die 10 Millionen Euro mehr geben würden, würde die Opposition schreien: Das ist doch viel zu wenig, da brauchen wir noch 10 Millionen mehr obendrauf. Dieses, meine Damen und Herren, halte ich nicht für eine kluge Oppositionspolitik.
einen vernünftigen Weg finden, einerseits wirksame Hilfen für die Kommunen zu leisten, andererseits das, was in der Zukunft auch einmal abgetragen werden muss, nicht zu groß werden zu lassen.
Deswegen finde ich die Zahlen gut. Und Kollege Borchert hat für seine Heimatstadt Waren schon darauf hingewiesen, wie sich das auswirkt.
Kollege Löttge hat das, wie ich fand, sehr wirkungsvoll ergänzt. Und die Diskussionen, die da im Kreis Nordvorpommern geführt werden, sind doch bezeichnend und beispielhaft. Dieses Geld, meine Damen und Herren, das wir hier zur Verfügung stellen, wird auf einem vernünftigen Weg verteilt, und das ist vom Volumen her so viel, dass es eine wirksame Hilfe für unsere Städte, Gemeinden und Kreise leistet.
Also, meine Damen und Herren, fehlt nur noch eins. Und dieses eine, was noch fehlt – und da sind wir jetzt alle gefordert –, ist, dass dieses Geld schnell fließen muss, denn Geld, das ich heute habe, ist besser als Geld, das ich morgen bekomme.
Deswegen mein Appell an Sie und deswegen auch mein Dank dafür, dass wir hier in dieser Sondersitzung zusammensitzen, mein Appell an Sie, dass wir schnell und zügig in den Ausschüssen über diesen Gesetzentwurf beraten.
Schnell und zügig heißt aber nicht, dass wir nicht uns selber öffnen und uns selber den Raum geben, auch über einen guten Entwurf – und das ist ein guter Entwurf – noch einmal nachzudenken und noch einmal mit Betroffenen zu sprechen.
Wir wollen hier etwas Gutes für die kommunale Ebene tun. Wir werden etwas Gutes für die kommunale Ebene tun,
Und ich bin ganz sicher, wir werden am Ende etwas hinbekommen, was der kommunalen Ebene tatsächlich hilft
Deswegen bitte ich Sie um Überweisung federführend in den Finanzausschuss und mitberatend in den Innenausschuss. – Herzlichen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Das Finanzausgleichsgesetz ist vor wenigen Wochen beschlossen worden. Sie, meine Damen und Herren der Regierungskoalition, sprachen von einem seriösen Gesetzvorhaben und heute sehen Sie sich schon veranlasst, mit einem Quasi-Nachtragshaushalt nachzubessern. Das Ganze verstecken Sie hinter der Bezeichnung „Kommunales Ausgleichsfondsgesetz“.