Protokoll der Sitzung vom 16.12.2009

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 5/3073 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/3075 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Heydorn. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst habe ich hier unseren Änderungsantrag einzubringen. Es geht nur um Rechtsförmlichkeitsfragen an der Stelle, weil das Landespflegegesetz und das Landesbehindertengleichstellungsgesetz durch das Gesetz zur Neugestaltung des Finanzausgleiches und zur Änderung weiterer Gesetze geändert worden sind. Deswegen muss hier eine Anpassung erfolgen. Inhaltlich hat das keine Bedeutung. Insofern bitte ich, diesem Antrag zuzustimmen.

Auch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge und zur Änderung anderer Gesetze ist hier in der Ersten Lesung schon besprochen worden und viele neue Dinge gibt es da nicht zu berichten. Wir haben zu dem Thema eine Anhörung im Sozialausschuss gehabt.

Vielleicht ist ein Aspekt von Bedeutung, der den Sozialausschuss letztendlich auch veranlasst hat, hier eine zusätzliche Entschließung auf den Weg zu bringen, und zwar geht es dabei um die Änderung des SGB-II-Ausführungsgesetzes im Hinblick auf das Thema „Eingesparte Wohngeldzahlungen“. Da wurde erkennbar, dass es eine unterschiedliche Rechtsauffassung zwischen der Regierungsseite auf der einen Seite und den kommunalen Landesverbänden auf der anderen Seite gibt, was letztendlich „eingesparte Wohngeldzahlungen“ bedeutet.

Vereinfacht kann man das folgendermaßen darstellen: Die Regierungsseite macht einen Istvergleich vom Jahr 2004, das ist Grundlage, und vergleicht dann die Folgejahre mit den Einsparungsbeträgen, also ein reiner Istvergleich.

Die kommunalen Landesverbände machen darauf aufmerksam, dass es zur Zeit des Bundessozialhilfegesetzes so war, dass Hilfeempfänger grundsätzlich einen Anspruch auf Wohngeldleistungen hatten. Diese Wohngeldleistungen wurden von den Unterkunftsleistungen in Abzug gebracht und der Rest wurde gezahlt. SGB-IILeistungsempfänger haben einen solchen Wohngeldanspruch nicht mehr. Da werden die Kosten der Unterkunft in vollem Umfang von den örtlichen Sozialhilfeträgern übernommen. Die kommunale Seite ist der Meinung, dass das beim Thema „Eingesparte Wohngeldleistungen“ berücksichtigt werden muss.

Der Sozialausschuss sah sich veranlasst, aus diesen Gründen eine Entschließung auf den Weg zu bringen, die in die Richtung geht, dass zum einen die Landesregierung auf der einen Seite und die kommunalen Spitzenverbände auf der anderen Seite ihre Rechtsauffassung klären und dass zum Zweiten auch dargestellt wird, wie sich diese unterschiedlichen Rechtsauffassungen auf die Finanzströme auswirken, die da in Bewegung gebracht werden. Also das war das Wesentliche an der Stelle.

Ich will noch mal darauf hinweisen, dass seitens der FDP-Fraktion das Thema Landesblindenhilfe zur Diskussion gestellt wurde, indem man unterstellte, dass mit dem Gesetz Leute in Einrichtungen hinsichtlich des Landesblindengeldes schlechtergestellt werden sollen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Hier in dem Gesetzentwurf ist eine Klarstellung dergestalt, dass Leute, die in Einrichtungen sind und blind beziehungsweise hochgradig sehbehindert sind, ansonsten diese Einrichtungskosten selbst bezahlen, also nur die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen und ansonsten diese Kosten selbst bezahlen, dass diese Leute auch einen Anspruch auf das Thema Landesblindengeld haben. Das ist eine reine Klarstellung und keine Schlechterstellung.

Ansonsten gibt es von unserer Seite zu diesem Gesetzentwurf keine Anmerkungen zu machen. Insofern bitte ich sowohl um Zustimmung für die Beschlussempfehlung als auch um Zustimmung für unseren Änderungsantrag. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Herr Heydorn.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Müller. Bitte, Frau Abgeordnete.

Werter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen des Parlaments! Mit diesem Gesetz, welches uns heute hier vorliegt, sollen insgesamt sieben Gesetzlichkeiten verändert werden, sieben auf einen Streich.

Hervorgetreten und notgedrungen nötig wurde es dadurch, dass einmal in der Bundesgesetzgebung sich Veränderungen ergeben haben, sich in der Landesgesetzgebung Veränderungen ergeben haben oder wir Veränderungen wollen, und das alles in einem Mantelgesetz, wie bei der Anhörung uns auch die Liga der freien Wohlfahrtspflege darstellte, wo es eigentlich keinen sachlichen Zusammenhang gibt. Die Frage ist berechtigt und die haben wir auch gestellt und stellen sie wieder: Ist allein dieser rechtliche Zusammenhang wirklich Grund dafür, dass man auf diese Art und Weise diese Gesetzlichkeiten in einen Beschluss packen darf? Das war das Erste.

Ich komme zu den einzelnen Artikeln.

Nicht nur die FDP, auch DIE LINKE hat zu dem Artikel 7 – Landesblindengeld – einen Änderungsantrag gemacht und für meine Begriffe auch rechnerisch dargestellt, dass es eben doch eine Schlechterstellung geben kann, wenn die Änderung so aufgeschrieben wird, wie Sie sie dargestellt haben.

Es ist eigentlich ein heftiges Durcheinander, und zwar ein heftiges Durcheinander deshalb, weil Sie blind und hochgradig sehbehindert trennen, weil Sie andere Berechnungsgrundlagen bei den Abzügen bei blinden Menschen als bei hochgradig sehbehinderten Menschen nehmen. Rechnen Sie bitte nach! Sie gehen von unterschiedlichen Prozenten aus, die Sie abziehen möchten, und demzufolge bekommt ein hochgradig sehbehinderter Mensch, wenn er in einer stationären Einrichtung ist, weniger als ein blinder Mensch, der in einer stationären Einrichtung ist, ich betone, stationäre Einrichtung.

Stationäre Einrichtung bedeutet ja nicht, dass ich zwingend das Pflegegeld bekommen muss. Sie haben auf eine unzulässige Weise in der Art, wie Sie es aufgeschrieben haben, Sehbehinderung mit Pflegegeld verknüpft. Das geht nicht. Es ist überhaupt nicht so, dass jeder hochgradig sehbehinderte Mensch oder auch blinde Mensch Pflegegeld erhält. Blindheit, Sehbehinderung, Hörbehinderung, Hörschädigung sind alles keine Kriterien für Pflegegeld. Oder anders: Was glauben Sie, wie viel Pflegegeld ich bekomme beziehungsweise was die Krankenkasse für einen Lachflash kriegt, wenn ich Pflegegeld beantrage. Die beiden Dinge haben nichts miteinander zu tun und demzufolge dürfen sie bei stationärer Einrichtung auch nicht so miteinander verknüpft werden. Das ist eine Schlechterstellung.

Das können Sie, Herr Heydorn, so sehen, wie Sie es gesehen haben. Wenn Sie allerdings mit aktiver Überzeugung unseren Änderungsantrag nachrechnen, werden Sie sehen, dass wir die Regelungen so gestaltet haben, dass wirklich kein Chaos zwischen blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen ist, wenn sie in einer Einrichtung sind, sondern dass es dazu dient, das Durcheinander aufzuhellen. Außerdem ist es in Artikel 4 schon dargestellt und besser nachzuvollziehen als das, was wir jetzt auf dem Tisch liegen haben.

Ein weiteres Durcheinander können wir im Artikel 8 verzeichnen. Es ist ja vielleicht noch nachzuvollziehen, dass Sie ein rückwirkendes Inkrafttreten bei Ziffer 2 und bei Ziffer 3 favorisieren. Aber warum Sie dann auch noch die Ziffer 1 und die Ziffer 4 auseinanderdividieren wollen, das haben Sie uns nicht erklärt. Das haben Sie uns auch im Ausschuss nicht erklärt, wobei ich darauf abstellen möchte, dass Sie sowieso nicht sehr willig sind, als Koalitionsfraktionen in die Diskussion im Ausschuss zu treten. Meistens bekommen wir eh die Antwort, das machen wir eben so und gut. Mit Bürokratieabbau und Vereinfachung insgesamt hat das nichts zu tun.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das war früher Demokratieabbau.)

Noch eine Bemerkung: Wenn wir uns einige Punkte betrachten, habe ich das Gefühl, die Koalitionäre benehmen sich von Zeit zu Zeit wie ausgeknockte Boxer. Als wir das FAG diskutiert haben, wurden Sie überhaupt nicht fertig damit, uns den Gleichmäßigkeitsgrundsatz um die Ohren zu hauen. Die LINKEN waren die Schlimmsten, die das alles von allen Seiten torpedieren wollten, und Punkt, aus, Schluss der Diskussion.

Was machen wir denn nun hier? Ihr Antrag Richtung Wohngeld ist ja löblich. Aber wenn Sie Wohngeld betrachten, wollen Sie augenscheinlich als die Guten aus der Diskussion herauskommen und eine Untergrenze einziehen. Hört, hört!

Ein weiteres Sahnehäubchen haben Sie uns aufgesetzt im Sozialausschuss – und, Herr Heydorn, Sie haben gerade noch mal darauf aufmerksam gemacht – mit der Entschließung zum SGB II, frei nach dem Motto: „Wir beschließen erst mal und hinterher rechnen wir mal nach, was daraus wird.“

Meine Damen und Herren, es ist an der Zeit zu kritisieren. Ich würde ernsthaft, ganz ernsthaft mir wünschen, dass wir bei solchen Sachen im Sozialausschuss wirklich diskutieren können. Dabei möchte ich noch erwähnen, dass Sie nicht mal unserem Antrag zustimmen konnten, Ihre Änderung, Landesblindengeld in den Finanzausschuss zu geben, weil es finanzrelevant ist, und abzuwarten, wie die Stellungnahme da ist.

Meine Damen und Herren, bitte stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! Wir wollen Richtigkeit haben, wir wollen Klarheit haben und damit ist alles gesagt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Abgeordnete Müller.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Lochner-Borst. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Drucksache werden aufgrund der Änderung von Rechtsvorschriften des Bundes und der Deregulierungsbemühungen des Landes notwendige inhaltliche Anpassungen vorgenommen. Ich möchte diese Gesetze und Rechtsvorschriften jetzt hier nicht mehr im Einzelnen auflisten. Sie können sie in der Drucksache nachlesen. Auf zwei Punkte möchte ich jedoch im Namen meiner Fraktion noch etwas näher eingehen.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass mit der Änderung des Landesblindengeldgesetzes eine notwendige Klarstellung an dieser Stelle vorgenommen wird. Die Regelung entspricht entgegen dem, was wir gerade hier gehört haben, der bisherigen Verfahrensweise und dient der Gleichbehandlung von blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen in Einrichtungen.

Dass Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, hier wieder eine Diskussion zum Landesblindengeldgesetz aufmachen wollen, ist vielleicht aus Ihrer Perspektive als Oppositionsfraktion legitim, an dieser Stelle hier aber in der Tat nicht zielführend. Wir werden deshalb auch Ihren Änderungsantrag ablehnen.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Ferner möchte ich hervorheben, dass aufgrund der voraussichtlich geringeren Wohngeldeinsparungen des Landes den Kommunen ab dem Jahr 2010 ein Betrag von 42,7 Millionen Euro nach Abzug der Kosten nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz und der Mehrbedarfe in der überörtlichen Sozialhilfe zugesichert wird. Und da weiterhin zu erwarten ist, dass die endgültigen Ausgleichszahlungen für 2009 gemäß Paragraf 6 Ausführungsgesetz SGB II niedriger ausfallen als die vorläufig berechneten Ausgleichszahlungen und die Kommunen im Jahr 2010 nicht übermäßig belastet werden sollen, werden die nach geltender Rechtslage bis zum 15. Juni 2010 fälligen vollständigen Rückforderungen für 2009 auf zwei gleich hohe Teilbeträge in den Jahren 2010 und 2011 verteilt werden.

Dieser Anpassung der Abrechnungsmodalitäten zugunsten der Kommunen wurde durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im Ausschuss Rechnung getragen.

Darüber hinaus wurde eine Entschließung im Zuge der Beratungen auf den Weg gebracht, die die Frage der Berechnung der Wohngeldeinsparungen und die dazu unterschiedliche Rechtsauffassung von Landesregierung und kommunalen Landesverbänden zum Inhalt hat. Der Kollege Heydorn hat das eben schon ausführlich hier ausgeführt. Deshalb bitte ich Sie im Sinne der Beschlussempfehlung um Zustimmung und darüber hinaus, dem kurzfristig vorgelegten Änderungsantrag, der auf Hinweis der Normenkontrollstelle hier noch vorliegt, zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Für die Fraktion der NPD hat der Abgeordnete Herr Köster das Wort. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Herr Grabow, ich hoffe, Sie sind als Redner gemeldet worden, ansonsten melden Sie sich doch nach.

Das Gesetz zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge sowie anderer Gesetze soll mit diesem Gesetzentwurf geändert werden. Unter Kriegsopferfürsorge sind Leistungen zu verstehen, die an Kriegsbeschädigte beziehungsweise deren Witwen gezahlt werden. Als Nachweis für einen grundsätzlichen Anspruch gelten die entsprechenden Bescheide des Versorgungsamtes. Die Leistungen sind ähnlich denen der Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch gelten für die Gewährung andere Einkommens

voraussetzungen, das heißt, zu berücksichtigende Freibeträge liegen höher. Leistungen der Kriegsopferfürsorge können unter anderem sein: Hilfe zur beruflichen Rehabilitation, Krankenhilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, Altenhilfe, Erziehungshilfe, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Erholungshilfe, Wohnungshilfe und Hilfe in besonderen Lebenslagen. 692 Empfängerinnen und Empfänger bezogen Ende 2007 laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge.

Dies einmal zur Einleitung und zur Erläuterung, damit alle wissen, worum es in den Gesetzen unter anderem überhaupt geht.

Kritik an diesem Gesetzentwurf ist jedoch zwingend nötig, denn die Landesregierung versucht mit einem Artikelgesetz, so der fachliche Ausdruck für ein Gesetz, welches gleich mehrere Gesetze, vereinzelt auch mit unterschiedlicher Absicht, ändert, einerseits durch bundesgesetzliche Regelungen notwendig gewordene redaktionelle Angleichungen und Ergänzungen vorzunehmen, andererseits aber auch grundlegende Änderungen zu vollziehen. Ob mit so einer Massengesetzesänderung die notwendige Transparenz gegeben ist, wagen wir stark zu bezweifeln.

Unter anderem wird neu geregelt, dass die Landespflegekonferenz nur noch alle zwei Jahre durchgeführt wird. Diese Änderung wird unter anderem von der Liga der Spitzenverbände kritisiert. Sie führen aus, dass dieses den in Paragraf 1 des Gesetzes definierten Grundsätzen der gemeinsamen Verantwortung entgegensteht. Die Liga hat daher vorgeschlagen, dass die bisherige Regelung in Satz 1 beibehalten sowie ein neuer Satz 2 eingefügt wird, der wie folgt lautet: „Die Landespflegekonferenz ist im Wechsel als Konferenz mit regionalen thematischen Schwerpunkten und als Landespflegekongress auszurichten.“ Die Landesregierung mitsamt ihren Fraktionen ließ diese Anregung unbeachtet.

Wir Nationalen halten die Vorgehensweise der Landesregierung, sowohl was die Form des Gesetzentwurfes betrifft als auch was den Umgang mit wichtigen Anregungen der Praktika betrifft, für unzureichend und lehnen den Gesetzentwurf daher ab.