Protokoll der Sitzung vom 17.12.2009

Sofern die Eltern von der Anwendung der Altfallregelung ausgeschlossen sind, können die Kinder unter bestimmten Voraussetzungen allein in Deutschland bleiben, wenn die Eltern ausreisen, das heißt, die Familien auseinandergerissen werden.

Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie nahezu oder vollständig unerfüllbar manche dieser Kriterien sind, wie rigoros die Würde vieler der Betroffenen verletzt wird. Durch das langjährige Arbeitsverbot war es vielen Langzeitgeduldeten überhaupt nicht möglich, in Deutschland eine Berufsausbildung zu machen oder sich sonst irgendwie zu qualifizieren. Durch die Anforderung, den Lebensunterhalt eigenständig durch Erwerbstätigkeit sichern zu müssen, waren viele Betroffene von vornherein ausgeschlossen. Hinzu kommt, wer seinen Job verliert oder ihn zu verlieren droht – das ist ja in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit nichts Seltenes –, muss damit rechnen, dass seine Aufenthaltserlaubnis auf Probe nicht verlängert wird.

Ein zentrales Problem ist, dass es nicht genügt, eine Arbeit zu haben und selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen. Entscheidend ist, dass ein Familieneinkommen deutlich über dem Hartz-IV-Niveau vorliegt, und das ist schon für manche deutsche Familie nicht zu erreichen. Und das alles in einer gesellschaftlichen Krisensituation mit hoher Massenarbeitslosigkeit, mit über einer Million Einwohnerinnen und Einwohnern, die Vollzeit arbeiten und dennoch zusätzliche Hartz-IV-Leistungen beziehen müssen, um existieren zu können.

Dann gibt es die sogenannten Großzügigkeiten. Bei Familien mit Kindern kann vorübergehend hingenommen werden, dass der Lebensunterhalt noch nicht vollständig aus eigenen Mitteln gesichert ist, das dann, wenn der Lebensunterhalt zwar für Mutter und/oder Vater, aber nicht für die Kinder zum Bestreiten der Ausgaben ausreicht. Und sehr unterschiedlich wird das Merkmal „vorübergehend“ ausgelegt. Für Alleinerziehende ist unter bestimmten Bedingungen und vorübergehend ein vollständiger Bezug von öffentlichen Leistungen möglich. Eine Ausnahmeregelung für erkrankte Menschen greift nur, wenn für diese erwerbsunfähigen Personen keine Sozialleistungen in Anspruch genommen werden. Das gilt selbst dann, wenn sie von der Familie mitversorgt werden, denn sie erhalten keine bezahlbare Krankenversicherung. Das Gleiche gilt für alte Menschen und das gilt sogar für pflegende Angehörige.

Und alles das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist unter der Voraussetzung der Stichtagsregelung 01.07.2001 oder 01.07.1999 sowie der Duldung zu sehen. Da reicht ein Abweichen von ein paar Tagen und die Betroffenen haben gar keine Chance auf Bleiberecht. Das gilt auch, wenn Asylsuchende ihren Aufenthalt in Deutschland kurzfristig unterbrechen beziehungsweise unterbrechen müssen: Bleiberecht ausgeschlossen.

Teilweise wird in der Praxis die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Verweis auf die Passpflicht verweigert. Zeugen, die bestätigen, dass eine Botschaft sich weigerte, einen Pass auszustellen, wird ebenso misstraut wie den Betroffenen selbst. Die Anwendung einer Ablehnung des Asylantrags als öffentlich unbegründet durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt auch dazu, dass Bleiberecht entgegen der Intention der Regelung nicht möglich wird, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Die in Mecklenburg-Vorpommern nach einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von mir angegebenen häufigsten Ablehnungsgründe sind, ich zitiere: „die ungeklärte Identität der Ausländer, nicht oder unzureichende Erfüllung der Mitwirkungspflichten, Täuschung oder Behinderung der Behörden, die Nichterfüllung der Voraufenthaltszeiten und die absehbare Nichterfüllung der Lebensunterhaltssicherung“, Zitatende.

Und wenn Sie all die Aspekte Revue passieren lassen, die ich aufgezählt habe, die Voraussetzungen sind, um anerkannt zu werden, kann es nur eine Feststellung und Schlussfolgerung geben: Diese Praxis, die Menschen über Jahre hinweg ohne Aufenthaltsperspektive mit dem Duldungsstatus zu entrechten, diese Praxis muss beendet werden, denn nichts Perspektivloseres gibt es als den Status der Duldung, noch dazu der Kettenduldung. Flüchtlinge können nicht einmal ein Konto bei der Bank eröffnen, und das über zehn Jahre lang und länger, sie sollen aber für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen. In dieser Zeit haben die Kinder der Betroffenen die Schule absolviert und stehen oft ohne berufliche Perspektive da.

Mit dem ursprünglichen Antrag hatte die Fraktion DIE LINKE eine Verlängerung der Bleiberechtsregelung um mindestens zwei Jahre gefordert, um diesen Zeitraum zu nutzen, eine humanitäre Regelung zu diskutieren und zu erreichen. Die Innenministerkonferenz hat am 04.12. dieses Jahres eine solche zeitliche Verlängerung beschlossen. Offenbar wird auch dort Handlungsbedarf gesehen. Das, glaube ich, sagen zu können, begrüßen alle demokratischen Fraktionen hier im Haus.

Meine Zuversicht ist, dass auch die Forderung nach einer gründlichen Überarbeitung der Bleiberechtsregelung von Ihnen mitgetragen wird. Herr Kollege Stein von der CDU-Fraktion hat sich in einer Presseerklärung vom 08.12. – nach meiner Interpretation jedenfalls – dahin gehend geäußert. In der SPD gibt es schon länger die Forderung nach einer tatsächlichen Lösung der Problemlage. Und die FDP ist in Bezug auf Ausländerrecht für ihre libertären Auffassungen bekannt.

Meine Fraktion stimmt mit all denen überein, die den Beschluss zur Verlängerung als Minimallösung bezeichnen, die den Betroffenen lediglich eine Atempause verschafft, deren Status aber nicht klärt. Klar ist, dass der Ort der Bundesländer im Gesetzgebungsverfahren der Bundesrat ist, und nicht die Innenministerkonferenz. Es ist also höchste Zeit, mit einem solchen Gesetzgebungsverfahren zu beginnen. Und mein Blick richtet sich daher auf den Ministerpräsidenten unseres Landes.

Einigung muss auch dahin gehend erreicht werden, dass humanitäre Gesichtspunkte im Zentrum stehen und nicht die ökonomische Verwertbarkeit der Flüchtlinge. Es darf nicht ignoriert werden, dass die allermeisten Flüchtlinge aus ihren Herkunftsländern nicht freiwillig fliehen oder geflohen sind. Sehr viele haben Traumatisierungen, Krieg und Folter erlebt.

All das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind für uns Gründe für eine umfassende Überarbeitung der Bleiberechtsregelung. Ich bitte Sie deshalb sehr herzlich im Interesse der Betroffenen um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und damit zu unserem geänderten Antrag. – Danke schön.

Vielen Dank, Herr Ritter.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Herr Kollege Ritter, Ausländerzuständigkeit ist immer noch im Bereich des Innenministeriums und nicht in einer anderen Zuständigkeit, und das wird auch so in Zukunft bleiben, auch in den Ländern.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich wollte Ihnen keine Arbeit wegnehmen, Herr Minister.)

Und insofern nur so viel vorweg: Der dem Landtag vorliegende Antrag zur Bleiberechtsregelung geht nicht nur ins Leere, sondern verkennt darüber hinaus die Komplexität dieser Thematik und die Tatsache, dass in sämtlichen Fällen der hiervon betroffenen Personen umfangreiche behördliche sowie gerichtliche Verfahren stattgefunden haben und dennoch aus übergeordneten Gründen

der Humanität Möglichkeiten geschaffen worden sind, diesen Menschen eine Chance des Verbleibens hier in Deutschland zu gewährleisten.

Wie Sie wissen, hat sich die Innenministerkonferenz in ihrer Sitzung am 3./4. Dezember eingehend mit einer Verlängerung dieser sogenannten Altfallregelung befasst und einen Beschluss herbeigeführt, der deutlich über die bisherige, im Aufenthaltsgesetz verankerte Bleiberechtsregelung hinausgeht. Die Innenministerkonferenz hat sich nicht damit begnügt, die bisherige Bestimmung des Paragrafen 104a Aufenthaltsgesetz lediglich um zwei Jahre zu verlängern, wie es die Fraktion DIE LINKE in ihrem Ursprungsantrag Ziffer 1 des Entschließungsantrags behauptet, sondern sie hat darüber hinaus im Kern beschlossen, dass die bisherigen Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe ein neues Bleiberecht bis 2011 auch dann erhalten, wenn sie kurz gesagt eine Halbtagsbeschäftigung ausüben, sich schulisch oder beruflich weiterqualifizieren oder sich wenigstens um eine Arbeitsstelle bemüht haben.

Dieser Beschluss schafft Klarheit für über 30.000 in Deutschland lebende Ausländer, denen bei einem Auslaufen der bisherigen Bleiberechtsregelung zum Jahresende ein Rückfall in die bloße Duldung und ja damit für viele in letzter Konsequenz auch eine Abschiebung angestanden hätte. Die Verlängerung auf zwei Jahre bietet zudem eine faire Chance für diejenigen, die bereit sind, einer Arbeit nachzugehen, und sich nicht ausschließlich auf Leistungen des Staates verlassen.

In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit und auch der tollen Luft hier im Plenarsaal will ich nicht die ganzen Details noch mal aufzählen aus der Rede. Ich möchte aber noch mal feststellen: Mit dem Bleiberechtsbeschluss, der also mehr als eine bloße Fortführung des bisherigen Paragrafen 104 des Aufenthaltsgesetzes darstellt, werden Ausländer ohne einen festen Aufenthaltsstatus eine noch reellere Chance als schon bislang erhalten, sich zu integrieren und sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten zu können.

Diese Regelung ist großzügiger als die alte von 2007, so hat mein Amtskollege, Senatorkollege Körting aus Berlin gesagt. Und wo er recht hat, hat er recht, und zwar auch mit seiner Erklärung: „Wer sich aber in den vergangen Jahren überhaupt nicht bemüht hat eine Arbeit zu finden, der hat seine Karten verspielt.“

Und ich füge hinzu, bei allem Verständnis für humanitäre Belange muss es darum gehen, einen Zuzug in die Sozialsysteme Deutschlands weitestgehend zu verhindern. Dass die Belastung der Sozialsysteme heute eine Intensität erreicht hat, die ohnehin nur noch schwerlich zu schultern ist und uns für die Zukunft vor große Probleme stellt, liegt doch auf der Hand. Dass wir dennoch bereit sind, Lösungen für diejenigen zu finden, deren Rückkehr in ihr Heimatland problematisch sein könnte, zeigt gerade der jetzt gefasste Bleiberechtsbeschluss der IMK. Damit dies auch zukünftig möglich ist, muss unser Land aber ein leistungsfähiges Sozialsystem vorhalten und damit zugleich auch auf seine Belastungsgrenzen achten.

Und lassen Sie mich abschließend auch Folgendes klarstellen: Es geht bei der Bleiberechtsregelung allein um die Lösung einer humanitären Problematik, die sich insbesondere aus langwierigen, im Ergebnis erfolglosen Asylverfahren ergibt. Es geht daher nicht darum, ob wir Zuwanderung wollen. Dies steht außer Frage. Aber

es ist das gute Recht eines jeden Staates, Zuwanderung zu steuern und mit weiteren staatlichen Interessen in Einklang zu bringen. Wer dies auch nur ansatzweise in Abrede stellt, der rüttelt an den Fundamenten unseres freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens. Dies muss solide bleiben, damit wir auch morgen noch die Stärke besitzen, uns der in unserem Land lebenden Menschen annehmen zu können. Dies hat auch für nicht politisch verfolgte Flüchtlinge zu gelten, die auf unsere humanitäre Hilfe angewiesen sind.

Aus diesem Grunde und aus den getroffenen Entscheidungen auf der IMK, und zwar im Einvernehmen mit allen Ländern, bedarf es dieser Regelung nicht. Und im Übrigen können Sie davon ausgehen, dass wir diese Fragen innerhalb der nächsten zwei Jahre auch auf Grundlage der Bemühungen von Europa und der Harmonisierung dieses Gesamtverfahrens eh in Gänze noch mal erarbeiten oder überarbeiten müssen. Insofern empfehle ich, den Antrag abzulehnen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Stein für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist eine überraschende Reihenfolge. Ich weiß gar nicht, ob ich schon ein Glas habe hier.

Das Grundrecht auf Asyl wurde 1949 aufgrund der Erfahrungen während des Nationalsozialismus im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Artikel 16a sichert ein individuelles Recht auf Asyl. Das Grundrecht auf Asyl hat in Deutschland einen hohen Stellenwert und ist Ausdruck für den Willen Deutschlands, seine historische und humanitäre Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen zu erfüllen.

Es hat auf dieser Erde immer Flucht und Vertreibung gegeben. Es wird leider immer Flucht und Vertreibung geben und deshalb werden wir Deutschen immer mit unserem Grundgesetz

(Regine Lück, DIE LINKE: So darf man da nicht rangehen, Herr Stein.)

an der Stelle stehen, wo es gilt, Menschen in schlimmen Situationen zu helfen, wenn sie zu uns kommen.

Neben denen, die aus eigener Kraft zu uns kommen, gibt es nach Zahlen des UNHCR über 23 Millionen Flüchtlinge, die als Staatenlose oftmals über Jahrzehnte in Flüchtlingslagern leben müssen, ohne irgendwelche Rechte zu besitzen. Es ist gut, dass das in Deutschland anders ist. Und so denken und handeln in Deutschland viele. Ich selbst bin Mitglied und Pate in der Rostocker Kampagne „Save me“ aus dem Resettlement-Programm des UNHCR. Und ich weiß, dass Regine Lück von der LINKEN genauso wie Thomas Asendorf von der FDPFraktion der Bürgerschaft dort auch aktiv sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mithilfe des Verteilungssystems werden Flüchtlinge auf einzelne Bundesländer verteilt. Nach der Verteilung werden die Unterlagen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugestellt zur Bearbeitung. Asylsuchende erhalten eine Aufenthaltsgestattung, die ein vorläufiges Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Nach ihrer Anerkennung erhalten Menschen, denen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist, eine befris

tete Aufenthaltserlaubnis. In den einzelnen Zweigen der Sozial versicherung sind sie danach dann Deutschen in etwa gleichgestellt. Sie haben unter anderem Anspruch auf Sozialhilfe, Eingliederungshilfen, Sprachförderung und andere Integrationshilfen.

Und, meine Damen und Herren, das gehört hier auch erwähnt, in Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit weniger als 10 Prozent der Antragsteller abgelehnt. Das ist ein sehr verantwortungsbewusster und menschlicher Umgang mit den Bewerbern. Bis zum 30.09. dieses Jahres wurden in Mecklenburg-Vorpommern 778 Anträge auf Bleiberecht gestellt, 407 wurde stattgegeben, nur 67 wurden abgelehnt, der Rest ist in Prüfung, meist wegen unvollständiger Dokumente. Das spricht auf jeden Fall für die grundsätzliche Absicht unserer Ausländerbehörden in Mecklenburg-Vorpommern, anerkannte Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland zu integrieren. Abgelehnte Asylsuchende sind in der Regel zur Ausreise verpflichtet. Das beschreibt so ungefähr den Sachstand.

Mit zwei Punkten, die hier eine Rolle spielen, möchte ich ein bisschen ins Detail gehen. Das betrifft Integration und die Residenzpflicht, denn das sind die Dinge – der Minister hat es angesprochen –, die sicherlich innerhalb der nächsten zwei Jahre in der Debatte und in der Überarbeitung eine Rolle spielen werden, die ja auf jeden Fall kommen wird.

Integration: Jüngst gab es eine Umfrage der Bertelsmann Stiftung, welche danach gefragt hat, welche Veränderungen sollten jetzt nach der Wirtschaftskrise in der Gesellschaft erfolgen. Und bereits auf Platz drei nennen die Bundesbürger die Integration der Migranten als wichtige Aufgabe.

Integration bedeutet, sich in einer Gemeinschaft zugehörig zu fühlen, ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln, wie man in der Gesellschaft zusammenlebt. Zuwanderung kann nur als wechselseitiger Prozess der Integrationswilligkeit gelingen, setzt die Aufnahmebereitschaft unserer Gesellschaft und der Mehrheit unserer Bevölkerung voraus. Und es ist unsere Aufgabe, die Aufgabe von Politik, Vereinen, Verbänden, Kirchen und so weiter, diese Bereitschaft in unserer Gesellschaft zu entwickeln und fest zu verankern. Genauso wichtig ist es aber auch, die Bereitschaft der Zugewanderten zu haben, unsere Regeln und unser Rechtssystem zu kennen, zu respektieren und in Zukunft danach leben zu wollen, um sich so nachweisbar um die eigene Integration ernsthaft zu bemühen.

Wir werden immer Probleme mit Menschen haben aus anderen Kulturen, die dies grundsätzlich für sich so nicht annehmen. Es wird Grundsatz der Integrationspolitik sein müssen, auch hier das Prinzip „Fordern und Fördern“ konsequent einzusetzen. Dabei geht es nicht darum, Menschen zu zwingen, ihre Kulturen und Biografien zu opfern. Es geht vielmehr darum, einen gesellschaftlichen Konsens darüber zu erhalten, dass unsere Kultur, unser Rechtssystem und die vollständigen Menschenrechte Grundlage des Zusammenlebens in Deutschland sind.

Nun kurz zur Residenzpflicht: In den Bundesländern dürfen sich Flüchtlinge in der Regel lediglich innerhalb der Landkreise bewegen. Es gibt ein paar Ausnahmen, das kleine Saarland – na ja gut, das ist nicht viel größer als so mancher Landkreis hier …

(Heinz Müller, SPD: Abwarten!)

So ungefähr. Danke, Herr Müller.

Bewegungsfreiheit, Bewegungsfreiheit im kompletten Bundesland,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die Landkreise in unserem Bundesland kennen Sie nicht?)

Bayern erlaubt es geduldeten Flüchtlingen, aber nicht Asylbewerbern. Berlin und Brandenburg haben mittlerweile einen Kooperationsvertrag geschlossen.