Da im deutschen Volk mehr und mehr erkannt wird, dass das Asylrecht zur Rechtfertigung der Einschleusung massenhaft Fremder in die BRD missbraucht wird, führten die Multikultifanatiker die Bleiberechtsregelung ein. Es ist verständlich, dass wir, die nationale Opposition, in der Frage der Bleiberechtsregelung eine gegenteilige Auffassung als die LINKEN vertreten, deren erklärtes Ziel ein Land auf deutschem Boden ist, in dem künftig die Deutschen die Minderheit bilden. Statt Masseneinwanderung, Überfremdung und schrankenlose Identitätszerstörung weiter zu fördern, setzt sich die nationale Opposition für Bedingungen ein, die schlichtweg die Ausweisung Nichtdeutscher ermöglichen, sobald diese einen ordnungsgemäßen Aufenthalt in Deutschland nicht erfüllen können oder nicht erfüllen wollen.
Ausländer ohne Arbeitserlaubnis oder Sonderaufenthaltsgenehmigung haben die Staatsgrenzen nach längstens dreimonatigem Aufenthalt unverzüglich zu verlassen. Notwendige Gesetze müssen hierbei eine
praktikable Abschiebung regeln und zudem die Betreffenden an den Ausreisekosten beteiligen. Um die Nachhaltigkeit gegen den Missbrauch der Bleiberechtsregelung sicherzustellen, fordern wir darüber hinaus die ersatzlose Streichung des einklagbaren Rechtes auf Asyl. Das weltweit einzigartig einklagbare Recht auf Asyl hat nicht nur zu einem unvorstellbaren Ausmaß geführt, sondern auch zu einer Belastung der Staatsausgaben in Milliardenhöhe.
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das hat aber historische Ursachen und da sind Ihre Fans nicht ganz schuldlos dran.)
Als Hintertürchen abgelehnter Asylantragsteller dient die Bleiberechtsregelung, die jüngst vom Bundestag noch mehr gelockert worden ist. Die neue Bleiberechtsregelung öffnet der Kettenduldung, die zu einer Aufenthaltserlaubnis und später zu einer Niederlassungserlaubnis wird, Tür und Tor. Selbstverständlich werden wir diesem nicht zustimmen. Auch deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Sehr geehrter Herr Kollege Stein, Ihre Familiengeschichte und Ihre persönliche Betroffenheit kannte ich bis heute nicht. Insofern kann ich Ihnen aber sagen, dass ich Ihre Kritik an den Menschenrechtsverletzungen in der DDR teile. Ich muss Ihnen aber auch sagen, dass die Kategorie „einmal Unmensch, immer Unmensch“ untauglich ist, wenn man unter Demokraten verlangt, miteinander umzugehen und auch Geschichte zu bewerten. Und aufgrund der hier von Ihnen dargestellten Situation in der DDR mir und meiner Fraktion das Recht abzusprechen, heute über die Belange von Flüchtlingen zu sprechen, das halte ich einfach nicht für gerechtfertigt.
Und wenn man sich dann mit den Fragen auseinandersetzt, inhaltlich, dann hätte ich schon erwartet, dass Sie als zuständiger Sprecher Ihrer Fraktion für diese Frage vielleicht schon einmal gemerkt hätten, dass es auch in Mecklenburg-Vorpommern gelockerte Bedingungen für die Residenzpflicht gibt. Dann hätten Sie das hier zumindest erwähnen können. Das ist zum Beispiel Ergebnis der Zusammenarbeit von SPD und PDS damals gewesen, dass wir uns dafür eingesetzt haben, dass sich die Lebensbedingungen für die Asylsuchenden bei uns im Land verbessern. Und es war ein erster Schritt dazu.
Und wenn Sie davon reden, dass Sie mit dem Flüchtlingsrat im Gespräch sind, dann, muss ich Ihnen sagen, haben Sie vielleicht nicht richtig zugehört. Hinsichtlich der Bleiberechtsregelung hat uns der Flüchtlingsrat etwas anderes erzählt. Aber vielleicht können wir das an anderer Stelle noch einmal vertiefen.
Ich will auch erwähnen, dass es die von Ihnen, so habe ich das gehört, auch kritisierte Residenzpflicht nur in Deutschland gibt – so weit zur Umsetzung der Anforde
rungen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das gehört alles zur Wahrheit dazu, wenn man sich mit diesem Thema auseinandersetzt.
Und, sehr geehrter Herr Innenminister, natürlich sind die Innenminister von Bund und Ländern zuständig für die Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes, die Innenminister mit ihrer Innenministerkonferenz. Aber Gesetze werden immer noch im Bundestag beschlossen und im Bundesrat beraten. Und wenn man das Aufenthaltsgesetz, welches Ihre Aufgabenverantwortung beschreibt, ändern will, ist das eben nicht Aufgabe der IMK, auch wenn sie das vielleicht gerne machen würde, sondern immer noch Aufgabe des Bundestages und bei zustimmungspflichtigen Gesetzen auch Aufgabe des Bundesrates und damit auch unsere Zuständigkeit. Nichts anderes habe ich hier formuliert.
Ich muss Ihnen auch sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf der Suche nach möglichen Ablehnungsgründen für unseren Antrag sind Ihre Argumente nicht überzeugend, denn wer einerseits das Asylrecht in der Bundesrepublik Deutschland als hohes politisches Gut lobt und gleichzeitig vor einer angeblichen Zuwanderung in die Sozialsysteme warnt, die es zu verhindern gilt, der wirkt in seiner Argumentation unglaubwürdig. Und das schadet diesem Politikfeld.
Und schließlich und endlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, – aber das müssen Sie selber entscheiden – wenn Sie unserem geänderten Antrag nicht einmal in Punkt 1 zustimmen können, wo wir formuliert haben, dass der Landtag die von der Innenministerkonferenz gefundene Regelung begrüßt, dann, bitte schön, ist das Ihr Problem, wie Sie mit den Beschlüssen der Innenministerkonferenz umgehen.
Wir sagen jedenfalls in Punkt 1 unseres geänderten Antrages, wir begrüßen diese Beschlüsse. Wenn Sie das nicht wollen, lehnen Sie unseren Antrag ab. – Danke schön.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3066 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3066 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Ablehnung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, der NPD abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3021. Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3021 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3021 abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt 21 entfällt, da die Fraktion der NPD den Antrag „Verlängerung der Bleiberechtsregelung für in Deutschland geduldete Ausländer ablehnen – Deutschland muss das Land der Deutschen bleiben“, auf Drucksache 5/3028 zurückgezogen hat.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Erklärung des Landtages zum Verzicht des Bundesministers für Verteidigung zur Nutzung des Luft-/ Boden-Schießplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide, auf Drucksache 5/3017.
Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP: Erklärung des Landtages zum Verzicht des Bundesministers für Verteidigung zur Nutzung des Luft-/Boden-Schießplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide – Drucksache 5/3017 –
Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Borchardt – Herr Borchert, hat der Abgeordnete Herr Borchert, Entschuldigung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Dieses Jahr 2009 neigt sich dem Ende zu. Und wenn man zurückblickt, dann gibt es ja auch eine Reihe von denkwürdigen Tagen. Dazu gehört auf jeden Fall für viele Menschen in unserem Land und besonders auch in Brandenburg der 9. Juli. An diesem Tag erklärte der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung nicht nur den Verzicht auf die Revision des OVG-Urteils vom 27. März, sondern gab auch bekannt, dass er auf die Bombodrompläne in der Kyritz-Ruppiner Heide verzichtet.
Damit endete nach 17 Jahren erfolgreich der Bürgerprotest gegen die Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide als Bombenabwurfübungsplatz – wir haben uns schon lange gewöhnt an den Begriff Bombodrom.
Die Bürgerinitiativen „FREIe HEIDe“, „ProHeide“, „Freier Himmel“ und dazu die kommunale Allianz von vielen betroffenen Gemeinden, verantwortliche Landespolitiker in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin und viele engagierte Bürgerinnen und Bürger konnten mit ihrem gemeinsamen Widerstand das Bombodrom verhindern. Mit demokratischen Mitteln war es gelungen, einen der längsten Kämpfe von Bürgerinitiativen in der Geschichte Deutschlands zum Erfolg zu führen. Es gibt keine andere Bürgerinitiative in Deutschland, die sich so lange und Gott sei Dank auch erfolgreich für dieses politische Ziel eingesetzt hat.
Dieser Erfolg beweist natürlich auch, dass es möglich ist, mit großem bürgerschaftlichen Engagement parteiübergreifend – und man muss sagen, mit guten juristischen Beratern, in dem Fall Herr Reiner Geulen – politische Ziele durchzusetzen. Und sicherlich war es hilfreich, dass unmittelbar vor der Bundestagswahl der Handlungsdruck für die Bundesregierung besonders groß war. Sei’s drum, Hauptsache, wir haben gewonnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei aller Freude über unseren gemeinsamen Sieg müssen wir allerdings zur Kenntnis nehmen, dass dieser Erfolg nur ein Teilerfolg ist. Wir müssen sehr aufmerksam bleiben, weil das Bombodrom zwar verhindert ist, aber es vom damaligen Verteidigungsminister Jung keine Aussagen zur Zukunft der Kyritz-Ruppiner Heide gibt. Auch im umfangreichen Koalitionsvertrag von CDU und FDP gibt es keine Aussagen, wie sich die Bundesregierung zur Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide positioniert. Es fehlen bisher von der Bundesregierung rechtsverbindliche Absagen an weitere militärische Pläne und das klare Bekenntnis zur zivilen Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide.
Der vorliegende gemeinsame Antrag der demokratischen Fraktionen spricht sich eindeutig für eine zivile Nutzung des ehemaligen Bombodroms aus, weil nur das eine gute Basis für eine positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Region Südmecklenburg/Nordbrandenburg ist. Im Interesse der in der Region lebenden Menschen, insbesondere von potenziellen Investoren, ist es schnellstmöglich notwendig, Klarheit und Planungssicherheit zu schaffen.
Allerdings, meine Damen und Herren, muss auch klar sein, dass es sich dabei in erster Linie bei der Frage der zukünftigen konkreten Nutzung der immerhin 14.000 Hektar um eine Brandenburger Angelegenheit handelt. Länderübergreifend wird es aber zum Beispiel notwendig sein, unter starker Einbeziehung der Kommunen konkrete Nutzungskonzepte zu entwickeln.
Erstens. Einen Großteil der Fläche als unzerschnittenes Naturareal zu erhalten und als nationales Naturerbe zu sichern, das ist eine Option.
Eine zweite Option: Diese Nutzung könnte sich sicherlich gut ergänzen mit der weiteren Entwicklung eines sanften, ökologisch orientierten Tourismus in der KyritzRuppiner Heide. Auch andere Nutzungen sind denkbar.
Wichtig ist, dass die Kommunen mit einbezogen werden und sie alle Möglichkeiten bekommen, diese Frage auch mitzuentscheiden. Der Bund jedenfalls als Eigentümer dieser Flächen ist in der Pflicht, durch eine schrittweise Kampfmittel- beziehungsweise Munitionsberäumung grundsätzlich eine zivile Nutzung überhaupt erst zu ermöglichen. Und in dieser Frage sind natürlich die Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg im besonderen Maße gefordert.
Meine Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass es den Demokraten in diesem Landtag gelungen ist, diese gemeinsame Erklärung zu vereinbaren, und auch im Landtag Brandenburg wird ein gleichlautender Beschluss gefasst. Damit gibt es eine gute Grundlage, auch weiterhin gemeinsam mit den Bürgerinitiativen aus dem Teilerfolg vom 9. Juli dann wirklich auch einen Gesamterfolg zu machen.