Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Allgemein ist es bei vielen Anträgen der Blockparteien üblich, dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern eine Erwartungshaltung unterzuschieben, so auch hier. Wachsweich soll der Landtag wieder einmal begrüßen, bekräftigen, unterstützen. Und wie es im vorliegenden Antragstext sinngemäß heißt, der Landtag begrüßt die öffentliche Ankündigung des Bundesverteidigungsministers, hier ist wohl Franz Josef Jung gemeint, die Kyritz-Ruppiner Heide nicht als Abwurfsplatz von Kampffliegern zu nutzen.
Damen und Herren der Blockparteien, auch Ihnen müsste nicht entgangen sein, dass das Credo: „An meinen Versprechen sollt ihr mich messen“, doch in der politischen Kultur dieses Staates längst keinen Bestand mehr hat. Was kann man von Vertretern dieses Parteienstaates erwarten, in dem die Missachtung geltenden Rechts und in dem die Verachtung gegenüber dem eigenen Volk die buntesten Blüten treiben? Was gilt ein Versprechen des alten CDU-Bundesministers, der jüngst wegen Erinnerungslücken über einen NATO-Luftangriff in Afghanistan seinen Platz räumen musste? Die Stillhaltetaktik des neuen CSU-Verteidigungsministers, der sich nicht umsonst mit Stellungnahmen zur Zukunft der Kyritz-Ruppiner Heide immer noch bedeckt hält, ist bezeichnend.
Tatsache bleibt, dass der Verzicht auf das Bombodrom endlich rechtssicher gestaltet werden muss, insofern dieser Bundeswehrübungsplatz deutsche Soldaten auf Auslandseinsätze vorbereitet. Und diese Rechtssicherheit muss Bestand haben, solange deutsche Soldaten weiterhin zu Kriegseinsätzen ins Ausland geschickt werden und solange sie unter der Flagge der USA Angriffskriege führen und souveräne Nationalstaaten mit Bomben und Kanonen zur Demokratie nach Gusto der Besatzer zwingen.
Im Gegensatz zur pauschal pazifistischen Parole der Blockflöten: „Kein Krieg und keine Plätze, wo man Krieg übt“, erinnern wir Nationale jedoch an den ursprünglichen Auftrag der Bundeswehr, das deutsche Volk zu verteidigen. Und hierzu bedarf es Plätze und Orte im Land, an denen für Verteidigungseinsätze ausgebildet und für den Ernstfall geschult werden kann. Denn wer allgemein die Konversion von militärisch genutzten Objekten fordert, aber keine Alternativen schafft, Bundeswehrangehörige angemessen ausbilden zu lassen,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Ein Glück, dass wir uns unterscheiden, Herr Müller.)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP auf Drucksache 5/3017. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP auf Drucksache 5/3017 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und einer Stimme aus der Fraktion der CDU angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Schutz vertraulicher Daten von Deutschen und der inländischen Wirtschaft sichern, auf Drucksache 5/3030.
Antrag der Fraktion der NPD: Schutz vertraulicher Daten von Deutschen und der inländischen Wirtschaft sichern – Drucksache 5/3030 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Glaubt man den Medien, hat die FDP auf Bundesebene sich durch die Bundeskanzlerin Merkel wieder einmal vorführen lassen, diesmal im Zusammenhang mit dem sogenannten SWIFT-Abkommen, einem Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, welcher diesen nun die Auswertung von Überweisungsdaten des internationalen Bankdienstleisters SWIFT zu Zwecken des angeblichen Antiterrorkampfes ermöglicht. Nicht nur die deutsche Bankenlandschaft läuft Sturm gegen die Entscheidung der Bundesregierung.
Die Bundesregierung hat mit ihrem Verhalten den Schutz sensibler Bürgerdaten missachtet. Mit dem sogenannten SWIFT-Abkommen wird es US-Behörden ermöglicht, auf Kontobewegungen der Europäischen Union zuzugreifen. Kündigte die Bundesregierung vor der Entscheidung noch an, das Zustandekommen dieses Abkommens im November 2009 zu verhindern, um so den Parlamenten ein Mitspracherecht zu ermöglichen, ist hiervon nichts mehr übrig geblieben. Denn der Bundesinnenminister ermöglichte gerade durch sein Abstimmungsverhalten am 30. November 2009 im Ministerrat der Europäischen Union das Abkommen und stellte seine FDP-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger vollkommen bloß, hatte sie doch ebenfalls zuvor in den Medien bekannt gegeben, dass die Bundesregierung dem Abkommen nicht zustimmen werde. Und sie hatte ferner in den Medien mitgeteilt, dass die Bundesregierung das Abkommen verhindern wird.
Selbst der Bundesrat steht dem Vorhaben der Bundesregierung sehr, sehr kritisch gegenüber und verfasste eigens eine Entschließung. In der „Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (SWIFT-Abkommen)“ mit der Drucksache 788/09 hatte der Bundesrat unter anderem Folgendes festgehalten:
„Der Bundesrat betont die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Eigentums- und Berufsfreiheit“, sowie: „Der Bundesrat teilt die in der Entschließung des Europäischen Parlaments zum Ausdruck gebrachte Sorge, dass ein Zugriff auf die betroffenen Finanztransaktionsdaten die Gefahr von Wirtschafts- und Industriespionage großen Ausmaßes mit sich bringt, weil die vorhandenen Informationen Rückschlüsse über wirtschaftliches Verhalten zulassen.“ Zitatende.
Mit unserem vorliegenden Antrag „Schutz vertraulicher Daten von Deutschen und der inländischen Wirtschaft sichern“ fordern wir Sie daher auf, Folgendem zuzustimmen:
1. Die Bundesregierung hat durch ihre Enthaltung beim Abkommen über den Zugriff auf Daten des globalen Finanzdienstleisters S.W.I.F.T.“
2. Die Bundesregierung hat durch ihr Verhalten der weitverbreiteten Politikverdrossenheit der Deutschen Vorschub geleistet. Gemäß dem am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Lissabon-Vertrag hätte das Europaparlament dem Abkommen mit den USA zustimmen müssen.
3. Die Bundesregierung hat damit ein weiteres Stück staatlicher Souveränität aufgegeben – mit fatalen Folgen für Volk und Heimat.
Die Landesregierung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die Daten der Deutschen und der Wirtschaft unseres Landes vor den Ausspähern der USA geschützt werden. Hierzu soll die Landesregierung u. a. im Bundesrat aktiv werden.“
Wie den Medien zu entnehmen ist, hat der Bundesinnenminister dem US-Druck nachgegeben. Die Versprechungen der Bundesregierung – so ist es auch bei dem Verhalten der Bundesregierung in diesem Fall klar erkennbar –, zum Beispiel für mehr Datenschutz, sind absolut nichts wert. Mit ihrem Verhalten hat die Bundesregierung ihre Demokratiefeindlichkeit erneut belegt, denn einen Tag später trat der Lissabon-Vertrag in Kraft und die Parlamente hätten – zumindest formal – mit einbezogen werden müssen.
Nicht umsonst hat der EU-Innenpolitiker Alexander Alvaro die Frage gestellt, „ob die USA inzwischen hier das Sagen haben“, wobei betont werden muss, dass die Datenausspähung durch die USA bislang ohne rechtliche Grundlage erfolgte. Die Bundesregierung hat diesen Datenklau gebilligt, vielleicht in Form informeller Vereinbarungen. Bislang allerdings hatten die USA also durch ihren Geheimdienst CIA und andere Behörden heimlich in den Datenbanken geschnüffelt, die sich auf einem Server von SWIFT in den USA befinden. Der bereits erwähnte Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar ging sogar so weit zu sagen, dass sich an der Entscheidung erkennen lassen wird, „ob der Rat der EU die demokra
tischen Prinzipien Europas akzeptiert oder ob hier ein massiver Grundrechtseingriff beschlossen wird“.
Fassen wir es noch einmal zusammen: Durch das Verhalten der Bundesregierung wurde ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte der Deutschen, aber auch der Wirtschaft vorgenommen und mit dem Abkommen eine offizielle Basis gegeben. Eine Stellungnahme unseres Landes ist daher unerlässlich.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Sprachlosigkeit der selbsternannten Demokraten angesichts der undemokratischen Verhaltensweise der Bundesregierung lässt deutlich hier sprechen. Trotz …
Trotz des Koalitionsvertrages, wonach das SWIFTAbkommen unter Ratifizierungsvorbehalt gestellt werden sollte, wurden die Parlamente von der Bundesregierung übergangen. Allein schon aus diesem Grunde ist eine Positionierung des Landes notwendig. Selbst der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar ließ über die Medien mitteilen, dass er sich nicht vorstellen könne, dass der massive Grundrechtseingriff durch das Abkommen verfassungskonform wäre. Und er betonte, dass durch das Bundesverfassungsgericht eine weitere Ohrfeige für Sie, selbsternannte Demokraten, zu erwarten sei.
Noch im Jahr 2006 forderte zum Beispiel der damalige FDP-Fraktionschef Westerwelle die sofortige Beendigung, mindestens aber Aussetzung des Datentransfers – wieder einmal ein zahnloser Tiger. Und es ist schon erstaunlich, wie die FDP in der Bundesregierung bereits wenige Wochen nach der Wahl und Regierungsbildung bloßgestellt und von ihrem Koalitionspartner CDU nicht mehr ernst genommen wird. Gegen den Datenklau unternimmt die FDP nichts.
Selbst die europäischen Datenschutzbestimmungen sollen unterlaufen worden sein. Die Sprecherin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken sieht sogar die Gefahr, dass langfristig jeder Zahlungsverkehr eingesehen werden kann.
Bleibt festzuhalten, dass das Abkommen sehr stark in die Privatsphäre unserer Bürger eingreift, nicht den Standards des Datenschutzes in der BRD entspricht und offensichtlich verfassungswidrig ist. Zu Recht befürchtet der Bundesverband der Deutschen Industrie eine grassierende Wirtschaftsspionage, denn aus dem sensiblen Zahlungsverkehr von Unternehmen ließen sich Rückschlüsse auf Märkte, Vertragspartner und Geschäftsvolumina ziehen.