Lieber Kollege Renz, ich will Ihnen mal zitieren, wie die CDU-Fraktion des Landkreises Demmin die Situation einschätzt. In einem Antrag zur Haushaltsdebatte heißt es in der Begründung, ich zitiere: „Die Einnahmen der
kreisangehörigen Gemeinden werden in den nächsten Jahren rückläufig sein.“ Na, das wundert mich doch sehr! Sie erzählen uns hier laufende Meter, es wird alles besser
und der Stabilisierungsfonds trägt wesentlich dazu bei, dass sich die finanzielle Situation der Kommunen verbessert.
Also Sie müssen sich dann schon mal untereinander abstimmen, was Sie hier erzählen und wie Sie auf der kommunalen Ebene agieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wird sich durch das Inkrafttreten dieses Gesetzes etwas ändern? Ich denke, das erwarten nicht mal die Koalitionäre, mit Ausnahme von Herrn Renz vielleicht. Aber warum ist das so?
Grund hierfür ist in erster Linie nicht das unausgegorene Kommunalausgleichsfondsgesetz. Aber ich will auch sagen, dieses grundsätzlich nützliche Instrument
Aber der Grund für die eigentliche finanzielle Schieflage der Kommunen, Sie ahnen es, ist das Finanzausgleichsgesetz, genauer gesagt der im FAG verankerte Gleichmäßigkeitsgrundsatz.
In Krisenzeiten haut das irgendwie nicht hin. Die Kommunen können noch nicht einmal ohne neue Schulden ihre Pflichtaufgaben, geschweige denn ein Mindestmaß an freiwilligen Aufgaben erfüllen und die Landesregierung schmückt sich dagegen mit einem ausgeglichenen Haushalt. Da läuft etwas nicht rund in diesem Land.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da beide Gesetze unmittelbar miteinander verbunden sind, dürfen sie auch nicht isoliert betrachtet werden. Nach Auffassung meiner Fraktion haben die Anhörungen zum FAG als auch zum Kommunalen Ausgleichsfondsgesetz Folgendes wiederholt deutlich gemacht:
Erstens. Die Kommunen können aus ihrer Sicht nie genug Geld vom Land erhalten. Sie wollen immer mehr.
Zweitens. Die Landesregierung wird aus ihrer Sicht immer wieder behaupten, dass sie den Kommunen genug Geld zur Verfügung stellt.
Drittens. Der horizontale Finanzausgleich wird stets für Ärger und Frust unter den Beteiligten sorgen. So richtig zufrieden werden nie alle sein.
Und viertens. Unklar bleibt die Beantwortung der Gretchenfrage: Wie viel Geld muss denn den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, damit diese über eine aufgabenadäquate Finanzausstattung verfügen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Fraktion DIE LINKE steht zweifelsfrei fest, wir müssen zumindest einen ernsthaften Versuch unternehmen, die Lage zu verbessern. Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz, das zeigen doch alle Debatten, die wir bislang hier geführt haben, und das seit Jahren, kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Richtig ist, Rot-Rot führte diesen Grundsatz in der 3. Wahlperiode ein.
In der 4. Legislaturperiode gelangte aber der gesamte Landtag zu der Erkenntnis, dass er im kommunalen Finanzausgleich nach dem Zwei-Quellen-Modell eine Alternative sieht und dieses ausgestalten sollte.
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: So ist es. – Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Nein, Sie haben den Antrag immer noch nicht richtig gelesen. Ich gebe Ihnen das Original dann noch mal. Im Ergebnis dieser Beschlusslage, dass wir das ZweiQuellen-Modell einführen wollen, wurde die Landesregierung beauftragt, eine entsprechende Prüfung für das neue FAG vorzunehmen. Diese Landesregierung prüfte dann und sagte: Nichts ist, alles bleibt beim Alten! Und was sagt der Landtag? Was sagen wir als Abgeordnete dazu?
Wir sagen dazu nichts, Herr Renz, denn eine Debatte zu alternativen Finanzausgleichssystemen fand nicht statt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch in Vorbereitung auf das kommende Finanzausgleichsgesetz – das jetzige hat ja nur eine sehr geringe Halbwertzeit – ist daher ein selbstbewusstes Parlament, was sich nicht als verlängerte Werkbank der Regierung versteht, gut beraten,
Dann sollten Sie noch mal ins Fremdwörterbuch gucken. Wir sollten das Jahr nutzen, um in einem ergebnisoffenen Diskussionsprozess nach Alternativen zu suchen.
Und ich muss hier zum Schluss anfügen, dass nach einer durchaus emotional geführten Debatte im Innenausschuss auch mein geschätzter Kollege Heinz Müller dieses Problem erkannt und im Innenausschuss eine entsprechende Befassung in Aussicht gestellt hat. Wir nehmen Sie also heute beim Wort, lieber Kollege Müller. Ich kann hoffentlich erwarten, dass Sie nicht nur den Mund spitzen, sondern auch pfeifen. Insofern bitte ich um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte eigentlich nicht vor, mich zu diesem Gesetzentwurf zu Wort zu melden. Ich habe das auch eben erst sehr spontan gemacht, denn dieser Gesetzentwurf ist federführend im Finanzausschuss behandelt worden. Unsere Finanzpolitiker haben dazu gesprochen. Es begann mit Frau Schwebs, Herrn Löttge und Rudolf Borchert und ich konnte davon ausgehen – und sein Redebeitrag hat mich bestärkt in dieser Auffassung –, dass nach einem Redebeitrag von Rudolf Borchert ich hier keine neuen Aspekte mehr hinzufügen könnte. Das war alles rund.
Was mich bewegt, hierher zu gehen, Herr Kollege Ritter, waren Ihre letzten Worte. Wir haben in der Tat eine Diskussion, die sich auf zwei Ebenen abspielt. Wir haben eine Diskussion in diesem Land, die sich grundsätzlich um die Frage dreht, wie man Finanzausgleichssysteme organisiert. Und wir haben auf der anderen Ebene eine Diskussion, die wir hier im Landtag zu führen hatten und geführt haben, wie wir in der konkreten politischen Situation gesetzliche Regelungen gestalten. Ich bin gern bereit – und da zitieren Sie mich ganz richtig aus der letzten Innenausschusssitzung –, auf beiden Ebenen zu diskutieren. Ich will nur nicht die eine Ebene verdrängen
und sagen, da rede ich nicht mehr und rede nur auf der anderen. Das wäre ein Schaden für unser Land. Wir müssen auf beiden Ebenen miteinander reden. Aber auf der anderen Ebene reden wir auch.
Und wenn Sie sagen, wir wollen eine Diskussion über die grundsätzliche Gestaltung von Finanzausgleichssystemen, dann kann ich hier nur wiederholen, was ich im Innenausschuss gesagt habe. Selbstverständlich bin ich zu einer solchen Diskussion bereit und ich finde es ziemlich frech, mir zu unterstellen, dass ich das nicht wollte. Und ich glaube, ich kann auch noch für viele weitere Innenpolitiker und Finanzpolitiker aus diesem Hause sprechen, wenn ich sage: Selbstverständlich können wir auch eine solche Grundsatzdiskussion führen. Und wenn Sie es wollen, dann machen Sie einen entsprechenden Antrag.