Protokoll der Sitzung vom 27.01.2010

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Den lehnen Sie ja wieder ab, weil Sie sagen, der ist nicht wichtig.)

Der Innenausschuss hat ein Selbstbefassungsrecht und dann können wir uns mit solchen Fragen der grundsätzlichen Gestaltung von Finanzausgleichssystemen

gern befassen. Wir haben zwar im Innenausschuss ein Riesenarbeitspaket in den nächsten Monaten, aber wir werden uns auch zu diesem Thema gern über Termine verständigen

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Na, dann gucken wir mal.)

und dann werden wir in Kürze über dieses Thema von mir aus gern reden.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Herr Müller.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Renz von der Fraktion der CDU.

(Zurufe von Andreas Bluhm, DIE LINKE, und Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich sehe mich in der Pflicht, aufgrund des Redebeitrages von Herrn Ritter hier noch mal eine Klarstellung vorzunehmen. Ehrlich gesagt frage ich mich auch, Herr Ritter, bei der Intelligenz, die Sie an den Tag legen: Warum tun Sie das? Warum wiederholen Sie ständig diese falsche Tatsache

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na, weil Sie es nicht begreifen, Herr Renz. Da muss ich es immer wieder wiederholen, bis Sie es geschnallt haben.)

hinsichtlich des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes beziehungsweise hinsichtlich des Zwei-Quellen-Modells? Ich habe Ihnen das in der nicht öffentlichen Sitzung schon im Innenausschuss gesagt, dass Sie hier die Tatsachen verdrehen, und ich sehe mich jetzt einfach in der Pflicht, das noch mal deutlich, auch fürs Protokoll, für die Öffentlichkeit zu wiederholen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Bezeichnen Sie mich nicht als Lügner!)

für jeden nachzulesen in der Drucksache 4/2163 beziehungsweise in der Drucksache 4/1974, wo richtigerweise die Zielstellung definiert ist, ich zitiere: „Ziel der Novellierung ist es, den Kommunen des Landes Finanzleistungen nach dem Zwei-Quellen-Modell zu gewähren.“ Das ist die Zielstellung. In diesem Punkt besteht Konsens.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Na bitte!)

Aber Sie lassen dann immer wieder den zweiten Teil weg, Herr Ritter,

(Peter Ritter, DIE LINKE: So, wie Sie den ersten nicht wahrhaben wollen.)

nämlich Untersuchungen und Berechnungen zur Neustrukturierung des Finanzausgleichsgesetzes müssen vorgenommen werden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nach dem Zwei-Quellen-Modell! Nach dem Zwei-Quellen-Modell! – Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

Diese Untersuchungen haben stattgefunden und sind Inhalt des beschlossenen Finanzausgleichsgesetzes, wo sehr wohl – ich habe das vorhin schon mal dazwischengerufen, ich sage es hier auch noch mal – wissenschaftlich fundiert die Einnahmen- und die Ausgabensituation der Gemeinden,

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

der Kommunen und des Landes sozusagen untersucht worden ist und die Landesregierung zu der Auffassung gelangt ist,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Regierung, ja, genau, das Parlament hat dazu keine Meinung.)

dass die Ausgaben- und Einnahmenentwicklung gleichmäßig erfolgte, circa bei neun Prozent. Und aus diesem Grunde hat der Landtag zu Recht unter Heranziehung der Untersuchung entschieden, dass wir am Gleichmäßigkeitsgrundsatz festhalten. Da können Sie doch nicht ständig wiederholt die Unwahrheit hier behaupten und der Öffentlichkeit mitteilen,

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Birgit Schwebs, DIE LINKE)

dass der Landtag den Beschluss gefasst hat, das ZweiQuellen-Modell einzuführen. Das ist falsch. Und wenn Sie der Finanzministerin gut zugehört haben und sie hier ausgeführt hat anhand von neuen Zahlen, dass der kommunalen Ebene die Einnahmen um zwei Prozent weggebrochen sind, dem Land aber um sechs Prozent, dann macht es doch auch noch mal wieder deutlich, ich will das bildlich sagen, dass wir in einem Boot sitzen und dass die Kommunen in diesem Fall sogar bessergestellt sind hinsichtlich dieser Einbrüche.

(Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

Und dann kommen Sie doch nicht bei jeder möglichen Diskussion immer wieder mit diesem falschen Zitat! Lesen Sie das bitte noch mal nach, Herr Ritter!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Lesen Sie es bitte noch mal vor!)

Und wenn Sie dann auch politische Größe haben, dann stellen Sie sich doch bei der nächsten Gelegenheit hier mal hin und geben mir mal einfach recht. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Renz.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD und CDU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens des Landes „Kommunaler Fonds zum Ausgleich konjunkturbedingter Mindereinnahmen MecklenburgVorpommern“ auf Drucksache 5/2992. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3201 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 8 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 8 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/3201 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/3201 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD angenommen.

Ich lasse nun über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3208 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3208 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Stiftung „Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde (IOW)“, Drucksache 5/2608, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Bildungsausschusses, Drucksache 5/3204.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Stiftung „Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde (IOW)“ (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/2608 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur – Drucksache 5/3204 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Stiftung „Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde (IOW)“ auf Drucksache 5/2608. Der Bildungsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3204 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 18 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 18 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/3204 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist

der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/3204 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzesentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Dreizehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 30. Oktober bis 20. November 2009 und zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes, Drucksache 5/3095.