… bitte schön, Herr Ministerpräsident, Sie können nach Auffassung der Koalition unterschreiben, der Vertrag, der Entwurf, der uns bekannt ist, ist konsensfähig. Sie von der LINKEN haben damals gesagt, der Ministerpräsident solle die Unterschrift noch nicht leisten. Wenn er Ihnen gefolgt wäre, hätten wir heute ein Problem, denn dann würden wir nicht darüber reden, dass die Unterschriften der Ministerpräsidenten vielleicht differieren um einige Tage, sondern ich weiß nicht, was Sie noch mit hätten diskutieren wollen, und eine Vertragsverletzung wegen eines eigentlich klaren gesetzten Tatbestandes wollten wir nicht.
Meine Damen und Herren, das ist der Dreizehnte. Der ist wichtig, aber noch wichtiger wird der Vierzehnte sein.
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: So ist es. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Die sind immer wichtig. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)
Da, Herr Kollege Bluhm, teile ich Ihre Auffassung. Da sind wir auch der Meinung. Der Vierzehnte ist unsere Domäne, nämlich welches Gebührenmodell, welches
Modell der Entgelte wird es geben. Da sind wir, die Landtage, gefordert. Das sagt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und daran wollen wir uns auch halten.
Deswegen werden wir uns darum bemühen, werden wir einfordern, dass wir hier frühzeitig und laufend mit in die Unterrichtung einbezogen werden. Das muss so sein. Denn richtig ist, wir müssen dringend an diese Frage heran, nicht nur weil es Schwierigkeiten mit Verfahren der GEZ gibt, die Kollegen aus dem Petitionsausschuss können davon ein Lied singen, sondern auch weil uns hier die Technik überrollt hat. Das Anknüpfen an ein Rundfunkgerät ist wirklich Schnee von gestern, wenn man andere technische Möglichkeiten der Verbreitung von derartigen Sendungen heute sieht. Wir wissen auch, dass gerade junge Leute sich anderer Techniken bedienen, und wir können nicht Gebührenrecht und Entgeltrecht machen nur für eine Generation. Da müssen wir dringend ran.
Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass der Empfang öffentlich-rechtlicher Sendungen zum Grundbedarf jedes Menschen gehört.
Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass dies in die Mindestfinanzausstattung eines Menschen gehört und ihm nicht erst im Antragswege seine Gebühren erlassen werden müssen. Darüber müssen wir gemeinsam reden. Ich weiß, dass es gar nicht einfach ist,
So weit der Blick in die Zukunft, zurück zum Dreizehnten. Wir sollten im Innenausschuss die Fragen, die da anstehen, sehr konsequent, aber, wenn es geht, auch zügig bearbeiten. Ich sehe von der Gewichtung her die Frage der Umstellung der Veröffentlichung, die hier angesprochen worden ist, als die wichtigste an. Ich bin mir aber sicher, dass sich das Problem, die Frage zu beantworten, lösen lässt, und ich beantrage auch die Verweisung in den Innenausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Schwerpunkt dieses Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages liegt in der Normierung der Platzierung von bestimmten Produkten in Film und Fernsehen, das ist ja bereits gesagt worden.
Seit Ende der 60er-Jahre nimmt das sogenannte Product Placement eine ganz erhebliche Bedeutung für die Finanzierung von Film- und Fernsehsendungen ein. In Deutschland rückte das Product Placement vor allem durch einen bestimmten Kakao in der „Lindenstraße“
und durch ein Reisebüro in der Vorabendserie „Marienhof“ in den Fokus der Öffentlichkeit, nicht zu vergessen die zahlreichen Spielfilme aus dem In- und Ausland, die mittlerweile ganz offensichtlich Produkte bestimmter Firmen platzieren.
Wir bewegen uns in diesem Zusammenhang innerhalb des Spannungsfeldes, inwieweit einerseits die Medienbranche durch die steigende Zahl von Einschränkungen und Verboten, von Werbeformaten und Werberinhalten überreguliert ist und dadurch letztlich geschwächt und gerade durch eine solche Überregulierung gefährdet wird. Andererseits stehen wir vor der Frage, inwieweit gerade im öffentlich-rechtlichen Rundfunk überhaupt das Erfordernis zur Werbung geboten ist. Wir stellen dazu zunächst einmal positiv fest, dass mit der neuen EU-Richtlinie das Product Placement aus der Schmuddelecke der Schleichwerbung herausgeholt wird. Das ist ja auch wichtig.
Unbestritten war und ist dabei, dass Nachrichtensendungen sowie Ratgeber- und Verbrauchersendungen von Werbung frei bleiben sollten, um die Glaubwürdigkeit solcher Sendungen nicht in Gefahr zu bringen. Das wird nun für den privaten wie für den öffentlichen Rundfunk festgeschrieben, auch das ist wichtig. Dass aus Sicht meiner Fraktion natürlich genau diese Regelung wichtig ist, das werden Sie verstehen.
Und es ist richtig, dass diese Vorgaben sowohl für entgeltliche wie für unentgeltliche Angebote angewendet werden. Wir sind uns auch darüber einig, dass Kindersendungen einen besonderen Schutz erfahren müssen. Diese müssen von Werbeunterbrechung frei bleiben. In genau definierten Grenzen wird das Product Placement nur erlaubt: im Privatrundfunk in Filmen, in Unterhaltungssendungen und im Sport, in Eigen- und Fernsehproduktionen, im öffentlichen Rundfunk allerdings nur bei angekauften Formaten.
Hier komme ich nun zur Beantwortung meiner eingangs gestellten Frage, inwieweit Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk überhaupt erforderlich ist. Sie kennen dazu unsere Auffassung im Vorfeld zu den anderen Rundfunkstaatsverträgen. Aus Sicht der FDP-Fraktion hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk zuallererst die Aufgabe einer Grundversorgung. Nichtsdestotrotz steht er zumindest in der derzeitigen Organisationsform im Wettbewerb mit den privaten Sendern. Ich habe bewusst gesagt, in der derzeitigen Organisationsform, denn wir müssen und werden eine generelle Debatte darüber führen, wie der öffentliche Rundfunk in Zukunft finanziert werden soll, ob das derzeitige Modell über die Gebühreneinzugszentrale noch angemessen ist oder ob es in Anbetracht der zahlreichen neuen Medien – auch Herr Dr. Jäger ist darauf eingegangen –, mit denen Rundfunk heute empfangen werden kann, nicht modernere Varianten zur Gebühreneinzugszentrale gibt.
Meine Fraktion hat im Rahmen einer Kleinen Anfrage hier bereits die Position der Landesregierung ausgelotet. Meine Fraktion wird in den Ausschussberatungen – deshalb werden wir auch einer Ausschussüberweisung zustimmen – hier entsprechende Anträge stellen. Wichtig wird für uns vor allem sein, ob diese neuen Rege
lungen zum Product Placement praktisch überhaupt handhabbar sind, denn genau da liegt das Problemfeld. Deshalb werden wir uns das auch in den entsprechenden Ausschusssitzungen anschauen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Im Plenum und im Ältestenrat ist vorgeschlagen worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/3095 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/3096. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3217 vor.
Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 5/3096 –
Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses, die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf der Drucksache 5/3096 legt der Petitionsausschuss Ihnen seine erste Beschlussempfehlung in diesem Jahr vor.
Mit dieser Beschlussempfehlung wird der Landtag gebeten, dem Abschluss von insgesamt 175 Petitionen zuzustimmen. Zu 144 Eingaben empfiehlt der Petitionsausschuss einen Sachabschluss, 14 Petitionen sollen an andere Landtage oder an den Bundestag als für deren Behandlung zuständige Institution weitergeleitet werden. Darüber hinaus wird dem Landtag in 14 Fällen empfohlen, von der Behandlung der Eingabe abzusehen. Diese Empfehlungen beruhen insbesondere darauf, dass die Petenten rein privatrechtliche Sachverhalte schilderten.
Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung enthält insgesamt elf Petitionen, in denen die Petenten eine Änderung bestehender Gesetze anregen. Dabei machen sie teilweise konkrete Vorschläge, wie die seitens der Volksvertreter verabschiedeten Gesetze der Praxis angepasst werden könnten. Zu vier dieser Eingaben empfiehlt der Petitionsausschuss den Abschluss, da eine Gesetzesänderung oder eine Ergänzung nicht in Aussicht
gestellt werden kann. Weitere vier Petitionen betreffen Bundesgesetze, wie die Strafprozessordnung oder die Sozialgesetzbücher, weshalb insoweit die Abgabe an den Deutschen Bundestag als zuständigen Bundesgesetzgeber empfohlen wird.
Zu den drei verbleibenden Petitionen empfiehlt der Petitionsausschuss, die jeweilige Eingabe an die Landesregierung beziehungsweise an die Fraktionen des Landtages zu überweisen, damit die entsprechenden Anliegen in künftigen Gesetzen oder Gesetzesänderungen gegebenenfalls berücksichtigt werden können. Beispielsweise hatte der Petitionsausschuss eine Eingabe zu bearbeiten, in welcher der Petent eine Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes dahin gehend anregte, dass auch öffentlich Beschäftigten eine Freistellung für die Wahrnehmung von beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen ermöglicht werde.
Seitens des um Stellungnahme gebetenen Bildungsministeriums wurde auf verschiedene Normen sowie die Fürsorgepflicht des Dienstherrn verwiesen, welche doch allesamt nur die Förderung der beruflichen Weiterbildung regeln. Ein ausdrücklicher Anspruch auf Freistellung, wie er im Gesetz für die nicht öffentlich Beschäftigten enthalten ist, besteht für die öffentlich Beschäftigten nicht. Um eine gleiche Rechtslage für öffentliche und nicht öffentliche Beschäftigte schaffen zu können, beschloss der Petitionsausschuss einstimmig, diese Eingabe der Landesregierung sowie den Fraktionen des Landtages zuzuleiten.
Besonders hervorheben möchte ich, dass sich in der Ihnen vorliegenden Sammelübersicht auch zwei Massenpetitionen befinden, mit denen Bürgerinnen und Bürger von der Insel Rügen von insgesamt 522 Einzelzuschriften die Erhebung von Anschlussbeiträgen für den Abwasseranschluss kritisierten. Sie legten dar, die Erhebung von Beiträgen von sogenannten Altangeschlossenen sei nach ihrer Auffassung rechtswidrig. Ferner wurde stets der Vorschlag betont, die Abwassernetze künftig lediglich über Gebühren zu finanzieren. Das zuständige Innenministerium verwies in seiner Stellungnahme auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Greifswald, wonach die Beitragssatzung des betreffenden Abwasserzweckwasserverbandes rechtmäßig ist.
Darüber hinaus hatte das Oberverwaltungsgericht unseres Landes wiederholt die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Vorschriften des kommunalen Abgabengesetzes festgestellt. Diese gerichtlichen Entscheidungen, welche letztendlich auf den bestehenden Regelungen des KAG Mecklenburg-Vorpommern beruhen, waren durch den Petitionsausschuss aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Gerichte zu akzeptieren.
Dennoch, diese weiterhin große Anzahl von Petitionen zur Erhebung von Abwasserbeiträgen sowie das Kommunalabgabengesetz betreffende Eingaben zeigen doch, dass dieses Thema die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes nach wie vor beschäftigt. Vor diesem Hintergrund wurde sodann in mehreren Ausschusssitzungen darüber beraten und abgestimmt, ob diese Petitionen an die Landesregierung oder die Fraktionen des Landtages überwiesen werden sollten, damit sie bei der Änderung des kommunalen Abgabengesetzes berücksichtigt werden könnten.