Protokoll der Sitzung vom 27.01.2010

gen zwar schon mehrfach im Landtag sowie im fachlich zuständigen Innenausschuss beraten, jedoch letztendlich bei Zustimmung der Koalition und Ablehnung der Opposition abgelehnt wurde, beschloss der Petitionsausschuss mehrheitlich, Ihnen hinsichtlich dieser Eingaben von mehr als 500 Bürgerinnen und Bürgern zu empfehlen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden kann.

Ein weiteres wichtiges Rechtsgebiet, mit dem sich der Petitionsausschuss immer wieder befasst, ist das Sozialrecht. Die erste Schwierigkeit bei der Behandlung dieser Petitionen, die überwiegend Leistungen nach dem SGB II betreffen, tritt schon beim Eingang der Eingaben auf. So müssen wir den Petenten erklären, dass der Petitionsausschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Länder nicht den gesamten Petitionsinhalt bearbeiten kann.

Vielmehr beschäftigen wir uns nur mit den Fragen zur Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie dem Verhalten der Mitarbeiter in den Argen. Hinsichtlich der Regelleistung verbleibt es jedoch bei der Bundeszuständigkeit. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss dem Landtag hinsichtlich drei dieser Petitionen die Abgabe an den Deutschen Bundestag.

Im Rahmen der Landeszuständigkeit befassten sich die Ausschussmitglieder insbesondere mit der Eingabe einer Petentin, die die Arbeitsweise der Arge beklagte. Sie kritisierte insbesondere die schleppende Bearbeitung der Anträge zur Übernahme der Kosten für Mobiliar sowie Unterkunft und Heizung.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Da wird sie nicht die Einzige sein.)

Im Rahmen der Erarbeitung einer Stellungnahme durch das Sozialministerium sowie das Innenministerium wurden die Verwaltungsentscheidungen sowie das Verhalten der Mitarbeiter umfassend geprüft. Im Ergebnis konnte den Vorwürfen der Petentin, soweit diese berechtigt waren, abgeholfen werden. So wurden nicht nur die Fragen hinsichtlich der Übernahme, der Umzugskosten, der Kosten der Wohnungsausstattung sowie der Kosten für Unterkunft und Heizung geklärt, sondern es erfolgte zudem auch die Nachzahlung an die Petentin.

Dieses positive Ergebnis gelang dem Petitionsausschuss insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium in einem Zeitraum, und nun sage ich ganz bewusst, von nur neun Monaten, wobei die Nachzahlung bereits zwei Monate nach Eingang der entsprechenden Beschwerde erfolgte. Diese Zeitschiene mag auf den ersten Blick für den einen oder anderen zu lang erscheinen, für die Petentin bedeutete es aber, durch unsere Hilfe zu ihrem Recht gekommen zu sein.

Hier sei auch zu berücksichtigen, dass zunächst weitere Unterlagen durch die Petentin beschafft und anschließend durch die zuständige Arge geprüft werden mussten. Auf den hierfür erforderlichen Zeitraum konnte der Petitionsausschuss jedoch keinen beschleunigenden Einfluss nehmen. Allerdings wäre in einem Verfahren vor dem Sozialgericht in dieser Zeitspanne, unabhängig von den damit für die Petentin noch verbundenen Kosten, wohl kaum mit einer rechtskräftigen Entscheidung zu rechnen gewesen.

Insofern zeigt sich erneut der hohe Wert der Arbeit des Petitionsausschusses für die Bedürfnisse und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Ich möchte noch erwähnen, dass die Ausschussmitglieder sehr intensiv, aber stets konstruktive Beratungen, teils mit oder teils ohne Regierungsvertreter, durchgeführt haben, um für den jeweiligen Petenten das Mögliche zu erreichen. Dieses spiegelt sich nicht nur in den 22 Petitionen wider, in denen dem Anliegen der Petenten in Gänze entsprochen worden ist, vielmehr konnte in vielen Fällen ein Teilerfolg oder ein Kompromiss erreicht werden.

Ja, wir haben auch Petitionen ganz schnell in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden klären können und die Petenten haben ihre Petition zurücknehmen können, weil ihnen entsprochen wurde.

Abschließend kann ich noch sagen, der Petitionsausschuss hat zwar nicht zu allen in der Beschlussempfehlung enthaltenen Petitionen einen einstimmigen Beschluss gefasst, jedoch wurde der Beschlussempfehlung insgesamt dann aber einstimmig zugestimmt. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung ebenfalls zuzustimmen. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Borchardt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Koplin von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin, Sie waren so freundlich und haben darauf hingewiesen, dass wir seitens der LINKEN einen Änderungsantrag eingebracht haben. Den möchte ich gerne begründen.

Es geht uns darum, dass wir aus der Sammelübersicht der einzelnen Petitionen, die aufgeführt sind, die Nummer 15 dann herausgenommen haben möchten und sie somit nicht abschließen wollen. Es handelt sich um die Petition 408 aus dem Jahr 2008. Bei der geht es, wie Sie sich sicherlich noch erinnern können, um nahezu 17.000 Unterschriften für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterstruktur.

Diese Unterschriften sind maßgeblich zusammengekommen auf Initiative von Akteuren aus dem Raum Stralsund. Was mich so ungeheuer fasziniert hat, war, dass eben Schiffbauer, dass Leute aus Behörden und so weiter als Kulturinteressierte, als Regionalinteressierte sich engagiert haben für die Theaterstruktur, aber nicht nur im Raum Stralsund, Greifswald, Putbus, sondern für das gesamte Land. Sie haben, wenn ich daran erinnern darf, sich ausgesprochen für den Erhalt der historisch gewachsenen Theater- und Orchesterstruktur. Sie haben sich dafür ausgesprochen, dass die Fördermittel den Kosten und Tarifen angepasst werden, und sie haben dafür plädiert, in dem Diskussionsprozess der Landesregierung die Träger, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Besucher zu beteiligen.

Sie haben nun mit der Mehrheitsentscheidung im Petitionsausschuss gesagt: Nein, wir wollen diese Petition abschließen, denn die Landesregierung hat versichert,

dass sie die Anregungen der Petenten in die Beratungen mit den theatertragenden Kommunen einzubeziehen gewillt ist. Zum einen will ich darauf hinweisen, das war nicht der Wortlaut des Antrages der Petenten, und zum anderen verwundert mich natürlich das Demokratieverständnis. Auf die Versicherung hin, dass die Landesregierung die Anregungen einfließen lassen will, sagen Sie, wir können abschließen. Das ist nicht gerechtfertigt.

Das will ich an drei Beispielen beweisen, denn die Landesregierung hat die Anregungen nicht einfließen lassen. Sie hat es nicht getan. Hätte sie es getan, ich bemühe einfach einmal die Gesetze der Logik, dann hätten die Petenten eine Reaktion der Landesregierung erfahren. Der Petitionsausschuss hat sich korrekterweise an die Petenten gewandt und hat den Schriftverkehr, so, wie es sich gehört, geführt. Aber die Landesregierung hat sich mit den Petenten nicht in Verbindung gesetzt, sie hat aber vorher erklärt, sie wird die Anregungen einfließen lassen.

Sie hat also erklärt, sie wird einen kommunikativen Prozess führen. Das hat sie nicht getan. Ich habe nämlich eine der Erstunterzeichnerinnen angerufen, Frau Resch, und habe sie gefragt, ob es denn eine Kontaktaufnahme der Landesregierung an irgendeiner Stelle gab. Nein, sagte sie, der Petitionsausschuss hat sich bei uns gemeldet, die Landesregierung nicht.

(Udo Timm, CDU: So ist das auch üblich, Herr Koplin.)

Das zum Ersten.

B) Wäre das geschehen, Herr Timm, dann wären die Kommunalvertretungen informiert worden. Nach Paragraf 21 der Kommunalverfassung werden die Kommunen repräsentiert einmal durch die Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte und zum anderen durch die Kommunalvertretung. Das heißt, die Kommunalvertretung wäre gleichermaßen einzubeziehen gewesen und von der Landesregierung in den Prozess involviert worden.

(Beate Schlupp, CDU: Aber nicht bezogen auf dieses Petitionsverfahren. Das ist nicht Hintergrund des Petitionsverfahrens gewesen.)

Das ist aber nicht geschehen.

(Zurufe von Beate Schlupp, CDU, Barbara Borchardt, DIE LINKE, Regine Lück, DIE LINKE, und Irene Müller, DIE LINKE)

Natürlich, der Hintergrund war, die Anregungen einfließen zu lassen. Was war das Anliegen der Petenten? Darauf immer zurückzuführen.

Drittens. Wäre es geschehen, was die Landesregierung angekündigt hat, dann hätte es mit logischer Konsequenz Veränderungen am Eckpunktepapier geben müssen. Dann wären die Mittel dynamisiert worden, dann hätte es das unselige Feilschen – ich guck mal auf Neubrandenburg, auf Neustrelitz – um die Zuschüsse für die Theater und Orchester GmbH nicht gegeben.

Wir bitten Sie förmlich, die Petition Nummer 15 nicht abzuschließen, sie herauszunehmen. Wir wissen ja, wir haben unterschiedliche Auffassungen zu dem Eckpunktepapier, aber darum geht es hier nicht. Es geht darum, dass dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist. Das, was die Petenten wollten, dieser ganze Vorgang ist noch nicht abgeschlossen. Die Kulturkooperationsraumbil

dung ist noch nicht abgeschlossen. Darin wollten die Petenten immer einbezogen werden. Das war ihnen auch zugesichert worden.

Der Prozess der Strukturentwicklung läuft und die Petenten haben, ich denke, das sehen Sie genauso wie wir, ein Recht, auch weiterhin einbezogen zu werden oder erst mal darauf verwiesen zu werden, dass es noch nicht geschehen ist. Der Petitionsausschuss – das hat etwas mit Selbstbehauptung des Parlaments zu tun – hat ein Recht, von der Landesregierung nicht nur zu erfahren, dass sie sie einbeziehen will, die Petenten, und die Anregungen einfließen lassen will, sondern der Petitionsausschuss hat ein Recht darauf zu erfahren, was denn am Ende daraus geworden ist.

Insofern bitten wir Sie, nicht abzuschließen. Denn wenn Sie heute abschließen, wenn Sie unserem Änderungsantrag nicht zustimmen, dann erweisen Sie der Demokratie keinen Gefallen. Herr Glawe hat gerade dieser Tage gesagt, Demokratie, Toleranz ist uns ganz wichtig. Wir würden, mit Verlaub, den erklärten Willen von 17.000 Menschen abbügeln.

Zweitens tun wir der Kultur keinen Gefallen, denn wenn wir das so weiterlaufen lassen, wie es jetzt läuft, und wenn wir den Willen der Petenten so missachten, wird die Theater- und Orchesterstrukturlandschaft, das weissag ich einmal hier, innerhalb der nächsten vier Jahre nachhaltig zerstört, wenn wir nicht umlenken.

Drittens. Mit Verlaub, Sie erweisen sich selbst keinen Gefallen, denn der Landtag ist souverän. Die Ministerien –

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Die sind auch souverän.)

„Minister“ kommt von „ministre“ und „dienen“. Wir, sag ich mal noch dazu, sollten uns darauf beziehen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Denken ist ein Vergnügen, Denken in Alternativen ist erst recht ein Vergnügen. Und eine Alternative wäre es, diese Petition herauszunehmen aus der Sammelübersicht und sie weiter in der Behandlung zu lassen. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Koplin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Vierkant von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen hatten eigentlich nicht die Absicht, zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort zu ergreifen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist schlecht.)

aber der vorgelegte Änderungsantrag, den Herr Koplin hier noch einmal verteidigt hat, der Änderungsantrag 5/3217 der LINKEN, zwingt uns allerdings zu einer kurzen, aber deutlichen Reaktion.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Bisher war es guter Brauch, im Ausschuss über Schieben oder Abschließen einer Petition zu entscheiden. Das weiß ich als ehemaliger Ausschussvorsitzender genauso gut wie die derzeitige Ausschussvorsitzende. Anders

geht es in einem demokratischen Verfahren auch nicht. Es ist entschieden worden abzuschließen, und zwar sehr petentenfreundlich mit einer B 20, in der wir den beiden Petenten unter anderem das mitgeteilt haben, was in Zeile 15 und in der zugehörigen Spalte „Begründung“ der Sammelübersicht nachzulesen ist. Was mehr, frage ich.

Was meinen Sie, Herr Koplin, was, wenn nicht die Quintessenz der Stellungnahmen des Bildungsministeriums an die Petenten weitergeleitet worden ist?