Bisher gibt es nach meiner Kenntnis im Bildungsministerium kein Verfahren zur externen und internen Evaluation. Warum eigentlich nicht? Warum ist der Olymp der Landesbildungspolitik von einer kritischen Betrachtung und Bewertung seiner Arbeit ausgenommen?
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Störe meine Kreise nicht!)
Auch aus diesem Grund halten wir einen Bericht zur bisherigen Umsetzung des Schulgesetzes für notwendig. Das Parlament als verfassungsmäßiges Kontrollorgan der Landesregierung würde damit praktisch den Part der externen Evaluation übernehmen können.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch der Termin der vorstehenden Antragstellung ist nicht von ungefähr gewählt. Bis zum 31.03. müssten theoretisch die Entwürfe für die Anhörungsverfahren gegenüber den Verbänden und Strukturen fertiggestellt sein. Mitte Februar endet die Anmeldefrist für die Eltern, was die weiterführenden Schulen betrifft, und es ergeben sich ja genau aus diesen Verfahren Konsequenzen.
Im Zusammenhang mit dem geforderten Bericht will ich auch daran erinnern, dass wesentliche Fragen des Schulgesetzes bisher nicht abschließend geklärt sind. Dabei handelt es sich um die möglichen Auswirkungen der freien Schulwahl ab der 5. Klasse an den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2010/2011 auch vor dem Hintergrund der Anmeldefrist, die ich gerade eben erwähnt habe, und zweitens um die damit zusammenhängenden Fragen der Schülerbeförderung und die Frage der Kostenregelung und Kostenerstattung.
Ich denke, gerade hier ist Handlungsbedarf, denn es ist doch zu erwarten, dass sich die Schülerströme in mehr oder weniger erheblichem Maße verändern werden. Der Anmeldeschluss wird es zeigen.
Das kann durch die Beibehaltung der Mindestschülerzahlen für die Eingangsklassen 5 und 7 für die Bestandsfähigkeit von Schulstandorten schon erhebliche Folgen haben. Selbst wenn im Gesetzentwurf eine vorläufige Schutzregelung eingefügt ist, ergeben sich aber mit diesem Anmeldetermin in den nächsten Wochen schon Tendenzen. Und die damit verbundenen Schwierigkeiten einer perspektivisch tragfähigen Schulentwicklungsplanung für Schulträger und Planungsträger und die Gefahr von sozialen Verwerfungen an einzelnen Schulstandorten will ich an dieser Stelle nur der Vollständigkeit halber nennen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will auf zwei weitere Problemkreise hinweisen, erstens, die Arbeitsbelastung und Arbeitsverdichtung der Lehrkräfte durch die Selbstständige Schule. Ohne jeden Zweifel sind mit einem Mehr an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung eine Vielzahl neuer pädagogischer und organisatorischer Aufgaben auf die Schulen übertragen worden. Sie betreffen die Schulleitungen genauso wie jede einzelne Lehrerin und jeden einzelnen Lehrer.
Festzustellen bleibt, dass für diesen Mehraufwand fast ausschließlich nur die Stunden aus ESF-Mitteln zur Verfügung stehen, und diese auch nur für Schulorganisationsfragen im engsten Sinn und in jährlich sinkender Höhe. Für den Unterrichtungsbedarf, meine Damen und Herren, sind die schülerbezogenen Stundenzuweisungen maßgebend. Sie decken allerdings an so mancher Stelle, und das ist die Diskussion vor Ort, im Moment noch nicht den Bedarf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, dem entsprechenden Berichtsersuchen meiner Fraktion an den Landtag zu entsprechen. Das würde vielleicht auch die Möglichkeit einräumen, die immer noch ausste
henden Unterrichtungen zur Unterrichtsversorgung zum Ende des Schuljahres 2008/2009 und zum Anlauf des Schuljahres 2009/2010 dem Parlament pflichtgemäß vorzulegen.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.
und zwar deshalb, weil Sie zwar ein berechtigtes Anliegen vortragen, nämlich unterrichten zu lassen, nur, wir sind nun lange gemeinsam in ein und demselben Ausschuss und es war in der Vergangenheit so, wenn Sie darum gebeten haben, Auskunft zu erhalten über bestimmte Dinge, dann ist dies auf Ihren Wunsch hin entweder mündlich oder schriftlich geschehen
und ich kann mich nicht entsinnen, dass es einmal die Situation gab, dass Sie sich tatsächlich darüber beschweren mussten, dass Ihnen Informationen vorenthalten werden.
Ich glaube, auch bei Ihnen war das nicht anders, Herr Koplin. Jedenfalls kann ich mich nicht entsinnen, dass es anders war,
und deswegen würde ich Sie motivieren, den Gegenstand Ihres Antrages einfach zu einem Tagesordnungspunkt im Bildungsausschuss zu machen, dann können wir uns ausführlich damit beschäftigen, die Sache konstruktiv vorwärtstreiben. Aber wir müssen nicht im Parlament beginnen, Anträge, die eigentlich in den Ausschuss gehören, hier ins große Plenum zu holen, weil dann würden wir nie mehr fertig werden. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wir haben uns schon überlegt, dass wir natürlich nach einem halben Jahr, zudem das Schulgesetz ja jetzt durchgesetzt wird, im Ausschuss dieses Thema auf die Tagesordnung setzen, denn es ist klar, wenn ein Gesetz neu eingeführt wird, dann muss man
darüber sprechen, welche Auswirkungen hat das, was ist damit zu tun, was für Schlussfolgerungen sind zu ziehen und so weiter. Das war eigentlich auch unser Ziel, das hatten wir uns vorgenommen, aber ein halbes Jahr läuft das Schulgesetz ja jetzt erst. Das halbe Jahr ist ja noch nicht mal ganz zu Ende und es ist natürlich klar, das hat Herr Bluhm ja richtig gesagt, wir müssen dann zur Vorbereitung des nächsten Schuljahres auch die entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen.
Aber, Kollege Bluhm, auch Ihre Fraktion wirft uns ja immer wieder vor: Das hättet ihr doch auch im Ausschuss hören können. Diesen Vorwurf muss ich nun natürlich hier auch zurückgeben. Das hätten wir wirklich – und insofern muss ich Herrn Bordkorb leider recht geben,
Deshalb: Wir würden nun, da der Antrag natürlich hier liegt, auf jeden Fall einer Überweisung zustimmen, wenn Sie das beantragen. Wir haben darüber hinaus – und damit haben wir deutlich gemacht, dass wir natürlich noch wesentlich mehr Fragen haben, als Sie hier eingebracht hätten –, wir haben darüber hinaus Änderungsanträge mit eingebracht. Ich bitte Sie, wenn wir das überweisen, dass die dann auch dort mit behandelt werden. Ansonsten, wenn unsere Änderungsanträge abgelehnt werden und wenn es auch nicht in die Überweisung geht, werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte auch ein bisschen weiter ausgeholt hier, aber ich denke, Wesentliches ist hier gesagt worden.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Torsten Koplin, DIE LINKE: Da legen wir Wert drauf.)
aber auch diesen Stichtag 31. März zur Vorbereitung des nächsten Schuljahres können wir sehr gut in den Ausschuss holen. Das, denke ich, ist der Ort und der Rahmen für all das,