warum wir auch nicht mal stolz sein können auf etwas Besonderes, was wir haben, ein Gütesiegel unseres Landes, das die Fachwelt so sieht und woran sich andere durchaus orientieren.
In Nordrhein-Westfalen ist ein Programm der Restaurationen von Kulturgütern aufgelegt worden. Das Programm ist zwischenzeitlich mal gestoppt worden mit dem Hinweis, man brauche einen Restauratorenbeirat, um Fachkunde walten zu lassen. Einen solchen bräuchten wir nicht, wir haben durch die Regelungen unseres geltenden Gesetzes diese Kompetenz gesichert. Insofern ist das gut.
Baden-Württemberg hat einen Gesetzentwurf in den Startlöchern. Griechenland, Italien und Frankreich haben solche Gesetze und damit diese entsprechende Schutzfunktion geschaffen. Wenn wir diesen Gesetzentwurf in die Rundablage befördern, sage ich Ihnen ehrlich, ignorieren wir die Realitäten in der Europäischen Union. Wir ignorieren das Schutz- und Pflegebedürfnis unseres kulturellen Erbes. Wir ignorieren die Vorschläge und Bemühungen der Fachleute, des Fachverbandes der Restauratoren.
Und eines verstehe ich gar nicht, Herr Reinhardt, wenn Sie sagen, Sie sind ja noch weiter gegangen und haben gesagt, also im Grunde genommen brauchen wir es gar nicht.
Also in der Anhörung – Herr Roolf hat darauf Bezug genommen – gab es ein sehr schönes Beispiel. Das ist mir haften geblieben, das will ich gern noch mal bringen. Einer der Anzuhörenden sagte: Stellen Sie sich vor, Sie rufen ein Taxi, setzen sich ins Taxi, lassen sich vom Taxi chauffieren. Sie gehen ja wohl davon aus, dass der eine Fahrerlaubnis hat, dass der also fachkundig ist.
Und nun ist die Frage, bei kulturell wertvollen Gütern lassen wir dann wohl jeden ran. Da bedarf es nach Ihrer Lesart keiner Referenz.
Das verstehe ich nicht, das halte ich für falsch. Ich werbe noch mal dafür, dass wir diesen Gesetzentwurf in den Ausschuss überweisen. Dass er im Bildungsausschuss schon mal eine Rolle gespielt hat, ist hier gesagt worden. Ich bin davon ausgegangen, dass meine Argumentation im Bildungsausschuss unzureichend war, nicht stichhaltig genug war. Der Wirtschaftsausschuss hat das erfreulicherweise – ich bin dem Wirtschaftsausschuss und seinem Vorsitzenden auch sehr dankbar – anders gesehen. Insofern, weil es hier einen Widerspruch zwischen dem einen Fachausschuss und dem anderen Fachausschuss gegeben hat, haben wir gesagt, wir bringen das noch mal ins gesamte Parlament. Lassen Sie uns darüber diskutieren, es ist lohnenswert, darüber zu diskutieren. Ich werbe also an der Stelle noch mal für unseren Gesetzentwurf. – Schönen Dank.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3273 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss sowie zur Mitberatung an den Verkehrsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? –
Also von hier oben ist eigentlich ein klares Ergebnis einschätzbar, sodass ich dieses Ergebnis jetzt bekannt gebe. Der Überweisungsvorschlag wurde bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD und Gegenstimmen der Fraktion der SPD sowie der Fraktion der CDU abgelehnt.
Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Verbesserung der geschlechtssensiblen Datenbasis zur gezielten Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern, Drucksache 5/3293, in Verbindung mit b) Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Gender-Report für Mecklenburg-Vorpommern,
Druckssache 5/1301, hierzu Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 5/1351, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales und Gesundheit, Drucksache 5/3303.
Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP: Verbesserung der geschlechtssensiblen Datenbasis zur gezielten Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern – Drucksache 5/3293 –
Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP hat die Abgeordnete Frau Dr. Seemann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Fast zwei Jahre ist es her, als die damalige gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und heutige Schweriner Oberbürgermeisterin, Angelika Gramkow, den Antrag zur Erstellung eines GenderReports für Mecklenburg-Vorpommern eingebracht hat.
In der Tat, Grundlage für zielgerichtetes frauen- und gleichstellungspolitisches Handeln sind geschlechtsspezifische personenbezogene Daten für alle Lebensbereiche. Diese liegen nicht immer vor, weil sie nicht in allen Bereichen erhoben oder auch ausgewertet werden. In der Diskussion damals habe ich darauf verwiesen, dass diese Problematik erkannt ist und sowohl auf Landes-
Inzwischen schreiben wir das Jahr 2010. In den zwei Jahren ist in Bezug auf die geschlechterdifferenzierte Beschreibung der verschiedenen Lebensbereiche, wie 2008 von mir bereits angekündigt, viel passiert. Ich begrüße es deshalb, dass alle demokratischen Fraktionen sich auf Grundlage des Antrages der Fraktion DIE LINKE sehr konstruktiv und vorwärtsweisend mit dem Thema Datenerfassung und Datenauswertung beschäftigten und gemeinsam den vorliegenden Antrag auf Drucksache 5/3293 gestellt haben. Das zeigt mir, dass in grundlegenden Dingen zum Thema Gleichstellung zwischen den Fraktionen der SPD, CDU, FDP und DIE LINKE Konsens besteht. Also vielen Dank!
Dass bei der Datenerhebung und -auswertung einiges passiert ist, zeigen unter anderem folgende Beispiele: Die 17. Konferenz der Frauen- und Gleichstellungsminister und -ministerinnen, -senatorinnen und -senatoren hat am 31. Mai 2007 die Einführung eines ländereinheitlichen Indikatorensystems beschlossen, um den Stand und die Entwicklung der Chancengleichheitspolitik abbilden zu können. Datenbasis ist die amtliche Statistik in den Ländern, um die Indikatoren vergleichbar zu machen. Im September 2009 schließlich ist der Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland, eine Standortbestimmung, erschienen und er wird jährlich fortgeschrieben. Der Atlas enthält vier Indikatorenkategorien. Das sind die Teilhabe von Frauen, Bildung und Ausbildung, Arbeit und Einkommen und schließlich Lebenswelt.
Bei einer Auswertung habe ich in Bezug auf Mecklenburg-Vorpommern im positiven Ländervergleich Folgendes festgestellt:
1. Der Anteil der Ministerinnen in der Landesregierung 2008 liegt in Mecklenburg-Vorpommern bei 38 Prozent. Das bedeutet nach Berlin und RheinlandPfalz Platz 3.
2. Der Frauenanteil in den Verwaltungsspitzenpositionen von Landkreisen, kreisfreien Städten und Bezirken, auch im Jahre 2008, liegt in MecklenburgVorpommern bei 30 Prozent, damit auf Platz 2 nach Berlin.
3. Die Studienberechtigtenquote der Frauen liegt bei einem Wert von mehr als 126, wenn man die Quote der Männer gleich 100 setzt.
4. Der Frauenanteil an den absolvierten Promotionen im Jahre 2007 liegt in Mecklenburg-Vorpommern bei 51 Prozent und damit auf Platz 2 nach SchleswigHolstein.
5. Die Beschäftigtenquote 2007 in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern ist im Unterschied zu den anderen Bundesländern, insbesondere zu den alten Bundesländern, relativ hoch. Wenn man die der Männer gleich 100 setzt, ist die der Frauen bis zu 105 höher als die der Männer.
6. Die Erwerbstätigenquote von Müttern und Vätern mit jüngstem Kind unter drei Jahren im Jahre 2007: Dabei ist die Erwerbstätigenquote der Frauen mit jüngstem Kind unter drei Jahren in Mecklenburg-Vorpommern bei circa 40 Prozent und damit über dem Durchschnitt aller Bundesländer.
7. Der Männeranteil an den Personen, die Elterngeld beantragt haben: In Mecklenburg-Vorpommern liegt er bei circa 16 Prozent, damit Platz 8 nach Berlin, Bayern, Brandenburg, Baden-Württemberg, Hamburg, Sachsen und Thüringen. Und hier haben wir einen besonders hohen Anteil im Landkreis Uecker-Randow.
8. Die Betreuungsquote von Kindern unter drei Jahren in Kindertagesbetreuungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern liegt auf Platz 2 mit SachsenAnhalt mit circa 44 Prozent.
1. Der Frauenanteil, wenn wir uns hier umgucken in den Landesparlamenten, liegt in Mecklenburg-Vorpommern unter 27 Prozent und nimmt damit bundesweit den vorletzten Platz vor Baden-Württemberg ein.