Und man mag ja politisch sehr unterschiedlicher Auffassung sein, was private berufliche Schulen leisten sollen. Es ist davon gesprochen worden, dass sie Ersatz oder Ergänzung sein sollen.
Ist Ersatz und Ergänzung eine Quote von 7,8 Prozent wie in Mecklenburg-Vorpommern oder ist Ersatz und Ergänzung eine Quote von 25 Prozent wie in Sachsen?
Oder ist Ersatz und Ergänzung wie der Bundesdurchschnitt in den neuen Ländern von 15,4 Prozent? Ich wieder hole das: 15,4 Prozent unserer beruflichen Schulen in den neuen Bundesländern, darunter auch Bundesländer, die sowohl mit linker Regierungsbeteiligung als auch mit Regierungsbeteiligung von CDU und SPD sind, das ist der Standard in den neuen Bundesländern. Wir haben dieselbe Historie, wir haben dieselbe Geschichte und ich würde sagen, diese 15,4 kann man dann allemal als Ersatz oder als Ergänzung auch definieren.
Und wenn wir uns zu dem Thema die Bildungsträger anschauen, die sich beteiligen, zum Thema Bildungsvielfalt, Herr Tesch: Wir haben uns vorhin unterhalten, die Zahlen weichen so ein bisschen ab, aber man sagt, 175, 180 berufliche Bilder haben wir in Mecklenburg-Vorpommern. Wir reden über gut 600 bundesweit. Wir haben damit eine Situation...
Auf jeden Fall ist der entscheidende Punkt, dass wir heute mit unseren Berufsbildern, die wir hier haben,
Wenn wir die Berufsbilder nehmen, auch da ist es unterschiedlich, wie gut die Qualität ist und warum eine private Berufsschule entstanden ist, und wir uns anschauen, dass wir allein 17 Berufsbilder haben, wo wir eine 100-Prozent-Ausbildung haben, das heißt, die freien Träger machen bei 17 Berufen ganz alleine die berufliche Ausbildung hier in Mecklenburg-Vorpommern, dann sollten unsere Anstrengungen sein, dass wir diese 17 Berufsbilder auch an diesen freien Trägern erhalten.
Und wieder ist es unterschiedlich, wie wir die Situation sehen, ob wir staatliche Schulen und private Schulen gleichstellen wollen. Das, was wir Liberalen nicht wollen, und da unterscheiden wir uns dann von den Sozialdemokraten, wir wollen nicht gezielt Privat schulen schlechterstellen als staatliche Schulen. Das ist nicht unser Verständnis. Wir wollen eine Chancengleichheit beider Bildungsformen und wir wollen den fairen Wettbewerb beider Bildungsformen.
Ich finde, das ist dann auch schon ein Wert der heutigen Debatte, wenn wir erkennen, dass wir ad eins bitte zukünftig das Thema berufliche Bildung nicht nur als eine Last oder einen finanziellen Ballast sehen, sondern zwingend auch als Chance uns erarbeiten. Und wenn wir als Ergebnis dieser Debatte die Antwort von Sozialdemokraten und LINKEN sehen, ja, wir wollen Schulen in freier Trägerschaft schlechterstellen als staatliche Schulen, dann ist das ein Ergebnis, mit dem wir heute unsere Arbeit fortsetzen können in dem Bereich. Wir bitten noch mal um die Bestätigung unseres Antrags. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3387. Wer wünscht, dem FDP-Antrag auf Drucksache 5/3387 zuzustimmen? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3387 bei Zustimmung der Fraktion der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der LINKEN sowie Stimmenthaltung der drei Abgeordneten der NPD-Fraktion abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 37: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Finanzkraft der Kommunen dauerhaft stärken und Haushalte spürbar entlasten, auf Drucksache 5/3393. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Druck sache 5/3429 vor.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Finanzkraft der Kommunen dauerhaft stärken und Haushalte spürbar entlasten – Drucksache 5/3393 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 24. Februar 2010 hat der Bund eine Kommission eingesetzt, deren Aufgabe darin
besteht, Vorschläge zu unterbreiten, wie eine Neuordnung der Gemeindefinanzen aussehen könnte. Damit gesteht die Bundesregierung zumindest ein, dass viele Kommunen Finanzprobleme haben, die ihre Handlungsspielräume einengen. Aber womit soll sich diese Kommission befassen? Sie soll prüfen, welche Entlastungen auf der Ausgabenseite möglich sind. Und im Fokus liegt hier die Flexibilisierung von Standards. Auf gut Deutsch: Es geht um den Abbau sozialer und ökologischer Standards vor Ort, nicht irgendwo im globalen Nirwana, sondern in den Städten und Gemeinden, also genau dort, wo die Menschen leben und die Aufgaben der Daseinsvorsorge erledigt werden müssen.
Des Weiteren soll die Kommission über einen Ersatz für die Gewerbesteuer nachdenken. Geprüft werden sollen unter anderem ein kommunaler Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer sowie ein höherer Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer. Dies alles soll allerdings aufkommensneutral passieren, ohne zusätzliche Belastungen. Die Frage, die bleibt, ist, für wen aufkommensneutral, für wen ohne zusätzliche Belastung, denn ein Mehr auf der einen Seite bedingt ein Weniger auf der anderen.
Daneben soll sich die Kommission auch damit beschäftigen, welchen Einfluss die EU-Rechtsetzung auf die Gemeinden und deren Finanzsituation hat, und sie soll Vorschläge unterbreiten, wie kommunale Interessen in diesem Zusammenhang besser berücksichtigt werden können. Und dann soll die Kommission auch noch Handlungsempfehlungen zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung erarbeiten. Auf all die Vorschläge, die da kommen sollen, bin ich sehr gespannt.
Ob die Kommission, die das Wort „Gemeindefinanzierung“ und nicht „Gewerbesteuer“ im Namen trägt, die Erwartung der kommunalen Familie wirklich erfüllen kann, wird sich zeigen. Wir sind da eher skeptisch,
denn größer als die Erwartungen ist unsere Befürchtung, dass die Gewerbesteuer abgeschafft wird. Und mit diesen Bedenken stehen wir nicht allein da, auch der DGB – und Herr Müller müsste jetzt eigentlich sagen: „Ich auch“ – steht an unserer Seite.
Auch die Zusammensetzung der Kommission, meine Damen und Herren, ist bezeichnend. Den Vorsitz führt Finanzminister Schäuble. Neben ihm sitzen drei Minister sowie eine Reihe weiterer Vertreter der Bundesregierung in der Kommission. Die Kommunen sind mit drei Vertretern wie so oft völlig unterrepräsentiert und haben nicht die Chance, auf Augenhöhe mit den anderen Kommissionsmitgliedern zu verhandeln.
Das beweist auch der letzte Satz des Protokolls der konstituierenden Sitzung dieser Kommission vom 04.03.2010. Hier kann man nämlich nachlesen, Zitat: „Es könnte befürchtet werden, dass der Bund bereits einen Entwurf des Abschlussberichts verfasst, während sich die Länder und Kommunalvertreter in den Arbeitsgruppen abarbeiten.“ Zitatende. Und das, meine Damen und Herren, lässt doch tief blicken. Es lässt mich vermuten, dass diese Kommission eigentlich nur dazu dienen soll, die Proteste von Bürgerinnen und Bürgern und ihre kommunalpolitischen Interessenvertreter ruhigzustellen.
Angesichts der Zusammensetzung und des vorgegebenen Arbeitsauftrages drängen sich Zweifel auf, ob es überhaupt vorgesehen ist, über wirkliche Veränderungen zu diskutieren. Aber, meine Damen und Herren, wirkliche Veränderungen sind dringend erforderlich, das wissen wir alle, unabhängig davon, ob wir Oppositions- oder Regierungspolitiker sind. Viele Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sehen bereits jetzt die Einhaltung des Artikels 28 des Grundgesetzes in höchstem Maße gefährdet. Dieser besagt, dass das Recht der Gemeinden, ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung zu regeln, gewährleistet sein muss.
Verantwortungsbewusste Kommunalpolitiker, unabhängig von der Parteizugehörigkeit, fragen sich allerdings schon länger, ob Bund und Länder die Verfassung in dieser Hinsicht nicht schon längst verletzen, denn es ist insbesondere der Bund, der die Verantwortung dafür trägt, dass die kommunalen Einnahmen sinken und die Ausgaben steigen. Die Finanzlage vieler Städte, Gemeinden und Landkreise ist alarmierend und, so deutlich muss man es sagen, das Recht auf kommunale Selbstbestimmung wird ausgehöhlt, wenn die Finanzausstattung der Kommunen nicht grundlegend geändert wird. Angesichts milliardenschwerer Bankenrettung durch Bundesmittel ist es blanker Hohn, dass die Bundesregierung nicht die leisesten Anstrengungen unternimmt, die Schlaglöcher in den kommunalen Haushalten zu beseitigen.
Wichtigste Ursache für die prekäre Lage der Kommunalfinanzen ist nunmehr seit zehn Jahren die Steuersenkungspolitik zulasten der Kommunen, die unter Rot-Grün begann und sich über Rot-Schwarz bis hin zu Schwarz-Gelb fortsetzt. Die öffentlichen Haushalte haben seitdem Milliarden an Einnahmen verloren. Gleichzeitig wälzen Bund und Länder immer mehr Aufgaben und Lasten auf die Kommunen ab. Die Kosten für die Steuergeschenke der schwarz-gelben Regierung werden zu einem erheblichen Teil die Kommunen aufbringen müssen, denen schon jetzt die Luft zum Atmen fehlt.
In diesem Jahr befürchten die Kommunen in Deutschland ein Rekorddefizit von 12 Milliarden Euro. 2009 sind die kommunalen Einnahmen um etwa 3,6 Milliarden Euro zurückgegangen. Die Ausgaben hingegen stiegen um 8,5 Milliarden Euro. Dass hier etwas nicht stimmt, kann sogar ein Grundschüler ausrechnen. Durch die Steuer gesetzgebung der letzten Bundesregierung und ins besondere durch die zwischen November 2008 und Juli 2009 vorgenommenen Änderungen verlieren die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr allein 8 Millionen Euro. 2014 sollen die Verluste bei fast 14 Millionen Euro liegen.
Deshalb fordern wir, meine Damen und Herren, die Kommunalfinanzen endlich deutlich zu stabilisieren und zu stärken. Dazu bedarf es einer Steuerreform, die sowohl die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates insgesamt stärkt als auch eine Neuordnung der Finanzen zwischen Bund, Ländern und Kommunen vornimmt. Das Steueraufkommen zwischen diesen Ebenen muss grundlegend anders verteilt werden und der Anteil der Kommunen am Steueraufkommen muss deutlich erhöht werden.
Meine Damen und Herren, allein schon der Begriff „Gemeindefinanzreform“ weist einen starken politischen Konjunkturverlauf auf und bereits seit Gründung der Bundes republik Deutschland streiten sich Politiker über eine angemessene Finanzausstattung der Gemeinden. Dabei sind die Steuereinnahmen regelmäßig Anlass zu Auseinandersetzungen und die Gewerbe steuer ist
eigentlich nur ein Paradebeispiel dafür. Im Laufe vieler Reformen hat sie immer mehr Federn lassen müssen und heute ist sie eine Steuerquelle mit nur noch schmaler Bemessungsgrundlage und starker Konjunkturabhängigkeit.
Und genau das muss sich dringend ändern. Sie muss endlich hin zu einer Gemeindewirtschaftssteuer entwickelt werden mit einer breiteren Bemessungsgrundlage und der Einbeziehung aller wirtschaftlich Tätigen bei entsprechenden angemessenen Freibeträgen. Alle Schuldzinsen und Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren sollten künftig in voller Höhe bei der Ermittlung der Steuer basis berücksichtigt werden und Gewinne und Verluste dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie tatsächlich anfallen. Damit werden auch Steuerschlupf löcher verhindert. Um kleinere Gewerbetreibende nicht zu stark zu belasten, könnte der Freibetrag für Freiberufler, kleine Unternehmen und Existenzgründer von derzeit 24.500 Euro auf 30.000 Euro erhöht werden. Außerdem soll nach unseren Vorstellungen die Gewerbesteuer umlage der Kommunen an den Bund und die Länder schrittweise abgesenkt werden.
Diese Vorschläge, meine Damen und Herren, wären durchaus angebracht, damit Kommunen die ihnen übertragenen Aufgaben in eigener Entscheidung ohne finanzielle Zwänge erledigen können. Da, wo die Kommunen einsparen sollen, brauchen wir eine neue Debatte über die Frage, was in Zukunft eigentlich Pflichtaufgabe und was freiwillige Leistung sein soll. Nur eine Flexibilisierung durch den Bund, indem die Pflichtaufgaben einfach zu freiwilligen Aufgaben umdefiniert werden, lehnen wir kategorisch ab.
Aus eigener Kraft – und damit meine ich die eigene Kraft von Land und Kommunen – werden diese grundlegenden strukturellen Finanzprobleme nicht zu bewältigen sein. Ohne eine umfassende Gemeindefinanzreform gibt es keinen Ausweg. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, auf eine aufgabengerechte Stabilisierung der Gemeinde finanzen hinzuwirken. Jeder Vorschlag, meine Damen und Herren, ist letztlich daran zu messen, dass für die Kommunen nicht weniger, sondern mehr, und das vor allem verlässlicher als bisher herauskommt. Und in diesem Sinne bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.