liche Ausbildung durchführen, wird geantwortet, Zitat: „Die Höhe der Schülerkostensätze und Fördersätze kann gegenwärtig nicht mitgeteilt werden, da diese derzeit sowohl für berufliche als auch für allgemein bildende Schulen berechnet werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Berechnung zügig abgeschlossen sein wird.“ Ende des Zitats. Eine ähnliche Aussage kam durch den Minister hier vor wenigen Minuten.
In der Frage 5 frage ich nach der Verordnung über die Schülerkosten- und Förderbedarfssätze. Sie muss wegen der neuen Berechnungsgrundlage geändert werden und bildet eine existenzielle Grundlage für die Planungen der finanziellen Rahmenbedingungen an den Schulen in freier Trägerschaft. Ich zitiere aus der Antwort: „Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird von der Verordnungsermächtigung … Gebrauch machen und zwei Rechtsverordnungen erlassen, die Regelungen zur Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft enthalten.“ Ende des Zitats.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Verfahrensweise ist doch schlichtweg skandalös. An den Schulen in freier Trägerschaft melden sich Schülerinnen und Schüler an. Von den Schulträgern weiß bis heute niemand, wie viel an Finanzmitteln zum kommenden Schuljahr zugewiesen werden. Sie wissen damit auch nicht, wie viele Schülerinnen und Schüler sie denn eigentlich aufnehmen und welches Personal sie auf dieser Grundlage beschäftigen können. Wir haben jetzt fast Mai, deshalb frage ich Sie: Wie lange sollen denn die Schulträger noch warten?
Ich darf daran erinnern, dass wir bei der Änderung des Schulgesetzes als Landesregierung damals 2002 verklagt wurden, weil wir bei der Kürzung der Zuschüsse von 90 auf 85 Prozent keine Übergangsfrist vorgesehen hatten. Die Kläger bekamen recht, denn sie hatten recht.
Ich gehe mal davon aus, dass auch diesmal eine Klage erhoben wird, und zwar auch zu Recht. So darf man mit den Schulen in freier Trägerschaft nicht umgehen, es sei denn, dass der Eindruck stimmt, dass die Übersicht über die Baustellen im Ministerium völlig verloren gegangen ist. Die Anzeichen dafür nehmen allerdings rasant zu.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Raimund Frank Borrmann, NPD: Das Ministerium ist eine einzige Baustelle. – Udo Pastörs, NPD: Das wird er wohl überstehen bis nächstes Jahr September.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema ist ja immer ein wenig emotional, wie wir heute bemerkt haben.
Herr Kreher, ich habe versprochen, das pflegeleicht zu tun. Sie sind ja sehr explizit mit einem Frage- und Antwort spiel vorhin auf mich eingegangen und haben mich gefragt, glaube ich, wie viele Schüler an Schulen in freier Trägerschaft beschult werden.
Ich habe das für Sie noch einmal nachgerechnet: Wir haben ja insgesamt ungefähr 130.000 Schüler bei uns. Nageln Sie mich nicht auf die letzten Tausend fest. Davon nehmen wir mal acht Prozent, das rechnet sich leichter. Das sind so ungefähr 11.000, die wir hier bei uns an Schulen in freier Trägerschaft haben. Das war in den letzten Jahren leicht steigend, aber es sind bei Weitem noch nicht die 53.000, von denen Sie eben gesprochen haben.
Ich weiß, das soll wohl ein Zahlendreher gewesen sein. Trotzdem, für die Öffentlichkeit möchte ich das nur richtig stellen.
(Unruhe und Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heinz Müller, SPD: Aber gedreht sind es 35.)
Ansonsten wissen Sie, dass wir uns gerade bei Schulen in freier Trägerschaft in vielen Punkten recht nahe sind und auch, dass ich durchaus bei der Schülerbeförderung manchmal eine leicht dezidierte Auffassung habe als vielleicht die Mehrheit der Koalitionsfraktionen. So viel nur am Rande.
Ansonsten will ich sagen, die Schulgesetznovelle liegt hinter uns. Wir stehen kurz vor der Umsetzung vieler Regeln, gerade was die Schulen in freier Trägerschaft berührt. Wir wissen alle, wir haben es heute schon ein paar Mal gehört, die Personalkosten werden jetzt nicht mehr von dem vorletzten Jahr, sondern von dem letzten vergangenen Jahr berechnet. Für alle allgemeinbildenden Schulen beträgt der Prozentsatz 85 Prozent, bei den beruflichen Schulen sind das in der Tat 50 bis 80 Prozent. Hierzu haben Herr Brodkorb und auch der Minister schon ausgeführt, warum das so ist.
Von der klassenbezogenen Mittelzuweisung stellen wir ab dem nächsten Schuljahr auf die schülerbezogene Mittel zuweisung um. Und das ist in der Tat, wie ich finde, ein durchaus gerechter Vorgang. Es war ja in der Tat in den letzten Jahren so, dass es Schulen in freier Trägerschaft möglich war, mit zwei, drei oder auch vier Schülern in einer Klasse zu starten und dafür aber eine klassenbezogene Zuweisung zu bekommen. Hier herrscht jetzt ein Stück weit Gerechtigkeit, dass man auch als Schule in freier Trägerschaft durchaus mit mehr Schülern rechnen muss, damit sich hier so eine Klasse auch rechnet, oder man sich selbstverständlich anderweitig Geld besorgen kann, um dies zu finanzieren.
Die Novellierung des Schulgesetzes liegt nun wirklich ein Jahr zurück. Über die Qualität des Antrages wurde schon einiges gesagt. Ich glaube nicht, dass wir zurzeit die Muße oder die Mühe haben, jetzt erneut eine Schulgesetznovelle anzustoßen. Das würde erneut zu Unruhe bei Schulen in freier Trägerschaft, aber auch bei Schulen in öffentlicher Trägerschaft führen, sodass ich glaube, dass das zurzeit nicht notwendig ist, da wir die Regeln jetzt durchaus umsetzen müssen. Die müssen wirken. Und dann kann man sicherlich innerhalb der nächsten oder übernächsten Legislaturperiode hier erneut gucken, was zu verbessern ist. Insofern lehnen auch wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Heinz Müller, SPD: Wenn ich Raucher wäre, dann würde ich jetzt eine rauchen gehen. – Udo Pastörs, NPD: Ich würde so tun, als würden Sie rauchen.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fördersätze für berufliche Schulen in freier Trägerschaft wurden mit dem neuen Schulgesetz neu gestaffelt. Privatschulen erhalten somit weniger Landeszuschüsse je Berufsschüler als staatliche Berufsschulen.
Ab dem kommenden Schuljahr ist es somit für nicht wenige freie Bildungseinrichtungen im Land schwieriger geworden, eine ausreichende Finanzierung des Schulbetriebes sicherzustellen.
Dies ist für die FDP Grund genug, zu einem ideologiebehafteten Rundumschlag in der beruflichen Bildungspolitik auszuholen. Wie so viele Forderungen unterliegt auch der vorliegende Antrag einer raubtierkapitalistischen Logik, die die FDP meint, auch in der Bildungslandschaft anwenden zu müssen. Allen Ernstes fordern Sie von der Landesregierung, dass mit Geldern der öffentlichen Hand Privatisierung, Konkurrenzdruck und Selektion unter den Schulstandorten so richtig angeheizt werden sollen. Der Staat hat aber die Verpflichtung, seine ureigenen Verantwortungsbereiche nicht zugunsten kommerzieller Interessen privater Bildungsanbieter aufweichen zu lassen.
Der Staat besitzt jedoch auch eine Förderungspflicht für freie Schulen, die angesichts knapper Kassen – wie auf allen Gebieten – nur unzulänglich erfüllt wird. Es ist daher zweifelhaft, dass mit diesem Antrag die Grundsatzfrage geklärt werden wird, ob bei minimalen Unterschieden in der Förderung private Berufsschulen gegenüber öffentlichen Bildungsstätten noch ihrer Rolle als berufs bildende Ergänzungsschulen und staatlich anerkannte Ersatzschulen gerecht werden würden. Wenn sich der Staat aber aus seiner bildungspolitischen Verantwortung stiehlt, dann gilt es, im Interesse der Eltern und natürlich der Auszubildenden dagegenzuhalten und in Eigenregie Alternativkonzepte zu entwickeln.
Das private Schulwesen ist zweifelsohne in der beruflichen Bildung ein Ergebnis eines unzureichenden staatlichen Bildungsangebotes. Was bringt junge Auszubildende in der heutigen Zeit dazu, sich in Privatschulen beruflich bilden zu lassen? Die Antwort hierzu gibt das miserable staatliche Schulwesen selbst.
Nebenbei bemerkt suggeriert auch noch der Antragstext, dass es in Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich ein genügendes Ausbildungsnetz gebe, was es nur zu stärken gilt. Dabei hat doch erst der jahrelange bildungspolitische Kahlschlag der unterschiedlichen Landesregierungen zu dem heutigen beklagenswerten Zustand geführt, der als Reaktion Schulen in freier Trägerschaft notwendig werden ließ. Unterrichtsausfall durch schulpolitische Zumutungen, demotivierte, ausgelaugte und unterbezahlte Lehrer und unzumutbar lange Schulwege prägen heute das Bild der beruflichen Schullandschaft in Mecklenburg und Vorpommern.
Deshalb ist es nicht überraschend, dass private Schulen gerade dort gegründet werden, wo staatliche Schulen geschlossen werden.
Nunmehr treffen auch die Einsparmaßnahmen im Bildungs bereich Privatschulen im Land und schon ist die FDP in heller Aufregung. In der Begründung schreiben die Neoliberalen, dass „die allgemeine Zugänglichkeit aller schulischen Angebote unabhängig vom sozialen Status und den Besitzverhältnissen gewahrt“ werden müsste. Dies von einer Partei, die die soziale Spaltung zu ihrem politischen Prinzip erhoben hat! Ihre Auffassung von „sozial“ erschöpft sich doch in rein marktwirtschaftlichen Denkmustern. Sozial ist bei Ihnen alles, was als Garant von Wohlstand, Konsum und materiellem Überfluss dient. Übertragen auf die Schullandschaft streben Sie einen Wirtschaftsliberalismus in Reinkultur an, wobei die Gerechtigkeit beim freien Zugang zu Bildungsstätten auf der Strecke bleibt. Bildungsgerechtigkeit kann aber nur durch eine zukunftstaugliche und funktionierende Infrastruktur gewährleistet werden und keine Frage des Geldbeutels sein.
Zudem werden mit privaten Berufsschulen Risiken auch bei der schulischen Ausbildungsversorgung individualisiert. Eine nachhaltige Stärkung der Berufsvorbereitung, der Verbesserung der Arbeitsmarktchancen und der Fortbildungsbeteiligung stehen auf tönernen Füßen. Die NPD erkennt die Aufgabe von Privatschulen angesichts des staatlichen Rückzugs aus dem wohnortnahen Bildungs netz an, besitzt jedoch starke Vorbehalte gegenüber einer intensiven staatlichen Alimentierung von privaten Bildungsträgern. Wir werden daher dem vorliegenden Antrag nicht unsere Zustimmung, aber auch nicht unsere Ablehnung erteilen.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Vincent Kokert, CDU: Jetzt kommt einer, der rechnen kann.)
Frau Präsidentin! Meine lieben Kollegen! Ich würde mich ganz gern, nachdem wir so viele Zahlen und Fakten hier bekommen haben, anders dem Thema nähern
und uns die Frage stellen: Was ist für uns berufliche Bildung? Ich habe vorhin einmal kurz mit dem Bildungsminister gesprochen und würde mir irgendwann wünschen, dass wir uns hier im Land für berufliche Bildung starkmachen und es als einen Standortfaktor sehen. Wenn wir solche schönen Prospekte für die Universitäten haben „Studieren mit Meerwert Studieren in MV“ oder Zeitungen „Studieren mit Meerwert – Kommt nach MV!“,
würde ich mir wünschen, dass wir auch das für die beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern auf die Beine gestellt bekommen, dass wir berufliche Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern als einen Meerwert für unser Land und als eine Chance für unser Land erkennen.
Nach der Diskussion, die ich bisher gehört habe, sind berufliche Schulen eine Last, sind sie Aufwand, sind sie uns zu teuer, haben wir Probleme mit ihnen. Aber keiner, nicht ein einziger hat von Ihnen darüber gesprochen, welche Chancen haben wir mit vernünftigen beruflichen Schulen in einer angemessenen Vielfalt,
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Dann hätten Sie aber einen anderen Antrag stellen müssen. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)