Und ich möchte von dieser Stelle her sagen, ich finde es außerordentlich bedauerlich, dass der Kormoran zu einem enormen Konflikt zwischen den anerkannten Naturschutzverbänden, Fisch und Vogel, geführt hat. Die Ursachen liegen meines Erachtens auch darin, dass...
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der schwarze Vogel ist ein sehr interessanter Vogel. Das erfährt man überall und er wird sehr unterschiedlich betrachtet, auch das haben wir in den heutigen Beiträgen wieder gehört. Ich will nur mal ein ganz kurzes Erlebnis zur Kenntnis geben. Ich war in einem Greifswalder Fischrestaurant. Da lagen, von den Fischern sicherlich initiiert, Unterschriftenlisten aus: „Stimmt für die Reduzierung der Kormoranbestände“ – auf einer anderen Liste war das durchgestrichen – „geschützter Vogel des Jahres, also tut etwas dagegen“.
Es gibt sehr unterschiedliche Meinungen im Land dazu und es gibt auch für jede Seite, für jede Meinung eine Argumentation. Das will ich vorausschicken.
Wenn wir bei den Fischereiverbänden unseres Landes sind, gibt es natürlich ein Hauptthema, und das ist der Kormoran, ohne Frage. Und wenn wir uns da als Parlamentarier alle wieder treffen, gibt es eine Abgeordnete, die dann immer darauf hinweist, welche parlamentarischen Initiativen sie ergriffen haben, das heißt, parlamentarische Initiative gleich Antrag und dann Schluss, um dieses Thema zu besetzen. Nun gut, wir haben, das ist heute schon gesagt worden, wieder eine Konferenz vor uns und dieses Thema ist richtig gesetzt heute, um dann wieder so eine Aussage zu treffen, aber das Ziel, glaube ich, haben alle erkannt.
Die Forderungen der FDP, insbesondere zur Überarbeitung der Kormoranlandesverordnung, sind nicht erfüllbar. Das ist auch dargestellt worden. Wir haben dieses Thema, initiiert von der FDP, im Agrarausschuss in aller Ausführlichkeit mehrmals behandelt. Da brauchen wir wirklich aufgrund auch des neuesten Erkenntnisstandes diese Fragen heute nicht in dieser Form aufzurufen. Im uns vorgegebenen rechtlichen Rahmen hat sich nichts geändert. Es gelten die Europäische Vogelschutzrichtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz, auch das ist gesagt worden. Auch der Kormoran unterliegt allen zutreffenden Artenschutzvorschriften.
Gegenwärtig dürfen gemäß Paragraf 43 Bundesnaturschutzgesetz Ausnahmen von den Schutzbestimmungen nur zugelassen werden, wenn der Bestand und die Verbreitung der betreffenden Population oder Art nicht nachteilig beeinflusst wird. Das ist eine Wahrheit und die kriegen wir auch mit so einem Antrag nicht weg. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Tötungsverbot ist dabei an den Nachweis eines erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schadens gebunden. Auch das haben wir diskutiert, wie das möglich ist und wann das möglich ist und an welcher Stelle. Der durch Kormorane verursachte Schaden in Teichwirtschaftsbetrieben und fischereiwirtschaftlich genutzten Binnengewässern gilt als nachgewiesen, wenn alternative Methoden zum Vergrämungsabschuss geprüft wurden, jedoch bisher nicht wirksam waren.
Auch da gab es in der praktischen Umsetzung ein paar Probleme, die nicht immer bei der Verordnung liegen, die liegen manchmal auch bei denen, die das ausführen wollen. Das haben wir auch zugegeben und ich denke, an
der Qualifizierung dieser Maßnahmen wird gearbeitet. Es besteht breiter Konsens, dass der Vergrämungsabschuss an diesen Gewässern erforderlich und rechtlich nicht zu beanstanden ist. Diesem Umstand wird in der Kormoranlandesverordnung M-V in Paragraf 2 Absatz 1, „Örtliche Beschränkung“, Rechnung getragen. Für die Küstengewässer ist der wissenschaftlich begründete Nachweis eines erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schadens gegenwärtig aber nicht zu erbringen. Das ist so. Es gibt Forschungsergebnisse, die Mägen untersucht haben, aber das ist alles nicht quantifizierbar.
Zur Vorreiterrolle in Sachen Kormoranmanagement auf europäischer Ebene müssen Sie uns nicht auffordern, meine Dame und meine Herren von der FDP. Da sind wir längst. Am 04.12.2008 haben sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit einer Mehrheit von 96 Prozent für ein durch die EU koordiniertes Vorgehen zur Reduzierung der Schäden von Kormoranen in der Fischwirtschaft ausgesprochen. Der Minister sagte das bereits. Nicht zuletzt ist dieser Erfolg auch auf die Initiative unseres Landes im Zusammenhang mit dem ehemaligen SPD-Europaabgeordneten Dr. Heinz Kindermann auf europäischer Ebene zurückzuführen.
Die vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V zur Stabilisierung der europäischen Gremien initiierte Konferenz „Kormorane im Spannungsfeld von Fischerei und Artenschutz“ am 4. November 2008 in Brüssel hat offenbar den notwendigen Schub ausgelöst. Meine Damen und Herren, und Herr Kuhn,
unser ehemaliger Kollege hier aus der CDU-Fraktion, jetzt Europaabgeordneter, hat uns beim Fischereitag deutlich gemacht, dass er im Ausschuss mitarbeitet und daran weiterarbeiten wird. Also werden wir da künftig etwas zu hören bekommen. Davon bin ich überzeugt,
(Minister Dr. Till Backhaus: Der soll erst mal zeigen, was er drauf hat. Bis jetzt ist noch nichts gekommen.)
Das Europäische Parlament hat mit seiner Entschließung die Kommission und die Mitgliedsländer aufgefordert zu handeln. Wir fühlen uns durch dieses Ergebnis in unserer Herangehensweise zur Lösung des Problems bestätigt. Auch die bisherigen Beratungen des Agrarausschusses haben eindeutig ergeben, dass allein regionale Maßnahmen nicht zum erwünschten Erfolg führen. Frau Schwebs hat das ganz ausführlich ausgeführt, wissenschaftlich, was da passiert.
Für den Fortgang des auf europäischer Ebene in Gang gekommenen Prozesses müssen nun die Nationalstaaten ihre Hausaufgaben machen. Für das Ziel, ein effektives europäisches Kormoranmanagement, müssen die wissenschaftlichen Grundlagen geschaffen werden. Auch da haben wir unsere Hausaufgaben gemacht, meine Herren. Ich verweise dabei auf den Kormoranbericht Mecklenburg-Vorpommern 2009 vom LUNG und die vom Agrarministerium in Auftrag gegebene Studie der Universität Rostock – auch darüber hat der Minister bereits berichtet – „Wissenschaftliches Gutachten zur quantitativen Gefährdungsanalyse und Abschätzung einer potenziellen Populationsgröße und Populationsstruktur des Kormorans in Mecklenburg-Vorpommern, angelehnt an das Konzept der Mindestgrößen von Populationen und Bewertung des ,guten Zustandes der Population‘ des Kormorans in Mecklenburg-Vorpommern mit Ableitung eines theoretischen Managementzieles“. Es ist die wissenschaftliche Grundlage für künftiges Handeln.
Frau Präsidentin! Abgeordnete des Landtages! Bürger des Landes! Werte Fischer! Wir sollen auf Geheiß der FDP begrüßen und befürworten, dass die Landesregierung den Fischern in Mecklenburg und Vorpommern weitere Unterstützung und Hilfe beim Kormoranmanagement zusichert. Weitere Hilfe?
Dieser Landesregierung, die nicht Manns genug war, das Diktat von Fangquotenkürzungen der EU-Kommission zu stoppen, bei dem unsere gesetzestreuen Fischer bestraft und polnische Fischer für ihre illegalen Fänge mit höheren Quoten belohnt wurden, dieser Landesregierung, die seit Jahren die Population der Kormorane wachsen und gedeihen lässt und die Fischer in den Ruin treibt, dieser Landesregierung auch noch huldigen?
Seit vier Jahren labern etablierte Politiker über wirksame Maßnahmen gegen die ach so bösen Kormorane, die den Fischern den Fisch wegfangen, was aber de jure kein Schaden sei, da Fisch niemandem gehöre. Aber wenn unsere Fischer den Fisch, der niemandem gehört, fischen wollen, dann sagt die EU-Kommission: Halt! Der Fisch wird nicht gefangen, weil er uns Bürokraten gehört. Wir sind die Bestimmer! Und in Schwerin? Kormoranlaberrunden auf Steuerzahlerkosten in geheimen Ausschusssitzungen und einschläfernden Plenardebatten. Passiert ist faktisch nichts. Halt! Das ist falsch. Die Kormoranbestände wachsen und wachsen, auch einmal mit kleinen Dellen natürlich. Biologen sagen, die Vogelbestände sind in einem biologischen Gleichgewicht mit den Fischbeständen – solange es genug Fangfisch gibt, wachsen die Bestände. Die Bürokraten sagen, Fischer sind in einem ökologischen Gleichgewicht mit der Natur – solange die Zahl der Fischer durch Verarmung sinkt, geht es der Natur gut. Seit vier Jahren immer dasselbe Gedöns.
Warum erlässt die EU-Kommission nicht eine völlig neuartige Kormoranrichtlinie? Überschrift: „Reduzierung der Fangquote für europäische Kormorane um 20 Prozent senken“. Vermutlich werden all die Plagegeister weiterfangen wie bisher, statt zu schnattern wie manche Landtagsabgeordnete. Oder die Bundesregierung verkündet ein neues Sparprogramm zugunsten der Fischer mit dem Titel „Fischquote für alleinerziehende Kormorane streichen“ oder „Fisch für sozial schwache Kormoranküken kürzen“. Das wäre doch mal eine innovative Maßnahme zur Entschuldung des Fischhaushaltes der Ostsee. Doch der Haifisch, der hat Zähne, und Angela Merkel sieht sie nicht.
Was aber macht Minister Dr. Till Backhaus? Die Fischer des Landes müssen ihn gelegentlich für einen Schauspieler halten,
der den Till Eulenspiegel gibt. Ständig verspricht er, ihnen zu dienen und sich für ihre Interessen einzusetzen. Aber statt den Eurokraten in Brüssel die Ohren lang zu ziehen, macht er da nur Bücklinge, die glatt von unserer Fangquote abgezogen werden.
Deshalb schlagen wir Nationaldemokraten etwas Wirksameres vor. Alle deutschen Fischer in MecklenburgVorpommern werden ab sofort zu Kormoranen erklärt. Dann sind sie vogelfrei und können so viel fischen, wie ihr Herz begehrt. Sie müssen ein T-Hemd tragen mit der Aufschrift „Ich bin ein Kormoran“.