Jetzt werden die Herrschaften von den Blockparteien natürlich gleich wieder theatralisch die Rassismuskeule schwingen, doch …
… es ist nicht nur meine persönliche Meinung und die der NPD, sondern wie bereits ausgeführt auch die des Bundesverfassungsgerichtes, über dem sicherlich auch schon die Rassismuskeule schwebt.
Herr Andrejewski! Herr Abgeordneter Andrejewski, ich muss Sie unterbrechen und mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie mit den Äußerungen, die Sie soeben getätigt haben, gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstoßen.
Herr Andrejewski, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf dafür, dass ich Sie darauf aufmerksam gemacht habe, das haben Sie nicht zu kommentieren. Ich mache Sie nochmals darauf aufmerksam, unterlassen Sie hier diskreditierende Äußerungen gegen Menschen, die hier in diesem Land leben!
Trotz des klaren und unmissverständlichen Urteils des höchsten deutschen Gerichts versuchen die chronisch therapieresistenten Gutmenschen in ihrem unbändigen Hass auf alles Deutsche alle paar Jahre aufs Neue, die Souveränität des
deutschen Volkes durch ein Wahlrecht für alle Ausländer zu untergraben, notfalls auch durch eine Änderung des Grundgesetzes selbst. Dabei übersehen sie aber, dass das Demokratieprinzip als eines der obersten Verfassungsgrundsätze selbst durch ein verfassungsänderndes Gesetz nicht angetastet werden darf. Das ergibt sich aus der sogenannten Ewigkeitsklausel des Artikels 79 Absatz 3 Grundgesetz.
Gerade aus diesem Grund warnen führende Strafrechtler eindringlich vor einer Einführung des Ausländerwahlrechts, weil es verfassungswidriges Verfassungsrecht darstellen würde.
Ich lese Ihnen jetzt einmal ein paar Zitate vor: „Das verfassungsrechtliche Prinzip der Volkssouveränität ist somit auch nicht im Wege der Verfassungsänderung durch das Prinzip der Bevölkerungssouveränität ersetzbar. … Das Staatsvolk des Art. 20 Abs. 2 GG ist nicht beliebig definierbar und nicht beliebig austauschbar. … Dass die Völker keine Erfindung der Juristen, sondern reale politische Einheiten sind, die von der Rechtsordnung vorgefunden und anerkannt werden, zeigt sich in der Geschichte immer wieder, in unseren Tagen etwa in den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien und im Kaukasus. Auch die Bundesrepublik Deutschland führt ihre Existenz auf das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes zurück“, und die Alliierten, wenn ich das mal hinzufügen darf. „Gerade die Wiedervereinigung bezieht daraus ihre Legitimität.“
Diese Aussagen stammen nicht etwa von Udo Pastörs, Josef Goebbels oder Adolf Hitler, sondern Professor Dr. Mathias Pechstein und Professor Dr. Klaus Rennert. Der eine ist Inhaber des Jean-Monnet-Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht, an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder, der andere Richter am Bundesverwaltungsgericht, beides Personen, denen ganz gewiss kein rechtsextremistisches oder verfassungsfeindliches Gedankengut unterstellt werden kann.
Selbst die eigenen Staatsrechtler bescheinigen unseren selbsternannten Gutmenschen also mit schöner Rechtmäßigkeit und Regelmäßigkeit, dass die sogenannten demokratischen Parteien die eigentlichen Verfassungsfeinde in diesem Lande sind.
Sie sind es, die in Ihrem krankhaften Hass auf alles Nationale nicht nur das deutsche Volk, sondern gleich das gesamte Prinzip der Volksherrschaft abschaffen wollen. Sie sind es, die an der Stelle einer gewachsenen Volksgemeinschaft ein Konglomerat ethnokultureller Kastraten setzen wollen oder, wie Edmund Stoiber von der demokratischen Partei CSU es einmal treffend ausdrückte, eine „durchrasste Gesellschaft“.
Die Bestrebungen von SPD, Grünen und LINKEN im Bundestag dienen nicht der Förderung des Demokratieprinzips, sondern nur dem eigenen Machterhalt. Die Altparteien wissen ganz genau, dass ihre volksfeindliche und auslandshörige Politik grandios gescheitert ist und ihnen die Wähler in Scharen davonlaufen. Deshalb versuchen sie, so schnell wie möglich das Wahlvolk auszutauschen, bevor das Volk die herrschende Klasse austauscht. Heute bekommen Ausländer das kommunale Wahlrecht, morgen bekommen sie es bei Landtags- und Bundes
tagswahlen, bis die Deutschen im eigenen Hause überhaupt nichts mehr zu melden haben. Und auf den Schulhöfen von Berlin, Hamburg oder München zum Beispiel ist das schon Realität.
Der bereits vorher erwähnte Richter am Bundesverfassungsgericht Professor Dr. Klaus Rennert hat dieses Vorhaben der herrschenden Klasse in nicht zu übertreffender Deutlichkeit zusammengefasst. Zitat: „Die vorliegenden Anträge zielen darauf, das Volk der deutschen Staatsangehörigen durch eine anders umschriebene Wählerschaft zu ersetzen. Das ist mit dem Grundgesetz unvereinbar; es ist auch im Wege der Verfassungsänderung nicht zulässig.“ Zitatende.
Sie lieben zwei Verfassungen. Haben Sie auch die DDRVerfassung heiß und innig geliebt? Vermissen Sie sie?
oder die Volksvertreter im Bundestag, die offen zugeben, das Demokratieprinzip abschaffen zu wollen? Vielleicht sollte ja der Herr Innenminister Caffier seine Neostasispitzel vom sogenannten Verfassungsschutz auch einmal auf die Mitglieder von SPD, Grünen und LINKEN im Land ansetzen, anstatt immer nur unbescholtenen nationalen Deutschen hinterherzuschnüffeln,
um deren Äußerungen wortpolizeilich überprüfen zu lassen. Denn solchen eklatanten verfassungsfeindlichen Bestrebungen, wie das Ausländerwahlrecht einführen zu wollen, gilt es frühzeitig entschieden entgegenzutreten.
Alle demokratischen Kräfte, also nur die Fensterfront in diesem Saal, sind daher aufgerufen, gegenüber des von SPD, Grünen und LINKEN betriebenen Versuchs der Abschaffung des Grundsatzes der Volksherrschaft von ihrem demokratischen und gewaltlosen Widerstandsrecht gemäß Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz Gebrauch zu machen.
Da steht: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Noch ist jede andere Abhilfe möglich, denn über die als grundsätzlich unproblematisch angesehene Frage des Kommunalwahlrechtes für EU-Ausländer hinaus wird im rechtswissenschaftlichen Schrifttum eine Erweiterung auf Nicht-EU-Ausländer weit überwiegend als verfassungswidrig angesehen. Und es ist Gott sei Dank mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht eine ent
sprechende Verfassungsänderung als gegen die Ewigkeitsgarantie des Artikels 79 Absatz 3 einzustufen ist und daher zurückgewiesen wird.
Wir von der NPD warnen die Blockparteien vor dem Versuch, trotz eines offenkundig zu erwartenden Scheiterns in dieser Angelegenheit vor dem Bundesverfassungsgericht an dem zweifelhaften Projekt der Einführung des Ausländerwahlrechts festhalten zu wollen. Nach Einschätzung von Professor Dr. Pechstein sind verfassungsändernde Gesetze am Maßstab des Artikels 79 Absatz 3 zu prüfen. In einem Rechtsgutachten lässt er wie die meisten seiner Kollegen keinen Zweifel daran, dass die in Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes anerkannte Volkssouveränität völlig unstreitig den Schutz der Ewigkeitsgarantie genießt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner sogenannten Maastrichtentscheidung unmissverständlich klargestellt, dass nur das Staatsvolk, nicht die faktische Bevölkerung, die notwendige demokratische Legitimation für die Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt zu spenden vermag.
Und nun, meine sehr verehrten Multikultifanatiker, hören Sie bitte zu! Zitat: „Das“ Staatsvolk, „von dem die Staatsgewalt in der BRD ausgeht, wird nach dem Grundgesetz von den deutschen Staatsangehörigen und den ihnen nach Art. 16 Abs. 1 gleichgestellten Personen gebildet. … Auch andere Regelungen des Grundgesetzes, die einen Bezug zum“ Staatsvolk „aufweisen, lassen keinen Zweifel daran, daß Staatsvolk das deutsche Volk ist.“ Zitatende.
Klar ausgedrückt bedeutet dies eine Modifizierung des Legitimationssubjektes. Also Ihrer Vorstellung eines multiethnischen Gebräus einer, wie Sie sich wohl vorstellen, Wählergruppe, die nur für Sie stimmt, erteilt das Bundesverfassungsgericht in nicht zu überbietender Deutlichkeit eine klare Absage. Da nach unserer Überzeugung oberstes Ziel einer jeden Staatsführung der Erhalt des Staatsvolkes zu sein hat, rufen wir hier an dieser Stelle ausdrücklich die Landesregierung auf, den aktuellen verfassungswidrigen Bestrebungen der SPD-, Grünen- und LINKEN-Bundestagsfraktion, durch eine Änderung des Grundgesetzes die landesgesetzliche Einführung des Kommunalwahlrechts für Ausländer zu ermöglichen, spätestens bei der Beschlussfassung im Bundesrat entschieden entgegenzutreten.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kennen Sie Safet Babic? Sie werden sagen, der Name klingt nicht sehr deutsch. In der Tat, dieser Mann, gegen den übrigens die Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung, Volksverhetzung und ein paar anderer unappetitlicher Delikte ermittelt, Safet Babic stammt nicht aus Deutschland. Safet Babic bezeichnet sich selbst – ich darf zitieren – „als europäischen Befreiungsnationalisten bosnischer Herkunft“. Zitatende. Dieser Faschist bosnischer Herkunft
sitzt in einer deutschen Gemeindevertretung. Dort heißt das Stadtrat. Er sitzt im Stadtrat von Trier und er sitzt dort für die NPD.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Angelika Peters, SPD: Ach, schau mal! – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Wo kommt denn der her? – Udo Pastörs, NPD: Ist nichts mit Ausländerfeindlichkeit. – Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Peter Ritter, DIE LINKE)