Dann muss aber auch das Gesetz geändert werden, Professor Methling, weil derzeit steht eben „standortnah“ im Gesetz. Das ist die Verpflichtung für die Betreiber.
Aber wenn denn dieses dazu führt, dass wir hier noch mal den Willen des Landtages zum Ausdruck bringen, ist dies die eine Seite. Ich habe aus meiner Sicht als zuständiger Minister für dieses Ressort noch mal die rechtliche Lage dargelegt. Dass wir über einige Situationen in dem Umfeld nicht unbedingt glücklich sind, das muss keiner verhehlen. Aber alle wissen auch, welche Anstrengungen in der Umgebung um Lubmin getätigt werden, um dort auf einer hoch professionellen Technologie, technologisch hohen Art und Weise auch eine hervorragende Arbeit der dort ansässigen Fachkräfte zu leisten. Auch das will ich an dieser Stelle noch mal sagen.
Das gehört ja zu dieser Einlagerungsstätte mit dazu. Und gerade das ZLN mit seinem umfangreichen Gewerbegebiet hat in den zurückliegenden Jahren eben neben der eigentlichen Entsorgung auch eine Vielfältigkeit von neuen Arbeitsplätzen, die nicht im Entferntesten was mit Radioaktivität oder mit Atomentsorgung zu tun haben. Auch das gehört dazu und das sollte dann der Fairness halber auch mit erwähnt werden. – Insofern bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Dr. Timm. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ja nun schon erwähnt worden, dass wir einen breiten politischen Konsens erzielen werden, auch in dieser Landtagssitzung, zu der Frage, was und wie mit dem Zwischenlager in Lubmin umgegangen werden soll. Jedenfalls einen breiten politischen Konsens, einen rechtlichen Konsens werden wir zwischen Land und Bund offensichtlich so schnell nicht erzielen. Das hat Herr Caffier eben noch mal vorgetragen.
Der Konsens, der politische Konsens in diesem Hause und, ich vermute mal, auch unter den Bürgern des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern besteht darin, dass nur atomare Abfälle aus Lubmin und Rheinsberg in dem Zwischenlager EWN Lubmin eingelagert werden dürfen. Dass es diesen Konsens gibt, sieht auch die Landesregierung so und wird diese Auffassung, die wir in diesem Bundesland haben, auch gegenüber der Bundesregierung vertreten. Das haben wir im Koalitionsvertrag unter Punkt 138 für diese Legislaturperiode vereinbart. Aber wir wissen eben, dass die Energiewerke Nord eine Einrichtung des Bundes sind und durch Bundesbehörden nach Bundesrecht Genehmigungen für die Einlagerung erteilt werden.
Kollege Methling als ehemaliger Umweltminister weiß hiervon noch ein Lied zu singen, nämlich davon, dass Bundesrecht leider auch durch Landesbehörden administriert werden muss. Und wenn man das versucht, mit List und mit rechtlichen Argumenten anders darzustellen, kann man leider auch unterliegen. Das ist eben bitter,
aber wir haben es eben versucht – das ist richtig gesagt worden – und haben uns auch lange im Kabinett mit diesen Dingen beschäftigt.
Deshalb ist aber gerade eine politische Willenserklärung des Landtages auch so wichtig, wie wir sie jetzt durch den Antrag der Fraktion DIE LINKE und den Änderungsantrag von den Fraktionen der CDU und SPD heute erreichen werden. Dieser breite politische Konsens, den haben wir nicht immer erzielt in den letzten Legislaturperioden. Aber gerade weil wir in diesem Jahr, also im Herbst, in den nächsten Monaten Castortransporte erwarten müssen, ist dies ein gutes Zeichen auch in Richtung Vorpommern und in Richtung der Bürger, die
In den nächsten Monaten werden wir also erneut Castortransporte nach Lubmin bekommen, meine Damen und Herren. Allerdings, das hat Herr Innenminister Caffier schon dargestellt, werden Abfälle zwischengelagert, die eben nicht aus der Herstellung von Atomstrom stammen, sondern aus Forschungsvorhaben in Jülich und Geesthacht. Das kann man vielleicht und müssen wir auch anders bewerten, als wenn es darum ginge, aus der Herstellung von Atomstrom hier in Lubmin die entsprechenden Abfälle zwischenzulagern. Dass die Menschen in Vorpommern zu Recht beunruhigt sind, wenn sie diese Castortransporte beobachten müssen, das ist verständlich. Und allein schon deswegen ist es auch wichtig, dass die Abgeordneten des Landtages sich hierzu klar positionieren.
Ein Zwischenlager, welches fortlaufend für die Lagerung der atomaren Abfälle Verlängerungen für seine Zwischenlagerung erzielt oder bekommen wird oder bekommen muss, ist letztlich kein Zwischenlager mehr, sondern, wenn man so will, ein dauerhaftes Zwischenlager.
Ob die sichere Endlagerung allerdings, meine Damen und Herren, überhaupt lösbar ist, das wird ja auch von vielen Fachleuten durchaus sehr heftig und umstritten diskutiert.
und die Problematik um Gorleben, wie kompliziert die sichere Einlagerung von atomaren Abfällen in einem Endlager bewertet wird. Aber, wie gesagt, es darf nicht sein, dass immer dann, wenn man kein Endlager hat, die Zwischenlager faktisch zu Endlagern mutieren. Und auch schon deswegen ist es wichtig, dass wir diesen Antrag in diesem Landtag so behandeln und verabschieden, wie es die Antragsteller wünschen. Ich wünsche mir eben, wie gesagt, zu allen drei Punkten einen breiten politischen Konsens. Die SPD-Fraktion wird dem Antrag mit den Änderungen zustimmen. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Bravo!)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Leonhard. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor ein paar Monaten waren Atommüllendlager sowohl auf Bundes- als
auch auf Landesebene ein großes Thema. Soweit ich mich entsinnen kann, stand Mecklenburg-Vorpommern dabei eben nicht zur Debatte. Der Antragswerdegang ist jedoch bezeichnend. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Harald Terpe leitet nach dem Aus von Gorleben als atomares Endlager als Folge der Genehmigung von Castortransporten nach Lubmin ab, dass das Zwischenlager Lubmin zum zentralen Atommüllendlager für ganz Deutschland wird. Als etwas anderen Parteienwettstreit strickt DIE LINKE da einen eigenen Antrag draus. So verstehen wir das zumindest als Fraktion.
Werte Kollegen, wollen Sie mit dem Antrag nur unbegründete Ängste schüren oder ist es Ihnen wirklich ernst, meine Damen und Herren?
Die Besorgnis, die diese Diskussion beim Bürger auslöst, ist gerade infolge der medialen Berichterstattung zu Asse II und Gorleben nachvollziehbar. Für meine Fraktion steht auch in diesem Punkt die sachliche Debatte im Vordergrund.
Seit der Kabinettsumbildung in 2006 ist der Strahlenschutz dem Innenministerium zugeordnet. Der Innenminister hat hierzu eben umfassend aus meiner Sicht ausgeführt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion ist erst seit 2006 wieder im Landtag. Daher will ich den fraktionsübergreifenden Konsens der vorhergehenden Legislaturperioden nicht weiter bewerten, den es offensichtlich gab. Ein Blick in die Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU zeigt, dass sich beide für die ausschließliche Zwischenlagerung demontierter radioaktiver Materialien aus den KKWs Lubmin und Rheinsberg einsetzen wollen.
Wenn Politik auch gestaltend wirken soll, dürfen sich Politiker nicht der Realität und den Fakten verschließen.
Alle Entscheidungen sind auf Grundlage rechtsstaatlicher Verfahren zu treffen, meine Damen und Herren.
Fakt ist, es gibt mehrere deutsche Atomkraftwerke und es gab insbesondere in der ehemaligen DDR zwei Anlagen.