Wer der Ziffer 1 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/3501 mit der soeben beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 1 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/3501 mit der soeben beschlossenen Änderung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP, Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD angenommen.
Wer der Ziffer 2 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/3501 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 2 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/3501 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD angenommen.
Wer der Ziffer 3 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/3501 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist die Ziffer 3 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/3501 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, gegen die Stimmen der Fraktion der FDP und bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD angenommen.
Meine Damen und Herren, die Fraktion der NPD hat um eine Auszeit gebeten. Ich unterbreche jetzt die Landtagssitzung bis 20.15 Uhr.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Lubmin darf nicht schleichend zum Endlager für hochradioaktiven Abfall werden, Drucksache 5/3494. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/3543 vor.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Lubmin darf nicht schleichend zum Endlager für hochradioaktiven Abfall werden – Drucksache 5/3494 –
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Griese von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Ende Mai titelte die Presse „Hochradioaktive Abfälle genehmigt“, „Transport nach Lubmin“. Das war nicht das erste Mal, das solche Schlagzeilen durch unsere regionalen Medien geisterten. Heute brandaktuell: „Castoren nach Lubmin: Heißer Herbst erwartet“. Der Unterschied ist allerdings heute, jetzt wird es ernst. Den Begriff „Atomklo“ verwende ich selbst nicht, weil es sehr leicht ist, aufgrund solch eines polemischen Kampfbegriffes das gesamte Thema als diffamierend vom Tisch zu wischen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch einige hier im Hause das tun werden. Aber es geht nicht um einen solchen Begriff. Es geht um Tatsachen und die sind ernst und haben gravierende Folgen für unser Land.
Im April und Mai des Jahres 2005 beantragten die Energiewerke Nord, Castorbehälter in Lubmin zu lagern, die Folgendes beinhalten:
1. bestrahlte Brennelemente des Forschungszentrums Karlsruhe aus der kompakten natriumgekühlten Kernkraftanlage, die noch in Frankreich lagern zurzeit
3. bestrahlte und unbestrahlte Brennstäbe des Forschungszentrums Geesthacht aus dem Betrieb des Forschungsschiffes „Otto Hahn“, die noch in Geesthacht zurzeit lagern
Im Herbst dieses Jahres und im Frühjahr 2011 werden nun die dafür erteilten Genehmigungen in die Wirklichkeit umgesetzt. Damit haben wir die längsten Castortransporte in der Bundesrepublik quer durch unser Land zu erwarten. Allein das ist uns Grund genug, an den langjährigen Konsens in diesem Hause zu erinnern und nochmals zu bekräftigen, dass wir eine solche Entwicklung nicht wünschen, nicht wollen und nie haben möchten.
Sie werden sich erinnern, meine Damen und Herren: Wir wollten nie in Lubmin Auffangstelle für hoch radioaktiven Müll aus der ganzen Bundesrepublik werden. Mehrfach haben Landesregierung und auch Parlament übereinstimmend und unabhängig von der Zusammensetzung der Regierung erklärt, dass wir Verantwortung übernehmen wollen für den Abfall in Lubmin selbst und in Rheinsberg.
Wir haben gemeinsam alle Aktivitäten der Firma EWN unterstützt, die zur Verbesserung des Know-hows beim Abbau des Atomkraftwerkes in Lubmin führten.
Wir möchten auch nochmals betonen, dass wir die Leistungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diesem Wege hoch einschätzen. Darauf haben wir immer wieder verwiesen.
Auch die sehr kontroversen Diskussionen im November 2005 – die damaligen Abgeordneten werden sich auch daran sicher erinnern – haben an diesem Konsens nichts gerüttelt. Damals ging es um die Ausdehnung der Pufferlagerung für zu konditionierende Mittel und schwach radioaktive Stoffe aus Einrichtungen Dritter von einem Jahr auf fünf Jahre vor und fünf Jahre nach der Konditionierung.
Die damaligen Koalitionsfraktionen und die Landesregierung waren dagegen, weil wir nicht zulassen wollten, dass Lubmin zu einer bundesweiten Aufarbeitungs- und Lagerstätte für atomare Abfälle wird. Diese Entscheidung ist bereits Geschichte, weil von Gerichts wegen zugelassen. Aber es hat sich leider bestätigt, was wir befürchtet haben und andere noch früher als Warnung ausgesprochen hatten. Lubmin wird zu einer zentralen Bearbeitungs- und Lagerstätte für atomaren Abfall in der Bundesrepublik, und zwar nicht nur für mittel und schwach radioaktiven Müll. Der Damm ist leider gebrochen.
Wenn im Herbst die Castoren mit hoch radioaktivem Abfall Lubmin erreichen, wird der Weg eröffnet, das Zwischenlager Lubmin schleichend und ohne Genehmigung zu einem oberirdischen quasi Endlager zu machen. Die genehmigte Laufzeit für das Zwischenlager beträgt noch 29 Jahre. Aber wahrscheinlich wird bis dahin noch kein Endlager vorhanden sein. „Dann bekommen wir eben eine neue Genehmigung“, beantwortete die Pressesprecherin der EWN die Frage nach dem „Was denn dann?“. Mit anderen Worten: Man kann dieses Spiel unzählige Male fortsetzen, ein für meine Begriffe gefährliches Spiel, ein äußerst gefährliches ungesichertes Spiel mit vielen Unbekannten.
Lubmin liegt in einer landschaftlich geschützten Gegend am Eingang zur Insel Usedom gegenüber von Rügen. Mecklenburg-Vorpommern will Gesundheitsland Nummer eins werden. Der Tourismus, insbesondere der naturnahe, wir haben gerade in dem Punkt vorhin darüber gesprochen,
Wollen wir tatsächlich unwidersprochen zulassen, dass durch unser Land Castortransporte ziehen, die von einer riesigen Armada von Sicherheitskräften geschützt werden müssen, die eine tödliche Last in unser Land bringen, von der keiner weiß, wie lange sie sicher in den Behältern aufbewahrt werden müssen, die unserem Image auch nachhaltig schaden? Ich kann mir nicht vorstellen, dass dafür jemand aus dem Saal hier die Verantwortung übernehmen will.
Alle vorherigen Landesregierungen haben auf die verschiedensten Wege gegenüber dem Bund deutlich gemacht, dass das Zwischenlager Nord lediglich Abfälle aus den ehemaligen Atomkraftwerken Lubmin und Rheinsberg aufnehmen darf. Das waren immer politische Erklärungen ohne rechtliche Bindungswirkung. Aber sie haben gewirkt.
Frau Merkel, damals noch Bundesumweltministerin, hat auf die Aufforderung, diese Auffassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern schriftlich zu respektieren, geantwortet: Sie brauchen dazu nichts aufzuschreiben, weil niemand die Absicht hege, der Auffassung des Landes zuwiderzuhandeln. Was davon zu halten war, sehen wir leider heute. An den Gründen für unsere Haltung hat sich nichts geändert. Deshalb, meine Damen und Herren, bitte ich Sie, unserem Antrag hier zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat ums Wort gebeten der Innenminister des Landes Herr Caffier. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es ist richtig, dass seit Beginn in allen Legislaturperioden ein fraktionsübergreifender Konsens des Landtages besteht, im Transportbehälterlager des ZLN lediglich Castoren mit Kernbrennstoffen aus den Kernkraftwerken Lubmin, Greifswald und Rheinsberg einzulagern. Leider ist dieser politische Wille des Landtages rechtlich nicht durchsetzbar und obliegt auch nicht der Entscheidung der Landesregierung oder dieses Parlaments.
Allen Damen und Herren müsste ja bekannt sein, dass das Bundesamt für Strahlenschutz der EWN GmbH die Genehmigung, die hier schon mal aufgeführt wurde, erteilt hat, insgesamt neun Castoren mit Kernbrennstoffen aus Forschungsvorhaben des Bundes in das Transportbehälterlager des ZLN einzulagern. Darüber ist selbstverständlich auch die Fraktion DIE LINKE informiert, da die Antragstellung dazu vonseiten der EWN im Auftrag des Bundes gestellt wurde und im Land bereits seit dem Jahr 2004 vorliegt und auch diskutiert wird.
Im Februar 2005 wurde der Beirat für Kernenergiefragen des Landes Mecklenburg-Vorpommern über den Sachverhalt informiert. Seit diesem Zeitpunkt wurden die Anträge in insgesamt acht Sitzungen des Beirates ausführlich erörtert. Es war allen klar, dass unser Land rechtlich zu dieser Frage keine Handhabe hat. Das wurde sowohl unter der Aufsicht von Professor Dr. Methling als auch durch ein Rechtsgutachten und durch die ehemaligen Bundesumweltminister Trittin und Gabriel, aber auch durch den jetzigen, Herrn Dr. Röttgen, und durch unser Haus bestätigt.
Gemäß dem zweiten Punkt des Antrages soll sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass keine Castoren aus westdeutschen Atomanlagen in Lubmin eingelagert werden. Nach Paragraf 9 Absatz 2 Satz 3 des Atomgesetzes sind die Kernkraftwerke zur standortnahen Zwischenlagerung ihrer Kernbrennstoffe verpflichtet. Eine Zwischenlagerung in Lubmin ist damit rechtlich nicht zulässig und bedürfte einer Änderung dieser Bundesgesetzregelung. Ausgenommen davon sind, wie bereits ausgeführt, nur die Kernbrennstoffe aus den Forschungseinrichtungen, die insgesamt diese neun Castoren beinhalten.
Zum Punkt 3 des Antrages möchte ich noch mal festzustellen: Nach Paragraf 9 Absatz 3 des Atomgesetzes ist der Bund für die Einrichtung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle zuständig. Die Bundesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung beschlossen, noch in dieser Legislaturperiode die Endlagerfrage zu lösen. Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Schacht Konrad und die bereits begonnene Umrüstung dieser Schachtanlage zu einem Endlager für schwach und mittel aktive Abfälle ist bereits die Entsorgung des größten Teils der radioaktiven Abfälle gesichert. Offen ist nach wie vor die Frage der Endlagerung der Kernbrennstoffe.
Die Zwischenlagerung und die Endlagerung sind nicht nur rechtlich unterschiedlichen Paragrafen des Atomgesetzes zugeordnet, auch sind die technischen Anforderungen an die Zwischenlagerung und die Endlagerung völlig unterschiedlich. So ist eben die Endlagerung nur in tiefen geologischen Formationen zulässig. Die Frage einer schleichenden Umwandlung des ZLN in ein Endlager ist allein aus dieser rechtlichen Grundlage unzulässig und gesetzlich auch nicht gegeben. Vorausgesetzt, das Gesetz würde geändert werden, ergeben sich andere Ausgangssituationen. Aber wir müssen immer auf die derzeitige Situation noch einmal aufmerksam machen, und zwar auf die derzeitig rechtliche.
Insofern habe ich aus meiner Sicht die derzeitige Situation noch mal dargestellt, in der die Genehmigung und die Durchführung auf einer anderen Ebene liegen, in der wir in der Tat – zumindest für den Herbst ist der Zeitraum bekannt – die vier Castoren erhalten und voraussichtlich im Frühjahr noch mal die restlichen fünf. Damit ist dann auch die Lagerkapazität, die genehmigte Lagerkapazität im ZLN erschöpft.
Und noch mal: Die Frage der Einlagerung ist begrenzt auf die standortnahen Kernkraftwerkstandorte. Damit ergibt sich zwangsläufig, dass eine weitere Einlagerung von Kernbrennelementen aus anderen Kernkraftwerken nicht zulässig ist. Dies ist eine Aussage, die der...