Protokoll der Sitzung vom 09.06.2010

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dankert von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Frau Borchardt, dass Sie auf Schwierigkeiten zwischen Fraktionen und Regierung hinweisen, denke ich, das kann man als Oppositionsfraktion sowieso machen. Aber ich erinnere mich an die Zeiten von Rot-Rot, da

mussten sogar Minister in ihrer Fraktion antanzen, wenn es Probleme gab – also ein durchaus normaler Prozess zwischen Regierungen und Fraktionen.

(Detlef Müller, SPD: Sehr richtig, sehr richtig. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Nee, so normal ist das nicht. Das war peinlich.)

So viel dazu.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das war sehr peinlich. Das war sogar Ihnen sehr peinlich.)

So viel dazu.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ja, ja. – Zuruf von Gino Leonhard, FDP)

So viel dazu.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Sie haben das Gesetz nicht mal im Blick gehabt. Das war für alle erledigt.)

Mit dem Gesetz soll bei Ehrverletzungen und nachbarrechtlichen Streitigkeiten der Versuch einer gütlichen Streitbeilegung vor Klageerhebungen obligatorisch bestimmt werden. Das macht es uns möglich, weil es ein Einführungsgesetz zur Zivilgesetzordnung auf Bundesebene gibt, das in vier Bereichen den Ländern freistellt, einem gerichtlichen Verfahren ein vorgerichtliches Güteverfahren Vorrang zu geben. Bei diesen Feldern handelt es sich um Zivilklagen wegen vermögensrechtlicher Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 750 Euro, wegen nachbarrechtlicher Ansprüche, bei Ansprüchen wegen Verletzung der persönlichen Ehre sowie bei Streit über Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. So weit zu diesen vier Feldern.

Die Erfahrungen anderer Bundesländer haben uns gezeigt, dass es lediglich auf zwei Feldern einen wesentlichen Vorteil gibt, nämlich auf den beiden Feldern, die wir in unserem Gesetz behandelt haben, und das sind die Ehrverletzung und das Nachbarrecht. Das Thema vermögensrechtliche Streitigkeiten umfasst unser Gesetzentwurf nicht. Das wird auf dem bisherigen normalen Wege weiterhin verfolgt werden.

Das Gesetz weist diese Aufgabe den kommunalen Schiedsstellen oder den Schiedsstellen auf Gemeindeebene zu und regelt das entsprechende Verfahren. Die Zahl der Schiedsstellen, und das ist, glaube ich, auch ein Vorteil, muss nicht erhöht werden. Wir verfügen über ein sehr gutes und flächendeckendes Netz von Schiedsstellen und haben gut arbeitende Menschen dort. Ich hoffe, dass dieser Gesetzentwurf damit zur Verbesserung der Streitkultur und zur Konfliktlösung beiträgt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Detlef Müller, SPD: Sehr gut. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Er hätte uns jetzt ja wenigstens mal loben können, dass wir zustimmen wollen. Ne, Herr Dankert?!)

Danke schön, Herr Dankert.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hinter diesem Gesetzentwurf sollen angeblich tiefe rechtspolitische Gedanken stehen. Auch soll die Streitkultur der Bevölkerung verändert werden.

Aber hinter diesen schönen Worten versteckt sich nichts anderes als das Bestreben, Einsparungen auf Kosten der Bürger vorzunehmen. Der Gesetzentwurf steht in einer Reihe mit den Plänen, die Prozesskostenhilfe für den Rechtsuchenden schwieriger zu gestalten, Gerichtsgebühren bei den Sozialgerichten einzuführen und überhaupt gerade auf dem Gebiet der Justiz die Leistungen des Staates immer weiter zurückzufahren, ohne aber gleichzeitig die Steuern zu senken, versteht sich.

Der obligatorische Streitschlichtungsversuch stellt eine Bevormundung erwachsener Menschen dar. Man unterstellt ihnen, dass sie ohne staatliche Hilfe und Lenkung zu doof seien, um ihre Nachbarschaftsstreitigkeit selber zu regeln. Man erklärt sie für unfähig, autonom und überlegt darüber zu entscheiden, ob sie nun die Gerichte anrufen sollen oder nicht. Und da die Bürger ja nun einmal nach Parteienmeinungen so kindlich und unbeherrscht sind, kommt der ach so überlegene Staat vorbei, nimmt sie an die Hand und bewahrt sie vor sich selber und all dem Unsinn, den sie anrichten könnten, wenn man sie sich selber überlässt. Das an sich ist schon eine Frechheit, aber von einem Staat, der von einer Dummheit in die nächste stolpert und ein Rettungspaket nach dem anderen knüpfen muss, nur weil er Krisen, die jedes Kind kommen sehen könnte, regelmäßig verpennt, das ist eine Zumutung.

Nachbarschaftsstreitigkeiten beruhen nicht immer auf Fehlern beider Seiten, wie schon Schiller sagte: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Und für solche Fälle, in denen ein Nachbar den anderen, der nur seine Ruhe haben will, permanent belästigt und bis an den Rand des Stalkings terrorisiert, passt dieser Gesetzentwurf überhaupt nicht. Den Opfern wird eine Verlängerung des Verfahrens aufgezwungen. Sie müssen sich an die gemeindlichen Schiedsstellen wenden und Monate um Monate warten, bis sie endlich an der Reihe sind, das ohnehin aussichtslose Verfahren beendet ist und sie sich endlich an die zuständigen Gerichte wenden können. Wer nicht zum Schiedstermin erscheint, der wird zwar nicht bestraft, aber er muss trotzdem abwarten, bis das Verfahren vorbei ist. Da kann man vom totalen Freiwilligkeitsprinzip auch nicht sprechen.

Und alles nur, weil ein ebenso arroganter wie bankrotter Staat sich gleichzeitig zu ihrem Vormund aufschwingen und sich von seinen Kernaufgaben entlasten möchte in der Hoffnung, den einen oder anderen durch das Schlichtungsverfahren doch mürbezuquatschen und an einer Klage hindern zu können. Vielleicht kann man dann ja ein paar Richterstellen einsparen. Das Geld wird ja gebraucht, um es nach Griechenland, Portugal oder sonst wo hinzuschicken, den kostbaren Euro zu stützen und den Israelis ein paar schöne neue U-Boote zu finanzieren mit Atomabschusswaffenvorrichtungen, damit sie den Iran plattmachen können. Die NPD lehnt diesen Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Leonhard von der Fraktion der FDP.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion wird sich heute zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landes-Schiedsstellengesetzes enthalten. Wir sind zwar nach wie vor der Auffassung,

dass ein Schlichtungsverfahren in bestimmten Fällen durchaus Vorteile haben kann, denn ausgehend von der Überlegung, dass es bei einem etwaigen Gerichtsurteil typischerweise Gewinner und Verlierer gibt, bietet das Schiedsverfahren die Chance, eine Streitigkeit gütlich beizulegen, doch bleiben auch nach der Anhörung für uns als FDP-Fraktion noch einige Fragen offen.

So ist nach wie vor unklar, ob durch das Gesetz nennenswerte Zusatzkosten für die Gemeinden entstehen. Im Gesetzentwurf heißt es dazu nämlich unter anderem: „Durch die Aufgabenzuweisung an die Schiedsstellen können sich zwar die Kosten der Gemeinden für die Sachaufwendungen der Schiedspersonen erhöhen. Diese Mehrausgaben werden aber durch entsprechend höhere Gebühreneinnahmen ausgeglichen.“

Ob das der konkrete Fall sein wird, ist nicht abschließend beurteilt worden. Diese häufig genannte Entlastungswirkung für die Justiz aufgrund der Durchführung von Schlichtungsverfahren kann durchaus die Folge sein. Zwingend ist das aber nicht. Gerade in den Fällen, in denen die Schlichtung erfolglos bleibt, kommt es lediglich zu einer zeitlichen Verzögerung in der Verfahrensdauer.

Meine Damen und Herren, vor übertriebener Erwartung hinsichtlich der Praxisrelevanz der beabsichtigten Gesetzesänderung ist zu warnen. So beschrieb der Präsident des Landgerichtes Rostock in seiner Stellungnahme aus unserer Sicht folgerichtig, zum einen sei die Zahl der einschlägigen Fälle zurückhaltend einzuschätzen, zum anderen sei zu beobachten, dass gerade in Fällen, die typischerweise mit persönlicher und räumlicher Nähe der Streitparteien einhergehen, nicht selten eine besondere Verhärtung der Haltung eingetreten ist.

Meine Damen und Herren, es bleibt aus diesen Gründen abzuwarten, ob die erwarteten Vorteile des obligatorischen Schlichtungsverfahrens wie im Gesetzentwurf beschrieben in der Praxis auch eintreten werden. Dass sich in den aufgeführten Rechtsbereichen rasche, kostengünstige und den beiderseitigen Interessen entsprechende einvernehmliche Konfliktlösungen ohne gerichtliche Inanspruchnahme erzielen lassen, muss sich erst noch zeigen. Aus diesen Gründen wird die FDPFraktion sich dem Gesetzentwurf enthalten. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, Herr Leonhard.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landes-Schiedsstellengesetzes auf Drucksache 5/2909. Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3520 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2

sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der NPD, zwei Stimmenthaltungen der Fraktion der FDP und einer Gegenstimme der Fraktion der FDP angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/3520 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/3520 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Staatsvertrag über die Versorgungslastenteilung bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln und zur Neuregelung der Versorgungslastenteilung bei landesinternen Dienstherrenwechseln, Drucksache 5/3272, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 5/3518.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Staatsvertrag über die Versorgungslastenteilung bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln und zur Neuregelung der Versorgungslastenteilung bei landesinternen Dienstherrenwechseln (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/3272 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 5/3518 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Staatsvertrag über die Versorgungslastenteilung bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln und zur Neuregelung der Versorgungslastenteilung bei landesinternen Dienstherrenwechseln auf Drucksache 5/3272. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3518 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP, einer Gegenstimme der

Fraktion der NPD und Enthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/3272 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/3272 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP, Stimmenthaltung der Fraktion der NPD und einer Gegenstimme der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Schiffsabfallentsorgungsgesetzes, Drucksache 5/3375, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 5/3516.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Schiffsabfallentsorgungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/3375 –