Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Schiffsabfallentsorgungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/3375 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Schiffsabfallentsorgungsgesetzes auf Drucksache 5/3375. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3516 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/3375 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/3375 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendrechtsübertragungsgesetzes, Drucksache 5/3376, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales und Gesundheit, Drucksache 5/3517.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendrechtsübertragungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/3376 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendrechtsübertragungsgesetzes auf Drucksache 5/3376. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3517 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/3376 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/3376 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung „Restaurator“, Drucksache 5/3273.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung „Restaurator“ (Restauratorgesetz – RG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/3273 –
In der 90. Sitzung des Landtages am 10. März 2010 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir wissen, Geschichte prägt unsere Identität, informiert über Vergangenes und gibt Ratschläge für Zukünftiges. Die Frage, die sich ableitet, ist: Wodurch spricht Geschichte eigentlich? Geschichte spricht zum einen durch das Erzählen, Wiedergeben von Geschichten
und zum anderen durch historische Kunst- und Kulturgüter. Und wir können mit Freude auf unzählige Kunst- und Kulturgüter in unserem Land verweisen. Andere haben wertvolle Bodenschätze, wir haben wertvolle Kunst- und Kulturgüter.
Früher oder später steht für sie alle Konservierung und Restaurierung und wo immer möglich auch Präsentation an. Die Gefahr des unwiederbringlichen Verlustes sollte uns vor Augen sein. Wir haben gerade in den vergangenen Monaten bittere Erfahrungen damit gemacht. Ich nenne nur das Palucca-Haus oder die Einbäume und aktuell beschäftigt uns die archäologische Sammlung im Bunker Wiligrad.
Ein Mitarbeiter unserer Fraktion hat mir diese Pressemitteilung heute früh gegeben, und zwar des Bildungsministers zu dem Pilzbefall in Sammlungsgegenständen in den Bunkern in Wiligrad. Das ist natürlich ein schwieriges Erbe, es ist hoch kompliziert, aber dennoch gibt diese Pressemitteilung zu denken, denn in ihr ist festgehalten, dass der Umgang mit Kunst- und Kulturgütern auch in diesem Fall streng nach den Vorgaben des Bildungsministeriums verläuft, systematisch gearbeitet wird. In der gleichen Pressemitteilung heißt es, dass nunmehr aber derzeit Gespräche laufen im Finanzministerium, um die Kosten im Zusammenhang mit der vorgesehenen Sanierung aufzubringen – also ganz systematisch und doch spontan.
Das scheint uns ein Widerspruch und hier, denke ich mal, sind einige Tretminen für den Nachfolger oder die Nachfolgerin von Ihnen, Herr Tesch, versteckt, denn da wird einiges, meinen wir, in die nächste Legislaturperiode verschoben. Sie haben ja mit Amtsantritt gesagt, Sie werden nur eine Legislaturperiode als Minister agieren wollen.
Die Alternative zu einem Vorgehen, dass man davon ausgeht, das wird sich regeln, ist, Regularien aufzustellen, wie wir systematisch Kunst- und Kulturgüter bewahren. Das Restauratorgesetz ist ein Regulativ und es verfolgt zwei Ziele: den Schutz der Kulturgüter und den Verbraucherschutz. Den Schutz der Kulturgüter brauche ich hier nicht weiter zu erklären, Verbraucherschutz in der Hinsicht, dass diejenigen, die Kunst- und Kulturgüter bewahren wollen, darauf vertrauen sollen oder können müssen, dass diejenigen, die Hand anlegen, um diese Kulturgüter zu bearbeiten, das auch fachkundig tun.
Das Gesetz, das wir in diesem Land haben, hat sich in den vergangenen mehr als zehn Jahren bewährt. Mit ihm arbeiten das Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege, die Baudienststelle im Oberkirchenrat und die Baudienststellen in den Kirchkreisen.
Wir wollen die Regelung des Restauratorgesetzes mit dem Einkommenssteuergesetz in Übereinstimmung bringen. Das halten wir für notwendig.
Und zweitens. Wir wollen bisherige Auflagen zum Hauptwohnsitz und zur Niederlassung von Restauratoren abschaffen. So können dann Restauratorinnen und Restauratoren aus ganz Europa hier tätig werden.
Das will ich ganz gern noch erwähnen, weil am 29. April dieses Jahres hat der sachsen-anhaltische Landtag sich mit dieser Thematik beschäftigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf behandelt und diesen – im Gegensatz zum Gebaren in diesem Hause – in die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Ich habe mir gestern Abend mal die Videoaufzeichnung der Debatte vom 29. April in Magdeburg angeschaut und fand mit Interesse, dass Minister Olbertz, der ja auf dem Ticket der CDU-Minister in Sachsen-Anhalt ist, sagt, es wäre gut, wenn alle Länder eine Regelung hätten. Ein Bundesgesetz hingegen lehnt er ab, aber er hat darauf hingewiesen, dass ein konstatiertes Vorgehen schon wünschenswert ist.
Und zweitens, die Abgeordnete der SPD, Frau Corinna Reinecke, lobt den Gesetzentwurf in Mecklenburg-Vorpommern und auch die Tatsache, dass ein Gesetzentwurf von uns ins Verfahren gegeben wurde, der EUkompatibel ist. Sie verweist in ihrer Rede ausdrücklich darauf, dass sie Kenntnis hätte, dass man dieses Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern sehr hoch wertschätzen würde. Da Frau Reinicke nicht in der LINKEN oder bei der LINKEN angefragt hat, muss es ja aus den Reihen der Koalitionäre einen entsprechenden Hinweis gegeben haben. Insofern geben Sie sich einen Ruck, stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich kann es noch kürzer machen als der verehrte Kollege Koplin. Wir haben in der Landtagssitzung im März ausführlich die Argumente zu diesem Gesetz vorgetragen. Aus meiner Sicht hat sich seitdem, obwohl wir uns mit allen Argumenten noch einmal gründlich in meiner Fraktion auseinandergesetzt haben, nichts Neues ergeben. Insofern kann ich heute nur wiederholen, was im März bereits gesagt wurde: Wir können diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie wissen ja, was jetzt kommt, und ich bin dieses Mal gnädig mit Ihnen, also kurz und schmerzlos: Wir behandeln hier heute wieder einmal mehr ein Verknechtungsgesetz indirekt aus der
Feder der Eurokraten aus Brüssel – Verknechtung durch Gleichschaltung, kriminelles Handeln der Landesparlamentarier aufseiten der Blockparteien,
ja, durchwinken müssen, Herr Professor Methling. Man könnte auch sagen, die Parlamente in deutschen Landen sind jene Arenen, in denen die Parlamentarier sich als Stimmvieh auf Befehl der EU-Kommissare zu betätigen haben.
Herr Abgeordneter, ich muss Sie jetzt doch noch mal unterbrechen. Für diese „kriminellen Handlungen“, die Sie hier vorgetragen haben, erteile ich Ihnen den zweiten Ordnungsruf und mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie beim dritten Ordnungsruf das Wort entzogen bekommen. Ich bitte Sie wirklich, die Würde dieses Hauses zu beachten.