Und es ist mir ein Vergnügen, Sie in Widersprüchen und Klagen zu ersäufen, denn das wird Ihnen irgendwann das Genick brechen. – Danke.
Die Fraktion der NPD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3480 eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte jetzt den Schriftführer, die Namen aufzurufen.
(Die Abgeordneten Dr. Till Backhaus, Rudolf Borchert, Reinhard Dankert, Ralf Grabow und Ute Schildt werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung.
An der Abstimmung haben insgesamt 57 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 5 Abgeordnete, mit Nein stimmten 52 Abgeordnete. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3480 abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Opferrente statt Sozialhilfe – Verbesserung des sozialrechtlichen Status für in Deutschland lebende jüdische Holocaustüberlebende aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, Drucksache 5/3503. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU, DIE LINKE und FDP auf Drucksache 5/3554 vor. Die bereits zu diesem Tagesordnungspunkt verteilten Änderungsanträge der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3545 sowie der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3546 wurden zwischenzeitlich zurückgezogen.
Antrag der Fraktionen der SPD und CDU: Opferrente statt Sozialhilfe – Verbesserung des sozialrechtlichen Status für in Deutschland lebende jüdische Holocaustüberlebende aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion – Drucksache 5/3503 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor 20 Jahren hat die Bundesrepublik Deutschland Menschen jüdischer Herkunft oder Religion
dazu eingeladen, als Akt der Wiedergutmachung in Deutschland ihren Wohnsitz zu nehmen und in dieses Land einzuwandern.
ist die Lage dieser Holocaustüberlebenden alles andere als zufriedenstellend. Es bestehen insbesondere,
(Michael Andrejewski, NPD: Wieso? Von Hartz IV kann man doch gut leben, haben Sie doch immer gesagt. – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)
Erstens geht es um den rechtlichen Status dieser Holocaustüberlebenden. Bis Ende 2004 fielen sie unter die Flüchtlingsbestimmungen des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge.
Mit dem 01.01.2005 sind die entsprechenden Bestimmungen auf das Aufenthaltsgesetz übergegangen und gelten für die bisherigen Eingewanderten fort. Für alle anderen jüdischen Zuwanderer gelten ab dem 01.01.2005,
gelten seit dem 01.01.2005 jedoch andere Bestimmungen. Aus dieser Situation ergeben sich aus unserer Sicht absurde und inakzeptable Konsequenzen.
Erstens werden jüdische Immigranten auf diese Weise ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandelt aufgrund einer Stichtagsregelung und zweitens werden hierdurch jüdische Immigranten noch immer als Flüchtlinge behandelt.
Auch ihr Rechtsstatus ist entsprechend und sie genießen dadurch einen prekäreren Aufenthaltsstatus, als es sich eigentlich gehört. Denn, meine Damen und Herren, Wiedergutmachung und Gastfreundschaft sehen anders aus.
Jüdische Immigranten sind keine Flüchtlinge, sondern Menschen, die auf unsere Einladung hin in unser Land gekommen sind. Also sollten wir sie auch entsprechend behandeln.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Halten Sie da hinten doch einfach mal die Klappe! – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Ihnen wird bis heute die Anerkennung des Status als Verfolgte des NS-Regimes verweigert. Sie verfügen nicht über einen originären Rentenanspruch, sondern beziehen Leistungen nach der Grundsicherung im Alter.