jüdischer Immigranten aus den postsowjetischen Staaten, hat am 28. November 2009 in einem Vortrag darauf aufmerksam gemacht, was damit verbunden ist:
Diese Regelung untersagt den Betroffenen erstens das Ansparen von Geld über einen festgelegten niedrigen Betrag hinaus.
Es ist im Gegensatz zur Rente keine stabile, konstante, sondern eine zeitlich auf ein Jahr beschränkte Sozialleistung, die jährlich einen Neuantrag und dessen Prüfung durch das Sozialamt erfordert.
Und im Todesfall wird das Vermögen aus Kompensationszahlungen der Claims Conference für NS-Verfolgte als gesetzlich nicht geschütztes Vermögen der Witwe oder des Witwers angesehen und vom Sozialamt angerechnet.
Herr Popov kam in seinem Vortrag deshalb zu einem sehr drastischen Urteil. Ich darf mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren: „Die Opfer des NS sind durch die Sozialhilfe auf die unterste Stufe (der) Gesellschaft gedrängt worden. Dies erniedrigt sie in ihrer Menschenwürde und stellt eine...“
(Michael Andrejewski, NPD: Das war aber großzügig. – Stefan Köster, NPD: Die anderen müssen es erleiden können. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
„Dies erniedrigt sie in ihrer Menschenwürde und stellt eine Barriere für ihre Integration in die deutsche Gesellschaft dar.“ Zitatende.
Ich möchte mich diesen harten Worten, dass hier also die Menschenwürde tangiert sei, nicht vollumfänglich anschließen. Das ist vielleicht ein zu hartes Wort. Aber wir alle, denke ich, können die Wut und das Unverständnis der Betroffenen und ihrer Vertreter gut nachvollziehen
und daher gilt aus unserer Sicht oder jedenfalls aus meiner eine andere Aussage von Herrn Popov auf alle Fälle, und die lautet – und ich zitiere wieder mit Genehmigung der Präsidentin –: „Auf Grund des biologischen Alters der Holocaustüberlebenden ist eine sofortige Lösung dieser Probleme absolut notwendig.“ Zitatende.
dass wir hier und heute eine Bundesratsinitiative mit dem ersten Schritt auf den Weg bringen, um den sozialen Status dieser Betroffenen schnellstmöglich zu korrigieren.
Es geht um einen ganz einfachen Vorgang. Jüdische Holocaustüberlebende aus den ehemaligen Sowjetrepubliken sollen zukünftig eine Rente und nicht die Grundsicherung im Alter erhalten. Wir schließen uns damit der Resolution der Jubiläumskonferenz der Bundesassoziation Deutschlands der Holocaustüberlebenden – jüdischer Immigranten aus dem ehemals sowjetischen Raum an. Es geht hier nicht um zusätzliches Geld, sondern um die Abschaffung überflüssiger und wenig gastfreundlicher Regelungen.
Ich sage ausdrücklich für die Antragsteller: Im Angesicht von Vertreibung, Diskriminierung, sozialer Ausgrenzung und Massenmord und eben dem Anspruch Deutschlands auf Wiedergutmachung verbietet sich ein solches Zahlenspiel aus moralischen Gründen.
Und zweitens: Der Hinweis wäre geradezu zynisch, denn die Tatsache, dass wir es heute nur noch mit wenigen Hundert Personen zu tun haben, liegt eben auch daran, dass Deutschland seit 20 Jahren eine entsprechende in sich schlüssige und gerechte Regelung verweigert hat beziehungsweise sich dieser Regelung nicht angenommen hat.
(Udo Pastörs, NPD: Wer war denn da in der Regierung? – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Raimund Frank Borrmann, NPD)
Professor Christoph Stölzl hat hierzu im März 2010 in der „Jüdischen Zeitung“ Folgendes ausgeführt, ich darf zitieren: „Wir wissen, dass angesichts der Katastrophe des Holocaust alle politischen, rechtlichen und materiellen Leistungen unzulänglich bleiben müssen. Wieder gut, wieder heil machen im naiven Sinn des Wortes kann man hier gar nichts. Diese Einsicht ist aber kein Entlassungsschein aus der Pflicht, das Machbare auch so gut zu machen, wie möglich.“ Zitatende.
Und dies, meine Damen und Herren, wäre ein fabelhaftes Schlusswort gewesen für die Einbringungsrede, aber es ist auch eine schöne Überleitung zu dem Änderungsantrag, der Ihnen vorliegt. Und ich bin sehr dankbar dafür, dass es uns an dieser Stelle gelungen ist, im Interesse der Sache einen interfraktionellen Änderungsantrag einzubringen, denn alle vier demokratischen Fraktionen hatten noch Veränderungsbedarf. Und ich habe die Ehre, jetzt diese Änderungen für alle vier Fraktionen kurz vorstellen zu dürfen.
SPD, CDU und LINKE haben sich dazu entschlossen, die Punkte 1 und 3 vorzuschlagen, nämlich die Formulierung „NS-Opfer-Renten“ und „Opferrente“ durch „Rente“ zu ersetzen. Es könnte zu Missverständnissen führen. Selbstverständlich ließe sich für diesen Spezialfall auch eine gesonderte Opferrente konstruieren, die nicht angerechnet wird, aber das hätte eben noch weitere gesetzliche Konsequenzen zur Folge und um da keine Missverständnisse zu schaffen, wollen wir lieber von „Rente“ und einem eigenen „Rentenanspruch“ sprechen.
Zweitens. DIE LINKE, namentlich Frau Müller, hat darauf hingewiesen, dass eine detaillierte Aufzählung der
einzelnen Holocaustüberlebendengruppen unterbleiben sollte, weil diese so nicht vollständig ist und gegebenenfalls dann wiederum Anlass zu Irritationen geben könnte. Deswegen bleiben wir bei der Formulierung der „jüdischen Holocaustüberlebenden“.
Die Koalitionäre schließen sich der Resolution der Jubiläumskonferenz der Bundesassoziation Deutschlands der Holocaustüberlebenden an und schlagen vor in Punkt 4, hinter Satz 2 einen dritten Satz einzufügen, der lauten soll: „Diese Rente soll die Leistungen der ‚Grundsicherung im Alter‘ nicht unterschreiten“, denn es geht ja nur darum, dieselben Leistungen zu gewähren, aber ohne in der Sache unsinnige, jährlich sich wiederholende Antragstellungen und Prüfungen.
Und die FDP, namentlich Herr Kreher, hat den Vorschlag unterbreitet, und das wäre dann der letzte Satz des Antrages, der Regierung freizustellen, ob sie dieses Ziel, das wir hier alle gemeinsam verfolgen, durch eine Bundesratsinitiative erreicht oder gegebenenfalls durch eine andere Maßnahme, sofern diese dann schneller zum Erfolg führt als eine Bundesratsinitiative. Der Satz lautet: „Sofern eine andere Maßnahme geeignet und aussichtsreich ist, dieses Ziel schneller zu erreichen als durch eine Bundesratsinitiative, kann auf eine Bundesratsinitiative verzichtet werden.“
(Stefan Köster, NPD: Vielleicht macht ja Frau Polzin ihre Schatzkammer auf. – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)
Meine Damen und Herren, ich habe auch schon gesagt, würde es aber gerne noch mal wiederholen: Ich bin Ihnen außerordentlich dankbar, dass es uns gelungen ist, als demokratische Fraktionen hier insgesamt ein gemeinsames Vorgehen zu finden, einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen, und dass dies auch ermöglicht, dass alle vier Fraktionen – ich nehme an, vollständig – zustimmen werden.
Das ist ein Zeichen, ein angemessenes Zeichen an die Betroffenen und auch ein deutliches politisches Zeichen an die antisemitischen und pöbelhaften Bemerkungen, die auch während dieser Einbringungsrede von der Fensterfront
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.