Protokoll der Sitzung vom 10.06.2010

Ich meine, Herr Specht hat zwar ausführlich versucht darzulegen,

(Egbert Liskow, CDU: Man kann doch nicht über ungelegte Eier sprechen, Herr Heydorn.)

dass „soll“ „noch nicht umgesetzt“ heißt, aber „soll“ heißt ja ganz klar, grundsätzlich ist das so umzusetzen. Grundsätzlich ist das so umzusetzen, nur besondere Gründe können dazu führen, dass das Elterngeld in Höhe von 150 Euro 2013 dann nicht kommt. Und ob es solche besonderen Gründe gibt, das lassen wir mal dahingestellt sein. Wenn man jetzt schon dabei ist, die Dinge abzuräumen, die man sich nicht mehr leisten kann, dann

wäre es natürlich ausgesprochen zielführend gewesen, das gleich mit abzuräumen und für Klarheit zu sorgen, dass solche Anträge wie hier von der FDP und solche Forderungen gar nicht mehr gestellt werden können.

(Egbert Liskow, CDU: Das haben Sie doch mit dem Blindengeld auch gemacht.)

Insofern finden wir schon, da wird der richtige Hinweis gegeben.

Wir hätten uns gewünscht, dass diejenigen, die in Berlin die schwarz-gelbe Koalition bilden, auch dazu imstande gewesen wären, sich hier in Mecklenburg-Vorpommern zu verständigen.

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Es ist schon interessant zu sehen, wie man sich auch hier beharkt. Ich meine, zur Wildsau ist es nicht gekommen, aber man steht schon hier und dann gibt es Dialoge zwischen denen,

(Irene Müller, DIE LINKE: Das kommt vielleicht doch nicht so ganz hin. – Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

die jetzt versuchen, in Berlin die große Einigkeit nach außen vorzuzeigen.

Also wir haben schon den Spaß mit diesem Antrag gehabt, aber unsere Rolle hier in dieser Koalition zwingt uns, das ist ausgesprochen bedauerlich, dazu, diesen Antrag dann doch abzulehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke, Herr Heydorn.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Köster von der Fraktion der NPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag von der FDP ist eine absolute Frechheit und ein Schlag ins Gesicht aller Familien. Dennoch darf dieser Antrag als Beweis dafür herhalten, wie asozial der Liberalismus ist.

Die Landesregierung soll also Initiativen im Bundesrat starten, damit der Absatz 4 in Paragraf 16 des Achten Sozialgesetzbuches gestrichen wird. Was dieser Absatz 4 beinhaltet, das verschweigen die Liberalen sowohl im Antragstext als auch in der Begründung. Die sieben Abgeordneten der FDP-Fraktion wollen also das sogenannte Betreuungsgeld, das jenen Eltern ab 2013, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung als Anerkennung für die Betreuungsleistung sicherstellen soll, ersatzlos streichen.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

So sieht also die Familienpolitik nach FDP-Manier aus.

(Michael Andrejewski, NPD: FDJ reloaded.)

Warum, meine Herren von der FDP, führen Sie nicht gleich auch die Zwangsarbeit für alle Mütter ein,

(Zuruf von Ralf Grabow, FDP)

Ihrem menschenfeindlichen Familien- und Wirtschaftspolitikverständnis folgend?

Mit Ihrem Antrag begeben Sie sich in eine Front mit den linken Weltverbesserern. Sicherlich haben Sie sich dieses von Ihren Parteigenossen aus Sachsen-Anhalt abge

guckt. Auch dort brachte die FDP-Fraktion einen Antrag zur Streichung des Paragrafen 16 Absatz 4 des Achten Sozialgesetzbuches ein. Auch dort erhielten Ihre Parteigenossen folgerichtig Unterstützung von den LINKEN.

(Zuruf von Ralf Grabow, FDP)

Die internationalistische Einheitsfront schließt sich langsam.

(Ralf Grabow, FDP: Die LINKEN lehnen ab.)

Unbestritten leisten die Erzieherinnen und Erzieher im Land in den vielen Einrichtungen eine hervorragende Arbeit. Sie sind fast ausnahmslos liebevoll zu den Kleinen. Den Erzieherinnen und Erziehern gebührt unser aller Hochachtung, müssen sie doch vielfach unter miserablen Bedingungen arbeiten, die die politisch Handelnden zu verantworten haben.

(Irene Müller, DIE LINKE: Nanu, ich denke, die Kindertagesstätten sind Teufelszeug?)

Diese gute Arbeit in den Kindertageseinrichtungen darf aber nicht dazu führen, dass die Eltern verpflichtet werden, dass sie ihre Kinder, wenn es nach Ihnen geht, vielleicht schon ab dem sechsten Lebensmonat in einer Kindertagesstätte abzugeben haben.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Gleich nach der Geburt abgeben.)

Dieser familienfeindlichen Politik,

(Ralf Grabow, FDP: Den Antrag haben Sie doch gar nicht gelesen.)

ausgeführt von den LINKEN bis hin zu den Liberalisten, setzen wir Nationalisten unseren erbitterten Widerstand entgegen. Nicht die Parteien und Möchtegernexperten haben zu entscheiden, ob und wann die Eltern ihre Kinder eine Kindertagesstätte besuchen lassen, nein, die Entscheidung liegt ganz alleine bei den Eltern.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Und jene Eltern, die sich für die Betreuung im häuslichen Umfeld entscheiden, hat der Staat mindestens ebenso zu unterstützen wie den Besuch einer Kindertagesstätte. Dies ist wahre Demokratie und Familienpolitik, die ihren Namen verdient.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt der Fraktionsvorsitzende und Abgeordnete Herr Roolf von der Fraktion der FDP.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hätte mir gewünscht, wenn die Sozialministerin auch noch anwesend wäre, aber offensichtlich hat sie einen anderen …

(Harry Glawe, CDU: Die ist anwesend!)

Wo ist sie?

(Harry Glawe, CDU: Bei den Zuschauern, Herr Kollege.)

Sorry, ich nehme alles zurück. Ich nehme alles zurück.

(Minister Dr. Till Backhaus: Immer schön vorsichtig, Herr Roolf.)

(Heinz Müller, SPD: Augen auf im Straßenverkehr! – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Ich will versuchen, es einmal zusammenzufassen.

(Zurufe von Ralf Grabow, FDP, und Raimund Frank Borrmann, NPD)

Die Ministerin hat am Eingang ihrer Rede ganz klar und sehr deutlich gesagt, das muss weg. Dieser Paragraf 16 Absatz 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch muss weg. Dieser Aussage unserer Sozialministerin gibt es nichts hinzuzufügen, das sehen wir genauso. Da sind wir uns einig.

Der zweite Punkt ist, Sie haben zu Recht – womöglich kritisch – gewürdigt, dass bei sozial Schwachen gekürzt wird. Dieses Geld, die 2 Milliarden Euro, über die wir gesprochen haben, ist nicht in die Kürzung mit reingefallen. Was liegt da näher, als sich darüber Gedanken zu machen, als Land Mecklenburg-Vorpommern, das für Bildung zuständig ist – und Kinderförderung ist eine Bildungsaufgabe –, alles dafür zu tun, dass dieses bereitgestellte Geld keiner Streichliste zum Opfer fällt, sondern für Mecklenburg-Vorpommern genutzt werden kann.