Protokoll der Sitzung vom 10.06.2010

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 97. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß fort.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, gestatten Sie mir noch einen Hinweis: Der Antrag auf Drucksache 5/3485 wurde vom Antragsteller zurückgezogen. Damit entfällt die Beratung des Tagesordnungspunktes 38. Zwischen den Fraktionen bestand Einvernehmen, den Tagesordnungspunkt 28 nach dem Tagesordnungspunkt 37 aufzurufen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/3527 vor.

Fragestunde – Drucksache 5/3527 –

Ich rufe zunächst auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und hierzu bitte ich den Abgeordneten Professor Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 1 und 2 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

Welche Folgen sieht die Landesregierung aus der vorgesehenen beziehungsweise bereits erfolgten Streichung der Beiträge von Kommunen für die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern und welche Vorstellung zur Aufrechterhaltung der Beratungsstellen in den sechs Kommunen hat die Landesregierung?

Zunächst einmal herzlichen Dank für die Frage. Ich glaube, man darf am Anfang sagen, dass die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern wirklich eine sehr gute Arbeit leistet. Wir als Haus stehen zur Neuen Verbraucherzentrale und werden in Kürze ja auch „20 Jahre Verbraucherzentrale“ feiern.

Aber konkret: Die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern wird vor allem über öffentliche Mittel finanziert, die der Bund, also die Bundesregierung, das Land Mecklenburg-Vorpommern und einige Kommunen zur Verfügung stellen. Die Beiträge der Städte und Gemeinden sowie der Landkreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern an den Zuwendungen der Neuen Verbraucherzentrale liegen seit Jahren leider – ich betone, leider –auf sehr niedrigem Niveau.

Von kommunaler Seite erwartet die Neue Verbraucherzentrale im Jahr 2010 auch wiederum finanzielle Zuwendungen von der Stadt und dem Landkreis Güstrow sowie von den Städten Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund. Die Stadt Wismar stellt im Übrigen Räume für Beratungsstellen vor Ort kostenfrei zur Verfügung und übernimmt auch die dort anfallenden Mietnebenkosten.

(Angelika Peters, SPD: Das möchte wohl sein.)

Von den im Jahr 2009 eingeplanten kommunalen Mitteln in Höhe von 36.000 Euro erhielt die Neue Verbraucherzentrale lediglich 17.400 Euro, was insofern 1,2 Prozent der Einnahmen der Neuen Verbraucherzentrale entspricht.

Problematisch war bisher außerdem, dass die Zuweisung durch die Kommunen häufig leider erst zum Ende des Jahres erfolgte. Daher besteht jedes Jahr aufs Neue die Gefahr, dass Sachkosten hieraus nicht mehr bestritten werden können. Trotz der relativ geringen finanziellen Unterstützung durch die Kommunen beziehungsweise regionale Ebene sind die Beratungsstellen nach Auffassung der Landesregierung und unseres Hauses in ihrer Existenz nicht gefährdet, wenn diese öffentlichen Mittel der Neuen Verbraucherzentrale nicht oder auch erst sehr spät zufließen. Gleichwohl wäre eine breitere Beteiligung der Kommunen und der Landkreise an der Finanzierung, wie dies in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, üblich ist, sehr wünschenswert.

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern jedenfalls hat die Notwendigkeit der Verbraucherberatung und vor allen Dingen die Verbraucheraufklärung für die Bürgerinnen und Bürger des Landes MecklenburgVorpommern seit Jahren erkannt. Die Neue Verbraucherzentrale ist somit aus unserer Sicht auch auf solide Beine gestellt.

Eine Zusatzfrage: Herr Minister, welche Perspektiven der Weiterführung der derzeit laufenden Projekte der Verbraucherzentrale sieht die Landesregierung?

Also ich hoffe natürlich auch, dass die Neue Verbraucherzentrale durch die Sparvorschläge, die wir ja noch gar nicht im Einzelnen bewerten können, durch die Bundesregierung nicht weiter in Mitleidenschaft gezogen wird. Sie wissen, dass wir eine Reihe von Projekten des Bundes mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern kofinanzieren. Wir haben für das Jahr 2011 unsere Schularbeiten gemacht und insofern gehe ich davon aus, dass unsere Projekte – ich will nur eines herausnehmen, das Ernährungsprojekt, aber auch das Energiesparprojekt – mit der Neuen Verbraucherzentrale wirklich solide weitergeführt werden können.

Daraus leitet sich eine Zusatzfrage ab: Welche neuen Projektmöglichkeiten beziehungsweise Aufgabenübertragungen an die Neue Verbraucherzentrale sieht die Landesregierung zum Beispiel auf dem Gebiet der unerlaubten Telefonwerbung?

Wie Sie ja sicherlich vernommen haben, haben wir schwerpunktmäßig mit der Neuen Verbraucherzentrale eine, das finde ich jedenfalls, sehr gute Zusammenarbeit aufgebaut. Da sind unter anderem Foren in Bearbeitung. Dazu gehört die unerlaubte Telefonwerbung, dazu gehört aber auch die Patientenberatung und dazu gehört insbesondere die Frage der Vermarktung von Produkten für die ältere Generation. Ich glaube, dass die Art, wie wir das in Mecklenburg-Vorpommern zurzeit laufen haben, in der Bevölkerung und vor allen Dingen in der Zusammenarbeit mit den Verbänden, und zwar übergreifend, eine sehr gute Lösung darstellt.

Danke.

2. Wie beurteilt die Landesregierung die zunehmende Zahl der Investitionsvorhaben für die Gefl ügelhaltung im Lande hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und insbesondere ihrer langfristigen Marktchancen?

Ich erlaube mir eine Vorbemerkung: Ich nehme die Bürgerinitiativen, die es

innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns gibt, sehr, sehr ernst. Ich habe gerade ein sehr intensives Telefonforum gehabt, wo sich sehr, sehr viele Bürgerinitiativen gemeldet haben.

Ich will an dieser Stelle auch noch mal Folgendes betonen: Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern das Ziel, eine nachhaltige und damit generationsübergreifende Landbewirtschaftung und Landwirtschaft aufzubauen. Sie muss und soll ökologisch tragfähig sein, sie muss natürlich auch den ökonomischen Möglichkeiten entsprechen und sie soll sozial verantwortlich sein. Für mich ist auch klar, dass die Landwirtschaft ressourcenschonend arbeiten muss, denn sie dient als Basis für die nachfolgenden Generationen.

Zur Sicherung all dieser Faktoren, die die Nachhaltigkeit einer Produktionsentwicklung ausmachen, gibt es zahlreiche rechtliche Bestimmungen, wie zum Beispiel das Baurecht, das Bundesimmissionsschutzrecht, das Naturschutzrecht und so weiter. Ich glaube, dass man hier heute noch einmal der Öffentlichkeit sagen kann und auch muss, dass die zuständigen Behörden die Genehmigungsverfahren nicht nur ernst nehmen, sondern dass sie gerichtsfeste Genehmigungsbescheide zu erstellen haben.

Und hier nehme ich zur Kenntnis, dass es doch auch in der Aufklärung der Bevölkerung dringend notwendig ist, mehr zu tun. Ich versuche das gerade an einem Modellprojekt auf Usedom, wo wir mit den Verbänden und mit den Bürgerinitiativen deutlich machen, dass wir erstens Aufklärung benötigen und zum anderen auch die gesetzlichen Grundlagen und damit die demokratischen Mitwirkungsrechte dokumentieren. Ich hoffe, dass wir damit auch wirklich weiterkommen.

Außerdem sehen wir in unserem Bundesland – und da bin ich direkt bei der Frage der Geflügelproduktion – die Chance, die Geflügelproduktion in Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich weiter auszubauen. Das heißt auch, wenn Sie sich anschauen, wie die Tierkonzentrationen in Deutschland und in Europa verteilt sind, dass Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor eines der Länder darstellt, die die geringste Viehbesatzdichte in Europa haben. Hinzu kommt, dass ich mich persönlich und auch dieses Hohe Haus hier sehr stark engagiert habe, dass wir endlich diese großen Käfiganlagen in Deutschland verlieren und sie untersagt werden.

Auf der anderen Seite nehmen wir natürlich auch zur Kenntnis, dass es einen Bedarf an Eigenversorgung in Deutschland gibt, den wir zurzeit nicht – ich betone, nicht – decken können, denn Deutschland versorgt sich zurzeit mit Geflügelprodukten vom Ei bis hin zum Fleisch nur zu 93,6 Prozent. Und darin sehen wir eine Möglichkeit, Wertschöpfungsketten aufzubauen und letzten Endes damit auch Beschäftigung im ländlichen Raum zu ermöglichen.

Somit ist festzustellen, dass der Bedarf durch die Produktion in Deutschland bislang nicht abgedeckt ist. Die Marktchancen für den weiteren Ausbau der Geflügelhaltung in Deutschland werden insgesamt und auch durch Experten deutschlandweit als gut betrachtet. Die Weltgeflügelproduktion, auch das werden Sie sicherlich zur Kenntnis genommen haben, nimmt weiter zu, weil die Essgewohnheiten sich umstellen und Geflügelfleisch im Übrigen ökonomisch und ökologisch eine sehr gute Grundlage für das Thema der Ausnutzung des FutterFleisch-Verhältnisses ausmacht. Für einen Ausbau der

Erzeugung steht nicht zuletzt die sehr gute Futterverwertung bei Geflügel.

Insofern will ich an dieser Stelle noch einmal abschließend Folgendes betonen: Es kann eingeschätzt werden, dass die Nachhaltigkeit dieses Wirtschaftszweiges in Mecklenburg-Vorpommern nicht in Gefahr ist, wir aber auf der anderen Seite natürlich bei der Ansiedlung von Projekten doch erhebliche Diskussionen haben, die wir einfach sachlich bewerten müssen. Auf der anderen Seite müssen wir den Behörden aber auch ein Stückchen Rückendeckung geben vor dem Hintergrund, dass solche Ansiedlungsverfahren ausdrücklich nicht im rechtsfreien Raum stattfinden, sondern dass sie durch gesetzliche Grundlagen und die Mitwirkungsrechte vor Ort gesichert werden.

Eine Zusatzfrage: Sehen Sie, Herr Minister, Eingriffsmöglichkeiten oder auch gar Notwendigkeiten, wenn sich diese Entwicklung als nicht nachhaltig erweisen sollte?

Diese Eingriffmöglichkeiten sehe ich ganz klar. Es geht einmal um die Frage der Genehmigungsverfahren, denn hier muss ja bei größeren Anlagen, ich nehme nur einmal Sauen oder auch Geflügel heraus, bei 550 Sauen muss ein Impfverfahren durchgeführt werden. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz setzt voraus, dass damit eine Umweltverträglichkeitsprüfung auf die Auswirkungen für den Menschen, den Boden, Pflanzen, Wasser und Tiere erfolgt.

Sollten diese Anträge auf Genehmigung nicht diesen Gesetzen bis hin zum Naturschutzrecht und Baurecht entsprechen, sind natürlich auch Genehmigungen zu versagen. Zum anderen, da gibt es ja eine enge Abstimmung mit dem Wirtschaftsminister, der im Übrigen für diese BImSch-Verfahren zuständig ist, und natürlich auch mit dem Raumordnungsminister, dass man auch über das Raumordnungsverfahren eingreifen kann.

Eine zweite Zusatzfrage: Welche Fördermöglichkeiten werden für die Geflügelanlagen gewährt und welche Kriterien spielen bei der Gewährung eine besondere Rolle?

Wir haben ja in unserem AFP, in dem Agrarförderprogramm, klare Festlegungen, wie und in welcher Form Anlagen gefördert werden können. Und wenn es sich um einen Landwirtschaftsbetrieb handelt, der die gute fachliche Praxis ausübt, dann sind auch solche Produktionsanlagen förderfähig. Reine Anlagen, auf industriemäßige Produktion ausgerichtete Anlagen fördern wir nicht.

Danke.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Borrmann, Fraktion der NPD, die Frage 3 zu stellen.

3. Welche Haltung nimmt beziehungsweise welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung angesichts der offenen beziehungsweise schleichenden Einführung von gentechnisch manipulierten Lebensmitteln, deren Verzehr vom deutschen Volke zu über 80 Prozent radikal abgelehnt wird?

In Mecklenburg-Vorpommern wird die Einhaltung der Kennzeichnungsverordnung und der dafür zuständigen Vorschriften zur Gen

technik seit Jahren von der Landesregierung sowie den nachgeordneten Einrichtungen kontrolliert und überwacht. Das habe ich im Übrigen ja gerade auch in dem vorgelegten Bericht des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei dargelegt. Darin können Sie erkennen, wie intensiv wir die lebensmittelrechtlichen Vorschriften in Mecklenburg-Vorpommern kontrollieren.

Zusatzfrage: Wie kommt es, dass der Anbau von Genmais erst durch Greenpeace entdeckt wurde, ohne die der Mais in den Lebensmittelhandel möglicherweise gelangt wäre oder Teile des Maises?

Wenn Sie sich jetzt auf den ganz aktuellen Vorfall berufen, dann ist diese Vermischung des Maises mit gentechnisch verändertem Mais nicht durch Greenpeace entdeckt worden, sondern durch die Verwaltung in Niedersachsen. Ich gehe davon aus, dass Niedersachsen alles unternimmt, um dieses Problem in den nächsten Stunden endgültig zu regeln und zu lösen.

Ich sage hier an dieser Stelle auch der Öffentlichkeit Folgendes: Für mich ist klar, hier ist in Mecklenburg-Vorpommern in zwei Landwirtschaftsbetrieben Saatgut aus Niedersachsen angewandt worden. Für mich in Mecklenburg-Vorpommern ist vollkommen klar, dieser Mais ist umzubrechen und schadlos zu beseitigen, und zwar sofort!

Zweite Zusatzfrage: Wann sind Sie von den Behörden in Niedersachsen informiert worden, da ja Greenpeace das erst an die Öffentlichkeit gebracht hat und nicht die Behörden?

Ich bin vor drei oder vier Tagen informiert worden. Die letzten Entscheidungen, auch die Hinweise des Saatguthändlers und der Verwaltung aus Niedersachsen, laufen noch. Sie wissen, wir haben das auch der Öffentlichkeit bekannt gegeben, dass wir am Montag Unterlagen zur Verfügung bekommen haben durch das Land Niedersachsen, aus denen hervorgeht, dass von zwei Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern in einer Größenordnung von knapp 50 Hektar von einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 1,3 Millionen Hektar in Mecklenburg-Vorpommern dieser Mais angebaut worden ist. Ich bedauere das sehr, dass man uns nicht früher aus dem Land Niedersachsen diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Borrmann, Fraktion der NPD, die Frage 4 zu stellen.

4. Wie wird die Landesregierung unter Vorsitz des Ministerpräsidenten Erwin Sellering die Arbeit des Wehrbereichskommandos I Küste an den Schulen des Landes in Form der politischen Arbeit unterstützen, insbesondere unter der Berücksichtigung des Vorstoßes des Bundesverteidigungsministers Karl Theodor zu Guttenbergs, jetzt verstärkt Soldaten in die Schulen zu schicken, um für den Afghanistaneinsatz zu werben?

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Antwort zur Frage 4 ist nicht möglich. Grund: Die Fragestellung impliziert eine Äußerung des Bundesverteidigungsministers zu Guttenberg, die es so nicht gegeben hat. Der Bundesverteidigungsminister hat Folgendes geäußert, ich zitiere: „Ich kann Schulen und öffentliche Einrichtungen nur ermuntern, ihre Türen für unsere Soldaten und die Realität zu öffnen, beispielsweise auch für kritische Debatten über Afghanistaneinsätze. Von ihnen können die Mädchen und Jungen aus erster Hand oftmals mehr über die Wirklichkeit vor Ort erfahren und darüber, was es heute bedeutet, Bundeswehrsoldat zu sein.“ Zitatende.

Zusatzfrage: Wie wird die Landesregierung auf Initiativen von Offizieren und Werbern reagieren, wenn diese an den Schulen des Landes für den Einsatz in Afghanistan werben?

Wie gesagt, ich kann nur auf meine Antwort verweisen.