aber immer nach einer rechtlichen Bewertung der entsprechenden Behörden, Bundesregierung, aber auch der Landesparlamente, und deswegen sind wir der Meinung, dass dieser Ankauf auch aus unserer Sicht rechtmäßig gewesen ist.
Mit allem anderen, was Sie hier aufführen, und dass wir die Daten, die illegal erworben werden, durch eine Veränderung in der Landesverfassung ändern wollen, können wir so nicht mitgehen. Deswegen werden wir diesen Antrag auch ablehnen. – Vielen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Fraktionsvorsitzende Herr Pastörs. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den ziemlich verklausulierten Antrag der FDP-Fraktion auf der Drucksache 5/3486 erlaube ich mir auf folgende juristisch griffige Formeln herunterzubrechen: Beweis, Verwertungsverbot für illegal beschaffte Daten-CDs. So deutlich wird die FDP in ihrer Begründung zwar nicht, doch ist trotzdem klar, dass dieser Antrag vor dem Hintergrund des vor wenigen Monaten diskutierten Ankaufs diverser illegal beschaffter Steuerdaten-CDs in mehreren Bundesländern zu sehen ist. Die Zielrichtung des FDP-Antrages ist aus rechtlicher Sicht eindeutig zu begrüßen, wenn auch die Bestra
fung von Steuerhinterziehern zweifelsohne ein hehres Ziel darstellt, dass gerade ein Rechtsstaat bei der Verbrechensbekämpfung nicht selbst zum Verbrecher wird und sich solche Daten, die Private unter Verletzung geltenden Rechts illegal erlangt haben, im Wege der Hehlerei verschafft, um sich anschließend im Strafverfahren als Beweismittel dieser Daten zu bedienen. Der Zweck heiligt eben nicht immer die Mittel.
In diesem Punkt trete ich der Auffassung der FDP bei. Es fragt sich aber, ob im Hinblick auf die bereits bestehende Rechtslage überhaupt Handlungsbedarf besteht, um die seitens der FDP-Fraktion geforderte Nutzungsuntersagung für illegal beschaffte Daten in die Praxis umzusetzen. So ist man sich in der rechtswissenschaftlichen Diskussion mittlerweile weitestgehend darüber einig, dass der von mehreren Bundesländern unlängst ernsthaft erwogene und vom Land Nordrhein-Westfalen tatsächlich ins Werk gesetzte Ankauf der von einem Unbekannten, vermutlich Bankangestellten, offerierten Steuerdaten-CD nicht nur einfach rechtswidrig, sondern sogar seinerseits strafbar war.
Selbst wer eine vom Staat durch das Ankaufgeschäft begangene vollendete Hehlerei an der fehlenden Sacheigenschaft der Steuerdaten scheitern lässt, muss jedenfalls eine Begünstigung nach Paragraf 257 Strafgesetzbuch sowie ein strafbares Verleiten zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen nach Paragraf 17, 19 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bejahen. Sowohl die Beschaffung als auch die Nutzung derart illegal gewonnener Daten durch den Staat sind also schon de lege lata verboten, weil bereits der Ankauf der Daten eine Straftat darstellt und zu einem Beweismittelverwertungsverbot führt, Frau Justizministerin. Lesen Sie das mal nach!
In der Folge könnte der seitens der FDP-Fraktion vorgeschlagenen Gesetzesänderung also allenfalls deklaratorischer Charakter zukommen.
weil sie sowohl aufseiten der staatlichen Strafverfolgungsorgane als auch aufseiten der Bürger zu einem Mehr an Rechtssicherheit führen würde.
Doch selbst bei der Einführung einer solch rein deklaratorischen Klarstellung in den Gesetzestext müsste man sich zunächst die Frage stellen, ob das Land Mecklenburg-Vorpommern hierfür überhaupt die erforderliche Gesetzgebungskompetenz besitzt, denn in der Sache geht es der FDP mit ihrem Antrag primär um die Normierung strafprozessualer Beweisverwertungsverbote,
Dies kann vom Land Mecklenburg-Vorpommern aber nicht geleistet werden, weil der Bund für das gerichtliche Verfahren gemäß Artikel 74 Nummer 1 Grundgesetz die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz besitzt und
von dieser in abschließender Weise Gebrauch gemacht hat. Eine Änderung der Landesverfassung scheint angesichts dessen der falsche Weg zu sein, zumal derart spezielle Regelungen generell nicht in die Verfassung, sondern ins einfache Gesetzesrecht gehören.
Stattdessen sollte die Landesregierung zur Einleitung einer entsprechenden Bundesratsinitiative mit dem Ziel einer Änderung der Strafprozessordnung aufgefordert werden. Das wäre der richtige Weg unserer Auffassung nach. Dies ist aus sachlichen Gründen geboten und hat mit der Landesverfassung nichts, aber auch wirklich gar nichts zu tun. Was wollen Sie denn sonst noch alles reinschreiben, Herr Roolf?
Sollte die FDP-Fraktion hier Einsicht zeigen, werden wir einem solchen Antrag zustimmen. Das hier vorgelegte Papier ist jedoch, wie ich versuchte aufzuzeigen, in der Substanz sehr mangelhaft und wird daher von uns konsequenterweise auch abgelehnt werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Roolf. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
und ich weiß nicht, inwieweit ich das jetzt hier mündlich machen kann, dass wir das Komma bitte so versetzen, wie sich das gehört. Diesen mündlichen Antrag möchte ich dann jetzt hier stellen.
Unser Antrag besteht aus zwei Bereichen, einer Entschließung und einem Prüfauftrag. Den Prüfauftrag in Richtung Landesverfassung hat die Ministerin hier abgearbeitet, das nehme ich zur Kenntnis, dass sie das so würdigt. Und wenn wir eine Änderung gleich wollten, dann hätten wir das auch geschrieben. Wir haben gesagt, sie möge prüfen, ob eine Änderung der Landesverfassung der richtige und der mögliche Weg ist.
(Udo Pastörs, NPD: Das ist ja Nonsens. Das ist doch kein Verfassungsweg. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Wir gehen zu Punkt 1, eine politische Entschließung, dass wir hier als freie Abgeordnete im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern illegal gewonnene Informationen nicht für den Staat zur Verfügung stellen wollen, damit er sie nutzt. Das ist eine Willensbekundung und es geht nicht um die Steuer-CD.
Es geht um illegal gewonnene Informationen. Und es ist genauso eine illegal erworbene Information, wenn man versucht, Hartz-IV-Empfänger zu kontrollieren, ob eine,
zwei oder drei Zahnbürsten bei denen im Bad stehen, ob eine, zwei oder drei Personen im Haushalt sind oder ob irgendein anderer, der eine Leistung empfängt, über illegal gewonnene Informationen dazu geführt werden soll, dass man diese Leistungen, diese Rahmenbedingungen, die man hat, den Betroffenen wieder wegnimmt. Es ist eine illegal erworbene Information.
Und, Frau Justizministerin, Sie sprechen vom Prüfen des Einzelfalls. Sie sagen, Sie prüfen den Einzelfall und nach dem Einzelfall entscheiden Sie, ob Sie die illegal erworbenen Informationen verwenden dürfen oder nicht.
aber mich würde einfach mal interessieren: Wie machen Sie denn das eigentlich? Ich gebe Ihnen jetzt eine CD, da steht drauf, dass – jetzt nehme ich mal beispielsweise Herrn Schnur – Herr Schnur irgendetwas Böses gemacht hat. Die gebe ich Ihnen hin und sage: Prüfen Sie doch mal, ob das unrechtmäßig erworbene Informationen sind! In dem Augenblick schauen Sie sich das an. Und wie prüfen Sie? Wo sind Ihre Standards, zu prüfen und zu sagen, das, was der böse Schnur gemacht hat, ist so böse und so illegal, dass er das nicht machen darf? Wie prüfen Sie das? Das wäre für mich eine sehr spannende Frage.
Genau da ist nämlich unser Punkt. Es geht darum, da wir die Prüfung des Einzelfalls für mich nicht erkennbar vernünftig gestalten, dass wir generell sagen, illegal erworbene, illegal gewonnene Informationen sollte der Staat nicht verwenden. Das ist eine grundsätzliche persönliche Einstellung, die jeder haben kann oder auch nicht haben kann.
Weil es um diese Grundsätzlichkeit geht, wir zu Punkt 2 eine Information bekommen haben, beantrage ich namens meiner Fraktion Einzelabstimmung über den Punkt 1 und den Punkt 2. Es steht im Punkt 1 – für die, die es auch ablehnen wollen – weder das Wort „CD“ noch das Wort „Daten“, sondern es stehen die Worte „illegal gewonnene Informationen“, und ich beantrage nicht nur die Einzelabstimmung über den Punkt, sondern auch die namentliche Einzelabstimmung, damit die Bürgerinnen und Bürger im Land draußen erkennen, ob der Abgeordnete dieses Rechtsverständnis hat oder nicht.