Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren, und empfehle im Namen der Mehrheit des Innenausschusses, die beiden Gesetzesentwürfe auf der Grundlage der Beschlussempfehlungen anzunehmen. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von 210 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag entscheidet diese Woche über die beiden wichtigsten Gesetzgebungsvorhaben der Landesregierung in dieser Legislaturperiode, heute über die Verwaltungsreform und morgen über das KiföG. Das ist die Woche der wichtigen Entscheidungen für MecklenburgVorpommern.
Meine Damen und Herren, über kein anderes politisches Thema ist in den letzten Jahren in unserem Land so kontrovers diskutiert worden wie über die Verwaltungsreform: hier im Landtag, in der Öffentlichkeit, zwischen dem Land und den Kommunen.
Viele Vertreter der Kommunen sind heute zu dieser Sitzung nach Schwerin gekommen. Ich werbe gerade auch bei Ihnen für diese Reform, meine Damen und Herren, denn diese Verwaltungsreform ist notwendig und rich
tig für unser Land. Sie ist notwendig und richtig, weil die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf haben, dass wir die Verwaltung in unserem Land so sparsam und effizient wie nur irgend möglich organisieren. Und man muss sagen, da können wir auf allen Ebenen besser werden. Sie ist notwendig und richtig, weil wir uns auf eine veränderte Bevölkerungszahl einstellen müssen.
2020 werden es 1,55 Millionen Einwohner sein und darauf müssen wir unsere Verwaltungsstrukturen ausrichten. Und schließlich ist diese Reform notwendig und richtig, weil wir nicht nur wegen der geringeren Bevölkerungszahl, sondern auch weil der Solidarpakt II ausläuft,
künftig mit deutlich weniger Geld auskommen müssen als bisher. Und da sage ich ganz klar: Es ist besser, es ist unabweislich, die knapper werdenden Mittel für Familie und Kinder, für Wirtschaft und Arbeit, für Bildung auszugeben und nicht für zu viel Bürokratie und nicht für eine zu große Verwaltung. Das ist die richtige Schwerpunktsetzung auf unserem Weg zu einer Zukunft aus eigener Kraft.
Meine Damen und Herren, mit dieser Reform schaffen wir zukunftsfähige Verwaltungsstrukturen für Mecklenburg-Vorpommern. Im Zuge der Kreisgebietsreform reduzieren wir die Zahl der Landkreise und kreisfreien Städte. Es wird künftig in Mecklenburg-Vorpommern sechs Kreise und zwei kreisfreie Städte geben.
Mit der Funktionalreform übertragen wir Aufgaben vom Land auf die Kommunen, insbesondere in den Bereichen Immissionsschutz und Abfallwirtschaft sowie beim Wasser-, Boden- und Naturschutz. Damit bauen wir Doppelzuständigkeiten ab und straffen die Verwaltung.
Das ist der Inhalt der beiden Gesetze, über die wir heute hier reden. Zur Verwaltungsmodernisierung in Mecklenburg-Vorpommern gehört aber, Herr Schwarz, noch viel mehr.
Dazu gehört die bereits erfolgte Neuordnung der Kommunalfinanzen mit Stärkung der Zentren, dazu gehört E-Government,
dazu gehört Deregulierung – mit Bürokratieabbau und Deregulierung habe ich bereits in meiner Zeit als Justizminister begonnen – und dazu gehört auch die Straffung der Landesverwaltung. Minister Dr. Backhaus hat die Landwirtschafts- und Umweltämter zusammengeführt. Das ist nach der Zusammenlegung der beiden Ministerien der zweite richtige Schritt.
Und diese Zusammenlegung erfolgt im Übrigen in einer Viererstruktur, sodass diese Aufgaben, wenn die neuen Kommunen es selbst wollen, zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls auf die kommunale Ebene übertragen werden können.
Meine Damen und Herren, es ist heute also weder der erste noch der letzte Schritt zur Modernisierung unserer Verwaltung, aber es ist der wichtigste. Es ist völlig klar, diese Reform ist von vitalem Interesse für unser Land.
Die Argumente für die Reform liegen auf dem Tisch: Wir straffen die Verwaltung. Wir stärken die Selbstverwaltung, indem wir zukunftsfähige Strukturen schaffen und Aufgaben übertragen, und wir sparen bei den Verwaltungsausgaben.
Sie wissen, dazu gibt es Gutachten. Diese Gutachten gehen von unterschiedlichen Methoden aus, aber sie kommen alle zu demselben Ergebnis: Es wird nach einer Anlaufzeit Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe geben, etwa 50 Millionen Euro pro Jahr. Auch dafür lohnt sich diese Reform.
Meine Damen und Herren, welche Argumente bringen die Gegner vor? DIE LINKE fordert eine Verschiebung der Reform, es sei noch nicht genug diskutiert worden.
Seit dieser Zeit sind zahlreiche Konzepte, Papiere und Gutachten geschrieben worden. Sie sind in der Regierung, im Landtag, zwischen Land und Kommunen, in der Öffentlichkeit sehr ausführlich diskutiert worden.
haben Landesregierung und Landtag zunächst ein Leitbild für die Reform diskutiert und verabschiedet, übrigens auch hier. Auf dieser Basis hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf erarbeitet. Wir haben Anhörungen durchgeführt. Wir haben nach Auswertung dieser Anhörungen dann das Gesetz in den Landtag eingebracht. Hier hat es wieder Anhörungen gegeben und ausführliche Beratungen in den Ausschüssen. Dabei sind immer wieder Alternativen geprüft worden
Wir haben immer gesagt, diese Reform wird kommen, aber wir sind offen für gute Vorschläge, für Verbesserungsvorschläge. Und daran haben wir uns gehalten, meine Damen und Herren.