Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Rechtsgrundlage für den vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wurde benannt. Bereits zu Beginn der letzten Wahlperiode hat der Landtag mit den Stimmen der demokratischen Fraktionen auf Antrag der FDPFraktion beschlossen, einen dritten Vizepräsidenten zu wählen, aus gutem Grund. Heute stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen solchen Antrag. Meine Fraktion wird, wie die anderen demokratischen Fraktionen, dieses Anliegen unterstützen.
Denn wir halten es grundsätzlich für richtig, dass alle demokratischen Fraktionen im Präsidium unseres Landtages vertreten sind. Das war guter parlamentarischer Brauch im Landtag Mecklenburg-Vorpommern und das soll auch so bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Aber da die NPD-Fraktion einen Personalvorschlag für genau diesen Vizepräsidentenposten vorgelegt hat, den Herr Köster jetzt wortgewaltig abgelehnt hat, gestatten Sie mir doch einige Bemerkungen zu diesem Personalvorschlag.
Offensichtlich ist auch die NPD-Fraktion, wie sie so schön formuliert, scharf auf Posten, wo sie doch sonst gegen Postengescharre ist. Wenn Sie einmal ehrlich wären, was Ihnen zugegebenermaßen schwerfällt,
Aber der NPD-Abgeordnete Müller steht zur Wahl und es versteht sich von selbst, dass die demokratischen Fraktionen einen Kandidaten einer verfassungsfeindlichen und rechtsextremistischen Fraktion nicht wählen.
Denn einen Kandidaten einer Fraktion, die, wie wir in den letzten fünf Jahren oft genug erleben mussten, mit den Mitteln des Parlaments das Parlament abschaffen will, einen solchen Kandidaten kann man nicht wählen. Einen Kandidaten einer Fraktion, die in den zurückliegenden fünf Jahren mehr als einmal bewiesen hat, dass sie demokratiegefährdend und verfassungsfeindlich ist, einen solchen Kandidaten kann man nicht wählen.
Einen Kandidaten einer Fraktion, Herr Pastörs, deren Vorsitzender wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, einen solchen Kandidaten einer solchen Fraktion kann man nicht wählen.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, einen Kandidaten, der einer der führenden Köpfe der zu Recht verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend war, einen solchen Kandidaten wird dieser Landtag niemals wählen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Gestatten Sie mir abschließend aus der heute unterzeichneten Erklärung der Vorsitzenden der demokratischen Fraktionen zu zitieren, dort heißt es: „Die demokratiefeindliche Grundhaltung der NPD ist für uns Anlass genug, alle parlamentarischen Möglichkeiten gemeinsam zu nutzen, um die Feinde unserer freiheitlich
,verfassungsfeindlichʻ nennt, kann nicht auf politischer Gleichbehandlung bestehen und diese einfordern.“ Zitatende.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3. Wer dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Damit wählt der Landtag Mecklenburg-Vorpommern für die Dauer der 6. Wahlperiode gemäß Paragraf 2 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung einen dritten Vizepräsidenten.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Wahl der Vizepräsidenten des Landtages. Hierzu liegen Ihnen Wahlvorschläge der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.
Die Fraktion der CDU schlägt auf Drucksache 6/4 zur ersten Vizepräsidentin des Landtages die Abgeordnete Beate Schlupp vor.
(Udo Pastörs, NPD: Jetzt wirds modisch. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD – Udo Pastörs, NPD: Das war ein Lob. Das war ein Lob. Da haben wir wenigstens mal was Hübsches vorne sitzen.)
Für die Wahl der zweiten Vizepräsidentin verweise ich auf die vorliegende Drucksache 6/5, mit der die Fraktion DIE LINKE vorschlägt, die Abgeordnete Regine Lück zur zweiten Vizepräsidentin zu wählen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt für die Wahl der dritten Vizepräsidentin auf Drucksache 6/6 vor, die Abgeordnete Silke Gajek zu wählen.
Die Fraktion der NPD hat ebenfalls einen Vorschlag vorgelegt für die Wahl des dritten Vizepräsidenten auf Drucksache 6/12 und schlägt vor, den Abgeordneten Tino Müller zu wählen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 unserer Landesverfassung in Verbindung mit
und in getrennten Wahlgängen abzuhalten. Nach Arti- kel 32 Absatz 1 unserer Landesverfassung in Verbindung mit Paragraf 90 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung beschließt der Landtag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Den für die Wahl der ersten Vizepräsidentin allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von den vorläufigen Schriftführern
vor Betreten der Wahlkabine am Tisch zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist der Name der Kandidatin aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie Ihren Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die vorläufigen Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.
Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl der ersten Vizepräsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern. Ich bitte nun, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.