Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat das Wort der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Herr Schlotmann.
Kollege Jaeger, Ihre Grundaussage ganz zu Beginn Ihrer Rede teile ich, die ist richtig. Die ist richtig. Die Abers kommen jetzt in den nächsten Minuten.
Meine lieben Damen und Herren, man muss, wenn man diese Diskussion führt, auch ein paar technische, rechtliche Details im Hinterkopf haben. Fakt ist der, das EEG, also das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ja im Jahre 2000 in Kraft getreten, wurde dann 2004 und 2009 novelliert und – und das ist nicht ganz unwichtig, wenn man in der Politik etwas tatsächlich konkret erreichen will – zum 1. Januar 2012, also mit Wirkung vor 34 Tagen, war die letzte Novellierung.
Planmäßig wurde diese Novellierung durchgeführt, weil die technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung der einzelnen Stromerzeugungstechnologien des EEG und damit auch die Einspeisevergütung an die Ziele dieses Gesetzes angepasst werden müssen. Das mittelfristige Ziel des EEG für den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung liegt bei 35 Prozent im Jahr 2020. Das langfristige Ziel sind 80 Prozent im Jahr 2050. Hierfür sieht das EEG seit dem 1. Januar, wie gesagt, dieses Jahres eine Einspeisevergütung für Fotovoltaikstrom zwischen 17,94 und 24,43 Cent vor. Unterschieden wird da nach Anlagengröße und ob die Anlage auf Gebäuden oder auf Freiflächen installiert wurde.
Ich sage das so detailliert, denn, Kollege Jaeger, nicht alle Abgeordneten befassen sich so intensiv gerade auch wie Sie sich mit dem Thema über Jahre hinweg, und um dann Entscheidungen zu treffen, glaube ich, gehört das einfach als Information mit dazu.
Wir haben in dem Bereich eine jährliche Degression, das heißt, die Absenkung der Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie beträgt neun Prozent. Zusätzliche Absenkungsschritte sind möglich, sobald im zurückliegenden Jahr eine neu installierte Leistung von mindestens 3.500 Megawatt überschritten worden ist.
Ich betone noch einmal, das EEG wurde planmäßig zum 01.01.2012 novelliert. Und da muss ich sagen, da kann ich kaum glauben, Sie haben es zwar angerissen, was sich auf diesem Feld in den letzten Wochen – politisch und über die Medien zum Teil ja ausgetragen – tut. Also seit 34 Tagen ist diese neue Novelle in Kraft und täglich überbieten sich die politischen Akteure bundesweit mit immer neuen Änderungsvorschlägen und Ideen, wie könnte man von der Warte her oder von der Warte her etwas verändern,
Ich glaube, es kann eigentlich niemand verwundert sein, wenn man ständig Änderungen bei der Einspeisevergütung diskutiert, und das öffentlich wahrnehmbar, dass wir beziehungsweise die Investoren in diesem Bereich sozusagen fast ständig einem Dezemberfieber unterliegen, weil jeder noch schnell versucht, die bestmögliche Vergütung zu erreichen. Das liegt dann in der Natur der Sache.
Die Papiere, die Sie vielleicht auch kennen, die wir aber täglich mittlerweile von der Bundesebene zugeschickt bekommen, Gesprächsrunden auf Bundesebene, diese Papiere kann man nicht mehr lesen. Die Position, die da aus einer Koalition uns – also diametral entgegenstehend – fast täglich präsentiert wird, damit ist kaum noch umzugehen.
Beispiel: Die Fraktionsvorsitzenden der Koalitionsfraktionen im Bundestag fordern Ende November von der Bundesregierung bis Ende Januar 2012 einen Vorschlag zur Absenkung des jährlichen Zuwachses der Fotovoltaik auf 1.000 MW pro Jahr. Bundeswirtschaftsminister Rösler antwortet darauf dann Ende Januar – also vor wenigen Tagen –, dass er einen solchen Vorschlag nicht vorlegen könne. Das ist also sozusagen noch mal ein Signal an Investoren, schnell zuzuschlagen und möglicherweise danach nichts mehr zu machen.
Wir haben alle gestern im Pressespiegel des Landtages einen interessanten Artikel lesen können aus dem „Tagesspiegel“ vom 02.02.2012. Da ist in Gänze mal aufgeführt die Situation zwischen Rösler und Röttgen. Das macht uns das Agieren an der Stelle extrem schwer. Ich will nur einen Satz aus diesem Bereich noch mal zitieren, weil die Überschrift stimmt: „Erneuerbare Energien als Feind“. Und dann kommt so ein Argument, die Subventionen sind so extrem hoch, dass sie volkswirtschaftlich nicht vertretbar seien. Das sind, auch da haben Sie die gleiche Wahrnehmung wie ich, Wirtschaftspolitiker aus der Union, die Herrn Röslers Idee der Deckelung anhängen. Es gibt dann aber auch andere, die aus einer völlig anderen Richtung kommen.
Und dann möchte ich einfach an dem Thema erneuerbare Energien auch in dem Zusammenhang noch mal deutlich machen, worüber wir hier reden. Diese Marktverzerrung, die dem EEG unterstellt wird, ich sage das mal ganz bewusst so, zu dieser angeblichen Marktverzerrung in Europa muss man wissen – und da zitiere ich mal aus dem Artikel –: „durch Subventionen für Kohle, Gas oder Erdöl (wird) jede Tonne Kohlendioxid … mit rund neun Euro bezuschusst“.
Also die Produktion jeder Tonne CO2 wird subventioniert mit 9 Euro. Das ist ein Zustand, wenn wir das Geld zur
Verfügung hätten zu dem Einsatz, sage ich jetzt mal, in der Förderung von erneuerbaren Energien, dann wären wir ein ganzes Stück weiter und dann bräuchten wir auch über solche Detaildinge nicht mehr so intensiv zu diskutieren. Ich glaube, dass hier weniger Aktionismus angesagt ist, sondern mehr Beständigkeit gefordert ist.
Eines ist für mich eine ganz zentrale Botschaft, und das wird Ihnen dann auch erklären, warum ich Ihren Antrag so nicht mittragen werde. Die zentrale Botschaft ist schlicht und einfach, und das ist auch politische Erfahrung, man kann über jedes Detail im EEG diskutieren, reden, Vorschläge unterbreiten, aber im Grundsatz darf dieses Gesetz nicht infrage gestellt werden. Und wenn die Gefechtslage, um das mal militärisch auszudrücken, so ist, wie ich sie gerade beschrieben habe, dann ist genau dieses Risiko enorm groß, enorm groß, weil ich würde heute noch keine, ich sage mal, abschließende Aussage dazu treffen: Wo geht denn die Bundesregierung bei dem Thema eigentlich hin? Geht sie weiter auf dem Weg, der ja beschlossen worden ist? Wobei – das erlaube ich mir auch zu sagen – in der Umsetzung vielleicht nicht wirklich so der Drive drin ist. Man hat eine Energiewende beschlossen, ich höre immer davon, aber so richtig im praktischen politischen Handeln sehe ich sie nicht. Das ist das Problem, mit dem wir konfrontiert werden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Landesregierung auf, ein Konzept zu entwickeln, mit dem dann die Einspeisevergütung von Fotovoltaikstrom regional gestaffelt wird. In der Begründung heißt es dazu, dass die mittlere jährliche Sonneneinstrahlung im Süden Deutschlands höher ist als im Norden. Gut, das war uns auch einigermaßen gut bekannt. Aber bei einer differenzierten Vergütung würden zukünftige Anlagenbetreiber bessergestellt als Betreiber der gleichen Anlagen im Süden, wenn man Ihrem Antrag folgen würde.
Erstens. Wie könnte ein Konzept mit regional unterschiedlichen Vergütungssätzen tatsächlich aussehen, immer im Bereich der Fotovoltaik?
Die zweite Frage, die ich mir gestellt habe: Welchen Nutzen hätte ein solches Konzept eigentlich für Mecklenburg-Vorpommern?
Und die dritte, und das ist aus meiner Sicht auch mit eine der schlachtentscheidenden Fragen: Wie hoch sind eigentlich unsere Chancen als Mecklenburg-Vorpommern für eine erfolgreiche Bundesratsinitiative zu diesem Thema?
Das ist für mich ein ganz wichtiger Faktor, denn ich mag es nicht, dass man nachher sagt, mal gut, dass wir darüber geredet haben, sondern wenn ich so eine Initiative starte, dann muss die auch erfolgreich sein, weil sonst haben wir vielleicht ein Symbol nach außen gesendet, aber davon gibt es im Rahmen der Energiewende schon – aus meiner Sicht – viel zu viele.
Zur Beantwortung der ersten Frage – ich erinnere: Wie könnte ein solches Konzept aussehen? – möchte ich die Gelegenheit auch noch mal nutzen, auf ein weiteres Ziel im EEG hinzuweisen. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien muss marktfähig werden, das heißt, die Kosten sind mittelfristig so weit zu senken, dass eine
Vergütung überflüssig wird. Bei allen Erfolgen des EEG, diese Zielvorgabe macht zunehmend Probleme, weil die EEG-Umlage mit aktuell 3,5 Prozent pro Kilowattstunde zunehmend an eine Akzeptanzgröße stößt.
Verschärfend wirkt sich auch noch die durch die Bundesregierung eingeführte zusätzliche Begünstigung der energieintensiven Industrie aus, die ab diesem Jahr greift. Schlicht und einfach, wenn man über eine bestimmte Grenze kommt, müssen die Unternehmen dieser Industrie nichts mehr bezahlen dafür im Rahmen der EEG. Bezahlen müssen das Sie, wir alle, die Bürgerinnen und Bürger müssen das letztendlich zahlen – die Verbraucher.
Neben dieser im EEG verankerten Degression zur Einspeisevergütung wurde ab diesem Jahr die Marktprämie als zusätzliches Instrument zur Marktintegration auch in das Gesetz eingebaut. Marktintegration, Netzausbau und natürlich Kontinuität beim weiteren Ausbau der Strom- erzeugung aus erneuerbaren Energien sind meines Erachtens die entscheidenden Themen, denen wir uns hier in den kommenden Jahren gerade auch hier in Mecklenburg-Vorpommern widmen müssen.
Nun zu den Fakten des vorliegenden Antrages und zu meiner Frage eins. Ja, es gibt in Deutschland eine regional unterschiedliche Sonneneinstrahlung. Aber, meine Damen und Herren, für den Stromertrag spielen jedoch auch andere Faktoren, wie zum Beispiel die Temperatur der PV-Module, Sie wissen es, eine ganz wichtige und entscheidende Rolle.
Für den, der das bis heute noch nie so wahrgenommen hat, es ist tatsächlich so, je höher die Temperatur, desto schlechter ist der Wirkungsgrad dieser Fotovoltaikanlagen. Eine kühlende Brise, wie bei uns zum Beispiel, wie sie am Küstenstandort nicht ungewöhnlich ist, kann bei ansonsten gleichen Bedingungen gut durchaus rund zehn Prozent mehr Ertrag bringen als an einem heißen süddeutschen Standort. Eine – und das ist gar nicht spaßig gemeint, das ist tatsächlich so – zugeschneite Solarzelle produziert gar keinen Strom. Es müsste also auch noch der regional unterschiedliche Schneefall miteinbezogen werden.
Die Frage muss man sich dann tatsächlich stellen und die werden andere auch stellen: Ist es also wirklich richtig, die Frage stelle ich ganz ernsthaft, jede kleinste Besonderheit im EEG regeln zu wollen? Ein wirklich gerechtes Konzept für die Fotovoltaikvergütung wäre außerordentlich kompliziert. Es könnte das EEG aus meiner Sicht noch angreifbarer machen und allein die Diskussion darüber würde Anlagenbetreiber und Investoren weiter verunsichern.
Dennoch muss man die Frage zwei ebenfalls ernst nehmen. Welchen Nutzen hätten wir als Mecklenburg-Vor- pommern von einem derartigen Konzept? Der Deutsche Wetterdienst veröffentlicht regelmäßig Daten auch zur Globalstrahlung in Deutschland. Die höchsten Werte erreichte im Jahr 2010 in der Tat Bayern, hier insbesondere das Einzugsgebiet der Donau und die Rheinebene im südwestlichen Teil von Baden-Württemberg. Die schlechtesten Einstrahlungen waren in den nördlichen Mittelgebirgen, wie im Harz, Thüringer Wald, aber auch im Sauerland, in Hamburg und in Teilen Schleswig-Holsteins.
Die östlichen und küstennahen Gebiete MecklenburgVorpommerns bewegen sich im deutschlandweiten Mittel mit 1,070 Kilowattstunde pro Quadratmeter. Alle verbleibenden Gebiete unseres Landes liegen knapp unter dem Mittelwert. Eine Vergütung für Fotovoltaik, die also die regional unterschiedliche Sonneneinstrahlung berücksichtigt, würde den Anlagen im Land ebenfalls nur einen Mittelwert bescheren.
Meine Damen und Herren, gerade die dritte Frage, die nach den Chancen im Bundesrat – ich habe es vorhin angedeutet –, sehe ich besonders kritisch. Die starken südlichen Bundesländer – und das können Sie mir glauben, das sind nicht nur die Erfahrungen im Energiesektor, sondern das kann man fast schon verallgemeinern –, es ist so, dass die westlichen und insbesondere auch südwestlichen Bundesländer sehr genau darauf achten, welche Vorteile wir bekommen sollen ihnen gegenüber.
Die starken südlichen Bundesländer einschließlich Saarland, Hessen und Sachsen würden mit Sicherheit Sturm laufen gegen eine solche Regelung. Der Rest – nach meiner politischen Einschätzung – wird bestenfalls mit dem Kopf schütteln über diese Idee aus dem Nordosten der Republik. Das heißt also, der Antrag würde uns zwingen oder die Erfüllung dieses Antrages und Auftrages würde uns zwingen, selbst, wohlwissend keinerlei Chance auf Erfolg zu haben, im Bundesrat sozusagen eine Initiative zu starten. Ich glaube, das ist politisch nicht weitblickend. Da gibt es andere Möglichkeiten, zu denen ich gleich komme.
Meine Damen und Herren, dieser Antrag berührt ja in der Tat ein Problem, das bisher weitestgehend ignoriert worden ist. Ich halte diesen vorgeschlagenen Lösungsansatz für ungeeignet. Er würde das jetzt schon extrem komplizierte EEG weiter überfrachten. Er würde dem Land keinen wirklich nennenswerten Nutzen bringen und, ich sage es noch mal, er hat nach meiner Meinung keinerlei Chance in einem Bundesratsverfahren. Daher empfehle ich auch, diesen Antrag abzulehnen, weil wir öffnen hier die Büchse der Pandora, das kommt für mich hintendran. Wir öffnen die Büchse der Pandora. Wir machen etwas, was vielleicht gut gemeint ist, da stehe ich auch dahinter, aber die Praxis wird uns zeigen, dass das nicht umsetzbar ist.
Sie selbst, Herr Jaeger, haben in Ihrer Einführung mehrfach den Begriff „das kann“ und „das könnte“. Aber genau das ist das Risiko. Und wenn man das verantwortungsvoll auf Bundesebene machen will, dann kann man nicht zu viele „kann“ und „könnte“ haben, sondern man muss vorher Mehrheiten klar haben.
Ich sage aber auch allen ganz ausdrücklich, wir dürfen uns mit dieser Situation nicht abfinden. Also was kann man und sollte man tun? Es gibt ja bereits eine Menge von interessanten Ansätzen im Land, die ich nur stichpunktartig benennen möchte: Wir haben Dachflächenbörsen, wir haben Bürgersolarparks, wir verfolgen ganz intensiv das Thema „Genossenschaftlich betriebene Energiegemeinschaften oder Energieerzeugergemeinschaften“. Und, mei- ne Damen und Herren, dieser Weg wird ein sehr steiniger sein, weil die Interessen oder die Interessenlagen auch im Land doch sehr unterschiedliche sind. Es kann uns nur
gelingen, hier wirklich voranzukommen, wenn wir bestimmte Aspekte berücksichtigen, das heißt für mich, zum einen bürgerschaftliches Engagement viel stärker nach vorn zu bringen, eine Bündelung der finanziellen Mittel, die Erfassung und Nutzung der vorhandenen Ressourcen. Das sind die ersten Grundsätze zur Stärkung des Fotovoltaikstandortes Mecklenburg-Vorpommern.
Die energiepolitische Debatte, die in meinem Haus und darüber hinaus auch in diesem Land zu führen ist und auch von mir betrieben werden wird, hat jetzt Fahrt aufgenommen, und dazu gehören eine Menge anderer Dinge. Neben dem bekannten Ausbau der erneuerbaren Energien werden wir uns weiteren Themen, wie Netzstabilität, Speichertechnologien, aber auch dem Thema Verbesserung der Energieeffizienz zuwenden müssen. Auch die Gefahren eines drohenden Klimawandels und damit Strategien gegen dessen Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern sind Schwerpunktthemen meines Hauses und dort eingeordnet.
Wir werden im ersten Halbjahr dieses Jahres einen Diskussionsprozess anstoßen, der weit über dieses Land hinausgeht. Wir werden in den nächsten Monaten vier Regionalkonferenzen durchführen, die offen sind unter Beteiligung der kommunalen Ebene. Das wird auf der Ebene der Planungsverbände stattfinden in den vier Planungsregionen. Wir werden dort in enger Abstimmung mit den Planungsverbänden die Bürgermeister einladen, also die gesamte kommunalpolitische Ebene, Wissenschaft, Vereine, Verbände, Unternehmen, Parteien und Fraktionen, weil wir der Überzeugung sind, weil ich der Überzeugung bin, dass es nur in einem solchen Prozess organisiert werden kann, bei dem die Regierung nicht allein sich hinsetzt. Ein Konzept, das wäre ja Ihre Forderung jetzt auf PV bezogen, die Regierung setzt sich ganz allein hin, macht ein tolles Papier und dann geht es raus, erblickt das Licht der Öffentlichkeit, dann wird daran rumgekrittelt, man führt ideologische Schaukämpfe – ich glaube, den Luxus können wir uns nicht leisten.
Deswegen werden wir diesen Weg gehen. Wir werden diese vier Regionalkonferenzen durchführen, wir werden auf diesem neuen Weg praktisch dann im Ergebnis eine große Veranstaltung durchführen, wo wir die Ergebnisse dieser vier Regionalkonferenzen zusammenführen. Und aus diesen Ergebnissen, die dort zusammengetragen worden sind, wird es Arbeitsgruppen geben – wahrscheinlich sechs an der Zahl –, die nicht durch ein Ministerium geleitet werden, sondern moderiert werden zu unterschiedlichen Themen, wie Bioenergie, Netzproblematik und andere Dinge. Und diese haben die Aufgabe, aus diesem breiten Prozess heraus dann einen Entwurf für ein Landesenergiekonzept vorzulegen.
Das heißt, Politik ist bereit, hier Gestaltungsmöglichkeiten zu öffnen, und zwar auch so weit zu öffnen und so transparent zu machen, dass wir eine eigene Website schalten werden, wo also jeder Bürger völlig unabhängig von dem, was er als Meinung kundtut, die Möglichkeit hat, in diesen organisierten Prozess seine Vorschläge, Anregungen, Meinungen und so weiter mit einzubringen. Weil meine Grundüberzeugung ist die, wenn wir tatsächlich die Energiewende real vollziehen wollen – und da zählt für mich das Thema Fotovoltaik dazu, das gehört mit da rein, das ist ein integraler Bestandteil –, dann können wir das nur hinbekommen, wenn wir einen möglichst breiten Konsens in dieser Gesellschaft, in diesem Land hinbekommen.
Ich bin auch dankbar und froh über jede Anregung, die gerade aus den Reihen der Parlamentarier kommt. Ich bitte Sie wirklich, lassen Sie uns diesen Antrag ablehnen, weil ich glaube, er kann unter der Vorlage laufen: gut gemeint, aber im Ergebnis daneben. Wir hätten wirklich nichts gekonnt. – Herzlichen Dank.