Zitat: „Selbstverständlich werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen und selbstverständlich werden wir alles tun, damit wir uns im Herbst 2016 nicht mehr mit derartig scheinheiligen Gesetzentwürfen beschäftigen müssen.“
Dieses Selbstverständnis, von dem er da für Sie alle vom Demokratenblock sprach, mag Ihnen in Ihrer Selbstherrlichkeit gefallen, am Ende ist es nur ein Zeugnis von erbärmlicher Arroganz und Dummheit.
Wenn Sie dann unserem Antrag Scheinheiligkeit vorwerfen, macht es das in der Tat nicht besser, sondern zeigt lediglich auf, dass Sie kein einziges Wort verstanden haben.
Die jetzige Fassung des Landespressegesetzes verhindert, dass Mitglieder des Europaparlaments, Bundestagsabgeordnete, Diplomaten und auch Landtagsab- geordnete verantwortliche Redakteure von Druckwerken sein dürfen, die von ihnen selbst herausgegeben werden,
beispielsweise über ihre Arbeit. Gewählte Volksvertreter und natürlich auch solche wie Sie, die mit dem Volk nicht allzu viel am Hut haben,
werden dann durch die Norm hinsichtlich der Möglichkeit zur Meinungsäußerung und zur Information der Öffentlichkeit in Druckform schlechtergestellt als jeder andere Bürger. Selbst sogenannte Flüchtlinge haben es dahin gehend besser.
Mit Zustimmung zu unserem Antrag wird dieser widersinnige und historisch überholte Zustand beseitigt und das Gesetz entsprechend korrigiert. Das dürften Sie ja nun verstanden haben.
Ich meine, Sie alle haben sich sicher richtig toll gefreut, als hier die Immunität von Tino Müller aufgehoben
und dann auch noch die Sitzung unterbrochen wurde, um eine umgehende Durchsuchung seines Büros zu veranlassen. Das mag ja alles schön inszeniert gewesen sein, gebracht hat es Ihnen letztlich nichts.
Dass gerade diejenigen, die sich Demokraten nennen und vorgeben, täglich das Grundgesetz zu verteidigen, dann mit Exotengesetzen, welche Grundrechte beschneiden,
gegen Oppositionelle vorgehen und diese damit kriminalisieren wollen, zeigt doch letztlich nur, wie es um diese Pseudodemokraten tatsächlich bestellt ist.
Herr Suhr polterte mit dem Wort „scheinheilig“ umher, aber das wäre noch zu mild formuliert. Dass selbst die parlamentarische Obrigkeit mit dem Gesetz in der jetzigen Fassung nicht richtig umzugehen weiß, das bewies doch das Schreiben der Landtagspräsidentin Bretschneider an die Landtagsabgeordneten. Ich zitiere erneut, wozu sie rechtsirrig, wenn nicht gar rechtswidrig aufgefordert hat, Zitat: „Nach derzeitiger Rechtslage ist zu empfehlen, dass Mandatsträger die Funktion des Impressars Dritten übertragen, die keinen Immunitätsschutz genießen. Das Impressum bestehender Angebote sollte ggf. an die Rechtslage angepasst werden. Bei der Herausgabe von Druckerzeugnissen oder Internetangeboten können beispielweise Pressesprecher im Angestelltenverhältnis oder Wahlkreismitarbeiter für die Funktion des verantwortlichen Redakteurs in Frage kommen.“ Sollten Sie dabei erwischt werden, machen Sie sich übrigens strafbar.
Also stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu oder bringen Sie wenigstens möglichst schnell ein entsprechendes Plagiat in den Geschäftsgang! – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Heinz Müller, SPD: Also richtig beeindruckt bin ich ja nicht.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer sich mit dem Thema Pressefreiheit, Landespressegesetz und so weiter beschäftigt, muss relativ weit in die Geschichte zurückgehen, um zu erkennen,
Ich habe zum Beispiel mal beim Landespressegesetz Rheinland-Pfalz geguckt. Als das erlassen wurde, wurden Gesetze außer Kraft gesetzt, und zwar das preußische Gesetz über die Presse vom 12. Mai 1851 oder das Reichsgesetz über die Presse vom 07.05.1874.
Wir müssen, wenn wir über das Thema reden, über das Thema Immunität reden und über das Thema – und jetzt, dieses Wort werde ich nie richtig aussprechen lernen – Indemnität.
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Doch, hast du richtig ausgesprochen. – Heinz Müller, SPD: Völlig korrekt.)
Also was bedeutet Immunität? Das wissen viele auch im Landtag manchmal gar nicht so richtig. Immunität bedeutet nicht, dass man, wenn man falsch parkt oder irgendeine andere Ordnungswidrigkeit, ein Verbrechen oder was weiß ich, begeht, hinterher nicht verfolgt werden kann, sondern die Immunität schützt uns als Parlament insgesamt, nicht den Einzelnen oder die Einzelne. Das ist wichtig, weil wir als Parlament die Immunität aufheben können, wenn es Ermittlungen, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen oder auch Anklagen gegen Abgeordnete aus unserem Hause gibt.
Das ist mehrfach passiert, in der Regel bei der NPD, weil die meistens gegen die Gesetze verstoßen. Ein Beispiel für die Notwendigkeit, dass wir diese Immunität dann aufheben müssen, ist für mich die Verurteilung von David Petereit wegen Volksverhetzung
am 23.02. dieses Jahres mit einer Strafe von 10.000 Euro, woraus jeder entnehmen kann, dass es keine Kleinigkeit war. Es ging um rechtsextreme CDs aus dem englischsprachigen Raum,