Sie wollten ganz bewusst nicht aufklären, weder über die Wirkung eines Volksentscheides noch über die Reform.
Es hätte eigentlich klar sein müssen, dass aufgrund der komplizierten Fragestellung beim Volksentscheid Irritationen hätten auftreten können.
Natürlich ist klar, dass die Fragestellung nicht hätte anders gewählt werden können. Es stand eben das Gesetz des Volksbegehrens zur Abstimmung. Der Landeswahlleiterin kann man also diesbezüglich keinen Vorwurf machen. Aber man hätte die Menschen informieren müssen, wie die Formulierung zu verstehen ist und dass hier das Gesetz des Volksbegehrens zur Abstimmung steht und nicht das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz.
Ich will auch nicht verschweigen, dass aus meiner Sicht die Landeszentrale für politische Bildung hätte aktiv werden müssen. Demokratie muss man täglich lernen, das war auf einer ihrer Tagungen zu hören. Niemand hat erwartet, dass die Landeszentrale für politische Bildung sich positioniert, aber das Aufklären über Wirken und Funktion eines Volksentscheides wäre wohl das Mindeste gewesen. Aber es kam nichts. Mehr als traurig, kann ich nur sagen.
Überhaupt entstand immer wieder der Eindruck, dass eine hohe Abstimmungsbeteiligung nicht gewollt war. Sieht man das im Zusammenhang mit der Aussage der Justizministerin nach dem Volksentscheid, die diejenigen, die nicht zur Abstimmung gingen, als Nein wertete, kann sich kein anderes Ergebnis ergeben. Damit betrachtet die Regierung eine geringe Abstimmungsbeteiligung als Erfolgsgarantie einer Reform. Dass man mit dieser Denke im Hinterkopf nichts unternahm, um die Abstimmungsbeteiligung zu erhöhen, war eigentlich klar.
Da klingt es dann wie ein Hohn, wenn der Innenminister zu unserem Antrag bezüglich der Reduzierung der Wahllokale sagt, ich zitiere: „Egal welche Ausführung von Wahlen wir im Land haben, ich glaube, alle Demokraten sind sich darüber einig, dass wir ein großes Interesse an einer hohen Wahlbeteiligung haben. Das ist doch vollkommen unstrittig und gilt für die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen gleichermaßen.“
Der Kollege Texter sagte in der Debatte zu unserem Antrag, die Regierung möge für eine hohe Abstimmungsbeteiligung werben, Ähnliches. Ich zitiere: „Im Übrigen bedarf es unter den demokratischen Parteien ja wohl nicht des Beschlusses, dass eine hohe Wahlbeteiligung angestrebt wird. Ich denke, das liegt in der Natur der Sache, das ist selbstverständlich.“
Nun, Herr Caffier, Herr Texter, auf der Landesseite der CDU habe ich nichts dazu lesen können. Und für Ihre Justizministerin ist es offenbar nicht selbstverständlich. Sie wertete jeden, der nicht hinging, einfach als Neinstimme und begrüßte die zu geringe Beteiligung als Zustimmung zu ihrem Gesetz. Nach Ihrer Logik wäre sie dann eine Demokratin, keine Demokratin.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Formal mag es ja richtig sein, dass bei einer Abstimmung, wo es auf Zustimmung ankommt, jede Enthaltung wie eine Ableh
nung wirkt. Aber zu unterstellen, jeder, der nicht hinging, wolle die Gerichtsstrukturreform, ist ein starkes Stück.
Wenn man sich dann die Kommentare bei Facebook durchgelesen hätte – und ich habe es getan –, dann klang es für viele so wie zu DDR-Zeiten: hundertprozentige Wahlbeteiligung. Na ja!
Es zeigt ein völlig falsches Demokratieverständnis und macht deutlich, dass sich die Regierung der Tatsache bewusst ist, dass sie diese Reform nur durch ein völlig unrealistisches Quorum retten konnte, also aussitzen.
Ob Sie, meine Damen und Herren, damit der Demokratie einen guten Dienst erwiesen haben, wage ich zu bezweifeln,
Die Justizministerin hat ja deutlich dazu aufgefordert, mit Nein zu stimmen. Auch wenn das Landesverfassungsgericht dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung diesbezüglich nicht stattgegeben hat, bin ich nach wie vor der Auffassung, dass die Regierung das Gebot der Neutralität hier verletzt hat.
Eine Empfehlung für eine Seite kann schließlich niemals neutral sein. In der eben genannten Debatte sah das auch der Kollege Heinz Müller so.
„Es ist Aufgabe der politischen Meinungsträger, das heißt, der politischen Parteien, vielleicht der Initiatoren dieser Volksinitiative, vielleicht anderer, Werbung für oder gegen irgendetwas zu machen,“
„Ganz nebenbei gesagt, wüsste ich auch gar nicht, wie die Regierung denn hier konkret werben soll.“ Zitatende.
Eine Presseerklärung, in der die Menschen aufgefordert werden, den Gesetzentwurf des Volksbegehrens abzulehnen, ist schon eine Positionierung, die Sie vorher in der Debatte abgelehnt haben.