Protokoll der Sitzung vom 24.09.2015

denn nun hat die EU-Kommission einen Notfallplan erarbeitet, der den Kritikerinnen und Kritikern dieser Überstellungspraxis recht gibt.

(Udo Pastörs, NPD: Lieber Moslem, reise weiter, reise weiter nach Berlin.)

Nach diesem Notfallplan sollen weitere 120.000 Flüchtlinge, die in Italien, Griechenland und Ungarn angekommen sind, auf die anderen Mitgliedsstaaten verteilt werden, und zwar zusätzlich zu den 40.000 Flüchtlingen, über deren Verteilung sich die EU-Staaten schon im Sommer einigen konnten. Vorgestern haben die EUInnenminister mehrheitlich zugestimmt. Diese Notfallregelung bestätigt aus unserer Sicht, dass diese Staaten mit der Aufnahme und Betreuung der bei ihnen ankommenden Flüchtlinge überfordert sind.

Wie konnte es dazu kommen? Namhafte Nichtregierungsorganisationen wie die AWO, der Paritätische Wohlfahrtsverband, der DAV, die Diakonie oder Pro Asyl sagen, das System von Dublin leidet unter mindestens zwei zentralen Strukturfehlern.

Der erste Strukturfehler besteht darin, dass das Zuständigkeitskriterium des illegalen Grenzübertritts in seiner praktischen Auswirkung die grenznahen Mitgliedsstaaten übermäßig in Anspruch nimmt. Nehmen wir das Beispiel Griechenland,

(Udo Pastörs, NPD: Die brauchen nur zuzumachen.)

dort stieg im Jahr 2014

(Michael Andrejewski, NPD: Die schicken alle weiter nach Deutschland.)

die Zahl der Grenzübertritte über das Mittelmeer im Vergleich zum Vorjahr um 280 Prozent auf 43.500 Personen an. Bis zum 21. September dieses Jahres sind nach Angaben der UNHCR fast 350.000 Flüchtlinge nach Griechenland gekommen, 70 Prozent davon waren Syrierinnen und Syrier, andere kommen aus Afghanistan und aus dem Irak.

(Udo Pastörs, NPD: Da, wo ihr die Demokratie reingebombt habt, da kommen die her. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Der Weg über die Ägäis ist eine der wichtigsten Fluchtrouten in die Union. Nach Angaben der UNHCR haben die hohen Ankunftszahlen in Griechenland zu einer ernsten Krise geführt.

Der zweite Strukturfehler des Systems von Dublin manifestiert sich in dem Defizit, dass es in der Union keine einheitlichen Standards im Verfahren bei den Aufnahmebedingungen und bei der Statusgewährung gibt.

Beide Fehler führen zu irregulären Binnenwanderungen nach der Einreise oder der Statusgewährung. Da die Asylsuchenden häufig im Einreiseland keine akzeptablen Standards vorfinden, suchen sie Mitgliedsstaaten mit besseren Standards auf. Das ist genau das, was wir derzeit erleben. Die Menschen kommen in Griechenland an, finden dort unerträgliche Zustände vor und ziehen über Mazedonien,

(Stefan Köster, NPD: Also sollten wir die Standards für diese Leute runtersetzen, dann kommen sie nicht mehr.)

Serbien, Ungarn beziehungsweise Kroatien und Slowenien nach Österreich, Deutschland und in die skandinavischen Länder weiter.

(Udo Pastörs, NPD: Da würden die auch hinkommen, wenn die Standards besser wären in Griechenland. Die wollen nach Norden, nach Deutschland, Schweden. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Das Zuständigkeitskriterium des illegalen Grenzübertritts beruht letztlich auf dem Verursacherprinzip. Derjenige Mitgliedsstaat, der seine Grenzen nicht wirksam kontrolliert, trägt die Verantwortung für die Aufnahme des Flüchtlings.

(Heiterkeit bei Michael Andrejewski, NPD: Ja, der größte Idiot.)

Dies birgt die Gefahr in sich, dass die betroffenen Grenzstaaten Maßnahmen anwenden, die darauf abzielen, den Zugang zu ihrem Territorium oder zum Asylverfahren zu verhindern. Nichts anderes können wir gerade in Gestalt der Errichtung von Grenzzäunen in Ungarn beobachten. Dieser Zaun entlang der ungarischen Grenze zu Serbien und nun auch zu Kroatien

(Udo Pastörs, NPD: Die werden den Wall gegen Deutschland aufbauen, die Ungarn. Antifaschistischer Schutzwall gegen die Deutschen.)

widerspricht dem völkerrechtlichen Prinzip der Nichtzurückschiebung. Dieses Prinzip besagt, dass Staaten Schutzsuchende nicht ohne vorheriges Asylverfahren abweisen dürfen.

(Michael Andrejewski, NPD: Das sind keine Schutzsuchenden, sondern Geldsuchende. – Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Das schließt ein, dass Schutzsuchende auch nicht in einen Transitstaat verbracht werden dürfen, in dem sie rechtlicher Unsicherheit und dadurch der Gefahr der Weiterschiebung in ihr Herkunftsland ausgesetzt werden. Eine indirekte Folge des Verursacherprinzips ist damit

die Verletzung grundlegender völkerrechtlicher Prinzipien.

Als Ausweg aus der derzeitigen Krise des europäischen Asylsystems werden verschiedene Quotenmodelle diskutiert.

(Udo Pastörs, NPD: Woran sich keiner hält.)

Diese verfolgen den Zweck, die Asylsuchenden in der Union zu verteilen, berücksichtigen aber die individuellen Interessen der Asylsuchenden ebenso wenig wie das aktuelle System. Ein wie auch immer geartetes Quotenmodell würde die unregulierte Binnenwanderung von Asylsuchenden in der Union daher nicht beenden. Es würde auch weiterhin im großflächigen Ausmaß die zwangsweise Überstellung in andere Mitgliedsstaaten zur Folge haben und damit auch die Praxis der Abschiebungshaft nicht wirksam beenden.

(Udo Pastörs, NPD: Und was wollen Sie? Dass die machen können, was sie wollen?! – Michael Andrejewski, NPD: Alle rein!)

Eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen wie die vorhin von mir benannten fordern daher die Geltung des Prinzips der freien Wahl des Zufluchtsstaates. Dieses würde die strukturellen Schwächen des geltenden und des Quotenmodells beheben. Um den Forderungen des Flüchtlingsrechts und der Menschenrechte in optimaler Weise zu genügen, müsste Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten zudem unmittelbar nach der Statusgewährung Freizügigkeit in der Union eingeräumt

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

und Statusentscheidungen der Mitgliedsstaaten im Bereich des Flüchtlingsrechts gegenseitig anerkannt werden.

(Udo Pastörs, NPD: Mit Anspruch auf Sozialhilfe, haben Sie vergessen.)

Meine Fraktion hält die Forderungen aus dem Positionspapier der benannten Nichtregierungsorganisationen – ich zitiere: „Für die freie Wahl des Zufluchtslandes in der EU. Die Interessen der Flüchtlinge achten.“ –

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD: Dann haben wir jedes Jahr zwei Millionen in Deutschland. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

für einen reellen Weg, um die Krise des Systems von Dublin zu überwinden. Wir haben sie daher zum Gegenstand unseres heutigen Antrages gemacht und ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ältestenrat ist eine Aussprache von bis zu 90 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Inneres und Sport Herr Caffier.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Liebe Frau Gajek, was Sie als Skandal betrachten oder nicht, ist mir relativ egal und auch ziemlich wurst.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Echt?!)

Für mich ist geltendes Recht entscheidend, auf das habe ich mich zu berufen. Und noch ist Dublin III geltendes Recht, das muss ich Ihnen ganz deutlich sagen.

(Udo Pastörs, NPD: Das hat die Bundeskanzlerin ausgehebelt.)

Wenn Sie das nicht verstehen können, tut es mir herzlich leid.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Trotzdem haben wir die Möglichkeit, Anträge zu stellen. – Udo Pastörs, NPD: Ihre Chefin hat das ausgehebelt! – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Es ist am 5. September, …

Ja, Sie können das alle gerne notieren. Sie können es Ihren Hilfsorganisationen erzählen.

(Udo Pastörs, NPD: Der weibliche Muezzin hat gerufen.)

… am 5. September ist es ausgehebelt worden,

(Udo Pastörs, NPD: Auch.)