Und was für uns ebenfalls feststeht, ist, dass begangene Menschenrechtsverletzungen geahndet werden müssen, egal, ob diese in Kindereinrichtungen stattgefunden haben, in Behinderteneinrichtungen oder Psychiatrien.
Deshalb ist es wirklich unverständlich, dass Menschen, die als Kinder und Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 im System der BRD und von 1949 bis 1999 auf dem Gebiet der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben, von beiden Heimerziehungsfonds, sowohl dem Heimerziehungsfonds West als auch dem Heimerziehungsfonds der DDR, ausgenommen werden. Ich denke, diese Ungleichbehandlung muss ein nochmaliger Schlag ins Gesicht für die Betroffenen sein, auch wenn Herr Barlen versucht hat, das zu rechtfertigen, oder Herr Brodkorb, ich weiß nicht mehr, wer von beiden es war.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Julian Barlen, SPD: Da sind wir einer Meinung, das haben wir auch beide gesagt.)
Das Grundanliegen des Antrags an sich hat also unsere vollste Unterstützung und nicht nur unsere. Auch auf Bundesebene wurde eine Länderarbeitsgruppe eingerichtet, das wurde hier auch schon berichtet, um einen grundsätzlichen Konsens über eine zukünftige Unterstützungsregelung zu vereinbaren. Diese Arbeitsgruppe hat sich mit Stand vom 31. August 2015 bereits darauf verständigt, dass die Geschehnisse wissenschaftlich aufgearbeitet werden und öffentliche Anerkennung des widerfahrenen Unrechts und Leids erfolgen sollen.
Da gibt es also eine Koordinierung der Länder, so, wie Sie das fordern, Frau Gajek, und damit komme ich auch schon zu der Kritik an Ihrem Antrag. Der Punkt II.1 Ihres Antrages, in dem Sie noch einmal die Landesregierung auffordern, extra beauftragen, eine wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben, ist überflüssig geworden.
Dies ist bereits Konsens auf Bundesebene. Ich glaube nicht, dass wir mehrere Studien brauchen, egal, ob auf Bundesebene, eine für Ostdeutschland oder eine für Mecklenburg-Vorpommern. Eine aussagekräftige Studie für alle Betroffenen ist aus unserer Sicht besser als mehrere. Noch so viele Studien können das Leid der Betroffenen nicht schmälern.
Ebenso geht es mit Punkt 4 des zweiten Anstrichs aus unserer Sicht daneben, da bereits die Bundesebene fraktionsübergreifend auch in diesem Sachverhalt viel weiter mit ihren Entscheidungen ist. So befürwortete der Haushaltsausschuss des Bundestages bereits im Mai 2014 eine eigenständige Regelung für den Betroffenenkreis.
In Ihrem Antrag geht es mit groben Schnitzern weiter. In Punkt 5 fordern Sie die Landesregierung auf „zu prüfen, inwieweit Beteiligte … strafrechtlich belangt werden können“. Da ist die Landesregierung der falsche Ansprechpartner. Geht es um die Änderung des Strafrechts, so ist es Bundessache, und für die strafrechtliche Verfolgung gibt es die Staatsanwaltschaft.
Einer der größten Kritikpunkte ist aber die ideologische Brille, und wir denken, damit werden Sie dem Thema nicht gerecht. Sie haben versucht, das heute durch Ihre Einbringung ein bisschen aufzuweichen, aber wenn man Ihren Antrag liest, so finden sich Verallgemeinerungen, Pauschalisierungen, und ich denke, die sind gerade bei diesem Thema unangebracht, ich würde sogar sagen, sie sind unlauter.
Sie sprechen beispielsweise davon, dass eine erhebliche Zahl ehemaliger Heimkinder, die in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien zu Zeiten der DDR untergebracht waren, großes Leid erlitten hätten. Zu Zeiten der DDR, das waren parallel auch die Zeiten der BRD. Sie stellen aber nur auf die DDR ab. Das ist unredlich.
die nicht nur zu DDR-Zeiten, sondern insgesamt zu Zeiten Deutschlands in den Jahren zwischen 1949 und 1990 Unrecht erlitten haben,
egal, wo sie wohnten, ob das auf dem Gebiet der ehemaligen DDR oder der BRD war, nicht gerecht. Es gab die von Ihnen angeprangerten Menschenrechtsverletzungen von Kindern und Jugendlichen in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien in Gesamtdeutschland, und als solche müssen sie benannt und geächtet werden, als solches muss auch der Hilfsfonds ausgerichtet werden, als ein Hilfsfonds für die Betroffenen aus dem gesamtdeutschen Gebiet. Ein Auseinanderdividieren der Betroffenen ist unangebracht. Auch hier ist die Bundesebene uns voraus, die sich für ein Hilfesystem für das gesamte Bundesgebiet ausspricht.
Im Übrigen waren wir auch hier im Landtag in der 5. Legislaturperiode bei einem ähnlichen Thema deutlich weiter. Damals hatte die FDP-Fraktion vor dem Hintergrund der
Missbrauchsfälle von Kindern und Jugendlichen in Heimen versucht, das Thema einseitig zu besetzen. Recht schnell hatten sie damals gemerkt, dass der Missbrauch von Kindern und alles, was damit zusammenhängt, ungeeignet ist, um sich parteipolitisch zu profilieren.
Alle demokratischen Fraktionen in diesem Landtag sahen damals die Wichtigkeit des Themas, deshalb zog die FDP ihren Antrag zurück und es gab einen gemeinsamen interfraktionellen Antrag von SPD, CDU, DIE LINKE und FDP. Bemerkenswert ist nicht nur, dass es diesen interfraktionellen Antrag gab – und ich hätte mir gewünscht, dass Sie diesen Weg auch bei diesem Thema versucht hätten zu gehen, einen interfraktionellen Antrag hinzubekommen –, ich möchte auch eine bedeutende Stelle aus diesem Antrag von damals vortragen, der dies deutlich macht, dass es auch ohne ideologische Verblendung geht.
So heißt es in dem Antrag von damals: „Bei dem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen handelt es sich um ein gesamt-gesellschaftliches und nicht um ein systemabhängiges Problem.“ Und das genau ist das, was ich meine. Anstatt implizit nur auf das DDR-System abzustellen, gab es die von Ihnen angesprochenen Fälle des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien nicht nur in Ostdeutschland, nein, es gab sie auch auf dem Gebiet der Bundesrepublik.
Sie sind halt nicht systemimmanent, sondern sie hängen von Strukturen ab. Auch in unserem heutigen System sind Kindeswohlgefährdungen nicht auszuschließen, wenn die Strukturen dies zulassen. Es geht mir nicht darum, auf andere zu zeigen,
Mit einem entsprechenden Änderungsantrag, der all das berücksichtigt hätte, was ich gerade gesagt habe, hätten wir wahrscheinlich den Sinn Ihres Antrages entstellt. Um der Wichtigkeit des Themas gerecht zu werden – und ich konnte ja Ähnliches auch von Herrn Barlen vernehmen –, beantrage ich eine Überweisung des Antrages in den Sozialausschuss, um dort die Einwände zu berücksichtigen beziehungsweise so, wie wir es in der 5. Legislaturperiode bereits hinbekommen haben, eine gemeinsame Erklärung, interfraktionell, zu erreichen.
Außerdem sollte die Landesregierung bereits vor der nächsten Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November 2015 im Sozialausschuss darstellen, welche Position sie bei der finanziellen Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Hinblick auf das Finanzierungssystem für das einheitliche Hilfesystem vertritt. Das wurde heute weder von Herrn Brodkorb noch von Herrn Barlen dargestellt.
Insofern ist die Forderung, die Sie aufgemacht haben, Frau Gajek, berechtigt. Wie den Protokollen der Länder
arbeitsgruppe zu entnehmen ist, hat sich bisher das Land Mecklenburg-Vorpommern dazu nicht positioniert. Von daher beantragen wir die Überweisung des Antrages in den Sozialausschuss. Wird dies abschlägig entschieden, werden wir uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten und werden das Thema im Sozialausschuss aufsetzen lassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst mal bin ich entsetzt, dass man jetzt versucht, hier die alten Bundesländer gegen die neuen auszuspielen.
Ich möchte noch mal richtigstellen, wie es damals mit dem Heimfonds gewesen ist: Der Heimfonds für ostdeutsche Kinder ist gekommen, weil der Bürgerbeauftragte dieses Landes darauf aufmerksam gemacht hat. Dann hat die Sozialministerin, damals Frau Schwesig, dieses in den Bund reingetragen, weil die Fälle sich – damals war ich Bürgerbeauftragter – bei mir gehäuft haben, dann haben wir das weitergereicht an den Petitionsausschuss und dann ist es in den Landtag gekommen. Daraus ist dieser Fonds entstanden.
Damals hat man noch gar nicht von den Fällen der Bundesrepublik gesprochen. Insofern kann ich mir vorstellen, dass es deswegen auch diese unterschiedliche Auffassung gegeben hat, dass man einen Fonds für die alten Bundesländer und einen Fonds für die neuen damals gebildet hat. Das ist die eine Sache.
Und dann muss man auch unterscheiden, dieser Fonds ist gebildet worden für Jugendwerkhöfe und Kinderheime und ähnliche Einrichtungen. Damit man den finanziell auch in Anspruch nehmen konnte, musste haftähnliche Unterbringung nachgewiesen werden durch den Antragsteller. Das musste er nachweisen können, dass dort eine haftähnliche Unterbringung war. Dann haben diese Kinder, damaligen Kinder, auch die Entschädigung bekommen. Man hatte nicht die psychisch Kranken und Behinderten vergessen, das war der Unterschied.
Jetzt, glaube ich, haben alle einen unterschiedlichen Verhandlungsstand. Ich habe vom 09.09. einen Artikel gefunden aus der „Evangelischen Zeitung“: „Späte Hilfen für Heim-Qualen: Behinderte sollen Geld aus Stiftung bekommen“. Sollen, da stimme ich erst mal zu. „Bund, Länder und Kirchen zahlen Millionenbeträge in die beiden Hilfsfonds für Opfer der brutalen Heimerziehung in West- und Ostdeutschland. Nun sollen endlich auch die Behinderten Geld und Sachleistungen bekommen. Sie waren bisher ausgeschlossen.“
Ich zitiere weiter: „Bund, Länder und Kirchen haben sich auf die Gründung einer Stiftung für Menschen verständigt, die als Kinder und Jugendliche in Behindertenheimen misshandelt worden sind. Der Behindertenbeauftragte der Unionsfraktion im Bundestag, Uwe Schummer (CDU) , erklärte am Mittwoch in Berlin, die Betroffenen
„Seinen Angaben zufolge handelt es sich schätzungsweise um 80.000 Menschen, die in der Bundesrepublik zwischen 1949 und 1975 und in der DDR zwischen 1949 und 1990 in ‚Heimen der Behindertenhilfe, großes Leid erdulden mussten‘. Schummer sagte“ weiter, „es könne sich bei den Zahlungen ‚nur um eine pauschale Anerkennung handeln, die sich am Heimkinderfonds orientiert‘. Über die Einzelheiten solle bis Ende des Jahres entschieden werden. Es müsse ‚endlich eine Gerechtigkeitslücke geschlossen‘ werden …“
Dann führt er aus, den Betroffenen solle „von Juli 2016 an geholfen werden“. Und das möchte ich noch mal sagen, was er da besonders bemerkt: „Kanzlerin Angela Merkel (CDU)“ ist es „zu verdanken, sagte er. Sie habe es sich zur persönlichen Aufgabe gemacht, schnell eine tragfähige Lösung im Sinne der Opfer herbeizuführen.“ Das hat sie auch, denn beim Jahresempfang der Behindertenbeauftragten hat sie das Versprechen abgegeben, sie wird sich in dieser Angelegenheit selbst einbringen.