Protokoll der Sitzung vom 25.09.2015

Auch vor Ort wird also keine Problemlage gesehen.

Ich fasse die Istsituation an dieser Stelle einmal mit dem O-Ton des Präsidenten des Deutschen Mieterbundes, Dr. Franz-Georg Rips, zusammen. Herr Dr. Rips steht sicher nicht im Verdacht, den Anliegen der Mieter in M-V

nicht sehr wohlwollend gegenüberzustehen, aber auch er sagte, Mecklenburg-Vorpommern ist ein entspannter Wohnungsmarkt – im April 2014 beim Landesverband des Deutschen Mieterbundes.

Insofern sehen die Zahlen doch ganz anders aus, als sie hier von Frau Lück dargestellt werden. Ich meine, wir brauchen dieses Programm nicht, wir wollen diesen Antrag nicht, werden ihn ablehnen und werden auch keiner Überweisung zustimmen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Müller.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf den ersten Blick geht der Antrag zwar in die richtige Richtung, dabei darf aber nicht verschwiegen werden, aus welchen Beweggründen die LINKEN ein Sonderprogramm zum Wohnungsneubau mit sozialer Bindung fordern und vor allem, warum erst jetzt.

Bereits ab dem Jahr 2011 thematisierten wir, die NPDFraktion, mehrmals den Wohnungsbau und insbesondere den Neubau von Sozialwohnungen im Land. Auf meine Anfrage, in welchen Bereichen die Landesregierung Bedarf sieht, Landesfördermöglichkeiten zu überarbeiten, hieß es völlig inhaltslos, Zitat: „Die Landesregierung arbeitet stets daran, die ausgereichten Förderungen und die entsprechenden Förderbedingungen an bestehende Nachfragen anzupassen, sofern es das besondere Interesse des Landes gem. § 23 LHO erfordert, wenn nämlich ohne die Zuwendungen der verfolgte Zweck nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann.“ Zitatende.

Auf eine weitere Anfrage der NPD-Fraktion, in der konkret nach bestehenden Fördermöglichkeiten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus und des studentischen Wohnens gefragt wurde, antwortete die Landesregierung, Zitat: „Das Land stellt auf der Grundlage des Haushaltsplans 2014/2015 jährliche Landesprogramme Wohnraumförderung auf, im Jahr 2014 in Höhe von 11 Millionen Euro und im Jahr 2015 in Höhe von 10,5 Millionen Euro. Die Fördermittel werden für die Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum bereitgestellt. … Das Land stellt zurzeit keine ‚Möglichkeiten bzw. Programme‘ für das studentische Wohnen zur Verfügung.“

Im Klartext heißt das erstens, die Landesregierung flüchtet sich lieber in Ausreden, anstatt klare Antworten zu geben, und zweitens, es existiert schon seit Jahren kein geordneter Plan, den Neubau von Sozialwohnungen zu fördern und langfristig zu sichern. Seitdem der Bund im Zuge Ihrer geliebten Föderalismusreform 2006 die Zuständigkeiten im Wohnungsbau fast vollständig an die Länder abtrat, fehlt eine belastbare Übersicht, wie hoch der Bedarf an sozialem Wohnraum tatsächlich ist.

Die meisten Städte und Landkreise führen keine derartige Statistik. Eine Untersuchung aus dem Jahr 2012 geht deutschlandweit von sieben Millionen benötigten Wohneinheiten aus. Der Bedarf dürfte seitdem massiv gestiegen sein. Um die Zahlen auf Mecklenburg und Vorpommern zu übertragen, bedarf es dringend einer Analyse des Landeswohnungsmarktes. Hierin sehen wir den ersten grundsätzlichen Schritt für ein Sonderprogramm Wohnungsneubau.

Darüber hinaus gilt es zu analysieren, warum der Bedarf so enorm gestiegen ist. Und hier stoßen die LINKEN einmal mehr an ihre programmatischen Grenzen. Denn es geht ihnen in erster Linie nicht um deutsche Mieter. Sie wollen sich mit dem heutigen Antrag nur ein Alibi für die kommenden Einwohnerversammlungen im Land verschaffen. Wenn die Wut der Bürger über die fremdländische Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt mal wieder hochkocht, wollen Sie mit dem heutigen Antrag punkten.

Die Sache hat allerdings einen Haken. Hier kann das Landtagsarchiv behilflich sein. Obwohl bereits in den letzten Jahren bekannt war, dass Wohnraum mit sozialer Bindung knapp werden wird, widmete sich DIE LINKE, davon völlig unbeeindruckt, wichtigeren Themen, zum Beispiel, wie man noch mehr Fremde nach MecklenburgVorpommern holt. Damit haben Sie zu der jetzigen Situation maßgeblich beigetragen. Davon ist kein Wort in Ihrem Antrag zu lesen. Da Sie weiterhin an Ihrem Multikultiwahn und an Ihrem „Einwanderungsland“ festhalten, ist der vorgelegte Antrag nichts weiter als ein Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Asylschnorrer.

(Stefanie Drese, SPD: Rot!)

Darum lehnen wir Ihren Antrag ab.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete und Vizepräsidentin Lück.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am fehlenden Geld kann unser Antrag nicht scheitern. Genug Mittel für die Wohnraumförderung stünden ja bereit. Für die soziale Wohnraumförderung sind seit Jahren die Länder zuständig, erhalten aber dafür auch noch Unterstützung vom Bund.

Die Krux dabei: Seit 2014 brauchen wir, die Länder, diese Mittel nicht mehr zwingend für die Wohnraumförderung einzusetzen und das nutzt natürlich die Landesregierung auch schamlos aus, das muss man so sagen. Mecklenburg-Vorpommern ist eines der wenigen Län- der – und das ist Fakt –, ist eines der wenigen Länder, die nicht bereit sind, den Mittelanteil für das Land in Höhe von 21,3 Millionen Euro weiter zweckgebunden zu verwenden oder gar auch noch zu ergänzen. Unser Antrag für eine Zweckbindung wurde damals abgelehnt. Deshalb stimmt das nicht, was Sie sagen, Herr Müller, wir würden uns überhaupt nicht um Wohnraumförderung kümmern.

Anders geht auch beispielsweise das Land Brandenburg vor. Dort regelt ein Landesgesetz, dass die Bundesmittel weiter für die Wohnraumförderung eingesetzt und mit Landesmitteln sogar verdoppelt werden.

(Heinz Müller, SPD: Wir haben in Berlin auch eine andere Situation.)

In Mecklenburg-Vorpommern wandern die gesammelten rund 80,6 Millionen Euro Entflechtungsmittel in den Topf der Finanzministerin, ganz genau in die Allgemeine Finanzverwaltung, Einzelplan 11. In den Jahren 2007 …

(Egbert Liskow, CDU: Was macht sie denn damit?)

Na, das frage ich Sie! Das müssen Sie nicht mich fragen.

(Egbert Liskow, CDU: Doch. Sie wissen das doch. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

In den Jahren 2007 bis 2013, dem Zeitraum, in dem die Zweckbindung galt, wurden lediglich ein Teil der Mittel in das jährliche Landesprogramm zur Wohnraumförderung und der Rest in den Sparstrumpf gesteckt,

(Harry Glawe, CDU: Sondervermögen. Sondervermögen, Frau Kollegin!)

in das Sondervermögen Wohnraumförderung, natürlich.

(Harry Glawe, CDU: Das wissen Sie doch auch. Dann sagen Sie es doch! – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Dieses ist inzwischen schon auf rund 57 Millionen Euro angewachsen. Außerdem hat das Land pro Jahr Einnahmen in Höhe von 75 Millionen Euro aus Zins und Tilgung der Darlehen für die Wohnraumförderung früherer Jahre. Und durch frühzeitige Ablösung von Darlehen gab es allein 2014, das konnten wir ja den Haushaltsplanunterlagen entnehmen, weitere 50 Millionen Euro Mehreinnahmen. Würden all diese Mittel wieder in die Wohnraumförderung fließen, könnten wir jetzt klotzen statt kleckern.

(Harry Glawe, CDU: Jaja.)

Vor diesem Hintergrund nimmt sich die bisher vorgesehene Wohnraumförderung in Höhe von 9 Millionen Euro – noch dazu größtenteils als Darlehensförderung mit denkbar schlechten Konditionen – meiner Meinung nach geradezu lächerlich aus.

Herr Minister, und wenn Sie von 4.000,

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

wenn Sie von 4.000 Wohnungen reden, und das feiern Sie auch noch, die neu gebaut worden sind, dann kann ich Ihnen nur sagen, 50 Prozent waren Familienhäuser oder Eigenheime und der Rest war im hochpreisigen Segment.

(David Petereit, NPD: So ist es.)

Wo sind im Land großartig Mietraumwohnungen zu angemessenen Preisen gebaut worden? Nämlich fast gar nicht. Und das ist Fakt.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Der Appell der Bundesbauministerin Hendricks, die Mittel vollständig für die Wohnraumförderung einzusetzen, stößt bei der Landesregierung ja bisher auf taube Ohren. Nun könnte ich schmunzeln und sagen, wir kommen ja alle ins gewisse Alter. Aber die Bundesbauministerin kündigte an, auch die Mittel zu verdoppeln. Ich frage heute: Wandert dieses Geld dann auch in den Topf der allgemeinen Finanzverwaltung? Bisher scheint ja der Wirtschaftsminister nicht sonderlich um diese Mittel zu kämpfen. Er bemerkte im Ausschuss achselzuckend, die Mittel gibt es nicht mehr. Abfinden will und kann ich mich damit nicht. Unterbringung und Integration der Menschen, die

zu uns kommen, können doch nicht wie bisher alleinige Angelegenheit des Innenministers sein.

(Harry Glawe, CDU: Das hat er gesagt. Sie hören doch aber nicht zu.)

Nun, wo der Ministerpräsident die Flüchtlingsfrage endlich zur Chefsache macht,

(Harry Glawe, CDU: Und Sie verdrehen die Wahrheiten.)

muss er dabei natürlich auch den Wirtschaftsminister mitnehmen.

(Harry Glawe, CDU: Das ist unerträglich! Das ist unerträglich! – Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei einer Verdopplung der Bundesmittel für die Wohnraumförderung reden wir über 42,6 Millionen Euro, die das Land dafür 2016 erhält. Da lohnt es sich doch zu kämpfen. Ich kündige schon an, in den Haushaltsberatungen zudem zusätzliche Mittel für die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen zu fordern. Oft über Jahre leer stehende Wohnungen müssen hergerichtet und schnell wieder der Nutzung zugeführt werden.

(Michael Andrejewski, NPD: Luxussaniert am besten.)

Und gerade, weil der Kollege Albrecht auch die KfW angesprochen hat: Die KfW unterstützt die Kommunen bei der Unterbringung der Flüchtlinge mit der Sonderförderung Flüchtlingsunterkünfte.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Ab sofort stehen, so, wie Sie auch gesagt haben, den Städten und Gemeinden zinslose KfW-Darlehen für Investitionen in den Neu- und Umbau, die Modernisierung sowie den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung.

(Rainer Albrecht, SPD: Da kann sofort gehandelt werden.)