Protokoll der Sitzung vom 21.10.2015

Um besagte Aufgaben an die ZLS zu übergeben, müssen wir in den ersten zwei Jahren etwas Geld in die Hand nehmen. Wir rechnen nach dem Königsteiner Schlüssel mit jeweils circa 2.500 Euro. Das ist aber lediglich eine Anschubfinanzierung. In der Folge soll die Aufgabe voll

ständig über Gebühren finanziert werden, die nicht verbrauchten Mittel werden dann an die Länder zurückgezahlt. Was wäre die Alternative? Die Alternative wäre hier für uns in Mecklenburg-Vorpommern, dass wir selbst Personal- und Sachmittel einsetzen. Nach Schätzung der ZLS und der bisher in diesem Bereich agierenden Prüfbehörden wäre das mit Kosten von rund 135.000 Euro verbunden. Insofern bitte ich Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Marc Reinhardt, CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4567 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes, Drucksache 6/4589.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 6/4589 –

Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Krüger.

(Torsten Renz, CDU: Das kann jetzt länger dauern, jetzt geht es nicht mehr so schnell voran. – Wolfgang Waldmüller, CDU: Ja.)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Jochen Schulte, SPD: Lass dich nicht provozieren!)

Ich kann Sie beruhigen, Kollege Lenz, ich …

(Zurufe vonseiten der Fraktion der CDU: Renz!)

Renz, Entschuldigung, natürlich. Wie konnte ich da eine Verwechslung vornehmen?!

Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Im Jahr 2012 hat der Landtag das Dauergrünlanderhaltungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz ist bis zum 31.12.2015 befristet. Wenn der Landtag jetzt nicht handelt, würde das Gesetz zum Jahresende außer Kraft treten.

Warum hat der Landtag dieses Gesetz 2012 in Kraft gesetzt? Wir wollten seinerzeit vor dem Hintergrund der

immer kleiner werdenden Dauergrünlandfläche in unserem Bundesland den Schutz der vorhandenen Wiesen und Weiden erreichen. Hintergrund war und ist die besondere ökologische Bedeutung des Grünlandes für den Klima-, Natur-, Boden- und Gewässerschutz. Zu befürchten war 2012, dass weitere Flächen umgebrochen werden, weil sich bei finanzieller Betrachtung mit dem Acker einfach besser Geld verdienen lässt. Hier war es die Aufgabe der Politik zu handeln und hier hat die Politik gehandelt.

Was ist in der Zwischenzeit geschehen? Wir sind jetzt in einer neuen EU-Förderperiode. In dieser Förderperiode gelten neue Vorschriften, auch für den besseren Schutz des Grünlandes. Allerdings sind die Regularien der EU zum Schutz des Dauergrünlandes nicht so, dass wir meinen, dass unser Gesetz zum Schutz des Dauergrünlandes entfallen könnte.

Warum muss nun das Gesetz verlängert werden? Die EU erlaubt einen Umbruch von bis zu fünf Prozent des Dauergrünlandes. Dem steht zwar ein durch Bundesrecht geregeltes Genehmigungsgebot gegenüber, dieses greift aber nicht in jedem fachlich erforderlichen Fall. Zudem sind Biolandwirte und Kleinerzeuger von den Regeln zum Erhalt des Dauergrünlandes ausgenommen, soweit es sich nicht um umweltsensible Standorte handelt. Zu befürchten ist auch, dass Landwirte zeitweise auf Greeningprämien verzichten beziehungsweise Teilflächen in juristisch eigenständiger Rechtsform ausgliedern, um umwandeln zu können. Auch scheint eine Umwandlung vor einem beabsichtigten Verkauf attraktiv. Würde das Dauergrünlanderhaltungsgesetz außer Kraft treten, müsste das Land bis zu einer Grenze von fünf Prozent Umwandlungen genehmigen. Bei einer Überschreitung müsste das Land zudem die Rückumwandlung beziehungsweise die Neuanlage von Dauergrünland organi- sieren.

Letzteres kann dann Umwandler treffen, die regulär umgewandelt haben. Wichtig ist auch, dass Flächen, die als ökologische Vorrangflächen und Flächen, die im Rahmen einer Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahme brachliegen oder als Grünland genutzt werden, nicht zu Dauergrünland werden. Das war in der Vergangenheit ein Problem. Zudem reagieren wir mit dem Gesetzentwurf auf ein unerwartetes Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Das Gericht hat festgestellt, dass Flächen zu Dauergrünlandstandorten geworden sind, auch dann, wenn innerhalb der fünfjährigen Frist zwischen Grünfutterpflanzen gewechselt wurde. Mit unserem Gesetzentwurf werden die zum 1. Januar 2005 entstandenen Grünflächen ausgenommen, wenn ein Wechsel zwischen Grünpflanzenkulturen stattgefunden hat. Auf Antrag können diese Flächen in Ackerland umgewandelt werden. Wir wollen damit auch juristische Auseinandersetzungen vermeiden.

Ich bitte um Überweisung des Antrages in den Ausschuss.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei Jochen Schulte, SPD: Ich hab mich auf mehr eingestellt.)

Vielen Dank, Herr Krüger.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/4589 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/4590.

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 6/4590 –

Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Waldmüller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben heute eine Aussprache zu einem Gesetzentwurf in Erster Lesung. Die Fraktionen haben hierzu in der vergangenen Woche Anzuhörende und Fragen benannt. Die Befassung ist im Wirtschaftsausschuss auf den 5. November datiert worden. Der Wirtschaftsausschuss hat also zum jetzigen Zeitpunkt die Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung noch nicht erhalten. Da die Regierungsfraktionen dieses Gesetz einbringen, erlauben Sie mir an dieser Stelle bitte vorab einige inhaltliche Anmerkungen.

Wir wollen mit dem vorliegenden Entwurf eines Änderungsgesetzes die Konsequenzen aus dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes ziehen. Dabei folgen wir in Teilen den Empfehlungen der Wegweiser GmbH. Das Gutachten wurde Anfang April 2015 dem Landtag zugeleitet und liegt als Drucksache 6/3887 vor. Mit diesem Gutachten haben wir uns am 22. April 2015 an dieser Stelle auch schon befasst. Für die Landesregierung sprach damals unser Wirtschaftsminister Harry Glawe, unter anderem auch über die Verständlichkeit und Anwenderfreundlichkeit des Vergabegesetzes. Insbesondere hinsichtlich der Verständlichkeit und Anwenderfreundlichkeit wurde die Gelegenheit für Korrekturen genutzt.

So werden die bisherigen Paragrafen 9 und 10 des Ver- gabegesetzes neu strukturiert. Der bisherige Paragraf 9 Absatz 3 entfällt. Die Vorschrift enthält einen Regelungsüberschuss. Die am ehesten relevanten bundesrechtlichen Bestimmungen, die ihr unterfallen, beispielsweise das Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder das Mindestlohn- gesetz, sehen selbst Kontrollen und Sanktionen vor, so- dass auf die Anwendung von Paragraf 10 hier verzichtet werden kann. Paragraf 10 wird so formuliert, dass er der geringen Erforderlichkeit von Kontrollen und Sanktionen, die sich aus den Änderungen von Paragraf 9 ergibt, Rechnung trägt. Zudem erhält das Land die Befugnis, die Durchführung der Kontrollen auf eine andere Stelle zu übertragen und die Auftraggeber so davon zu befreien.

An einigen Stellen folgen wir der Evaluation nicht, zum Beispiel hinsichtlich des Verzichts auf einen vergabespezifischen Mindestlohn. Wir halten diesen vergabespezifischen Mindestlohn trotz des Mindestlohngesetzes nicht für entbehrlich und haben hierauf im Landtag auch am 22. April bereits hingewiesen. Andere Empfehlungen der Wegweiser GmbH werden umgesetzt. Wegen Zunahme der Bürokratie- und Prozesskosten, vor allem bei Vergabeverfahren mit geringeren Auftragsvolumina, wird die Bagatellgrenze für Direktkäufe in Verbindung mit Paragraf 1 Absatz 3 von 500 auf 1.000 Euro angehoben. Aus dem gleichen Grund wird eine neue Wertgrenze für die Pflicht zum Hinwirken auf die Beachtung der ILO-Kern- arbeitsnormen eingeführt. Die Aufgreifschwelle für Zweifel an der Angemessenheit des Preises wird erhöht, das entspricht der Lage im Bereich der sogenannten europaweiten Vergaben.

Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass sich der Aufwand für die Vergabestellen und Unternehmen aufgrund dieser Änderungen erheblich verringern wird. Wir reden also über Verfahrenserleichterungen und Bürokratieabbau. Ich denke, hiervon können Vergabestellen und Unternehmen im Land nicht früh genug profitieren, und das rechtfertigt die zügige Herangehensweise allemal. Zudem jährt sich am 01.01.2016 das Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes. Mithin treten weitere Änderungen in Kraft. Es ist absolut sinnvoll, dass auch im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe zeitgleich darauf reagiert wird.

Darüber hinaus wollen wir, dass das Gesetz entfristet wird. Wir haben hier am 22. April, als wir uns das erste Mal mit dem Evaluationsgutachten befasst hatten, fraktionsübergreifend festgestellt, dass die Befürchtungen hinsichtlich des vergabespezifischen Mindestlohns nicht eingetreten sind. Das Vergabegesetz ist also keine Konjunkturbremse und kein Jobkiller, deswegen freue ich mich jetzt auf die Aussprache. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE der Fraktionsvorsitzende Herr Holter.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Irgendwie, Herr Waldmüller, fühle ich mich in das Jahr 2012 zurückversetzt,

(Marc Reinhardt, CDU: Oha!)

denn das, was wir heute erleben, erlebten wir bereits 2012. Auch damals kam der Gesetzentwurf aus den Reihen der Koalition in den Landtag.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Gut, das ist ab und zu mal Usus, aber Sie haben ja damals heftige Kritik bekommen von den Unternehmerverbänden und auch von den Industrie- und Handelskam

mern. Diese stellten damals in ihren Stellungnahmen fest, dass sie keine Chance hatten, sich an der Erarbeitung des Gesetzentwurfes zu beteiligen, wie es eben nach der GGO, also nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung notwendig gewesen wäre. Das heißt, die Kammerbeteiligung, die Verbändebeteiligung ist ausgeschlossen worden und kann erst jetzt, am 05.11., in der Anhörung tatsächlich erfolgen.

(Jochen Schulte, SPD: Bei mir hat sich bis jetzt noch keiner beklagt.)

Wie bitte?

(Jochen Schulte, SPD: Bei mir hat sich bis jetzt noch keiner beklagt. – Peter Ritter, DIE LINKE: Geklagt wird immer bei der Opposition.)

Ja, da sehen Sie mal, wer mit wem spricht und, Herr Schulte, wer da so angesprochen wird! Da kommen die Kammern und die Unternehmerverbände dann zu uns und sagen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Geklagt wird immer bei der Opposition. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Mensch, es wäre doch richtig gewesen, den formalen, den langen Weg einzuhalten. Denn eins – Herr Schulte, vielleicht kommt das ja in der Aussprache von Ihnen oder von Herrn Waldmüller noch –, die Eilbedürftigkeit, haben Sie mir bisher weder in einem persönlichen Gespräch noch im Ausschuss erklären können.