Kleine bäuerliche Familienbetriebe, wie Sie, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sie in Ihrer romantisierten Vorstellung vor Augen haben, können das so nicht realisieren. Zum einen werden in diesen kleinen Betrieben oft die Familienmitglieder zur Arbeit herangezogen, Freizeit und Urlaub gibt es kaum, zum anderen fehlen in diesen Unternehmen häufig die finanziellen Voraussetzungen zur betrieblichen Umsetzung der ständig steigenden Umwelt- und Tierschutzstandards.
Bei den von mir heute bereits vermuteten Punkten 2 und 3 kann ich nahtlos an die Diskussion der Vergangenheit
anknüpfen, zuletzt beim Thema Milchkrise. Die Landwirte entscheiden selbst, welche Landbewirtschaftungsformen sie für betriebswirtschaftlich sinnvoll halten. In der ökologischen Landwirtschaft ist ein Mehrpreis erforderlich, um selbst im Rahmen einer erhöhten Förderung wirtschaftlich produzieren zu können. Selbst wenn ein anhand konkreter Zahlen bis jetzt noch nicht nachgewiesener Nachfrageüberhang existiert, so würde eine spürbare Erhöhung von ökologisch produzierten Produkten den dafür zu erzielenden Preis drücken und gegebenenfalls auch die benötigte Preisspanne zu den konventionell erzeugten Produkten unterschreiten. Auf der anderen Seite hatte ich bereits in der letzten Plenardebatte darauf hingewiesen, dass selbst bei denjenigen, die grundsätzlich ökologisch erzeugte Produkte nachfragen würden, die Bereitschaft, tatsächlich zu kaufen, mit steigender Preisspanne zwischen ökologisch und konventionell erzeugten Produkten überproportional sinkt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe noch darauf verwiesen, dass meine Spekulation auch in Richtung Bodenpolitik ging. Da habe ich, wie gesagt, auch richtiggelegen. Die Argumentation konnte ich mir denken, zum Beispiel, dass die Nutzung außerlandwirtschaftlichen Kapitals als Finanzierungsquelle zur Spekulation und zur Belastung der bodengebundenen, nachhaltigen Agrarwirtschaft führt.
Natürlich beobachten wir seit einigen Jahren – gefühlt mit Beginn der Finanzkrise 2008 –, dass außerlandwirtschaftliches Kapital in Grund und Boden verstärkt investiert wird.
Allerdings durften wir auch die Erfahrung machen, dass die rechtsstaatlichen Mittel zur Eindämmung dieser Erscheinung begrenzt sind.
Gerade die Erfahrung der Landesregierung in SachsenAnhalt mit dem Versuch einer Änderung des Grundstücksverkehrsgesetzes oder der Einführung eines Agrarstrukturgesetzes sollten uns zu denken geben.
Neben dem Problem, die gewünschten Wirkungen rechtssicher zu formulieren, scheint auch eine Mehrheit der Landwirte selbst einen solchen Eingriff des Staates in den Bodenmarkt abzulehnen. Von daher habe ich von Ihnen zwar viele Kritikpunkte gehört,
ich habe auch gehört, dass Sie den Kauf des Bodens von der BVVG durch das Land bevorzugen würden, aber da wir gerade vom Minister gehört haben,
wo die Probleme liegen, fehlen mir – leider haben Sie nicht mehr genug Redezeit, aber vielleicht wäre das mal ein Thema, über das man neu nachdenken könnte – eigentlich die Vorschläge,
Es ist schon spät. Nein, das bringt mich nicht aus dem Konzept, aber man muss ja auch mal lachen dürfen.
… wie man in Zukunft das Problem mit den außerlandwirtschaftlichen Investoren rechtssicher lösen kann. Das wäre mal eine Debatte, über die ich mich freuen würde und dann würde ich auch nicht wieder den Wetterbericht von Timbuktu bemühen wollen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Tack, Herr Professor Dr. Tack, für die Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Für eine gerechte Bodenpolitik – Vielfalt der Besitz- und Größenverhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe als Grundlage für eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Landwirtschaft“, so lautet die Überschrift eines Beschlusses des Landesdelegiertenrates von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27. Juni dieses Jahres.
Was die geforderte Einheit von Ökologie, Ökonomie und Sozialem anbetrifft, stehen wir an Ihrer Seite, liebe Kolleginnen und Kollegen.
In dem genannten Beschluss fordern die Bündnisgrünen die Landesregierung auf, ich zitiere: „die Besitz- und Nutzungsverhältnisse in der Landwirtschaft MecklenburgVorpommerns derart zu steuern, dass eine möglichst große Vielfalt an Betriebsgrößen und Betriebsformen entsteht, die in einem fairen Wettbewerb am Markt agieren und mit einem hohen Beschäftigungsaufkommen eine hohe Wertschöpfung erzielen können“, Ende des Zitats. So weit, so gut, oder?
Nach Meinung der Bündnisgrünen erreicht die Landesregierung dies nur über eine gerechte Bodenpolitik, die
dem Landgrabbing und der Dominanz von landwirtschaftlichen Großbetrieben mit Flächen weit über 500 Hektar Einhalt gebietet und auch kleine und mittelständische Unternehmen, kleiner als 250 Hektar, zum Zuge kommen lässt. Dieser Beschluss Ihrer Landesdelegiertenkonferenz, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, war wohl der Grund für die heutige Aussprache mit dem Thema „Agrarstruktur in Mecklenburg-Vorpommern“.
Der Beschluss fordert die Landesregierung auf, sich massiv für eine Änderung der BVVG-Verkaufspolitik einzusetzen. Diesen Punkt betrachte ich als zum Teil bereits erledigt. Ich verweise an dieser Stelle auf mehrere Landtagsbeschlüsse zu diesem Thema. Wir wollen sogar, dass das Land die noch verfügbaren BVVG-Flächen übernimmt. Der Minister hat gesagt, welche Hindernisse es gibt.
Es gab vor Kurzem auch den offenen Brief der ostdeutschen Agrarminister an den Bundesfinanzminister ganz im Sinne der hier gefassten Landtagsbeschlüsse.
Ihr genannter Beschluss fordert die Landesregierung aber auch auf, ich zitiere an dieser Stelle, damit ich keinen Fehler begehe: „Die bisherigen Pachtverträge sollten gekündigt und die Flächen in beschränkten Ausschreibungen an alle bisher bei der Flächenverteilung benachteiligten Betriebe und Betriebsneugründungen gehen.“ Ende des Zitats.
Ich übersetze das mal für mich: Sie wollen alle Pachtverträge für Landesflächen kündigen, ob für große oder kleine Betriebe. Diese Flächen sollen dann an alle Betriebe kleiner als 250 Hektar und an kleine Neugründungen gehen, die bisher keine Landesflächen gepachtet haben. Zu diesen Forderungen möchte ich Klartext reden: Das ist ökonomischer, ökologischer und sozialer Unsinn.
(Beifall Thomas Krüger, SPD – Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Es wär schön, wenn Sie sich auf die Rede beziehen würden.)
Es würde Arbeitsplätze und ganze, bisher gut funktionierende Betriebe vernichten. Es würde das Leben im ländlichen Raum schädigen und es würde vielfaches und neues Unrecht schaffen – mehr Unrecht, als es jemals die Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone,
die auf alliiertem Recht beruhte, und die spätere Kollektivierung oder Vergenossenschaftlichung der Landwirtschaft, ja selbst die Zwangskollektivierung, jemals schufen. Da werden meine Fraktion und ich niemals mitmachen.
Dieser Beschluss trägt aber auch das Grundmantra des Aktionsprogramms „Nachhaltige Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern“ in sich: Kleine landwirtschaftliche
Betriebe sind per se gut, große Landwirtschaftsbetriebe, egal in welcher Form sie sind, sind das Böse schlechthin.
Einer solchen ideologisch verbrämten Betrachtungsweise werden sich meine Fraktion und ich ebenfalls nicht anschließen.