Beate Schlupp
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Minister sagte es bereits, wir haben uns vor Kurzem mit dem Thema auseinandergesetzt. Ich habe hier eine Auflistung von mindestens vier Anträgen, die durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellt wurden.
Heute allerdings geht die Forderung darüber hinaus, nur Stickstoffüberschüsse zu reduzieren, sondern eine Sondersteuer auf Stickstoffdünger steht jetzt …
Eine Abgabe auf Überschüsse ist genauso geregelt in der Abgabenordnung, und warum das nicht funktionieren kann, hat Ihnen der Minister erklärt.
Ich meine nur, dass das jetzt zusätzlich aufgesetzt werden soll, und ich stelle hier schon einmal klar, dass es eine solche Sonderabgabe, in welcher Form auch immer, mit meiner Fraktion nicht geben wird.
Sowohl die Nitratrichtlinie der Europäischen Union als auch die Düngeverordnung und das Düngemittelgesetz sind ausreichend, um einen sorgsamen Einsatz von Stickstoffdünger zu gewährleisten. Dazu bedarf es meines Erachtens keiner wie auch immer gearteten Sonderabgabe, welche die landwirtschaftlichen Unternehmen in einer ohnehin schwierigen Situation zusätzlich belasten würde. Klar ist, dass gerade die Milchproduktion aus dem Grundfutter zur erheblichen Kostensenkung beiträgt und so Wettbewerbsvorteile nach sich zieht. Gleichzeitig wird das Füttern von Eiweißfutter reduziert. Wenn die GRÜNEN den Import von gentechnisch verändertem Soja verteufeln, so können sie nicht gleichzeitig den Eiweißgehalt von Grassilage über mangelnde Düngung reduzieren wollen.
Und ich will es noch mal sagen, Sie halten ja die ökologische Landwirtschaft für das Allheilmittel. Wenn Sie sich dieses Messstellnetz und die Ergebnisse angeguckt hätten, Frau Dr. Karlowski, dann wäre Ihnen aufgefallen, dass eine besonders belastete Grundwassermessstelle in Vorpommern in einem Gebiet liegt, das seit Jahren ökologisch bewirtschaftet wird.
Von daher würde ich Ihnen empfehlen, sich doch vielleicht etwas dezidierter und differenzierter mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Dänemark hat bereits eine Abkehr von seiner restriktiven Haltung zur Stickstoffdüngung vollzogen. In den zurückliegenden Jahren konnte dort aufgrund der Vorgaben kein Brotgetreide mehr produziert werden, sodass die Landwirtschaft vor dem Zusammenbruch stand. Deshalb war die Rückkehr zur üblichen Düngung nur logisch.
Es ist auch schon vom Minister angeführt worden, dass der bürokratische Aufwand für die Ermittlung des Stickstoffüberschusses erheblich wäre. Die administrativen Kosten wären aus unserer Sicht genauso wenig gerechtfertigt wie der Grundansatz, den Sie mit Ihrem Antrag verfolgen.
Ich versuche es noch weiter zu verkürzen, denn es bringt ja nichts, dass wir Ihnen jetzt etwas erzählen, was Ihnen sowieso irgendwo völlig egal ist und auf das Sie nicht eingehen wollen. Von daher kann ich Ihnen nur sagen, dass für meine Fraktion sicher ist, dass das Land bei entsprechender Kompensation der Mindererträge und Einnahmen durch die Gesellschaft die Stickstoffdüngung durchaus reduzieren würde, und das wäre der aus Sicht meiner Fraktion angemessene Weg. Eine zusätzliche Belastung des Berufsstandes wird es mit meiner Fraktion nicht geben. Und Sie ahnen es schon, Frau Dr. Karlowski, auch diesen Antrag werden wir wie alle vorherigen Anträge ablehnen. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Thomas Krüger, SPD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Schlupp von der CDU-Fraktion verweist Sie alle auf den hervorragenden Bericht, alle, die Interesse haben, sich dem Thema wirklich dezidiert zu widmen. Von daher werde ich Ihnen aus diesem Bericht jetzt auch nichts vortragen. Ich gehe davon aus, alle, die es wollen, werden sich das selbst vornehmen.
Ich möchte nur einen ganz kurzen Blick in die Zukunft wagen und wähle dazu die Ausführungen des Präsidenten des AGDW Philipp Freiherr zu Guttenberg aus Anlass der Verleihung des „Dinosauriers des Jahres 2015“ durch den NABU. Anlässlich dieser Preisverleihung sagte er auf dem Empfang des Waldbesitzerverbandes, dass die Forstwirtschaft in Deutschland es schaffe, Ökonomie und Ökologie zu vereinen, auch weil sie den intelligenten Rohstoff schlechthin produziere. Kein Rohstoff sei nachhaltiger, ökologischer und vielseitiger als Holz. Dieser werde in Deutschland allerdings zu wenig eingesetzt, obgleich Holz einen wichtigen Beitrag zu Klimaschutz und Energiewende leiste.
Die nachhaltige Waldwirtschaft und der Rohstoff Holz seien die Basis für eine Dekarbonisierung der Wirtschaft. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Ich wünsche uns allen eine angenehme Sommerpause. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor Ihnen liegt
auf Drucksache 6/5522 der Entschließungsantrag zur Umsetzung von Beschlüssen des diesjährigen 14. Parlamentsforums Südliche Ostsee. Mit dem Antrag setzen wir auch in diesem Jahr unsere Tradition fort, dass auf der Grundlage eines gemeinsamen Entschließungsantrages aller demokratischen Fraktionen den Ergebnissen, die im Rahmen des Parlamentsforums Südliche Ostsee erzielt wurden, zugestimmt wird.
Das Schwerpunktthema des 14. Parlamentsforums vor drei Wochen in Kiel lautete: „Land-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft – Innovation und Zusammenarbeit im südlichen Ostseeraum“. Wir haben unter anderem die Aspekte Nachhaltigkeit, Auswirkungen des Klimawandels, Entwicklung ländlicher Räume, gesunde Ernährung und Verbraucherschutz besonders beleuchtet. Wir widmen uns beim Parlamentsforum Südliche Ostsee regelmäßig Themen, die alle Partner in der Region ganz praktisch betreffen. So ist das diesjährige Thema auch für unser Bundesland als Agrarstandort von ganz besonderer Bedeutung.
Der Anteil der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei an der Bruttowertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern ist mit 3,4 Prozent von allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland der höchste. Bei uns gibt es insgesamt rund 5.000 landwirtschaftliche Betriebe, ungefähr 22.000 Arbeitskräfte sind in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft beschäftigt. Insgesamt 1,3 Millionen Hektar Land, also fast zwei Drittel unserer Landesfläche, werden landwirtschaftlich genutzt.
Auch die Ernährungsindustrie nimmt bei uns traditionell einen hohen Stellenwert ein. Derzeit sind in den rund 90 Betrieben über 14.000 Mitarbeiter beschäftigt. Die Branche erwirtschaftete dabei einen Jahresumsatz von rund 4,4 Milliarden Euro, ein Drittel des Gesamtumsatzes des verarbeitenden Gewerbes. Ich denke, angesichts dieser Zahlen wird ganz deutlich, dass wir gut beraten sind, der Agrar-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft eine hohe Bedeutung beizumessen.
Aber es geht bei dem Thema nicht nur um einen Wirtschaftszweig, der zum Bruttoinlandsprodukt beiträgt und Arbeitsplätze sichert, nein, im Hinblick auf Land- und Ernährungswirtschaft spielen auch ethische Fragen eine Rolle. Unter welchen Bedingungen sollen Lebensmittel produziert werden? Welchen Stellenwert haben das Tierwohl oder die Erhaltung von Biodiversität im Ackerbau? Welchen Wert haben qualitativ hochwertige Lebensmittel und, damit verbunden, wer hat Zugang zu Qualitätsprodukten? Ich denke, es tut uns allen gut, über diese Fragen nachzudenken und substantiierte Antworten zu erarbeiten. Eine Reihe von Anregungen, Handlungsempfehlungen und Maßnahmenvorschlägen finden Sie in unserer Resolution. Ein paar der Vorschläge will ich Ihnen kurz vorstellen.
Unter anderem sehen wir Handlungsbedarf dabei, die Landwirtschaft an die gewandelten gesellschaftlichen Anforderungen anzupassen. In diesem Zusammenhang sollten die Fachbereiche für Agrar- und Umweltethik an unseren Hochschulen gefördert werden. Auch ist verstärkte Aufklärungsarbeit über eine nachhaltige und faire Wertschöpfungskette notwendig. Ein weiteres Ziel muss es sein – das haben wir auch so in der Resolution formuliert –,
dass die Verschwendung von agrarischen Erzeugnissen und Lebensmitteln insgesamt eingedämmt wird.
Ein weiterer Aspekt, den die Resolution aufgreift, ist der Kampf gegen den Klimawandel. Dieses globale Problem bedarf auch Lösungen auf regionaler Ebene. So regen wir an, angesichts des Klimawandels die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen. Dies beinhaltet Forschung, beispielsweise in den Bereichen des Pflanzenanbaus, der Tierproduktion oder der Verbreitung von Schädlingen. Nur so können wir uns auf die sich wandelnden Rahmenbedingungen einstellen.
Die Resolution geht auch auf die Entwicklung ländlicher Räume ein, gerade für uns in Mecklenburg-Vorpommern ein interessantes Thema. So fordern wir, das Potenzial des ländlichen Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume zu erschließen. Die regionale Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sollte gefördert werden, denn so kann die Wertschöpfung in der Region erhöht werden. Im Bereich der Fischerei regen wir an, überholte rechtliche und technische Lösungen im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik abzuschaffen, um das Risiko der unvollständigen Ausnutzung der Fangmengen und der Verschwendung des Fangaufwandes zu verringern. Die Fischproduktion in Aquakulturanlagen sollte verstärkt werden, denn sie trägt zur Schonung von natürlichen Ressourcen bei und vermeidet eine Beeinträchtigung des Ökosystems Ostsee.
Ich vermute mal, wenn Sie mir zuhören würden, wüssten Sie am Ende auch, worüber wir hier beschließen wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Parlamentsforum lebt vom fachlichen Austausch mit den Vertretern aus anderen Regionen in unserer Nachbarschaft. Ich bin der Auffassung, dass eine Kooperation mit anderen, denen es ähnlich geht wie uns und die vergleichbare landespolitische Schwerpunkte setzen, nur von Vorteil für uns sein kann, denn so können wir voneinander lernen, uns zu neuen Ideen inspirieren lassen und unsere vorhandenen Strategien gegebenenfalls überarbeiten und anpassen.
Das Parlamentsforum wie auch die Mitarbeit in der Ostseeparlamentarierkonferenz, in der HELCOM und im EUAusschuss der Regionen tragen maßgeblich dazu bei,
dass wir nach außen Präsenz zeigen und unseren landespolitischen Anliegen eine größere Bühne bieten. Dazu müssen wir an allen verfügbaren Strängen ziehen. Und gerade im Hinblick auf die rechtlichen Vorgaben aus der Europäischen Union, die unser Landesrecht regelmäßig stark beeinflussen, ist es sinnvoll, mit den anderen Regionen unsere gemeinsamen Interessen grenzüberschreitend zu formulieren und in die Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene frühzeitig einzuspeisen. So werden wir auch die vor Ihnen liegende Entschließung, die die Forderungen des Parlamentsforums enthält, wieder den Vertretern der Europäischen Kommission zuleiten.
In diesem Sinne enthält die Entschließung auch den Vorschlag an den zukünftigen 7. Landtag, unser Engagement im Parlamentsforum Südliche Ostsee intensiv fortzusetzen und wieder eine Jahreskonferenz auszurichten. Dies wäre ein ganz klares Bekenntnis dafür, dass der Landtag Mecklenburg-Vorpommern seiner Verantwortung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Ostseeraum im Sinne von Artikel 11 unserer Verfassung auch in Zukunft gerecht wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Delegation unseres Landtages setzte sich in Kiel aus Abgeordneten aller demokratischen Fraktionen zusammen, die die Resolution einvernehmlich mitgetragen haben. Mein Dank gilt den Delegationsmitgliedern, den Kollegen Detlef Müller, Jochen Schulte, Andreas Texter, Dr. André Brie und der Kollegin Silke Gajek, für ihre konstruktive Mitarbeit und unserer Präsidentin Sylvia Bretschneider für ihre Unterstützung. Mein Dank gilt auch dem Agrarministerium, das mit dem Vortrag eines Abteilungsleiters die Problematik des Antibiotikaeinsatzes in der Viehzucht in die Konferenz eingebracht hat, sowie Professor Dr. Harry Palm aus Rostock, der mit seinem Vortrag über integrierte Aquakulturanlagen auf hohes Interesse gestoßen ist.
Nun gilt es, den Ergebnissen unserer Arbeit auch hier im Plenum zuzustimmen. Wir haben es in der Vergangenheit so praktiziert und wollen dies heute wieder tun. Die Zustimmung des Plenums ist notwendig, um den Forderungen aus der Resolution Geltung zu verschaffen und damit die Landesregierung die von uns in der Resolution gesetzten Impulse in ihrer Arbeit umsetzen kann. Ich rufe Sie daher alle auf, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Resolution des Parlamentsforums Südliche Ostsee zuzustimmen, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte es eigentlich kurz machen. Allerdings, der Vorwurf, wir wären nicht bereit, uns damit auseinanderzusetzen, weil wir grundsätzlich dazu nicht bereit sind, der greift in diesem Fall nicht, denn ich kann hier auf eine Debatte zurückgreifen, die wir bei der Ersten Lesung geführt haben. Und da habe ich darauf verwiesen, dass wir sehr wohl – und zwar mit unseren Kollegen in Sachsen-Anhalt, speziell mit dem damaligen Minister Onko Aeikens – seit anderthalb Jahren über die verfassungsrechtlichen Bedenken eines Agrarstrukturgesetzes diskutiert haben und uns dann so weit verständigen konnten, dass es eine kurzfristige Lösung für derartige Verfassungsrechtsfragen nicht geben kann. Das hatte ich so ausgeführt und das war auch die Begründung dafür, dass wir gesagt haben, so kurzfristig einen solch problematischen Gesetzentwurf zu beraten, das wird dem Anliegen nicht gerecht und das würden wir als Parlament auch gar nicht leisten wollen, wenn wir den Anspruch hätten, ein nicht anfechtbares Gesetz beschließen zu wollen.
Von daher komme ich noch mal – und das diesmal verkürzt – auf die Argumente aus meiner ersten Rede. Es waren, wie von einigen Rednern schon angemerkt, insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken, weil sich bei diesem Gesetz weitreichende Eingriffe ins Eigentum ergeben würden, da größere Unternehmen wie Personengesellschaften und juristische Personen benachteiligt werden würden, was ebenfalls verfassungsrechtlich bedenklich ist.
Wir haben durchaus eingeräumt – und das sehen wir auch –, dass wir die Preisentwicklung am Bodenmarkt als problematisch erachten. Ich habe allerdings darauf hingewiesen und kann es dann heute wieder tun, dass nicht nur die außerlandwirtschaftlichen Investoren Preistreiber auf dem Bodenmarkt sind. Da kann man auch durchaus gucken, wie sich Landwirte gegenseitig überbieten, oder kann auch mal gucken, welche Rolle dabei
die BVVG oder gegebenenfalls auch die Landgesellschaft spielt.
Im Gegensatz zu meinen Vorrednern stehen wir nicht für eine pauschale Ablehnung von außerlandwirtschaftlichen Investoren. Gerade jetzt in der Krise zeigt sich, dass viele Betriebe durch außerlandwirtschaftliches Kapital in ihrer Existenz gesichert werden, und es gibt auch sehr positive Beispiele, wo solche außerlandwirtschaftlichen Investoren sehr gute Arbeit leisten im Unternehmen und sich verantwortlich fühlen für die Region, in der sie unterwegs sind.
Als Letztes lassen Sie mich noch anmerken, dass wir auch den Verwaltungsaufwand durch eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe – waren es „Kaugummiparagrafen“, ich weiß jetzt nicht, oder „Gummiparagrafen“, das kann ich nur unterstreichen – als nicht durchsetzbar ansehen. Von daher werden wir genau wie bei der Ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes ihn ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN suggeriert, dass entweder die Frage zu den Risiken von Glyphosat kurzfristig zu klären wäre oder für eine entsprechende Prüfung unbegrenzte Zeit zur Verfügung stünde. Beides ist nicht der Fall.
In den vergangenen Jahren – und es sind genau drei Jahre gewesen – wurden 343 Studien zur Neubewertung des Wirkstoffes Glyphosat vorgelegt, wonach es bei ordnungsgemäßer Anwendung des Wirkstoffes und von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln keine gesundheitlichen Risiken für Anwender oder unbeteiligte Dritte gebe. Sowohl das Bundesamt für Risikobewertung, das Umweltbundesamt und die EFSA erklären, dass von Glyphosat keine Gefahren ausgehen.
Im Widerspruch dazu stuft die Internationale Agentur für Krebsforschung Glyphosat in die Risikogruppe 2A „wahrscheinlich karzinogen“ ein, im Übrigen zusammen mit rotem Fleisch, offenen Kaminen, Mate und Schichtarbeit.
Aus meiner Sicht wird eine kurzfristige und vor allem eine von allen akzeptierte abschließende Beurteilung der Wirkungen von Glyphosat – auch wegen bisher fehlender repräsentativer Langzeitstudien durch die IARC – nicht möglich sein. Obwohl auch die Schichtarbeit im Verdacht steht, wahrscheinlich krebserregend zu sein, denkt zumindest nach meiner Kenntnis niemand darüber nach, sie zu verbieten. Es hat also einen weitgehend jenseits einer öffentlichen Debatte geführten Abwägungsprozess mit diesem Ergebnis gegeben, der allgemein akzeptiert zu sein scheint. Beim Glyphosat hingegen findet dieser sehr kontrovers geführte Abwägungsprozess schon lange in der Öffentlichkeit statt.
Fakt ist, die Gefährlichkeit von Glyphosat wird von der IARC weit unter dem Gefahrenniveau zum Beispiel von alkoholischen Getränken, Wurst und Schinken oder Holz und Lederstaub eingestuft. Fakt ist, beim Verbot von Glyphosat wäre eine pfluglose Bodenbearbeitung unmöglich. Die pfluglose Bodenbearbeitung trägt aber nachhaltig zum Klimaschutz bei, da durch verringerte Umsätze im Boden weniger klimaschädliche Gase freigesetzt werden. Der Druck von Unkräutern und Ungräsern ist aufgrund des Einsatzes von Glyphosat zurückgedrängt worden. Sollte sich dies in den kommenden Jahren ändern, wäre ein vermehrter Einsatz von anderen Wirkstoffen beziehungsweise eine verstärkte mechanische Bearbeitung der Flächen notwendig. Beides ist meines Erachtens nicht zielführend.
Des Weiteren würde bei einem Verbot von Glyphosat die Qualität des Erntegutes, aber auch die Menge zurückgehen. Experten sprechen in diesem Zusammenhang von einem Rückgang der arbeitskostenfreien Leistung von bis zu 40 Prozent pro Hektar und Jahr, je nach Fruchtfolge.
Trotzdem plädiert auch meine Fraktion nicht für ein Ignorieren der Diskussion. Vorsorglich haben wir beispielsweise – und das wurde heute schon angesprochen – im federführenden Agrarausschuss gemeinsam beschlossen,
dass die Landesregierung sich für ein Anwendungsverbot in Kleingärten und öffentlichen Bereichen sowie die Untersagung des genehmigungsfreien Verkaufs an Nichtlandwirte einsetzen soll. Insgesamt ist es für meine Fraktion jedoch nicht verständlich, dass gerade das Bundesumweltministerium, dessen nachgeordnete Behörde, das Umweltbundesamt, die Unbedenklichkeit von Glyphosat bestätigt hat, diese Beurteilung infrage stellt. Das geht zulasten der ohnehin gebeutelten Landwirte und schürt Ängste bei den Verbrauchern.
Meine Fraktion steht nach wie vor für die Zulassung von Glyphosat auf wissenschaftlicher Basis. Sollte es zukünftig belastbare Erkenntnisse geben, dass Glyphosat auch bei sachgemäßer Anwendung tatsächlich krebserregend ist, muss sicherlich eine andere Entscheidung getroffen werden. Jetzt gilt es aber, eine Entscheidung zu treffen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen fußt und sowohl die Interessen der Landwirte als auch der Verbraucher und der Umwelt berücksichtigt. Wir lehnen deshalb den vorliegenden Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahre 1789 war der Biber in Norddeutschland ausgestorben. Der letzte Biber wurde in einem Fischottereisen an der Elbe gefangen. 1971 wurden bei Templin, im einstigen Bezirk Neubrandenburg, und 1975 bei Gützkow an der Peene Biber ausgesetzt. Seitdem hat sich die Biberpopulation in Mecklenburg-Vorpommern positiv entwickelt, sodass sie sich seit Jahren in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Gerade in Vorpommern sind die Flüsse und Seen so stark besiedelt, dass mittlerweile kleine Vorfluter oder Stadtgebiete wie in Anklam erobert werden.
Was den einen freut, führt bei anderen zu erheblichem Frust, denn die Aktivitäten des Bibers führen in Hochwasser gefährdeten Gebieten wie zum Beispiel an der Elbe, Warnow, Peene oder der Trebel zu erheblichen Problemen. Gleichzeitig kommt es zu nicht zu unterschätzenden Nutzungskonflikten in den Bereichen der Gewässerunterhaltung, der Verkehrssicherheit, aber auch der Landwirtschaft. Nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises VorpommernGreifswald gibt es bei einer Populationsdichte von geschätzt über 1.000, eher 1.200 Tieren über 200 Problemstandorte, an denen die Aktivitäten von Bibern zu Schäden an Hochwasserschutzanlagen, Verkehrsanlagen oder landwirtschaftlichen Flächen führen.
So schreibt einer der örtlichen Wasser- und Bodenverbände, der Wasser- und Bodenverband „Insel UsedomPeenestrom“, dass er im vergangenen Jahr 13 Problemstellen an Gewässern II. Ordnung und landwirtschaftlichen Deichen hatte, die durch Biber verursacht wurden. Eine Vielzahl von Schwerpunktbereichen mussten im Jahresverlauf 6- bis 17-mal angefahren werden. Insgesamt wurden im Jahr 2015 neue Schäden an 500 Metern
Deich und circa 12,8 Kilometern Gewässer II. Ordnung festgestellt. 7-mal mussten Durchlässe gereinigt werden, da hier die angrenzende Wohnbebauung von Überflutung gefährdet war.
Sehr geehrte Damen und Herren, obwohl der Biber derzeit gemäß FFH-Richtlinie und Bundesnaturschutzgesetz geschützt ist, können nach Paragraf 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz Ausnahmegenehmigungen zum Rückbau von Dämmen und zur Umsiedelung oder Entnahme von Bibern beschieden werden. Leider sind die von besonders hoher Biberpopulation betroffenen Unteren Naturschutzbehörden aufgrund der Fallzahlen derzeit nicht mehr in der Lage, eine in jedem Fall zeitnahe Abwicklung der Ausnahmegenehmigungen zu gewährleisten. Oft bewegen sich Landwirte, Wasser- und Bodenverbände, aber auch Träger der Verkehrslasten und Kommunen deshalb in einer rechtlichen Grauzone.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, obwohl der Biber immer noch nach den Anhängen 2 und 4 der FFHRichtlinie unter den Schutz des Artikels 12 der FFHRichtlinie fällt, bietet der Artikel 16 der FFH-Richtlinie den Ländern die Möglichkeit, im Zuge von Rechtsverordnungen Ausnahmen vom strengen Schutzregime zuzulassen. Dann können Eingriffe in die Population geschützter Arten zur Abwendung erheblicher land-, forst- und fischereiwirtschaftlicher oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden beziehungsweise im Interesse der Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit umgesetzt werden.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat mir in dieser Angelegenheit Folgendes empfohlen, ich zitiere: „Bayern und Brandenburg haben ein Bibermanagement realisiert, das im geltenden Rechtsrahmen Konfliktminimierung umsetzt.
Dazu gehören Rechtsverordnungen mit Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten. Damit kann erleichtert gegen Biberbauten an Deichen und sonstigen Hochwasserschutzanlagen, Dämmen von Kläranlagen und erwerbswirtschaftlich genutzten Fischteichanlagen und unter weiteren Voraussetzungen auch gegen die Tiere selbst vorgegangen werden. Diese Möglichkeiten ergänzen weitere Maßnahmen wie Information, Prävention und Schadensausgleich.“ Zitatende.
Allerdings sind solche Verfahren in NATURA-2000Gebieten sehr aufwendig und kaum realisierbar. So geht die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg davon aus, dass „erhebliche wirtschaftliche Schäden erst dann vor(liegen), wenn der betreffende Betrieb durch die Anforderungen des Artenschutzes ,schwer und unerträglich‘ getroffen wird und darüber alle Anstrengungen unternommen hat, den Schäden durch Präventionsmaßnahmen entgegenzuwirken“.
Da hilft dann offensichtlich auch kein Bibermanagementplan, denn der brandenburgische Minister für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft hat sich am 29. Juni 2015 an das zuständige Bundesministerium gewandt und um die Prüfung der Aufnahme des Bibers in den Anhang 5 der FFH-Richtlinie gebeten. Erst dann wäre eine unbürokratische Bestandsregulierung möglich. Aber obwohl die Bundesumweltministerin bestätigt hat, dass sich der Biber in Deutschland in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, ist das Bundesministerium nicht bereit, entsprechende Maßnahmen zu er- greifen.
Begründet wird diese Untätigkeit von der Bundesumweltministerin mit dem hohen bürokratischen Aufwand eines solchen Antrages, ich zitiere erneut aus dem Schreiben des Ministeriums an mich: „Der Biber gehört zu den Tierarten, die in Deutschland inzwischen wieder eine günstige Erhaltungssituation nach den Kriterien der FFH-Richtlinie aufweisen. Dies gilt allerdings erst für ein Viertel der nach dieser Richtlinie geschützten Arten.“ Und weiter heißt es: „Ich möchte in der aktuellen Situation keine Initiative ergreifen, die Europäische Kommission aufzufordern, die Anhänge der FFH-Richtlinie wegen lediglich einer Tierart zu überprüfen. Das Verfahren wäre zu aufwendig.“ Zitatende.
Den Betroffenen vor Ort, die jeden Tag mit bürokratischen Anträgen ihr Hab und Gut oder die Verkehrssicherheit oder den Hochwasserschutz sichern müssen, stehen bei einer solchen Begründung sicherlich die Haare zu Berge.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Inkaufnehmen der Gefährdung betrieblicher Existenzen von Unternehmen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie der Verkehrssicherheit und des Hochwasserschutzes ist insbesondere vor dem Hintergrund der sehr positiven Bestandsentwicklung des Bibers nicht nachzuvollziehen. Gleichzeitig werden Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie zur durchlässigen Gestaltung der Gewässer, die mit Millionenaufwand umgesetzt wurden, durch Dämme und Burgen der Biber konterkariert. Das trifft vor Ort zunehmend auf Unverständnis.
Das ist bei Weitem nicht der einzige Zielkonflikt. Es gibt Beispiele, dass der Biber eine geförderte Aufforstungsfläche komplett vernichtet hat beziehungsweise sich an einer weit über 100 Hektar großen und ebenfalls geförderten Aufforstungsfläche, die mittlerweile mehr als zehn Jahre steht, zu schaffen macht. Hier wäre zu klären, wie man mit diesen förderschädlichen Tatsachen rechtssicher umgeht und zu wessen Lasten. Die Aufrechterhaltung des strengen Schutzstatus des Bibers ist aufgrund der Schäden Betroffenen nicht mehr zu erklären und schadet der allgemeinen Akzeptanz des Artenschutzes und des Schutzes von Lebensräumen. Aus diesem Grunde ist es aus Sicht meiner Fraktion zwingend notwendig, dass der Biber in den Anhang 5 der FFH-Richtlinie aufgenommen wird, um so eine praxistaugliche Regulierung des Biberbestandes zu ermöglichen. Zusätzlich ist es notwendig, dass von der Landesregierung den Unteren Naturschutzbehörden entsprechende Handlungsanweisungen an die Hand gegeben werden, um schnell und rechtskonform reagieren zu können. Oft ist Gefahr in Verzug, insbesondere wenn der Biber wieder einmal Straßen unterhöhlt oder Hochwasserschutz- und Bahndämme beschädigt hat.
Zum Schluss möchte ich ganz klar herausstellen: Der Antrag richtet sich nicht gegen den Biber an sich und es gibt viele Lebensräume, in denen er, weil konfliktarm, gern gesehen ist, auch bei meiner Fraktion. Es geht uns um einen Interessenausgleich in konfliktträchtigen Bereichen und es geht – und ich hoffe, das ist aus meinem Beitrag deutlich geworden – auch um die öffentliche Sicherheit. Von daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf den Bibertäuscher habe ich schon gewartet. Es gibt mehr als einen Wasser- und Bodenverband, der Ihnen bestätigen wird, dass die Bibertäuscher die Biber, wenn überhaupt, nur eine gewisse Zeit täuschen, und dann täuschen die Biber die Bibertäuscher, indem sie sie verstopfen.
Ob sie nun Geräusche machen oder keine Geräusche machen, es hilft manchmal, einfach mit den Praktikern zu sprechen.
Wenn ich jetzt hier „praktisch“ sage, dann muss ich sagen, wir haben eine Debatte auf einem theoretischen Niveau geführt, sodass alle Leute, die von draußen zuhören und mit der Problematik einigermaßen vertraut sind, sich fragen müssen, was wir hier eigentlich tun.
Deswegen habe ich mich entschlossen – ich wusste nicht, worauf ich mich vorbereiten soll –, Ihnen zwei spezielle Fälle vorzustellen. Auf die Biber bin ich nämlich nicht im Wahlkampf gekommen, sondern aufgrund einer Problemlage im letzten Jahr in meinem Wahlkreis. Da ging es um den Ort Altwigshagen, wo mehrfach eine Straße beschädigt wurde. Daraufhin habe ich gebeten zu prüfen. Ich lese Ihnen gerne mal die Empfehlungen vor, die ich daraufhin erhalten habe:
„Die Situation sollte“, und ich zitiere, „insbesondere hinsichtlich etwaiger Veränderungen an der Graben- beziehungsweise Straßenböschung kontinuierlich beobachtet werden.“
„Der Naturpark hat aktuell bestätigt, dass die regelmäßige Beobachtung des Bereichs durch Mitarbeiter des Naturparks unterstützt werden wird und bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten eine Information an die Gemeinde erfolgen wird. Für die konkrete Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten ist die Gemeinde zuständig. Soweit keine Entspannung der Situation insbesondere hinsichtlich der Graben- beziehungsweise Straßenböschung eintritt, ist im Zusammenspiel der örtlichen Akteure und der zuständigen Behörden gegebenenfalls über weitergehende Maßnahmen zu entscheiden.“
Nun kann ich Ihnen sagen, es sollte 14-tägig begangen werden, aber die Naturparkverwaltung ist gar nicht dazu
gekommen, überhaupt einmal zu gucken, weil die Straße vorher abgesackt ist.
So viel zur Praxis.
Das Zweite Beispiel: Es wurde mir zugetragen, dass es erhebliche Probleme am Bahndamm auf der Strecke zwischen Greifswald und Pasewalk gibt. Auch hier will ich gerne ein Schreiben der Deutschen Bahn zitieren: „Die Anstauung von Gewässern mit Hinblick auf eine potenzielle Gefährdung des Bahndammes im Karlsburger Forst betreffend sind wir mit dem Wasser- und Bodenverband Untere Peene in Kontakt getreten. Seit mehreren Jahren wird dort durch eine Biberpopulation eine Vorflut in der Unterhaltungspflicht des Wasser- und Bodenverbands blockiert, was zu einem massiven Rückstau auf einer großen Fläche führt. Der Bahndamm kreuzt diese Fläche. Die Lage des Gleises wird in regelmäßigen Abständen vermessen, um das Auftreten beziehungsweise den Verlauf von Setzungen festzustellen. Weiterhin werden die Gleise in regelmäßigen Abständen begangen. Darüber hinaus erfolgt separat eine Inspektion des entsprechenden Bahndammes. Diese Inspektionsmaßnahmen sind notwendig, um eine Gefährdung des Eisenbahnbetriebes im Rahmen der technischen Möglichkeiten auszuschließen. Wir haben den Wasser- und Bodenverband aufgefordert, den Abfluss der entsprechenden Vorflut wiederherzustellen. Dem Wasser- und Bodenverband liegt dem Vernehmen nach momentan keine Genehmigung zur Beseitigung beziehungsweise Teilbeseitigung der Staubauwerke vor.“
So viel zur Praxis.
Das sind die Fallbeispiele und das ist eine Strecke am Bahndamm!
Inzwischen gibt es Erkenntnisse, dass sich an diesem Bahndamm auch in anderen Bereichen, wie zum Beispiel im Bereich des Bahndamms Jatznick, ähnliche Bauwerke befinden und die Überstauung zur Unterspülung des Bahndammes führt.
Ich selber habe mir das angeguckt, weil ich auch von einem Bürger darauf hingewiesen wurde. Dann habe ich die Untere Naturschutzbehörde angerufen. Dort wurde mir gesagt, das kann gar nicht sein, dass die Wiese angestaut wurde, denn es wurde vor 14 Tagen erst eine Begehung durchgeführt und der Biberdamm wäre so klein gewesen, dass eine Überstauung nicht möglich ist. Auf mein Bitten hin ist man trotzdem gekommen und hat mich dann informiert, dass man – nach drei Wochen! – tätig werden musste. Jetzt frage ich Sie: Wer soll denn aus der Naturparkverwaltung diese ständigen Bahndammbegehungen machen? Es ist doch...
Das provoziert mich jetzt natürlich wieder. Das provoziert mich.
Kurz vorher hat es dann...
Nicht so wie Sie, Herr Heydorn, nicht so wie Sie!
Nicht so wie Sie!
Wenn es um die Unterwanderung geht, dann können wir ja gerne mal darüber sprechen –
ich glaube, es war um den Zeitpunkt der Feststellung der Unterspülung des Bahndammes herum –, dass es eine Meldung gab: Pasewalker Bundespolizei jagt Biber auf dem Bahnhof von Pasewalk. Dort wurde …
Dort wurde der Bahnverkehr über mehrere Stunden gesperrt, weil sich zwei Bundespolizisten wegen der Aggressivität des Bibers nicht imstande sahen, ihn aus den Bahngleisen zu beseitigen, sodass ein Tierfänger bestellt werden musste, der diesen Biber wieder an die Randow zurückbrachte.
Also wenn wir jetzt mal darüber diskutieren...
Ja, das sind leider die praktischen Beispiele, über die hat hier niemand geredet. Aber, wie
gesagt, wenn man sich im theoretischen Bereich befindet, dann kann man sicherlich immer gute Ratschläge erteilen.
Ich frage auch Frau Dr. Karlowski, wie sie den Zeitaufwand einschätzt, in Vorpommern alle Bäume mit einer Baumschutzmanschette zu versehen.
Das hat mit Praxis überhaupt nichts zu tun.
Ich möchte wieder zum Ernst zurückkommen. Es gibt hier einen Zielkonflikt nicht nur zwischen wirtschaftlichen Interessen, sondern auch einen Zielkonflikt zwischen Biber und öffentlicher Sicherheit.
Ich erwarte, dass ernsthaft darüber nachgedacht wird, wie man diesen Zielkonflikt praxistauglich löst und zu wessen Lasten, denn derzeit ist die Lösung –
vor allen Dingen die, die Sie vortragen – zulasten der Menschen.
Ich finde, das ist nicht hinnehmbar, und von daher erwarte ich Zustimmung für unseren Antrag. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es bereits gehört, für eine ernsthafte Befassung hätte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihren Gesetzentwurf schon Mitte des vergangenen Jahres in den Landtag einbringen sollen.
Nur so wäre die Verabschiedung eines mit weitreichenden Eingriffen ins Eigentum verbundenen und durch die Betroffenen bisher zumindest mehrheitlich abgelehnten Gesetzes rechtskonform möglich gewesen.
Bereits im März des vergangenen Jahres – wir haben es schon gehört – hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ ihren Bericht zum landwirtschaftlichen Bodenmarkt abgegeben. Zeitgleich hat die CDU-geführte Landesregierung in Sachsen-Anhalt ein Agrarstrukturgesetz in den Landtag eingebracht, das letztendlich seitens des Bauernverbandes, des Genossenschaftsverbandes Sachsen-Anhalt und der nicht organisierten Landwirte abgelehnt wurde.
Vor dem Hintergrund, dass ein Agrarstrukturgesetz in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum eingreift, ist dieses Scheitern in Sachsen-Anhalt durchaus nachvollziehbar. Im Übrigen hat auch meine Fraktion gegenüber Herrn Aeikens rechtzeitig verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Allerdings sitzt der Urheber – da bin ich etwas weiter zurückgegangen – des von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurfes nicht in Sachsen-Anhalt oder Sachsen, es wurde vielmehr in weiten Teilen deutlich von Baden-Württemberg abgeschrieben. Dort heißt es das „Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur“ und stammt aus dem Jahr 2009.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wir sehen die Preisentwicklung am Bodenmarkt mit großer Sorge. Wenn seitens der Landwirte die steigenden Bodenpreise kritisiert werden, so bleibt doch festzuhalten, dass sowohl die BVVG als auch die Landgesellschaft in den zurückliegenden Jahren mit an der Preisschraube gedreht haben. Gleichzeitig sind es aber auch Landwirte und nicht nur außerlandwirtschaftliche Investoren, die Bodenpreise außerhalb jeglicher betriebswirtschaftlichen Deckungsmöglichkeiten zahlen.
Der vorliegende Gesetzentwurf zielt nun vornehmlich darauf ab, den Erwerb von Gesellschaftsanteilen zu kontrollieren und einzuschränken. Es trifft also die größeren Unternehmen wie Personengesellschaften oder juristische Personen. Mit einer solchen Regelung käme es zu einer Benachteiligung dieser Unternehmensform, die Zweifel an der Rechtskonformität einer derartigen Regelung aufkommen lassen. Zudem zeigt gerade die jüngste Krise der Landwirtschaft, dass zahlreiche Unternehmen ohne die Einbindung außerlandwirtschaftlichen Kapitals in ihrer Existenz gefährdet sind. So ist es doch schon seit Jahren gängige Praxis, dass sich Anwälte, Zahnärzte oder andere zahlungskräftige Akteure in landwirtschaftliche Unternehmen einkaufen. Das ist grundsätzlich zulässig, ich will aber auch die Risiken einer zunehmenden Dominanz derartiger Geschäftsmodelle nicht kleinreden.
Allerdings würde ein Agrarstrukturgesetz, wie es vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nunmehr vorgelegt wird, die unternehmerische Freiheit der Landwirtschaftsbetriebe stark einschränken und gegebenenfalls zur Verschärfung der aktuellen Existenzprobleme beitragen. Gleichzeitig würde der Gesetzentwurf zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand und möglicherweise einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten führen. Allein durch die Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe in dem Gesetzentwurf wird die schwierige Rechtslage deutlich und öffnet Rechtsstreitigkeiten Tür und Tor. Und ich sage Ihnen schon heute, wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg, Geschäftsanteile zu übertragen. Wer aber ernsthaft
annimmt, dass ein solch anspruchsvolles Gesetzgebungsverfahren innerhalb von zweieinhalb Monaten durch den Landtag gebracht werden kann, der hat in den letzten fünf Jahren offensichtlich nichts dazugelernt.
Meine Fraktion sieht weitere staatliche Vorgaben zur Agrarstrukturentwicklung kritisch. Unser Weg ist vorrangig das konsequente Ausschöpfen der vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten zur Störung der Agrarstrukturentwicklung. Wir sehen das von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegte Agrarstrukturgesetz als Einschränkung des unternehmerischen Handelns und als unverhältnismäßige Einschränkung des grundgesetzlich geschützten Eigentums an. Aus diesem Grunde werden wir diesen Gesetzentwurf nicht mittragen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die dramatische Situation der milchviehhaltenden Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern und in Deutschland ist allseits bekannt. Allein im vergangenen Jahr haben in unserem Land über 38 Unternehmen die Milchproduktion aufgegeben. Somit produzierten Ende des vergangenen Jahres noch 812 Landwirtschaftsunternehmen Milch. Auffallend allerdings ist, dass sich trotz des Strukturwandels die Zahl der Milchkühe lediglich um 1.000 auf 182.500 verringerte.
Laut Bauernverband wurden im vergangenen Jahr 1,5 Mil- lionen Tonnen Milch an die Molkereien geliefert. Der Auszahlungspreis betrug circa 26 bis 27 Cent pro Liter, die Tendenz ist sinkend. Als kostendeckend, meine Damen und Herren, werden allerdings 35 Cent je Liter Milch betrachtet. Das heißt, mit jedem Liter Milch verlässt Geld den Hof der Milcherzeuger. Wie das an den Nerven zerrt, ist wohl jedem klar, wie lange das durchzuhalten ist, nicht.
Als Gründe für die schwierige Lage der Milchbauern werden der Wegfall der Milchquote, das Russland-Embargo und nicht zuletzt die schwächelnde Konjunktur in China gesehen. Derzeit ist nicht davon auszugehen, dass die Produktion in den verbleibenden Unternehmen gedrosselt wird. Landwirte sind Mengenanpasser. Wenn der Preis fällt, versuchen sie, dies durch Steigerung der Produktion zu kompensieren. Leider ist nach Auffassung von Fachleuten auch im laufenden Jahr nicht mit einer besseren Entwicklung auf dem Milchmarkt zu rechnen, im Gegenteil.
Auch der Ökomarkt ist keine Rettung. Wenn auch die Auszahlungspreise dort derzeit bei circa 50 Cent je Kilogramm liegen, ist dies Ausdruck der geringeren Leistung der Kühe in diesem Segment. Sollten Landwirte in Größenordnungen in die Bioproduktion wechseln, dann wird dieser Markt ähnlich wie der konventionelle zusammenbrechen.
Aus diesem Grunde gilt es unseres Erachtens, zahlreiche Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation am Milchmarkt zu stabilisieren. Eine dieser Maßnahmen ist es, der Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels zu begegnen und die milchverarbeitenden Unternehmen im Rahmen einer Vermarktungsplattform zu bündeln. Mit dieser Maß- nahme soll die Verhandlungsposition der Molkereien gegenüber dem Handel gestärkt werden.
In den jetzt anstehenden Preisverhandlungen spielt der Lebensmitteleinzelhandel seinen Markt wieder mit aller Härte gegen die Molkereien aus. Da viele Anbieter nur einer Handvoll Nachfragern gegenüberstehen, ist selbst die Milchwirtschaft in Form von großen Molkereien hilflos. Die Nachfrager wissen genau um den Druck, der bei der Erzeugung von verderblichen Produkten auf der Angebotsseite lastet.
Wenn auch der Wettbewerb innerhalb des Lebensmittel- einzelhandels besonders stark ist, so teilen sich doch die fünf Großen – Aldi, Lidl, Edeka, Metro und Rewe – den Markt untereinander auf. Sie halten allein 85 Prozent der Nachfrage in ihren Händen. Mit ihrer Marktpolitik und ihren Kampagnen fördern sie die Geiz-ist-geil-Mentalität der Verbraucher. Dies wird insbesondere im Bereich der Milch deutlich.
Weitere Marktkonzentrationen im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels, wie durch die Fusion Edeka und Tengelmann, sind vollzogen. Offensichtlich werden hier die Arbeitsplätze im Einzelhandel gegen die Arbeitsplätze in unseren Landwirtschaftsunternehmen getauscht. Zusätzliche Arbeitsplätze werden bei dieser Fusion wohl nicht entstehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, um die Position der 149 milchverarbeitenden Unternehmen in Deutschland zu stärken, wäre es notwendig, dass die im Antrag genannten Maßnahmen zumindest durch die wichtigsten milcherzeugenden Bundesländer getragen werden. Derzeit lässt sich diese Einigkeit nicht erkennen.
Allerdings ist Mecklenburg-Vorpommern ja schon öfter der Vorreiter für wichtige Projekte gewesen. Warum also auch nicht mit diesem Antrag? Er soll dazu beitragen, die Verhandlungsposition der Molkereien gegenüber dem Handel zu stärken, und eine stärkere Bündelung der Verkaufsmengen über eine gemeinsame Vermarktungsplattform erreichen. Ein gemeinsames Handeln und Auftreten der Molkereien in den Kontraktverhandlungen würde den tatsächlichen Milcherzeugungskosten der Landwirte besser als in der Vergangenheit Rechnung tragen und den bisherigen Tiefstpreisen entgegenwirken.
Gleichzeitig wollen wir, dass die Landesregierung gemeinsam mit anderen Bundesländern und dem Bund prüft, inwieweit die Gründung einer gemeinsamen Milchvermarktungsplattform rechtlich möglich ist, und die Gründung einer solchen Plattform konstruktiv begleitet und unterstützt. In der Aussprache werde ich mich auch noch kurz mit den anderen derzeit zur Diskussion stehenden Instrumenten zur Verbesserung der Situation der Milcherzeuger auseinandersetzen und werbe erst einmal um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dieser doch weitgehend einvernehmlichen Debatte, auch was die Problembeschreibung angeht, muss ich mich eigentlich bloß mit einem auseinandersetzen, und zwar mit der Diskussion, die Frau Dr. Karlowski hier aufgemacht hat. Wenn Sie denn der Auffassung sind, dass alles das, was Sie gefordert haben, nicht durch eine Mehrheitsentscheidung in der Molkerei durch die Mitglieder, sprich die Milcherzeuger, umgesetzt werden kann, dann müssten Sie ja konsequenterweise auf dem nächsten Landtag die Abschaffung des Genossenschaftswesens oder Ähnliches fordern,
denn ansonsten ist es natürlich möglich, über Mehrheitsentscheidung – und man braucht dann mehr als 50 Prozent – alles das durchzusetzen, was Sie den Molkereien ins Stammbuch geschrieben haben. Und ich denke auch, dass in der Debatte deutlich geworden ist, dass es die eine Lösung für die aktuelle Milchpreiskrise nicht gibt.
Ich habe angekündigt, ich möchte mich kurz auf die derzeit diskutierten Lösungsansätze konzentrieren. Export- erstattung, private Lagerhaltung und Intervention können bei der Bewältigung der Milchpreiskrise helfen. Bei der Intervention sehen Experten allerdings das Risiko ungewollter Marktverzerrungen und eine preisstützende Wirkung entfaltet sich in der Regel nur kurzfristig. Zusätzliche Entlastung schafft die private Lagerhaltung, der allerdings in ihrem Umfang enge Grenzen gesetzt sind. Auch Liquiditätshilfen können hilfreich sein, wenn sie ohne große zeitliche Verzögerung an gesamtwirtschaftlich rentable Milchviehbetriebe ausgereicht werden. Exporterstattungen hingegen gelten gemeinhin als Auslaufmodell.
Die Absicherung der Preise an Warenterminbörsen braucht ausreichend Börsenteilnehmer zur Erzielung wirtschaftlich relevanter Mengen und eine gewisse Liquidität. Auch die von mir schon des Öfteren benannte EUMilchmarktbeobachtungsstelle kann bei der Risikosteuerung helfen. Die Etablierung von Versicherungssystemen mit möglichst hohem privaten Anteil wird als durchaus sinnvoll angesehen.
Und ich will auch nicht versäumen, wieder auf die Risikoausgleichsrücklage hinzuweisen, die meine Fraktion ja schon seit wirklich vielen Jahren fordert. Ich bin mir dessen auch bewusst, dass der Bund derzeit nicht bereit ist, über eine solche Maßnahme nachzudenken. Sie wäre aber aus Sicht meiner Fraktion ein durchaus geeignetes Mittel, um an der einen oder anderen Stelle die Situation zu entspannen.
Alle benannten Instrumente werden die derzeitige Milchpreiskrise jedoch nicht beenden können. Nach Auffassung des BDM könnte das von ihm bereits 2014 entwickelte Marktverantwortungsprogramm die Lösung sein. Experten attestieren den Bereichen Frühwarnsystem und Nutzung verbesserter Kriseninstrumente durchaus Potenzial.
Kritischer gesehen wird die vorgeschlagene Mengensteuerungskomponente. Ich zitiere aus der Expertise „Kriseninstrumente im Milchmarkt“ vom Institut für Ernährungswirtschaft in Kiel, Zitat: „Selbst die befragten Experten gaben eine hohe Bandbreite möglicher Preiseffekte bei Mengenrückführungen an, so dass diese Effekte in Hinblick auf effektive Verbesserung in Krisensituationen zumindest als sehr unsicher einzuschätzen sind. Das Argument für eine Mengensteuerung aufgrund des Versagens der Marktsteuerung durch das inverse Verhalten
der Milchviehhalter wird von den Gutachtern nicht gestützt …“ Zitatende.
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es darüber hinaus keinen Vorschlag für ein Kriseninstrumentarium, das rechtlich zulässig, praktisch umsetzbar und von einer überzeugenden Mehrheit der Betroffenen selbst unterstützt wird. Und von daher ist unser Antrag auch nur als ein Baustein auf dem Weg hin zu einem funktionierenden Gesamtkrisenmanagement im Bereich der Milcherzeuger zu sehen. Allerdings ist jeder Schritt vorwärts wichtig, um das Ziel zu erreichen. Von daher bitte ich noch mal um Zustimmung für unseren Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „,Tierschutz ist kein Wahlkampfthema, sondern eine ethische Wertefrage. Wir brauchen einen gemeinsamen Diskurs an höchster Stelle, um mit ruhiger Hand entscheiden zu können, wohin man als Gesellschaft wolle.‘ … Das große Manko der Politik …: Es werden keine Ziele definiert, für die man dann eine Strategie entwickelt, sondern es werden nur Einzelthemen gesetzt, ,womit man auch den größten Schwachsinn legitimieren kann‘. Das gilt für den einzelnen Schweinestall ebenso wie für die europäische und deutsche Klimapolitik. ,Ohne globale Strategie kann man sich den ganzen Kram sparen‘“, so Professor Dr. Isermeyer, der Präsident des Bundesforschungsinstituts für Ländliche Räume, Wald und Fischerei.
Während ich an der einen oder anderen Stelle durchaus anders formuliert hätte, so kann ich den inhaltlichen Aussagen doch vollumfänglich zustimmen.
Nun haben wir heute wieder einmal ein Einzelthema aus dem Bereich Tierschutz auf der Tagesordnung. Es wäre dem Thema durchaus gerecht geworden, wenn sich die Antragstellerin, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Antragstellung zunächst die Frage gestellt hätte, warum es in der Vergangenheit zur Einführung von Kastenständen in der Sauenhaltung gekommen ist. Es gab Zeiten, in denen pro Wurf zwei bis drei Ferkel von der Sau erdrückt oder gar von der Jungsau gefressen wurden. In der Freilandhaltung gibt es diese Probleme auch heute noch, und nicht nur diese Probleme. Ich erinnere an unsere Debatte zum Abschuss von Rabenvögeln. Da verneinte Frau Dr. Karlowski solche Umstände, dass Rabenvögel auf kleine Ferkel losgehen und Augen auspicken.
Das hielt sie für völlig ausgeschlossen, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Vielleicht sollte man da nicht nur Studien lesen,
sondern wie der Fraktionsvorsitzende mal einen solchen Freilandhaltungsbetrieb besuchen und sich angucken,
wie Schwärme von Rabenvögeln sich in der Nähe dieser Anlagen aufhalten. Und vielleicht ist man dann auch dabei und kann sich in der Realität davon überzeugen,
dass solche Vorkommnisse nicht dem Bereich „Traumdeutung“ zuzuordnen sind.
Vor diesem Hintergrund war die Einführung des Kastenstandes eine Maßnahme des Tierschutzes, denn in Abwägung wurde der Schutz der Ferkel im Vergleich zur zeitweisen, wenn auch starken Einschränkung der Sau als höherwertig angesehen. Und da wir es nie versäumen, immer auch auf den Wunsch der Verbraucher nach mehr Tierwohl zu verweisen, fragen Sie die Verbraucher doch mal, was ihnen im vorgenannten Fall wichtiger ist, das Überleben von niedlichen kleinen Ferkelchen oder der Verzicht auf Einschränkung der Muttersau! Anders ist das sicherlich im Falle der Besamung. Aber auch da gibt es klare Regelungen und Beschränkungen der Standzeit.
Sehr verehrte Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, zum Thema gehört ebenfalls, dass bei einem Ferkelpreis von 30 Euro Sauenhalter, egal welcher Haltungsform, nicht existieren können. Da nützt es allerdings auch nichts, das Kartellamt anzurufen, wenn gleichzeitig einer der größten Fusionen im Lebensmitteleinzelhandel per Ministeranordnung zugestimmt wird. Die Marktmacht des Handels wird so zulasten der Landwirte ausgebaut. Deshalb ist es verständlich, dass seit dem Jahr 2005 die Zahl der Schweine haltenden Betriebe in Deutschland von 88.680 Unternehmen auf 49.140 Unternehmen bis zum Jahr 2013 zurückging. Dies entspricht einem Rückgang von 44,6 Prozent innerhalb von acht Jahren. In den vergangenen zwei Jahren hat sich diese Situation verschärft. Gleichzeitig ist die Größe der wirtschaftenden Betriebe angestiegen.
Dies vorangestellt, komme ich nun zu dem eigentlichen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Am 24.11.2015 hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg ein Urteil zur Haltung von Sauen in Kastenständen gefällt. Die Richter legten fest, und das haben wir schon gehört, dass in einem Kastenstand gehaltene Jungsauen die Möglichkeit haben müssen, „jederzeit in dem Kastenstand eine Liegeposition in beiden Seitenlagen einzunehmen, bei der ihre Gliedmaßen auch an dem vom Körper entferntesten Punkt nicht an Hindernisse stoßen“. Nach dieser Vorgabe müssen Kastenstände eine Breite von mindestens dem Stockmaß des darin untergebrachten Schweins aufweisen. Die Tiere müssen ihre Gliedmaßen ausstrecken können, ohne in benachbarte belegte Kastenstände hineinzureichen. Das Urteil basiert im Wesentlichen auf Paragraf 24 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.
Bevor Schlussfolgerungen und Konsequenzen aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg zu den notwendigen Abmessungen der Kastenstände für Zuchtsauen gezogen werden, muss die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Der die Berufung erhoffende Sauenhaltungsbetrieb aus Sachsen-Anhalt erwägt nach unserer Kenntnis, beim Bundesverwaltungsgericht die Zulassung der Revision zu beantragen. Deshalb hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg noch keine Verbindlichkeit für die Sauenhalter gebracht, auch nicht in Mecklenburg-Vorpommern.
Mit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hat der Verordnungsgeber von der Ermächtigung nach Para- graf 2a Absatz 1 Tierschutzgesetz Gebrauch gemacht, die erlaubt, die Anforderungen an die Haltung von Tieren nach Paragraf 2 Tierschutzgesetz näher zu bestimmen.
Nach Paragraf 11 Absatz 8 Tierschutzgesetz ist der Tierhalter verpflichtet, durch betriebliche Eigenkontrollen sicherzustellen, dass die Anforderungen des Paragrafen 2 Tierschutzgesetz eingehalten werden.
Paragraf 24 Absatz 4 Nummer 2 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gibt vor, dass Kastenstände so beschaffen sein müssen, dass jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann.
Das alles hört sich einfach und verständlich an. Wenn Sie aber an den mit diesen Regelungen tatsächlich einhergehenden Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung interessiert sind, dann empfehle ich Ihnen die Lektüre der Empfehlung des Friedrich-Loeffler-Instituts
für Tiergesundheit zur „Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum“. Die Mathematiker unter Ihnen werden ihren Spaß haben. Allen dort vorgestellten Rechenmodellen ist gemeinsam, dass ihnen die altersgemäß entwickelte Durchschnittssau zugrunde gelegt wurde. In Abwandlung eines Spruchs fällt mir dazu nur ein: Im Durchschnitt entsprach der Kastenstand genau den von der modernen Genetik vorgegebenen Maßen der unterzubringenden Säue und die Sau passte trotzdem nicht rein.
Zugegeben ist das etwas sarkastisch, aber es verdeutlicht doch das Problem.
Die behördliche Entscheidung über die Rechtskonformität der Kastenstände treffen im Übrigen die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter. Es stellt sich also die Frage, weshalb die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Landesregierung auffordert, eine Bundesratsinitiative für eine Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung anzustreben.
Klar ist, dass, sollte die getroffene Entscheidung bundesweit Anwendung finden, zahlreiche praktizierte Kastenstandsbreiten in Deutschland nicht mehr zulässig sind. Eine eindeutige Regelung hinsichtlich der Breite von Kastenständen in Besamungszentren für Sauen gibt es mit der Entscheidung allerdings nicht. Die Entscheidung des OVG Magdeburg bezieht sich zurzeit lediglich auf einen Betrieb.
Sollte diese Rechtsprechung jedoch vor dem Bundesverwaltungsgericht Bestand haben, leiten sich hieraus für Sauenhalter in Deutschland erhebliche Konsequenzen ab. Allein aufgrund der unterschiedlichen Größe von Sauen verschiedener Altersstufen, aber auch Rassen müssen nach Ansicht von Experten mindestens drei verschiedene Kastenbreiten in einem Unternehmen zur Verfügung stehen. Sauenhalter müssten ihre Unternehmen mit hohem finanziellen Aufwand umrüsten. Gerade kleinere Unternehmen würden durch eine solche Umrüstung in ihrer Existenz gefährdet. Schon heute ist es aufgrund des geringen Schweinefleischpreises und dem damit einhergehenden geringen Ferkelpreis um die Existenz zahlreicher Schweine-, aber auch Sauenhalter schlecht bestellt.
Bei Umsetzung des Antrages werden Wettbewerbsbenachteiligungen der deutschen Sauenhalter, die Verlagerung der Produktion in Länder mit geringen Standards – wir haben es gehört, aber auch durch Wiederholung bleibt es ja richtig –, ein weiterer Strukturwandel und ein Rückgang der Schweineproduktion und Sauenhaltung in Mecklenburg vorgezeichnet.
Zielführend ist es meines Erachtens, Maßnahmen zu ergreifen, die die Landwirte bei der rechtskonformen Umsetzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung unterstützen. Hierzu zählen Maßnahmen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms, die Förderung des Absatzes oder entsprechende Beratungsleistungen. Es kann nicht sein, dass derartige Alleingänge in Deutschland bei der Anhebung von Standards auf dem Rücken von Landwirten umgesetzt werden. Wenn sie politisch gewollt oder juristisch verordnet sind, müssen sie kompensiert werden.
Der vorliegende Antrag führt also nicht zu mehr Tierschutz und blendet völlig aus, dass auch in der Sauenhaltung Geld verdient werden muss. Ich weiß, dass diese Frage für Sie nicht mehr als eine Randnotiz wert ist, aber meine Fraktion sieht das ganz anders. Ich will jetzt mal frei Silke Gajek von heute zitieren. Die Fraktion verfährt ja gerne nach dem Grundsatz: „Wir brauchen keine Argumente, wir haben eine Haltung.“
Wir haben gute Argumente und wir haben auch eine Haltung, nämlich eine andere. Von daher werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Minister hat bereits ausgeführt, dass Mecklenburg-Vorpommern mit mehr als 290.000 Hektar Moorfläche eines der moorreichsten Länder der Bundesrepublik Deutschland ist. Seit dem Jahr 1990 wurden, wenn ich das aus meinen Kleinen Anfragen zusammenrechne, fast 48.000 Hektar
Moorfläche wiedervernässt. Hierfür wurden allein im Zeitraum von 2002 bis 2013 circa 41,8 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln aufgewendet. Durch derartige Renaturierungsmaßnahmen wurden dabei in Größenordnungen, auch das muss gesagt sein, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Flächen einer wirtschaftlichen Nutzung entzogen.
Viele von Ihnen kennen sicher den Anblick der abgestorbenen Bäume im Anklamer Stadtbruch. Vor Ort herrscht auch heute noch viel Unverständnis über die mit der Maßnahme einhergehende Baumvernichtung. Und das ist nicht das einzige Akzeptanzproblem. Es gibt Einschränkungen der Lebensqualität der Anwohner durch erhöhte Wasserstände, Vernässung von Kellern, Verunreinigung des Trinkwassers, aber auch Mückenplagen im Ergebnis von Wiedervernässungsmaßnahmen.
Zahlreiche Beispiele wie Polder Kamp, Swinemoor, Polder Bargischow/Gnevezin,
Koblentzer Seewiesen oder Galenbecker See stehen für Probleme, die mit Wiedervernässungsmaßnahmen einhergehen können.
Die Menschen vor Ort haben die Einschränkungen ihrer Lebensqualität ohne Ausgleich hinzunehmen. Das führt vielfach zu genereller Ablehnung und Unmut, denn allzu oft entsteht der Eindruck, dass der Schutz der Moore in unserem Land eine höhere Bedeutung hat als der Schutz der Menschen.
Umwelt- und Naturschutz lebt aber von der Akzeptanz der Menschen vor Ort und nicht von ordnungsrechtlichen Maßnahmen, wie sie gerade Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, immer wieder ins Spiel bringen.
Auch der vorliegende Antrag verdeutlicht das Selbstverständnis und die Denkweise der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Sogar im Antrag selbst fordern Sie die pauschale Umsetzung eines Paragrafen im Landeswaldgesetz und ignorieren einfach die in ihm enthaltene Einschränkung. Ich zitiere die entsprechende Passage: „Auf den Ausgleich nachteiliger Folgen der Umwandlung kann verzichtet werden, soweit nach der Umwandlung das öffentliche Betretungsrecht nicht eingeschränkt wird und es sich ausschließlich um … eine naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme zur Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushaltes … handelt.“
Der Paragraf 15 Absatz 7 des Landeswaldgesetzes begründet eben keine Ausnahme, wenn es sich bei Wiedervernässungsmaßnahmen um eigenständige Projekte im Rahmen der Umsetzung des Moorschutzkonzeptes beziehungsweise von EU-Projekten handelt und das Moor nach der Maßnahme nicht mehr den gesetzlichen Kriterien der Waldeigenschaft entspricht, so nachzulesen in der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage, Frau Dr. Karlowski.
Sie, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, fordern nun, für die Wiedervernässung von
Mooren generell diesen Waldausgleich auszusetzen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass MecklenburgVorpommern eines der waldärmsten Bundesländer ist, hat sich der Gesetzgeber deshalb für die Waldmehrung in Mecklenburg-Vorpommern ausgesprochen. Gerade die GRÜNEN, aber auch Naturschutzverbände sind doch die Ersten, die der Landesregierung an anderer Stelle den Vorwurf machen, dass sie nicht genug für den innovativen und umweltfreundlichen Rohstoff Holz tut.
Das will ich jetzt nicht kommentieren.
Trotzdem halten Sie nachteilige Folgen der Umwandlung, zumindest für den Zeitraum der Antragsdiskussion und gegebenenfalls der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit, für ausgeschlossen. Ist aber eine baumbestandene Fläche vorher forstwirtschaftlich genutzt worden und wird dann auf Dauer einer Nutzung entzogen, entsteht ein wirtschaftlicher Schaden. Und auch wenn Sie es nicht gerne hören: Es ist die Wirtschaft, durch die das Geld aufgebracht wird, von dem Sie nie genug haben können, wenn es in Naturschutzprojekte fließen soll.
Vor diesem Hintergrund verbuche ich Ihren Antrag unter die Rubrik „selektive Wahrnehmung“. Und es wird Sie nicht weiter wundern, die CDU-Fraktion wird diesen Antrag ablehnen und sich auch einer Überweisung verschließen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst jüngst hat der Präsident der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft zum Thema Bestandsobergrenzen festgestellt, ich zitiere: „Es wäre … fatal, wenn auf gesellschaftlichen oder politischen Druck Maßnahmen im Alleingang umgesetzt würden, die im schlimmsten Fall zur Abwanderung ganzer Produktionszweige an Standorte mit geringeren Standards führen könnten. Dies wäre weder ein Dienst am Verbraucher noch am Nutztier.“ Zitatende.
Die Anhörung des Agrarausschusses zum Antrag der Fraktion DIE LINKE hat verdeutlicht, dass es derzeit keinen wissenschaftlichen Beleg für einen Zusammenhang zwischen Bestandsgröße, Tierwohl und Tierge- sundheit gibt. Vielmehr wurde beispielsweise darauf verwiesen, dass in großen Tierhaltungsanlagen eine integrierte Haltung über alle Produktionsstufen hinweg möglich ist und somit ein verringertes Seuchenrisiko besteht. Sollten allerdings in der Zukunft wissenschaftlich
belastbare Nachweise über einen Zusammenhang zwischen Bestandsgrößen, Tierwohl und Tiergesundheit geführt werden können, ist meine Fraktion selbstverständlich bereit, entsprechende Bestandsgrößen zu normieren.
Klar herausstellen möchte ich aber, dass nach derzeitiger Einschätzung der Wissenschaft und des Bauernverbandes die Umsetzung von Tierschutzstandards in größeren Einheiten leichter zu vollziehen ist als in kleineren Beständen.
So hat jüngst der Vertreter des Bauernverbandes in Brüssel darauf hingewiesen, dass beispielsweise die Folgen eines betäubungslosen Kastrationsverbotes bei Schweinen explizit für kleinere Betriebe zu einer wirtschaftlichen Existenzgefährdung führen würden.
Sehr geehrte Damen und Herren, schon heute sind indirekt Obergrenzen für landwirtschaftliche Unternehmen über das Immissionsschutzgesetz und das Düngerecht normiert. Im Rahmen der Anlagengenehmigung wird die Umweltverträglichkeit der Anlage beziehungsweise der Bestandsgröße geprüft. Weiterer landesspezifischer Maßnahmen bedarf es aus meiner Sicht vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation der Landwirtschaftsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Die Koalitionsfraktionen haben sich deshalb dafür ausgesprochen, dass alle Festlegungen zu Bestandsobergrenzen bundes- beziehungsweise europaweit einheitlich und auf wissenschaftlicher Basis erfolgen müssen.
Das ist nicht nur im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der tierhaltenden Betriebe, sondern verhindert auch das Abwandern ganzer Produktionszweige in Länder mit weniger hohen Standards.
Sehr geehrte Damen und Herren, schon heute wird seitens des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft durch verschiedene finanzielle Möglichkeiten die Weiterentwicklung von Haltungsverfahren zur Verbesserung einer artgerechten Tierhaltung, der Umweltauswirkungen, des Arbeitsschutzes und der Wettbewerbsfähigkeit unterstützt. Mit der Initiative „Eine Frage der Haltung“ setzt das Ministerium die Tierwohloffensive des Koalitionsvertrages um. Die Brancheninitiative „Tierwohl“ vom Deutschen Bauernverband und dem Handel und das Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbundes sind freiwillige Maßnahmen, die praktische Fortschritte beim Tierschutz mit Mehrwert für Erzeuger und Verbraucher generieren.
Hervorheben möchte ich ebenfalls, dass es mit meiner Fraktion eine Unterteilung von Umwelt- und Tierschutzstandards für kleine beziehungsweise große Anlagen nicht geben wird. Tier- und Umweltschutz hängt wesentlich vom Tierhalter ab und nicht von der Bestandsgröße einer Anlage.
Die Auffassung, dass nur in kleineren Anlagen eine artgerechte Haltung von Tieren und ein besserer Umweltschutz erfolgen können, ist daher nicht nachzuvollziehen
und wissenschaftlich derzeit nicht belegbar. Vielmehr werden, wie bereits ausgeführt, gerade kleine Haltungsformen durch neue Auflagen und Anforderungen oft in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht.
Alle genannten Aspekte finden in der Beschlussempfehlung Berücksichtigung, von daher wird meine Fraktion selbstverständlich zustimmen.
Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der heute das Licht der Tagesordnung erblickt hat und eigentlich nur der abgelehnte Beschlussempfehlungsvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Beratungen des Agrarausschusses ist: Das, muss ich sagen, empfinde ich so ein bisschen als Nötigung. Von daher werde ich mich inhaltlich damit nicht auseinandersetzen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich das erste Mal das Thema dieser Aussprache „Agrarstruktur in Mecklenburg-Vorpommern“ gelesen habe, habe ich gedacht, das erinnert mich ein bisschen an ein Überraschungsei, das ich früher als Kind immer mit bestimmten Erwartungen ausgewickelt habe und dann zumeist enttäuscht war über das, was drin war: irgendwas, was man zusammenpuzzeln musste,
irgendwas was man zusammenbauen musste, aber nicht das, was ich haben wollte.
Allerdings habe ich nach einigen Überlegungen gedacht, na ja, so überraschend wird dieses Ei vielleicht doch nicht sein, das Frau Dr. Karlowski hier ausgewickelt hat. Und ich kann sagen, das hat mich weder überrascht, noch hat es mich erfreut. Ich habe mal spekuliert, was denn Thema dieser Aussprache sein könnte.
Ich gucke auf meine erste Seite und habe geschrieben: „Nach Auffassung der GRÜNEN sind Landwirtschaftsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern zu groß, die Produktion ist zu intensiv und der Anteil an biologischer beziehungsweise ökologischer Produktion zu gering.“
Ein bisschen spekuliert habe ich auch zum Bodenmarkt. Das findet sich am Ende meiner Rede.
Nun habe ich allerdings Bedenken, wenn wir hier immer wieder über die gleichen Themen unter unterschiedlichen Vorzeichen debattieren. Ich habe es schon mal gesagt, es ist eigentlich völlig egal, ob ich unsere Auffassung noch mal vortrage – ich könnte heute auch den Wetterbericht von Timbuktu vorlesen.
Es würde ja in der Debatte überhaupt nichts ändern. Aber da ich auch gelernt habe, dass ständige Wiederholungen zu einem gewissen Lernprozess führen,
werde ich mich wieder mit den von mir eben schon vermuteten Punkten, die natürlich auch so eingetroffen sind dank des Ministers, in kurzer Form auseinandersetzen.
Beim ersten Punkt möchte ich darauf verweisen, dass die Agrarstruktur einen wesentlichen Einfluss sowohl auf die Arbeitsbedingungen der in der Landwirtschaft Beschäftigten als auch die Haltungsbedingungen der Tiere hat. Nur Unternehmen ab einer bestimmten Größe können sich geregelte Frei- und Urlaubszeiten für ihre Angestellten, aber auch entsprechende Tierwohlstandards in ihren Stallanlagen leisten.
Kleine bäuerliche Familienbetriebe, wie Sie, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sie in Ihrer romantisierten Vorstellung vor Augen haben, können das so nicht realisieren. Zum einen werden in diesen kleinen Betrieben oft die Familienmitglieder zur Arbeit herangezogen, Freizeit und Urlaub gibt es kaum, zum anderen fehlen in diesen Unternehmen häufig die finanziellen Voraussetzungen zur betrieblichen Umsetzung der ständig steigenden Umwelt- und Tierschutzstandards.
Bei den von mir heute bereits vermuteten Punkten 2 und 3 kann ich nahtlos an die Diskussion der Vergangenheit
anknüpfen, zuletzt beim Thema Milchkrise. Die Landwirte entscheiden selbst, welche Landbewirtschaftungsformen sie für betriebswirtschaftlich sinnvoll halten. In der ökologischen Landwirtschaft ist ein Mehrpreis erforderlich, um selbst im Rahmen einer erhöhten Förderung wirtschaftlich produzieren zu können. Selbst wenn ein anhand konkreter Zahlen bis jetzt noch nicht nachgewiesener Nachfrageüberhang existiert, so würde eine spürbare Erhöhung von ökologisch produzierten Produkten den dafür zu erzielenden Preis drücken und gegebenenfalls auch die benötigte Preisspanne zu den konventionell erzeugten Produkten unterschreiten. Auf der anderen Seite hatte ich bereits in der letzten Plenardebatte darauf hingewiesen, dass selbst bei denjenigen, die grundsätzlich ökologisch erzeugte Produkte nachfragen würden, die Bereitschaft, tatsächlich zu kaufen, mit steigender Preisspanne zwischen ökologisch und konventionell erzeugten Produkten überproportional sinkt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe noch darauf verwiesen, dass meine Spekulation auch in Richtung Bodenpolitik ging. Da habe ich, wie gesagt, auch richtiggelegen. Die Argumentation konnte ich mir denken, zum Beispiel, dass die Nutzung außerlandwirtschaftlichen Kapitals als Finanzierungsquelle zur Spekulation und zur Belastung der bodengebundenen, nachhaltigen Agrarwirtschaft führt.
Natürlich beobachten wir seit einigen Jahren – gefühlt mit Beginn der Finanzkrise 2008 –, dass außerlandwirtschaftliches Kapital in Grund und Boden verstärkt investiert wird.
Natürlich ist diese Entwicklung durchaus kritisch zu bewerten.
Allerdings durften wir auch die Erfahrung machen, dass die rechtsstaatlichen Mittel zur Eindämmung dieser Erscheinung begrenzt sind.
Gerade die Erfahrung der Landesregierung in SachsenAnhalt mit dem Versuch einer Änderung des Grundstücksverkehrsgesetzes oder der Einführung eines Agrarstrukturgesetzes sollten uns zu denken geben.
Neben dem Problem, die gewünschten Wirkungen rechtssicher zu formulieren, scheint auch eine Mehrheit der Landwirte selbst einen solchen Eingriff des Staates in den Bodenmarkt abzulehnen. Von daher habe ich von Ihnen zwar viele Kritikpunkte gehört,
ich habe auch gehört, dass Sie den Kauf des Bodens von der BVVG durch das Land bevorzugen würden, aber da wir gerade vom Minister gehört haben,
wo die Probleme liegen, fehlen mir – leider haben Sie nicht mehr genug Redezeit, aber vielleicht wäre das mal ein Thema, über das man neu nachdenken könnte – eigentlich die Vorschläge,
wie man, …
Es ist schon spät. Nein, das bringt mich nicht aus dem Konzept, aber man muss ja auch mal lachen dürfen.
… wie man in Zukunft das Problem mit den außerlandwirtschaftlichen Investoren rechtssicher lösen kann. Das wäre mal eine Debatte, über die ich mich freuen würde und dann würde ich auch nicht wieder den Wetterbericht von Timbuktu bemühen wollen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit einem durchschnittlichen Auszahlpreis von 25 Cent pro Kilogramm ist die Situation in den milchviehhaltenden Unternehmen unseres Landes sehr angespannt. Auch die leistungsfähigsten Unternehmen sind nicht mehr in der Lage, die Kosten für die Milchproduktion aus den Erlösen
zu decken. Gründe für die aktuelle Krise liegen zum einen in der gesteigerten Produktion, die durch den Wegfall der Milchquote möglich wurde, und zum anderen im Wegbrechen der Märkte in Asien und Russland. So geht der Bauernverband davon aus, dass allein aufgrund des Russlandembargos 4 Cent je Kilogramm Milch am Auszahlungspreis fehlen.
Mit der Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik ist ab diesem Jahr die Milchmarktordnung entfallen. Die Quotierung der Milchmenge gehört der Vergangenheit an. Viele Milchbauern bedauern das vor dem Hintergrund der aktuellen Milchkrise, andere betrachten die Situation als Herausforderung, die zu einer notwendigen Marktbereinigung führen wird. Seitens der Europäischen Kommission und der Bundesregierung wurde bereits deutlich gemacht, dass es kein Zurück zu einer Mengenregulierung geben wird.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Quote die Landwirte auch vor fünf Jahren nicht vor dem Zusammenbruch des Milchmarktes bewahrt hat. Auch dieses Mal ist die Überproduktion von Milch für den drastischen Preiseinbruch mit verantwortlich. Dass im vergangenen Milchwirtschaftsjahr 900 Millionen Euro an Superabgabe gezahlt wurden, verdeutlicht die Misere.
Betroffen sind allerdings – Sie hatten es jetzt auch ausgeführt, aber aus Ihrem Antrag geht das nicht hervor – nicht nur vor allem kleine und mittlere Betriebe, wie der Antrag es unterstellt, sondern auch diejenigen Betriebe, die in die Milchviehhaltung investiert haben und die Abschaffung der Milchmarktordnung als Chance nutzen wollten. Sie haben für die Investitionen in mehr Tierwohl und die Schaffung von Arbeitsplätzen nach wie vor ihre Tilgung und Zinslast, aber auch die Arbeitserledigungskosten zu tragen.
Hinsichtlich der von Ihnen favorisierten Weidehaltung möchte ich darauf verweisen, dass meine Fraktion bereits seit längerer Zeit vehement ein Weideprogramm gefordert hat. Klar ist aber auch, dass Geld, das im Rahmen der Umweltprogramme zur Verfügung steht, nur einmal ausgegeben werden kann.