Protokoll der Sitzung vom 22.10.2015

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ist das alles, was Sie dazu sagen können, Köster?)

Nein, Herr Dr. Nieszery, wir waren ja sogar hier bei „Jugend im Landtag“ an einem Tisch.

Worum ging es konkret? Zum einen haben wir uns dagegen ausgesprochen als NPD, dass in Gaststätten, wo nur Erwachsene Zutritt haben, ein Verbot ausgesprochen wird zu rauchen. Das sollten die Gastwirte selbst entscheiden. Das sollten die Gastwirte,

(Heinz Müller, SPD: Gaststätten, wo nur Erwachsene reindürfen, wo gibt es denn so was? – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE – Glocke der Vizepräsidentin)

das sollten die Gastwirte selbst entscheiden und diese Meinung haben wir auch weiterhin, und gerade, was die Eckkneipen betrifft.

Punkt zwei war, dass auch auf den Schulhöfen das Rauchen untersagt worden ist. Und wir haben auf den Umstand hingewiesen, dass sich dann alles vor dem Schulhof abspielen wird,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Da müssen Sie Ihre CDs verteilen.)

auch im Hinblick auf die Gefährdung des Unfallversicherungsschutzes, der nämlich während des Unterrichtes, wenn man den Schulhof verlässt, auch gefährdet ist.

(Martina Tegtmeier, SPD: Das sind ja Pirouetten.)

Und anschließende Kleine Anfragen haben im Grunde alle Aspekte, die wir angebracht haben, hinterher bestätigt.

(Udo Pastörs, NPD: Bestätigt!)

Die Schüler, die geraucht haben, haben sich vor dem Schulhof aufgehalten und die Lehrer auch. Und dieses Chaos wollten wir als NPD verhindern. Jetzt mal wieder die Wahrheit hier auf den Tisch gebracht

(Martina Tegtmeier, SPD: Von Ihnen?)

und nicht irgendwelche Illusionen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Heinz Müller, SPD: Dafür sind Sie ja wohl der Richtige!)

Ach, Frau Tegtmeier, Sie gelten doch hier auf dem Flur als Abgeordnete, die wie eine Schlaftablette ist. Seien Sie doch einfach mal leise!

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh, jetzt reicht es aber!)

Die Deutsche Krebshilfe fordert eine gesetzliche Untersagung des Rauchens im Pkw, wenn Kinder mitfahren. 3.300 Menschen sterben jährlich in der Bundesrepublik Deutschland an den Folgen des Passivrauchens. Hier könnte die Bundesrepublik endlich einmal auch von Griechenland lernen, denn in Griechenland ist das Rauchen, wenn Minderjährige – zumindest Unter-12-Jährige – im Fahrzeug anwesend sind, verboten.

Auch die Bundesdrogenbeauftragte fordert ein entsprechendes Verbot. Wie bereits aufgezeigt wurde, überwiegt die Schutzpflicht des Staates für die körperliche Unversehrtheit der Minderjährigen den Eingriff in die Handlungsfreiheit des jeweiligen Fahrzeugführers. Bereits beim Rauchen einer Zigarette soll die Konzentration der Tabakrauchpartikel im Fahrzeuginneren rapide ansteigen

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Echt? Echt?)

und selbst bei geöffnetem Fenster Werte wie in einer Raucherkneipe erreichen, Herr Dr. Nieszery,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja.)

so das Ergebnis einer aktuellen Analyse des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg. Minderjährige sind demzufolge besonders gefährdet, weil sie schneller atmen und das Immunsystem sich noch in der Entwicklung befindet. Diskutiert wurde über ein Verbot des Rauchens im Kfz, wenn Minderjährige anwesend sind, schon häufig. Den Worten folgten leider bislang keine Taten. Sie haben die Möglichkeit, endlich mal tätig zu werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Toll!)

Ich möchte aus gegebenem Anlass noch mal darauf hinweisen, dass hier im Parlament von persönlichen Angriffen abzusehen ist.

(Udo Pastörs, NPD: Das müssen Sie aber allen sagen.)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/4594. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/4594 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Betreuungsgeld zur Verbesserung der Kita-Qualität nutzen, Drucksache 6/4584.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Betreuungsgeld zur Verbesserung der Kita-Qualität nutzen – Drucksache 6/4584 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 14.04.2015 war das Betreuungsgeld durchgefallen. Es wurde moniert, dass Artikel 3 des Grundgesetzes, in dem die Gleichberechtigung von Mann und Frau niedergeschrieben ist, verletzt sei, das Betreuungsgeld könne zu einer Verfestigung der Rollenerwartung führen. In dem geführten Streit ging es darum, ob die am 1. August 2013 eingeführte Prämie von 100 Euro und später 150 Euro mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Dagegen hatte Hamburg geklagt und verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet.

Anstatt mit Hamburg gegen das Betreuungsgeld Verfassungsklage einzulegen, so, wie von uns hier im Landtag gefordert, wurde das Betreuungsgeld in MecklenburgVorpommern hingenommen, hingenommen trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken, hingenommen trotz der Tatsache, dass das Betreuungsgeld als familienförderliche Maßnahme in der Praxis und in der Gesamtheit in Mecklenburg-Vorpommern durchgefallen war und ist. Denn letztlich zeigte es sich, dass die Quote der Inanspruchnahme eher gering gewesen ist. So sind seit der letzten Anfrage im Zeitraum von August 2014 bis Mai 2015 insgesamt 1.700 Anträge gestellt und davon 1.562 Anträge bewilligt worden. 771 Antragsteller sind alleinerziehend, wie unserer Kleinen Anfrage vom 1. Januar 2015 zu entnehmen war. Immerhin 598 Antragsteller nutzten die Mittel 22 Monate, das ist fast ein Drittel.

Die hohe Anzahl von Alleinerziehenden, die das Betreuungsgeld in Anspruch genommen haben und noch bis zum Auslaufen der Bewilligung nehmen werden, stimmt allerdings bedenklich. Denn gerade Kinder von Alleinerziehenden stellen leider eine Gefährdungsgruppe für Kinderarmut dar. Sicher, es gibt viele Eltern, die die selbstbestimmte Wahl treffen, zu Hause zu bleiben und die entscheidende Verantwortung füreinander in Familien wahrzunehmen, und nicht vom Staat gefühlt aufgedrückt und bestimmt werden wollen. Ich will hier auch nicht den Eltern die erzieherische und bildende Aufgabe absprechen, falls das jemand denkt, aber in den Einrichtungen erfolgt die frühkindliche Bildung professionell, individuell und gezielt, und Bildung ist nun einmal der wichtigste Schlüssel gegen Kinderarmut.

Für uns zeigte sich der Widerspruch von Anbeginn auch darin, dass in Mecklenburg-Vorpommern durch Elternbeitragsentlastung bei den Unterdreijährigen und bei den Kindern im Vorschuljahr versucht wurde, finanzielle Anreize zu schaffen, damit die Eltern sich entscheiden, ihre Kinder in die Obhut einer Kindertagesstätte zu geben. Auf der anderen Seite sollte das Betreuungsgeld des Bundes Anreize geben, damit Eltern durch Erhalt von 150 Euro monatlich ihre Kinder zu Hause betreuen. Für uns war das von Anfang an ein nicht hinnehmbarer Widerspruch, aber wahrscheinlich nur für uns, denn unsere Anträge zur Ablehnung des Betreuungsgeldes hier im Landtag wurden immer wieder abgelehnt.

Da auch die SPD zumindest in ihren Reden immer wieder betont hat, dass Kinder durch das Betreuungsgeld vom Kita-Besuch abgehalten werden, sollte sie sich nun dafür einsetzen, dass das rückerstattete Betreuungsgeld in unserem Land für sinnvolle Maßnahmen eingesetzt wird. Zuallererst ist dabei an die Verbesserung der KitaQualität des Landes zu denken. Konkret meint das die Absenkung des Betreuungsschlüssels, die Aufstockung mit Personal, die verstärkte Unterstützung von Alleinerziehenden und die perspektivische Befreiung der Eltern von den Kita-Beiträgen. Diese und andere Forderungen haben wir bereits wiederholt hier im Landtag in diversen Landtagsdebatten zum Ausdruck gebracht, und eines Ihrer Argumente, unsere Anträge abzulehnen, waren immer wieder die Finanzen. Wir würden ja im Wolkenkuckucksheim leben.

(Jörg Heydorn, SPD: Das hat sich nicht geändert.)

Nun eröffnet sich für alle Länder eine Chance, die wir unbedingt für die Kindertagesstätten nutzen müssen. Auf dem Flüchtlingsgipfel im September 2015 wurde zwischen dem Bund und den Ländern vereinbart, dass das Betreuungsgeld den Ländern zugutekommt. So erhält Mecklenburg-Vorpommern 2 Prozent von dem großen Kuchen. 2016 sind das konkret 6,78 Millionen Euro, 2017 schon 15,48 Millionen Euro und 2018 17,4 Millionen Euro für den nächsten Haushalt, drei Haushaltsjahre, insgesamt also 39,6 Millionen Euro, die Mecklenburg-Vorpommern unerwartet mehr erhält, so die Auskunft der Bundesregierung. Eine Zweckbindung der Mittel wird es nicht geben, das heißt, die Länder können frei über diese Mittel verfügen.

Meine Fraktion fordert die Landesregierung auf, die jetzt frei werdenden Mittel sinnvoll für den Ausbau der Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung einzusetzen. Da nicht alle Verbesserungen auf einmal und in Gänze umsetzbar sind, schlagen wir ein schrittweises Vorgehen und eine Verständigung auf Prioritäten vor, so, wie wir es bereits in unserem Antrag vom 25.06.2015 hier im Landtag gefordert haben, endlich die strategische Ausrichtung der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern anzugehen, einen Plan zu entwickeln, um nämlich die Qualitätsstandards, insbesondere die Fachkraft-KindRelation, die mittelbare pädagogische Arbeitszeit, die Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher weiter zu verbessern, denn da haben wir die größten Qualitätsprobleme.

Zu einem chancengleichen Aufwachsen von Kindern zählen auch die Rahmenbedingungen in den Kindertagesstätten. Und die sind im Bundesländervergleich mit am schlechtesten in Mecklenburg-Vorpommern. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir bundesweit mit den schlechtesten Betreuungsschlüssel bei den Erziehern.

(Torsten Renz, CDU: Jetzt reden Sie das Land schlecht.)

Auf eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft kommen in Mecklenburg-Vorpommern derzeit durchschnittlich 6,0 ganztags betreute Krippen- oder 14,4 Kindergartenkinder.

(Torsten Renz, CDU: Aber jetzt geht das wieder los. – Peter Ritter, DIE LINKE: Dummes Gerede! Hör doch mit so einem Quatsch auf!)

Das geht aus dem aktuellen „Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann Stiftung hervor. Ich weiß, mit kritischen Studien haben Sie es nicht so, meine Damen und Herren von der Landesregierung und von den Koalitionsfraktionen,

(Heinz Müller, SPD: Ach na ja, Frau Bernhardt!)

aber Tatsache bleibt nun mal Tatsache.

Tatsache ist, dass die Kitas in Mecklenburg-Vorpommern bei den Unterdreijährigen bundesweit mit den schlechtesten Fachkraft-Kind-Schlüssel haben. Trotz der leichten Verbesserung im Kindergartenbereich durch die Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation auf 1 : 15 bleibt Mecklenburg-Vorpommern weit davon entfernt, die Empfehlung der Bertelsmann-Studie für ein kindgerechtes Betreuungsverhältnis zu erreichen, aber auch von sonstigen wissenschaftlichen Empfehlungen sind wir weit entfernt. Demzufolge sollte bei den Unterdreijährigen eine Erzieherin für höchstens drei Kinder verantwortlich sein, für die Altersgruppe ab drei Jahre sollte der Personalschlüssel nicht schlechter als 1 : 7,5 sein. Dieser Empfehlung am nächsten kommen noch Baden-Württemberg und Bremen.

Und das tatsächliche Betreuungsverhältnis fällt auch in Mecklenburg-Vorpommern ohnehin noch ungünstiger aus als beschrieben, weil die Erzieherinnen und Erzieher mindestens ein Viertel ihrer Zeit für Team- und Elterngespräche, Dokumentation und Fortbildung aufwenden. In Mecklenburg-Vorpommern werden deshalb im Kita-Alltag mindestens acht Unterdreijährige von einer Fachkraft betreut und mindestens 19,3 ab drei Jahren.

Zwischen den Bundesländern entscheiden sich die Personalschlüssel nach wie vor so stark, und das zulasten einer chancengleichen frühkindlichen Bildung für alle Kinder von Anfang an. Deshalb schlagen wir vor, dass die Erzieher-Kind-Relation weiter verbessert wird, insbesondere im Bereich der Krippen und Horte. Dort werden durch die abgesenkte Stufe auf der Grundlage der aktuellen Betreuungszahlen voraussichtliche Mehrkosten von circa 8 bis 9 Millionen Euro in der Kinderkrippe und 4 Mil- lionen Euro im Hort entstehen.

(Torsten Renz, CDU: Das ändert sich auch stündlich bei Ihnen.)

Sicherlich werden Sie die Summen anzweifeln, so, wie Sie es am Montag im Sozialausschuss getan haben, und da möchte ich nur auf die Landtagsdebatte 2013 zur Vierten Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes verweisen, wo die damalige Sozialministerin,