Protokoll der Sitzung vom 22.10.2015

(Udo Pastörs, NPD: Und ewig grüßt das Murmeltier. – Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das ihre oder seine Stimme nicht abgegeben hat?

(Die Abgeordneten Julian Barlen, Jacqueline Bernhardt und Ingulf Donig werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Dann ist das jetzt nicht mehr der Fall.

Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir unterbrechen für zwei Minuten.

Unterbrechung: 18.27 Uhr

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Wiederbeginn: 18.29 Uhr

Ich eröffne die Sitzung und möchte gern das Abstimmungsergebnis bekannt geben.

An der Abstimmung haben insgesamt 46 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 5 Abgeordnete, mit Nein stimmten 41 Abgeordnete. Kein Abgeordneter hat sich enthalten. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/4598 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Fracking zur Förderung fossiler Energien aus unkonventionellen Lagerstätten im Landesraumentwicklungsprogramm ausschließen, Drucksache 6/4586.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fracking zur Förderung fossiler Energien aus unkonventionellen Lagerstätten im Landes- raumentwicklungsprogramm ausschließen – Drucksache 6/4586 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Jaeger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Aktuell befindet sich das LEP in der zweiten Auslegungsstufe. Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich an der Weiterentwicklung des Landesraumentwicklungsprogrammes zu beteiligen. Ein Thema, was wir Ihnen heute vorlegen wollen, von dem wir glauben, dass wir es sehr gut im LEP regeln können, ist das Thema Fracking für fossile Brennstoffe, nämlich Erdgas und Erdöl, in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten. Also das sind die Lagerstätten, wofür man dann tatsächlich das Fracking braucht.

Was ist das Problem bei Fracking? Sie bohren ein Loch nach unten, das Gestein müssen Sie allerdings noch aufbrechen, damit Öl oder Gas zur eigentlichen Bohrung kommen, und dann wird das Ganze nach oben gefördert. Die erste Kritik gegen Fracking bezog sich vor allen Dingen auf die Stoffe, die runtergepresst werden, um das Ganze wieder frei zu machen, das Bohrloch.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Da gibt es inzwischen eine ganze Menge Stoffe, die man nicht mehr verwendet. Also es sind verhältnismäßig um

weltfreundliche Dinge, die man da unten reinpresst. Es gibt immer noch ein paar schwierige Chemikalien, aber die Masse ist nicht absolut gefährlich. Das große Problem, das habe ich in langen Diskussion inzwischen auch lernen müssen, ist gar nicht so sehr das, was man oben reinpresst, sondern das, was rauskommt, wenn das Zeug wieder nach oben dringt. Dabei hole ich Stoffe mit heraus, die ich nicht kontrollieren kann. Über das, was ich reinpresse, kann ich mir Gedanken machen, aber nicht über das, was von unten wieder herausgeholt wird.

Weil die Frackingtechnologie eine ganze Menge Risiken in sich birgt, weil das Grundwasser gefährdet werden kann und weil wir noch andere Technologien haben, ist es eigentlich ein guter Gedanke, zu sagen, aus dem Prinzip der Vorsorge heraus verzichten wir auf das Fracking.

Jetzt hatten wir überlegt, wie wir das im LEP regeln können. Die eine Sache ist, dass wir bestimmte Trinkwasserschutzzonen ausweisen, die dann im Umkehrschluss Fracking ausschließen. Wir haben jetzt in NRW gesehen – die haben uns das vorgemacht, da sind die mal Vorreiter –, dass man das in dem LEP von Nordrhein-Westfalen mit einer kurzen, knappen Formulierung geregelt hat und glaubt, dass man das so auch rechtssicher hinbekommt. Wir glauben, wir sollten diese Idee einfach übernehmen.

Politisch bestand Einigkeit, dass wir Fracking nicht im Land haben wollen, jedenfalls nicht bei dem jetzigen und dem wissenschaftlichen Stand, was wir zum Thema Fracking wissen. Deswegen wäre es sinnvoll, das Thema durch eine geeignete Formulierung im LEP auszuschließen. Ich beantrage jetzt schon mal die Überweisung in den zuständigen Energieausschuss, damit wir uns unter Umständen fachlich damit noch näher auseinandersetzen können.

Es gibt einen weiteren Punkt neben dem LEP, warum es ein relativ günstiger Zeitpunkt ist, sich darüber Gedanken zu machen. Fracking spielt nämlich im Moment überhaupt keine Rolle mehr oder zunehmend weniger eine Rolle. Das hängt damit zusammen, dass in den USA das Thema Erdgasförderung durch Fracking einen Riesenboom ausgelöst hatte. Deswegen spielte es nach Meinung vieler Ökonomen eine große Rolle, dass diese Technologie am Leben erhalten wird. Inzwischen sind nach einer Boomphase eines hohen Ölpreises von 2011 bis 2014 der Öl- und damit nachfolgend der Gaspreis total eingebrochen, also der Preis hat sich etwa halbiert. Deswegen lohnen sich bestimmte Technologien nicht mehr – aus Sicht der Umwelt zum Glück –, wie zum Beispiel die Teersandtechnologie, um Öl aus Teersanden herauszuholen, eine extrem schmutzige Angelegenheit.

Die zweite Technik, die im Moment an den Rand der Wirtschaftlichkeit gerät, ist das Fracking. Es gibt also im Moment keinen wirklichen wirtschaftlichen Druck, diese Frackingindustrie in Deutschland in irgendeiner Weise am Leben zu erhalten. Die gibt es praktisch nicht und deswegen wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, das ein für alle Mal zu klären, es reinzuschreiben und erst dann wieder herauszunehmen, wenn sich ganz große andere wissenschaftliche Erkenntnisse ergeben sollten, die ich aber momentan nicht sehe, weil der Schutz des Grundwassers für uns eine ganz entscheidende Bedeutung haben wird. Das kurz zur Vorstellung des Antrages. Ich bin gespannt auf die Diskussion. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Herr Pegel. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte gleich zu Beginn jedem Missverständnis bei diesem Thema vorbeugen: Ich teile die Sorge, die hier formuliert ist, gegenüber Fracking – und jetzt ist mir aber bedeutsam – in unkonventionellen Lagerstätten, und ausschließlich auf diesen Punkt bezieht sich der Antrag.

Ich bin dankbar, dass sich der Antrag ganz bewusst auf diesen Bereich der unkonventionellen Lagerstätten beschränkt und genau darauf bezieht. Aber, und das will ich deutlich sagen, ich würde die Trennung eben auch sehr klar hervorheben wollen. Wenn wir Fracking per se verteufeln, würde nach meiner Überzeugung das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Deswegen ist mir diese Einschränkung so wichtig, um auch für diejenigen, die nicht so im Stoff stecken, noch mal hervorzuheben, dass beispielsweise Geothermie ohne das, was wir „Fracking“ als Technologie nennen, in diesem Lande nahezu durchgängig überhaupt nicht für regenerative Wärmeerzeugung nutzbar wäre, wenn wir Frackingtechnologien an sich nicht mehr wollen würden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Vortrag war ja: In NRW geht da was und hier nicht. Lassen Sie mich auf den rechtlichen Hebel eingehen, mit dem der Antrag arbeiten möchte. Sie wollen im Landesraumentwicklungsprogramm die Anwendung von Fracking, ganz ausdrücklich sozusagen als Bohrmethode angesprochen, in unkonventionellen Lagerstätten ausschließen.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Nur für Erdgas und Erdöl.)

Das geht zunächst davon aus, dass im vorliegenden Zweiten Entwurf zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms keine hinreichende Vorsorge zum Ausschluss von Fracking in solchen Lagerstätten enthalten sei. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns unseren LEP-Entwurf, wenn ich ihn so abkürzen darf, etwas genauer unter die Lupe nehmen.

Unser Ansatz im vorliegenden LEP-Entwurf besteht aus einem Kontext von Programmsätzen, mit denen wir negative Folgen aller – wohlgemerkt: aller – Planungen und Vorhaben im Untergrund verhindern wollen. Wir nehmen ja das erste Mal auch eine unterirdische Raumplanung in diesem Entwurf vor. So finden Sie im Kapitel 7.1 zur unterirdischen Raumordnung entsprechende raumordnerische Aussagen in Form von Grundsätzen und Zielen zu – so ist der Titel dieses Abschnittes – „Vorrangräume Energie und Energieträger“ und zur nachhaltigen Nutzung unterirdischer Geopotenziale. Dem Prinzip der Nachhaltigkeit folgend wird zudem dafür Sorge getragen, dass andere Raumnutzungen erhalten sowie Entwicklungsoptionen offengehalten werden.

Ich darf mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Kapi- tel 7.1 Absatz 3 unseres Zweiten Entwurfes für ein neues Landesraumentwicklungsprogramm diesen Grundsatz zitieren. Zitatbeginn: „Alle Planungen, Vorhaben, Maßnahmen, Funktionen und Nutzungen im Untergrund sollen so erfolgen, dass die damit verbundenen Belastungen der Umwelt und die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft möglichst gering gehalten werden.“ Zitatende.

Und ich darf das Ziel, also das schärfere Schwert des Planungsrechtes, aus Kapitel 7.1, in diesem Fall aus dem Absatz 4, ebenfalls, so hoffe ich, mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren. Zitatbeginn: „Die Ressource Grundwasser ist durch Planungen, Vorhaben, Maßnahmen, Funktionen und Nutzungen im Untergrund nicht zu beeinträchtigen.“ Zitatende.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diesem Ansatz folgend ist es nicht notwendig, Aussagen zur Anwendung bestimmter Fördertechniken – und Fracking ist das am Ende – beziehungsweise konkreter Technologien zu treffen. Nach unserem technischen Verständnis kann man derzeit nicht ausschließen, und so spricht ja auch der Text des Bundeskoalitionsvertrages an dieser Stelle eine deutliche Sprache, dass das sogenannte Aufschließen unkonventioneller Lagerstätten – und noch mal, nur auf die beziehen sich meine Ausführungen – zur Verunreinigung von Grundwasserlagerstätten führt. Dementsprechend steht nach unserer Überzeugung das eben genannte formulierte Ziel der Raumordnung, nämlich die Ressource Grundwasser nicht zu beeinträchtigen, dem Fracking in unkonventionellen Lagerstätten bereits jetzt im Landesraumentwicklungsprogramm, in dem Entwurf, der natürlich erst Rechtsverordnung werden muss, klar entgegen.

Ein weiteres Ziel der Raumordnung in das LEP aufzunehmen, welches explizit Fracking in unkonventionellen Lagerstätten ausschließt, wäre nach unserer Überzeugung demnach redundant. Aber es kommt aus unserer Sicht rechtlich erschwerend Folgendes hinzu – ich habe jetzt die nordrhein-westfälische Formulierung nicht vor Augen, gucke aber gern noch mal, ob die Nordrhein-Westfalen nach meinem Gefühl eher schweres Fahrwasser betreten mit ihrer Lösung –: Eine Regelung, mit welchen konkreten Methoden Bodenschätze gefördert werden – es geht hier um die Methode einer Bodenschatzförderung –, in einem Landesraumentwicklungsprogramm konkret nicht zu wollen, steht vermutlich auf tönernen Füßen. Raumordnung kann Aussagen dazu treffen, wo Bodenschätze gefördert werden dürfen und wo nicht, oder wo, so, wie wir es vorschlagen, bestimmte Gase, Druckluft oder Wärme gespeichert werden sollen, was umgekehrt wiederum das Einlagern anderer Gase oder auch die Ausbeutung von Bodenschätzen in diesen unterirdischen Arealen ausschließt. Wenn ich explizit einzelne unterirdische Nutzungen zuweise, schließe ich die anderen damit aus.

Aber Details einer bergbaulichen Technik sind eher im Bundesberggesetz verankert. Und das, meine Damen und Herren, ist zwingendes und abschließendes Bundesrecht, mit dem kleinen, aber erheblichen Haken, den das Grundgesetz an der Stelle hat: Bundesrecht bricht Landesrecht. An diese Regel dürften wir verdammt nah heranrücken, wenn wir versuchen würden, über das als Landesrechtsverordnung erlassene Landesraumentwicklungsprogramm bergbaunahe Regelungen aufzustellen, die das Bundesberggesetz vermutlich sehr deutlich für sich reklamieren würde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich aber ergänzend noch einen kurzen Ausblick in die geologischen Formationen unseres Landes vornehmen, um zu schauen, ob wir das Problem auch praktisch haben könnten, zu gut Deutsch also: Kann das bei uns überhaupt ein praktisch realer Fall werden in den kommenden Jahren? Klar ist, es gibt solche unkonventionellen Lagerstätten auch bei uns im Land. So bestehen potenzielle unkonventionelle Lagerstätten mit Schiefergas führendem Gestein im Bereich zwischen Fischland-Darß und den Inseln Rügen und Usedom. Dies ist in verschiedenen von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Hannover erarbeiteten Studien dargestellt worden und wird in verschiedenen Veröffentlichungen auch so wiedergegeben.

Die kohlenstoffreichen Tonsteine und Tonmergelsteine wurden bereits zu DDR-Zeiten in großen Tiefen erbohrt, die hier betroffen sind. In den vergangenen Jahren haben diverse Firmen diese umfangreichen Kernbohrungen aus DDR-Zeiten untersucht, die bei uns archiviert sind, aufbewahrt werden und durch privatwirtschaftliche Unternehmen auch untersucht werden dürfen. Jedoch waren bisher alle Ergebnisse dieser Untersuchungen von Unternehmen aus der freien Wirtschaft aus wirtschaftlicher Sicht negativ. Dem Bergamt Stralsund wurden dementsprechend keine bergrechtlichen Anträge zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten avisiert, geschweige denn vorgelegt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bund ist gefordert, den Umgang mit Frackingtechnologien gesetzlich zu regeln, und hat sich dies in seinem Koalitionsvertrag auch auf die Fahne geschrieben. Er ist auch der zuständige Gesetzgeber, weil er die bundesbergrechtliche Gesetzgebungskompetenz hat. Im Rahmen des Raumordnungsrechts haben wir entsprechende notwendige Vorkehrungen getroffen, von denen wir glauben, dass sie uns den rechtlich möglichen Schutz vermitteln können. Alles darüber hinaus kommt, ich wiederhole mich gern, gefährlich nahe an das vorrangige und abschließend geregelte Bundesrecht heran.

Lassen Sie uns mit unseren Möglichkeiten, die ich eben dargestellt habe und die wir schon einsetzen, möglichst viel Vorsorge treffen, aber lassen Sie uns auch auf verfassungsrechtliche Experimente verzichten! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Borchert von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Antrag geht es um das Fracking von unkonventionellen Lagerstätten von Erdgas und Erdöl in relativ oberflächennahen Bereichen, ungefähr zwischen 1.500 und 2.000 Metern. Entweder sind es Kohleflöze oder Tongesteine, und wenn es sich um Tongestein handelt, dann geht es ganz konkret um die Förderung von Schiefergas. Diese Klarstellung am Anfang ist schon wichtig bei der Abgrenzung von konventionellen und unkonventionellen Vorkommen, insofern können wir das dann auch darauf begrenzen.

Es gibt allerdings schon einen Zusammenhang, weil das bisher übliche Fracking von konventionellen Lagerstätten

voraussichtlich in Deutschland nur noch für 8 bis 10 Jahre überhaupt etwas bringt, da die konventionellen Lagerstätten stark rückläufig sind. Die werden ja seit 40/50 Jahren, teilweise auch über Fracking, gefördert, sodass es schon ein großes wirtschaftliches Gewinninteresse gibt, die unkonventionellen Vorkommen praktisch auch über Fracking zu erschließen.

Wie sieht es in Mecklenburg-Vorpommern aus? Der Minister hat es ausgeführt, ich kann mich da sehr kurzfassen. Wir haben im Vergleich zu anderen Ländern relativ geringe Standorte von unkonventionellen Lagerstätten von Schiefergas im Bereich Fischland-Darß, Rügen und Usedom. Zurzeit gibt es keine konkreten Anträge zur Zulassung von Fracking in diesen Bereichen. Trotzdem ist es natürlich für ein Land wie MecklenburgVorpommern – Stichwörter: Tourismus, Gesundheitsland und Umwelt und Naturschutz – ein wichtiges Thema, auch wenn wir momentan nicht direkt konkret betroffen sind. Aber da gilt es ja, für die Zukunft entsprechend vorzubeugen.

Wir haben hier im Landtag das Thema Fracking schon einmal beraten, mindestens ein Mal, ich kann mich gut daran erinnern. Das war im April 2013, in der 38. Plenarsitzung, auf der Grundlage eines Antrages der Fraktion DIE LINKE, die damals beantragte, ein Moratorium für Fracking in Mecklenburg-Vorpommern herbeizuführen. Ich habe damals auch schon die Position der SPD in Mecklenburg-Vorpommern bezüglich Fracking von unkonventionellen Lagerstätten deutlich gemacht und ich mache es an dieser Stelle gerne noch mal sehr deutlich: Die SPD in Mecklenburg-Vorpommern lehnt ganz konsequent Fracking von unkonventionellen Lagerstätten ab, weil gerade bei unkonventionellen Vorkommen die technologischen Risiken noch größer sind als bei konventionellen Vorkommen, die sich in der Regel deutlich tiefer befinden als bei unkonventionellen Vorkommen. Das ist eine Hochrisikotechnologie, die insbesondere das Trinkwasser gefährdet, das Grundwasser gefährdet, die Umwelt gefährdet, die Gesundheit von Menschen gefährdet und insofern eigentlich verboten gehört.

Der Nutzen von Fracking, und das ist der zweite Grund der Ablehnung, ist auch nicht erkennbar – Fracking von Erdgasvorkommen an der Stelle –, weil konventionelle Vorkommen allemal ausreichend und auch ohne Fracking auf der Erde noch reichlich vorhanden sind und wir grundsätzlich davon ausgehen, dass wir im Rahmen der Energiewende fossile Energieträger durch erneuerbare ablösen werden und in dem Falle Erdgas von uns als Übergangstechnologie betrachtet wird, wir also auch keinen Nutzen und keinen Sinn sehen, mit Frackingeinsatz zu zusätzlichen Gasaufkommen zu kommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert, dass im jetzigen LEP praktisch Fracking ausgeschlossen wird, möchte ich deutlich erklären, dass wir diese Notwendigkeit an der Stelle nicht sehen. Ich verweise auf die Ausführungen des Ministers bezüglich Kapitel 7.1 „Unterirdische Raumordnung“. Insofern werden wir den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute an der Stelle ablehnen.